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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Der Streit um die Schiffcchrtsabgaben

derartige Gebührenberechnung wird die Kleinschiffer am härtesten treffen. Die
Kosten, mit denen sie arbeiten, sind naturgemäß für ihren kleinen Laderaum
immer größer als die der Großschiffahrt. Ihre Fahrten sind auch viel unregel¬
mäßiger, die Verwendung ihres Kahnraumes ist nicht so sicher und gleichmüßig
und schon deshalb gestaltet sich eine Rohertragsabgabe für sie vor allem verhängnis¬
voll. Unter solchen Umständen geht für sie von ihrem Reinertrage viel mehr
ab, als es beim Reinertrag der Großschiffahrt der Fall ist. Aber auch diese ist
in wenig besserer Lage, wie ein einziger Blick auf die Dividendenergebnisse der
einzelnen Gesellschaften zeigt. Wenn bei alten Gesellschaften die Ergebnisse etwas
besser sind als bei den jungen, so findet dies darin eine Erklärung, daß jene
zum größten Teil mit amortisierten: Kapital arbeiten. Das wirklich vorhandene
werbende Kapital ist bei ihnen ja ein ganz anderes als das Aktienkapital, nach
welchem die Dividenden berechnet werden. Es wäre aber ein Trugschluß, sie
für leistungsfähiger zu halten, weil sie ihre Schiffe größtenteils abgeschrieben
haben. Wenn wir aber selbst aus dem Reinertrage noch einen scheinbar günstigen
Schluß auf deu Stand der großen Gesellschaften ziehen wollten, so hat die
Handelskammer Mannheim eine sorgfältige Berechnung aufgestellt, welche ergibt,
daß selbst bei einer der günstiger arbeitenden Gesellschaften 66 Prozent ihres
Reingewinns durch die Schiffahrtsabgaben in der vorgesehenen Höhe absorbiert
werden würden. Bei den anderen ist es noch mehr; denn die Großschiffahrt
arbeitet mit geringem Nutzen, was für die Volkswirtschaft fraglos von Nutzen
ist. Aber es geht nicht an, diesen kleinen Reingewinn noch durch Schiffahrts¬
abgaben zu verringern. Es müßte dann entweder die Schiffahrt und damit
auch ihre volkswirtschaftliche Wirksamkeit eingeschränkt werden, oder es muß eine
Verteuerung eintreten -- wohlgemerkt, wo sie eintreten kann. Unter keinen
Umständen darf eine Verteuerung der Lebensmittelpreise durch die Abgaben
kommen. Wenn der Getreidehandel die Abgaben auf die Mühlen abwälzen
wird, so muß man damit rechnen, daß diese nicht Trüger der Abgaben sein
können, da etwa 30 Prozent des Reingewinns von ihnen aufgezehrt werden
würden. Der Konsum müßte alle die Abgaben auf sich nehmen, die dann aber
nicht nur keinen Gebührencharakter mehr hätten, sondern sogar als indirekte
Steuern wirkten. Denn es ist nicht gleichgültig, ob sich die Fracht für die
Tonne Getreide von Rotterdam nach Basel, als Umschlagsplatz für das südliche
Baden, an 0,83 Mark, nach Mannheim um 0,57 Mark und nach Konstanz
sogar um 1 Mark teurer stellt als ohne Abgaben. Durch die Bestimmung, daß
der Durchgangsverkehr frei bleiben soll, wird sogar erreicht, daß der ausländische
Schiffer für die Vorteile, die ihm wie seinen deutschen Kollegen unsere Ströme
gewähren, erheblich weniger zahlt als dieser.

Wir haben in unseren Ausführungen nur die allgemeinen Gesichtspunkte
Weisen können, die durch die Frage der Schiffahrtsabgaben aufgerollt wordeu
sind. Aber diese werden ausgereicht haben, um die Bedeutung der ganzen
Angelegenheit zu erfassen. Wenn der Bundesrat die Änderung der Reichs-


Grenzbotm I 1910 ^
Der Streit um die Schiffcchrtsabgaben

derartige Gebührenberechnung wird die Kleinschiffer am härtesten treffen. Die
Kosten, mit denen sie arbeiten, sind naturgemäß für ihren kleinen Laderaum
immer größer als die der Großschiffahrt. Ihre Fahrten sind auch viel unregel¬
mäßiger, die Verwendung ihres Kahnraumes ist nicht so sicher und gleichmüßig
und schon deshalb gestaltet sich eine Rohertragsabgabe für sie vor allem verhängnis¬
voll. Unter solchen Umständen geht für sie von ihrem Reinertrage viel mehr
ab, als es beim Reinertrag der Großschiffahrt der Fall ist. Aber auch diese ist
in wenig besserer Lage, wie ein einziger Blick auf die Dividendenergebnisse der
einzelnen Gesellschaften zeigt. Wenn bei alten Gesellschaften die Ergebnisse etwas
besser sind als bei den jungen, so findet dies darin eine Erklärung, daß jene
zum größten Teil mit amortisierten: Kapital arbeiten. Das wirklich vorhandene
werbende Kapital ist bei ihnen ja ein ganz anderes als das Aktienkapital, nach
welchem die Dividenden berechnet werden. Es wäre aber ein Trugschluß, sie
für leistungsfähiger zu halten, weil sie ihre Schiffe größtenteils abgeschrieben
haben. Wenn wir aber selbst aus dem Reinertrage noch einen scheinbar günstigen
Schluß auf deu Stand der großen Gesellschaften ziehen wollten, so hat die
Handelskammer Mannheim eine sorgfältige Berechnung aufgestellt, welche ergibt,
daß selbst bei einer der günstiger arbeitenden Gesellschaften 66 Prozent ihres
Reingewinns durch die Schiffahrtsabgaben in der vorgesehenen Höhe absorbiert
werden würden. Bei den anderen ist es noch mehr; denn die Großschiffahrt
arbeitet mit geringem Nutzen, was für die Volkswirtschaft fraglos von Nutzen
ist. Aber es geht nicht an, diesen kleinen Reingewinn noch durch Schiffahrts¬
abgaben zu verringern. Es müßte dann entweder die Schiffahrt und damit
auch ihre volkswirtschaftliche Wirksamkeit eingeschränkt werden, oder es muß eine
Verteuerung eintreten — wohlgemerkt, wo sie eintreten kann. Unter keinen
Umständen darf eine Verteuerung der Lebensmittelpreise durch die Abgaben
kommen. Wenn der Getreidehandel die Abgaben auf die Mühlen abwälzen
wird, so muß man damit rechnen, daß diese nicht Trüger der Abgaben sein
können, da etwa 30 Prozent des Reingewinns von ihnen aufgezehrt werden
würden. Der Konsum müßte alle die Abgaben auf sich nehmen, die dann aber
nicht nur keinen Gebührencharakter mehr hätten, sondern sogar als indirekte
Steuern wirkten. Denn es ist nicht gleichgültig, ob sich die Fracht für die
Tonne Getreide von Rotterdam nach Basel, als Umschlagsplatz für das südliche
Baden, an 0,83 Mark, nach Mannheim um 0,57 Mark und nach Konstanz
sogar um 1 Mark teurer stellt als ohne Abgaben. Durch die Bestimmung, daß
der Durchgangsverkehr frei bleiben soll, wird sogar erreicht, daß der ausländische
Schiffer für die Vorteile, die ihm wie seinen deutschen Kollegen unsere Ströme
gewähren, erheblich weniger zahlt als dieser.

Wir haben in unseren Ausführungen nur die allgemeinen Gesichtspunkte
Weisen können, die durch die Frage der Schiffahrtsabgaben aufgerollt wordeu
sind. Aber diese werden ausgereicht haben, um die Bedeutung der ganzen
Angelegenheit zu erfassen. Wenn der Bundesrat die Änderung der Reichs-


Grenzbotm I 1910 ^
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[0269] Der Streit um die Schiffcchrtsabgaben derartige Gebührenberechnung wird die Kleinschiffer am härtesten treffen. Die Kosten, mit denen sie arbeiten, sind naturgemäß für ihren kleinen Laderaum immer größer als die der Großschiffahrt. Ihre Fahrten sind auch viel unregel¬ mäßiger, die Verwendung ihres Kahnraumes ist nicht so sicher und gleichmüßig und schon deshalb gestaltet sich eine Rohertragsabgabe für sie vor allem verhängnis¬ voll. Unter solchen Umständen geht für sie von ihrem Reinertrage viel mehr ab, als es beim Reinertrag der Großschiffahrt der Fall ist. Aber auch diese ist in wenig besserer Lage, wie ein einziger Blick auf die Dividendenergebnisse der einzelnen Gesellschaften zeigt. Wenn bei alten Gesellschaften die Ergebnisse etwas besser sind als bei den jungen, so findet dies darin eine Erklärung, daß jene zum größten Teil mit amortisierten: Kapital arbeiten. Das wirklich vorhandene werbende Kapital ist bei ihnen ja ein ganz anderes als das Aktienkapital, nach welchem die Dividenden berechnet werden. Es wäre aber ein Trugschluß, sie für leistungsfähiger zu halten, weil sie ihre Schiffe größtenteils abgeschrieben haben. Wenn wir aber selbst aus dem Reinertrage noch einen scheinbar günstigen Schluß auf deu Stand der großen Gesellschaften ziehen wollten, so hat die Handelskammer Mannheim eine sorgfältige Berechnung aufgestellt, welche ergibt, daß selbst bei einer der günstiger arbeitenden Gesellschaften 66 Prozent ihres Reingewinns durch die Schiffahrtsabgaben in der vorgesehenen Höhe absorbiert werden würden. Bei den anderen ist es noch mehr; denn die Großschiffahrt arbeitet mit geringem Nutzen, was für die Volkswirtschaft fraglos von Nutzen ist. Aber es geht nicht an, diesen kleinen Reingewinn noch durch Schiffahrts¬ abgaben zu verringern. Es müßte dann entweder die Schiffahrt und damit auch ihre volkswirtschaftliche Wirksamkeit eingeschränkt werden, oder es muß eine Verteuerung eintreten — wohlgemerkt, wo sie eintreten kann. Unter keinen Umständen darf eine Verteuerung der Lebensmittelpreise durch die Abgaben kommen. Wenn der Getreidehandel die Abgaben auf die Mühlen abwälzen wird, so muß man damit rechnen, daß diese nicht Trüger der Abgaben sein können, da etwa 30 Prozent des Reingewinns von ihnen aufgezehrt werden würden. Der Konsum müßte alle die Abgaben auf sich nehmen, die dann aber nicht nur keinen Gebührencharakter mehr hätten, sondern sogar als indirekte Steuern wirkten. Denn es ist nicht gleichgültig, ob sich die Fracht für die Tonne Getreide von Rotterdam nach Basel, als Umschlagsplatz für das südliche Baden, an 0,83 Mark, nach Mannheim um 0,57 Mark und nach Konstanz sogar um 1 Mark teurer stellt als ohne Abgaben. Durch die Bestimmung, daß der Durchgangsverkehr frei bleiben soll, wird sogar erreicht, daß der ausländische Schiffer für die Vorteile, die ihm wie seinen deutschen Kollegen unsere Ströme gewähren, erheblich weniger zahlt als dieser. Wir haben in unseren Ausführungen nur die allgemeinen Gesichtspunkte Weisen können, die durch die Frage der Schiffahrtsabgaben aufgerollt wordeu sind. Aber diese werden ausgereicht haben, um die Bedeutung der ganzen Angelegenheit zu erfassen. Wenn der Bundesrat die Änderung der Reichs- Grenzbotm I 1910 ^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/269>, abgerufen am 04.07.2024.