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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

die Einsichtnahme in die Bücher des Schuldners, keinen genügenden Schuh bietet.
In der geplanten Zentralstelle sollen möglichst viele Bankfirmen vereinigt werden,
die die Verpflichtung übernehmen, der Reichsbank auf deren Anfrage Auskunft über
die Höhe gewährter Kredite zu geben. Die Reichsbank würde das Resultat ihrer
Umfrage, das heißt die Zahl der Bankfirmen, die an eiuer Kreditgewährung beteiligt
sind, und die Höhe der gewährten Kredite der fragestellenden Bank ohne Nennung
der Firmen mitteilen.

Die Errichtung einer solchen Kreditkontrollinstanz würde zur Gesundung unsers
Kreditwesens erheblich beitragen; ein voller Erfolg wird aber erst dann zu erzielen
sein, wenn sich die Banken entschließen, die Gewinnsucht zugunsten volkswirtschaft¬
licher Erwägungen in den Hintergrund treten zu lassen. Allerdings scheinen die
Aussichten hierfür nicht gerade günstig. Ein hervorragender Berliner Bankleiter hat
vor einiger Zeit in einem Fachorgan erklärt, es kümmere die Banken nicht, was
der Kreditnehmer mit den ihm geliehenen Mitteln mache, wenn nur die Bank sicher¬
gestellt sei.

Es war ein Großbankleiter, der so sprach, und man darf annehmen, daß die
zahlreichen Mittel- und Kleinbauten diesen Standpunkt teilen und noch viel mehr die
Pnvatbankiers und kleinsten Kreditinstitute.

Am 22. November tritt die Bankenquetekommission zur Beratung
der Frage zusammen,' ob es im öffentlichen Interesse geboten scheint, für die
Sicherheit und Liquidität der Anlage von Depositen- und Spargeldern
auf dem Wege der Gesetzgebung Sorge zu tragen. Insbesondre steht die Frage
zur Beratung, ob sich eine gesetzliche Vorschrift empfiehlt, die den Kreditinstituten
(Banken, Genossenschaften und Sparkassen), die sich mit der Annahme von Depositen
und Spargeldern befassen, die Verpflichtung auferlegt:

1. hinsichtlich der Deckung dieser Gelder sich entsprechenden, nicht nUr die
Sicherheit, sondern auch die Liquidität gewährleistenden Normativbestimmnngen zu
unterwerfen,

2. innerhalb bestimmter Zeiträume ausführliche Bilanzen nach vorgeschriebnen
Mustern aufzustellen und zu veröffentlichen.

Wie wir im Laufe dieses Jahres wiederholt ausgeführt habe", dürfte als selbst¬
verständliches Resultat aus den Kommissionsberatuugen der Vorschlag hervorgehn,
die Kreditinstitute zu einer möglichst häufigen Veröffentlichung von Vermögeus-
ausweisen ""zuhalten. Die Großbanken können eine solche Verpflichtung unbedenklich
übernehmen, da sie nichts zu verbergen haben. Die von der Kritik geforderte größere
Liquidität ihres Status liegt in ihrem eignen Interesse. Kleinern Instituten aber,
deren Geschäfts- und Bilanzierungsgrundsätze anfechtbar sind, dürfte durch weit¬
gehende Öffentlichkeit bei aufmerksamer Kritik der Fachpresse das Handwerk gelegt
werden.

Daß eine wesentliche Erweiterung des bisher üblichen Schemas der jährlichen
und monatlichen Vermögeusausweise der Banken unbedingt erforderlich ist, haben
wir bereits früher ausgeführt.

Schließlich möchten wir noch dem Wunsch Ausdruck geben, daß sich die Bank¬
enquetekommission der am 14. Mai im Reichstag einstimmig angenommnen Resolution
Zuschließt, durch die der Reichskanzler aufgefordert wird, dem Reichstag einen
Gesetzentwurf zur Bekämpfung der durch Winkelbankiers drohenden Gefahren vor¬
zulegen.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

die Einsichtnahme in die Bücher des Schuldners, keinen genügenden Schuh bietet.
In der geplanten Zentralstelle sollen möglichst viele Bankfirmen vereinigt werden,
die die Verpflichtung übernehmen, der Reichsbank auf deren Anfrage Auskunft über
die Höhe gewährter Kredite zu geben. Die Reichsbank würde das Resultat ihrer
Umfrage, das heißt die Zahl der Bankfirmen, die an eiuer Kreditgewährung beteiligt
sind, und die Höhe der gewährten Kredite der fragestellenden Bank ohne Nennung
der Firmen mitteilen.

Die Errichtung einer solchen Kreditkontrollinstanz würde zur Gesundung unsers
Kreditwesens erheblich beitragen; ein voller Erfolg wird aber erst dann zu erzielen
sein, wenn sich die Banken entschließen, die Gewinnsucht zugunsten volkswirtschaft¬
licher Erwägungen in den Hintergrund treten zu lassen. Allerdings scheinen die
Aussichten hierfür nicht gerade günstig. Ein hervorragender Berliner Bankleiter hat
vor einiger Zeit in einem Fachorgan erklärt, es kümmere die Banken nicht, was
der Kreditnehmer mit den ihm geliehenen Mitteln mache, wenn nur die Bank sicher¬
gestellt sei.

Es war ein Großbankleiter, der so sprach, und man darf annehmen, daß die
zahlreichen Mittel- und Kleinbauten diesen Standpunkt teilen und noch viel mehr die
Pnvatbankiers und kleinsten Kreditinstitute.

Am 22. November tritt die Bankenquetekommission zur Beratung
der Frage zusammen,' ob es im öffentlichen Interesse geboten scheint, für die
Sicherheit und Liquidität der Anlage von Depositen- und Spargeldern
auf dem Wege der Gesetzgebung Sorge zu tragen. Insbesondre steht die Frage
zur Beratung, ob sich eine gesetzliche Vorschrift empfiehlt, die den Kreditinstituten
(Banken, Genossenschaften und Sparkassen), die sich mit der Annahme von Depositen
und Spargeldern befassen, die Verpflichtung auferlegt:

1. hinsichtlich der Deckung dieser Gelder sich entsprechenden, nicht nUr die
Sicherheit, sondern auch die Liquidität gewährleistenden Normativbestimmnngen zu
unterwerfen,

2. innerhalb bestimmter Zeiträume ausführliche Bilanzen nach vorgeschriebnen
Mustern aufzustellen und zu veröffentlichen.

Wie wir im Laufe dieses Jahres wiederholt ausgeführt habe», dürfte als selbst¬
verständliches Resultat aus den Kommissionsberatuugen der Vorschlag hervorgehn,
die Kreditinstitute zu einer möglichst häufigen Veröffentlichung von Vermögeus-
ausweisen »«zuhalten. Die Großbanken können eine solche Verpflichtung unbedenklich
übernehmen, da sie nichts zu verbergen haben. Die von der Kritik geforderte größere
Liquidität ihres Status liegt in ihrem eignen Interesse. Kleinern Instituten aber,
deren Geschäfts- und Bilanzierungsgrundsätze anfechtbar sind, dürfte durch weit¬
gehende Öffentlichkeit bei aufmerksamer Kritik der Fachpresse das Handwerk gelegt
werden.

Daß eine wesentliche Erweiterung des bisher üblichen Schemas der jährlichen
und monatlichen Vermögeusausweise der Banken unbedingt erforderlich ist, haben
wir bereits früher ausgeführt.

Schließlich möchten wir noch dem Wunsch Ausdruck geben, daß sich die Bank¬
enquetekommission der am 14. Mai im Reichstag einstimmig angenommnen Resolution
Zuschließt, durch die der Reichskanzler aufgefordert wird, dem Reichstag einen
Gesetzentwurf zur Bekämpfung der durch Winkelbankiers drohenden Gefahren vor¬
zulegen.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/395>, abgerufen am 26.07.2024.