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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Die Barbarin"

an ein anderes Kollegium zu versetzen; so habe ich allen Grund, Mich zu verwundern,
wie Ihr dazu kommt, Euch über diese seine Vorschläge zu beklagen, statt ihm zu danken
und ihn zu Preisen für seine große Mäßigung und Güte, die so weit geht, daß er durch
Eure Versetzung Euch nicht einmal eine Einbuße an dem Gehalt und dem Rang, den ich
Euch nur aus Rücksicht auf seine Verdienste verliehen habe, zugefügt wissen will. I"
Rücksicht auf alles das weiß Ich Euch keinen andern Rat zu geben, als aufrichtig in
Euch zu gehen, vernünftig zu werden, das Unrecht, daß Ihr Euren Eltern angetan
habt, zu erkennen und die Torheiten, die Ihr in früherer Zeit begangen habt, durch ein
verständiges, ehrenwertes und tadelloses Betragen wieder gutzumachen. Das ist das
Einzige, was Euch zu tun bleibt, um das Andenken an die Verirrungen Eurer Jugend
bei allen anständigen Leuten zu tilgen."

Voll Zartsinn hegt hier der gütige König den Wunsch, der Geheime Rat möge
durch seine Versetzung keine Einbuße an Gehalt und Rang erleiden, dem Vater in
den Mund, während dieser Wunsch doch nur von ihm selbst, dem König, ausging.
Wie er hierbei Wohl eine später mögliche Versöhnung zwischen Vater und Sohn
im Auge hatte, so arbeitete er auch bei dem Vater in rücksichtsvoller Weise
darauf hin, daß dieser die Verfehlung des Sohnes in milderem Sinne auffassen
möge. Denn er schrieb an demselben Tage auch einen Brief an den Vater, worin
er ihm, den künftigen Amtssitz seines Sohnes betreffend, die Wahl zwischen Stettin,
Küstrin und Glogau läßt und ihn bittet, sich "nicht so gar hart über sein sujet
auszudrücken", da der Sohn "doch eigentlich nichts in seinem Dienste versehen
habe", und alles, was er, der König, hinsichtlich seiner Versetzung tue, doch
lediglich zur "mehreren Beruhigung" des Vaters geschehe. Der Großkanzler scheint
Glogau gewühlt zu haben. Es blieb dein Geheimen Rat in der Tat nichts übrig,
als dem Willen des Königs schweigend zu gehorchen und den Reisewagen zu besteigen.

Wir wissen nicht, ob vor der Abreise oder später eine Versöhnung zwischen
dem Geheimen Rate und nunmehrigen Oberamtsregieruugspräsidenten zu Glogau
und seiner Familie stattgefunden hat. Der Vater starb im Oktober 17S3. Ob
die Ehe der Barbarina, die kinderlos blieb, glücklich oder unglücklich gewesen ist,
läßt sich nicht entscheiden, da beides behauptet wird. Es liegt auch eine uicht
verbürgte Nachricht vor, die Ehe sei später geschieden worden. Die Barbarina hat
ihren königlichen Verehrer lange überlebt, wahrscheinlich auch ihren Gatten. Unter
der Enterbnng durch den Vater oder den Schwiegervater scheint das gcheimrätliche
Paar nicht gelitten zu haben, denn es wird berichtet, daß die Freifrau v. Cocceji
außer einem Barvermögen von mehr als 100(XX) Talern die drei großen Rittergüter
Borschütz, Barschau und Poland in Schlesien besaß. Sie verwandte diesen reichen
Besitz in edler Weise, indem sie 1789 zu Barschau im Regierungsbezirke Liegnitz
ein adliges Fräuleinstift für achtzehn adlige Fräulein, neun katholische und neun
protestantische, gründete. Doch sollen nur vier Stiftsdamen unter einer Äbtissin
verpflichtet gewesen sein, dort auf drei Jahre zu wohnen, wonach sie vier andern
Platz zu machen hatte". Die übrigen Stiftsdamen wohnten außerhalb des Stifts
und bezogen eine Jahrespension von 150 Talern. Die Verwaltung des Stifts
führte ein dem schlesischen Adel angehörender Administrator mit dem Titel eines
Propstes. Für diese hochherzige Stiftung und in Anerkennung ihrer auch sonst
in großem Maßstabe ausgeübten Wohltätigkeit wurde die ehemalige Tänzerin von
Friedrichs II. Nachfolger, dein König Friedrich Wilhelm II., unter ihrem Mädchen¬
namen Campanini in den Grafenstand erhoben. Sie verschied nach Ausweis des
Totenbuchs von Hochkirch im Alter von achtundsiebzig Jahren, vom Schlage ge¬
troffen, am 7. Juni 1799 zu Barschau.

Die Barbariua ist, wie das ja auch uicht wundernimmt, vielfach gemalt
worden, natürlich auch von dem berühmten Herrn "Hof-Portrait-Mahler" Antoina


Die Barbarin«

an ein anderes Kollegium zu versetzen; so habe ich allen Grund, Mich zu verwundern,
wie Ihr dazu kommt, Euch über diese seine Vorschläge zu beklagen, statt ihm zu danken
und ihn zu Preisen für seine große Mäßigung und Güte, die so weit geht, daß er durch
Eure Versetzung Euch nicht einmal eine Einbuße an dem Gehalt und dem Rang, den ich
Euch nur aus Rücksicht auf seine Verdienste verliehen habe, zugefügt wissen will. I»
Rücksicht auf alles das weiß Ich Euch keinen andern Rat zu geben, als aufrichtig in
Euch zu gehen, vernünftig zu werden, das Unrecht, daß Ihr Euren Eltern angetan
habt, zu erkennen und die Torheiten, die Ihr in früherer Zeit begangen habt, durch ein
verständiges, ehrenwertes und tadelloses Betragen wieder gutzumachen. Das ist das
Einzige, was Euch zu tun bleibt, um das Andenken an die Verirrungen Eurer Jugend
bei allen anständigen Leuten zu tilgen."

Voll Zartsinn hegt hier der gütige König den Wunsch, der Geheime Rat möge
durch seine Versetzung keine Einbuße an Gehalt und Rang erleiden, dem Vater in
den Mund, während dieser Wunsch doch nur von ihm selbst, dem König, ausging.
Wie er hierbei Wohl eine später mögliche Versöhnung zwischen Vater und Sohn
im Auge hatte, so arbeitete er auch bei dem Vater in rücksichtsvoller Weise
darauf hin, daß dieser die Verfehlung des Sohnes in milderem Sinne auffassen
möge. Denn er schrieb an demselben Tage auch einen Brief an den Vater, worin
er ihm, den künftigen Amtssitz seines Sohnes betreffend, die Wahl zwischen Stettin,
Küstrin und Glogau läßt und ihn bittet, sich „nicht so gar hart über sein sujet
auszudrücken", da der Sohn „doch eigentlich nichts in seinem Dienste versehen
habe", und alles, was er, der König, hinsichtlich seiner Versetzung tue, doch
lediglich zur „mehreren Beruhigung" des Vaters geschehe. Der Großkanzler scheint
Glogau gewühlt zu haben. Es blieb dein Geheimen Rat in der Tat nichts übrig,
als dem Willen des Königs schweigend zu gehorchen und den Reisewagen zu besteigen.

Wir wissen nicht, ob vor der Abreise oder später eine Versöhnung zwischen
dem Geheimen Rate und nunmehrigen Oberamtsregieruugspräsidenten zu Glogau
und seiner Familie stattgefunden hat. Der Vater starb im Oktober 17S3. Ob
die Ehe der Barbarina, die kinderlos blieb, glücklich oder unglücklich gewesen ist,
läßt sich nicht entscheiden, da beides behauptet wird. Es liegt auch eine uicht
verbürgte Nachricht vor, die Ehe sei später geschieden worden. Die Barbarina hat
ihren königlichen Verehrer lange überlebt, wahrscheinlich auch ihren Gatten. Unter
der Enterbnng durch den Vater oder den Schwiegervater scheint das gcheimrätliche
Paar nicht gelitten zu haben, denn es wird berichtet, daß die Freifrau v. Cocceji
außer einem Barvermögen von mehr als 100(XX) Talern die drei großen Rittergüter
Borschütz, Barschau und Poland in Schlesien besaß. Sie verwandte diesen reichen
Besitz in edler Weise, indem sie 1789 zu Barschau im Regierungsbezirke Liegnitz
ein adliges Fräuleinstift für achtzehn adlige Fräulein, neun katholische und neun
protestantische, gründete. Doch sollen nur vier Stiftsdamen unter einer Äbtissin
verpflichtet gewesen sein, dort auf drei Jahre zu wohnen, wonach sie vier andern
Platz zu machen hatte». Die übrigen Stiftsdamen wohnten außerhalb des Stifts
und bezogen eine Jahrespension von 150 Talern. Die Verwaltung des Stifts
führte ein dem schlesischen Adel angehörender Administrator mit dem Titel eines
Propstes. Für diese hochherzige Stiftung und in Anerkennung ihrer auch sonst
in großem Maßstabe ausgeübten Wohltätigkeit wurde die ehemalige Tänzerin von
Friedrichs II. Nachfolger, dein König Friedrich Wilhelm II., unter ihrem Mädchen¬
namen Campanini in den Grafenstand erhoben. Sie verschied nach Ausweis des
Totenbuchs von Hochkirch im Alter von achtundsiebzig Jahren, vom Schlage ge¬
troffen, am 7. Juni 1799 zu Barschau.

Die Barbariua ist, wie das ja auch uicht wundernimmt, vielfach gemalt
worden, natürlich auch von dem berühmten Herrn „Hof-Portrait-Mahler" Antoina


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[0140] Die Barbarin« an ein anderes Kollegium zu versetzen; so habe ich allen Grund, Mich zu verwundern, wie Ihr dazu kommt, Euch über diese seine Vorschläge zu beklagen, statt ihm zu danken und ihn zu Preisen für seine große Mäßigung und Güte, die so weit geht, daß er durch Eure Versetzung Euch nicht einmal eine Einbuße an dem Gehalt und dem Rang, den ich Euch nur aus Rücksicht auf seine Verdienste verliehen habe, zugefügt wissen will. I» Rücksicht auf alles das weiß Ich Euch keinen andern Rat zu geben, als aufrichtig in Euch zu gehen, vernünftig zu werden, das Unrecht, daß Ihr Euren Eltern angetan habt, zu erkennen und die Torheiten, die Ihr in früherer Zeit begangen habt, durch ein verständiges, ehrenwertes und tadelloses Betragen wieder gutzumachen. Das ist das Einzige, was Euch zu tun bleibt, um das Andenken an die Verirrungen Eurer Jugend bei allen anständigen Leuten zu tilgen." Voll Zartsinn hegt hier der gütige König den Wunsch, der Geheime Rat möge durch seine Versetzung keine Einbuße an Gehalt und Rang erleiden, dem Vater in den Mund, während dieser Wunsch doch nur von ihm selbst, dem König, ausging. Wie er hierbei Wohl eine später mögliche Versöhnung zwischen Vater und Sohn im Auge hatte, so arbeitete er auch bei dem Vater in rücksichtsvoller Weise darauf hin, daß dieser die Verfehlung des Sohnes in milderem Sinne auffassen möge. Denn er schrieb an demselben Tage auch einen Brief an den Vater, worin er ihm, den künftigen Amtssitz seines Sohnes betreffend, die Wahl zwischen Stettin, Küstrin und Glogau läßt und ihn bittet, sich „nicht so gar hart über sein sujet auszudrücken", da der Sohn „doch eigentlich nichts in seinem Dienste versehen habe", und alles, was er, der König, hinsichtlich seiner Versetzung tue, doch lediglich zur „mehreren Beruhigung" des Vaters geschehe. Der Großkanzler scheint Glogau gewühlt zu haben. Es blieb dein Geheimen Rat in der Tat nichts übrig, als dem Willen des Königs schweigend zu gehorchen und den Reisewagen zu besteigen. Wir wissen nicht, ob vor der Abreise oder später eine Versöhnung zwischen dem Geheimen Rate und nunmehrigen Oberamtsregieruugspräsidenten zu Glogau und seiner Familie stattgefunden hat. Der Vater starb im Oktober 17S3. Ob die Ehe der Barbarina, die kinderlos blieb, glücklich oder unglücklich gewesen ist, läßt sich nicht entscheiden, da beides behauptet wird. Es liegt auch eine uicht verbürgte Nachricht vor, die Ehe sei später geschieden worden. Die Barbarina hat ihren königlichen Verehrer lange überlebt, wahrscheinlich auch ihren Gatten. Unter der Enterbnng durch den Vater oder den Schwiegervater scheint das gcheimrätliche Paar nicht gelitten zu haben, denn es wird berichtet, daß die Freifrau v. Cocceji außer einem Barvermögen von mehr als 100(XX) Talern die drei großen Rittergüter Borschütz, Barschau und Poland in Schlesien besaß. Sie verwandte diesen reichen Besitz in edler Weise, indem sie 1789 zu Barschau im Regierungsbezirke Liegnitz ein adliges Fräuleinstift für achtzehn adlige Fräulein, neun katholische und neun protestantische, gründete. Doch sollen nur vier Stiftsdamen unter einer Äbtissin verpflichtet gewesen sein, dort auf drei Jahre zu wohnen, wonach sie vier andern Platz zu machen hatte». Die übrigen Stiftsdamen wohnten außerhalb des Stifts und bezogen eine Jahrespension von 150 Talern. Die Verwaltung des Stifts führte ein dem schlesischen Adel angehörender Administrator mit dem Titel eines Propstes. Für diese hochherzige Stiftung und in Anerkennung ihrer auch sonst in großem Maßstabe ausgeübten Wohltätigkeit wurde die ehemalige Tänzerin von Friedrichs II. Nachfolger, dein König Friedrich Wilhelm II., unter ihrem Mädchen¬ namen Campanini in den Grafenstand erhoben. Sie verschied nach Ausweis des Totenbuchs von Hochkirch im Alter von achtundsiebzig Jahren, vom Schlage ge¬ troffen, am 7. Juni 1799 zu Barschau. Die Barbariua ist, wie das ja auch uicht wundernimmt, vielfach gemalt worden, natürlich auch von dem berühmten Herrn „Hof-Portrait-Mahler" Antoina

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/140>, abgerufen am 24.07.2024.