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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Gemeinsinns besitze", kann es sich wohl gestatten, einzelne überspannte Köpfe so weit
gewähren zu lassen, als ihnen nicht eine direkte Verletzung der zum Schutz der
Gesellschaft erlassenen Gesetze nachgewiesen worden ist. > Anders wird die Sache,
wenn Ideen, die mit dem Bestände des Staates schlechterdings unvereinbar sind,
zu einer öffentlichen Gefahr emporwachsen und Taten zeitigen, vor denen ein pflicht¬
bewußter Staat seine Bürger notwendig zu schützen hat. Die Gesetzgebungen aller
zivilisierten Staaten sehen Ausnahmezustände vor, und es hängt lediglich von der
Natur der innern Wirren ab, wie weit die Ausnahmemaßregeln einem wirklichen
Kriegszustand nahekommen. Wenn es gerade in Barcelona schon früher vorge¬
kommen ist, daß Tausende unschuldiger Menschen den ruchlosen Bombenanschlägen
der Anarchisten, die nur demonstrieren und Schrecken erregen wollten, geopfert
worden sind, so zeigen die. Straßenunruhen, Aufstände und Attentate der letzten
Zeit zur Genüge die Berechtigung des Kriegsrechts, das die spanische Negierung
über die Stadt verhängt hat. Und diesem Kriegszustand ist jetzt auch der Mann
zum Opfer gefallen, dessen direkte Beteiligung an den letzten Verbrechen gegen
die öffentliche Ordnung und das Leben seiner Mitbürger vielleicht nicht in juristisch
einwandfreier Form nachzuweisen gewesen ist, der aber zweifellos einen starken Anteil,
wenn nicht den Hauptanteil, der moralischen Mitschuld trägt an den Vorgängen,
die den Tod zahlreicher Bürger und pflichtgetreuer Beamten und Soldaten herbei¬
geführt haben. Zwischen der spanischen Regierung und den Anarchisten in Barcelona
besteht Kriegszustand, und nach Kriegsrecht ist Verfahren worden. Das darf nicht
vergessen werden, wie auch sonst die Kritik an dem Verfahren gegen Ferrer aus¬
fallen mag. -

Daraus ist zu ersehen, daß menschliche Teilnahme an dem Schicksal eines
Gerichteten, der wenigstens kein gemeiner Verbrecher war. Abscheu vor einem Ge¬
richtsverfahren, das vielleicht nur die Bemäntelung einer Gewalttat war, und Ab¬
neigung vor dem klerikalen Regiment, das in diesem Falle den Arm der Staats¬
gewalt führte, wohl bei der Beurteilung des Falles Ferrer ihre Stelle finden
können, daß sie aber nicht ausreichen, um die ungeheuern Übertreibungen zu
rechtfertigen, mit denen die Bewegung in den romanischen Ländern entfesselt
worden ist. Auch bei uns wird von verschiednen Seiten versucht, einen Ent¬
rüstungsrummel in Szene zu setzen. Die Beteiligung daran ist Geschmackssache.
Es mag dem humanen Sinn widerstreben, daß in menschlichen Kämpfen überhaupt
Blut vergossen wird --- obwohl der utopische Charakter dieser Art vou Humanität
für ,die meisten Menschen auf der Hand liegt --; man mag sich auch über jeden
Justizmord in Spanien und allenfalls auch in Hinterindien oder Timbuktu ent¬
rüsten, wenn einem das Herzensbedürfnis, ist -- wobei allerdings Konsequenz
zu empfehlen wäre --; endlich bleibt es natürlich jedem unbenommen, sich dafür
zu interessieren, ob Spanien klerikal oder liberal regiert wird. Nur soll man uns
nicht weismachen wollen, daß es deutscher Art und Denkweise entspricht, einem
Manne Weihrauch zu streuen., der sich in Meinung und Tat stets solidarisch ge¬
fühlt hat mit Menschen, die jeder notwendigen Ordnung widerstreben und zu diesem
Zweck jederzeit selbst bereit sind, Mittel der rohesten und brutalsten Gewalt an¬
zuwenden einem geistigen Führer und Anstifter von Mordbuben, die in einen
Haufen friedlicher, unschuldiger Menschen Bomben werfen -- einem Manne, der
auch gegen eine liberale Monarchie Dolch und Bombe in Bewegung gesetzt haben
Würde- Wenn dio Ferrerbewegung auch in Deutschland ernstlich Platz greifen
sollte, so kann in.ni Wohl getrost sagen, daß es eine falsch unterrichtete Humanität
ist, die nicht weiß, was sie tut. -

Freilich kann man jetzt zuweilen irre werden an der Fähigkeit mancher Kreise,
die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt noch zu würdigen, wenn


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Gemeinsinns besitze», kann es sich wohl gestatten, einzelne überspannte Köpfe so weit
gewähren zu lassen, als ihnen nicht eine direkte Verletzung der zum Schutz der
Gesellschaft erlassenen Gesetze nachgewiesen worden ist. > Anders wird die Sache,
wenn Ideen, die mit dem Bestände des Staates schlechterdings unvereinbar sind,
zu einer öffentlichen Gefahr emporwachsen und Taten zeitigen, vor denen ein pflicht¬
bewußter Staat seine Bürger notwendig zu schützen hat. Die Gesetzgebungen aller
zivilisierten Staaten sehen Ausnahmezustände vor, und es hängt lediglich von der
Natur der innern Wirren ab, wie weit die Ausnahmemaßregeln einem wirklichen
Kriegszustand nahekommen. Wenn es gerade in Barcelona schon früher vorge¬
kommen ist, daß Tausende unschuldiger Menschen den ruchlosen Bombenanschlägen
der Anarchisten, die nur demonstrieren und Schrecken erregen wollten, geopfert
worden sind, so zeigen die. Straßenunruhen, Aufstände und Attentate der letzten
Zeit zur Genüge die Berechtigung des Kriegsrechts, das die spanische Negierung
über die Stadt verhängt hat. Und diesem Kriegszustand ist jetzt auch der Mann
zum Opfer gefallen, dessen direkte Beteiligung an den letzten Verbrechen gegen
die öffentliche Ordnung und das Leben seiner Mitbürger vielleicht nicht in juristisch
einwandfreier Form nachzuweisen gewesen ist, der aber zweifellos einen starken Anteil,
wenn nicht den Hauptanteil, der moralischen Mitschuld trägt an den Vorgängen,
die den Tod zahlreicher Bürger und pflichtgetreuer Beamten und Soldaten herbei¬
geführt haben. Zwischen der spanischen Regierung und den Anarchisten in Barcelona
besteht Kriegszustand, und nach Kriegsrecht ist Verfahren worden. Das darf nicht
vergessen werden, wie auch sonst die Kritik an dem Verfahren gegen Ferrer aus¬
fallen mag. -

Daraus ist zu ersehen, daß menschliche Teilnahme an dem Schicksal eines
Gerichteten, der wenigstens kein gemeiner Verbrecher war. Abscheu vor einem Ge¬
richtsverfahren, das vielleicht nur die Bemäntelung einer Gewalttat war, und Ab¬
neigung vor dem klerikalen Regiment, das in diesem Falle den Arm der Staats¬
gewalt führte, wohl bei der Beurteilung des Falles Ferrer ihre Stelle finden
können, daß sie aber nicht ausreichen, um die ungeheuern Übertreibungen zu
rechtfertigen, mit denen die Bewegung in den romanischen Ländern entfesselt
worden ist. Auch bei uns wird von verschiednen Seiten versucht, einen Ent¬
rüstungsrummel in Szene zu setzen. Die Beteiligung daran ist Geschmackssache.
Es mag dem humanen Sinn widerstreben, daß in menschlichen Kämpfen überhaupt
Blut vergossen wird —- obwohl der utopische Charakter dieser Art vou Humanität
für ,die meisten Menschen auf der Hand liegt —; man mag sich auch über jeden
Justizmord in Spanien und allenfalls auch in Hinterindien oder Timbuktu ent¬
rüsten, wenn einem das Herzensbedürfnis, ist — wobei allerdings Konsequenz
zu empfehlen wäre —; endlich bleibt es natürlich jedem unbenommen, sich dafür
zu interessieren, ob Spanien klerikal oder liberal regiert wird. Nur soll man uns
nicht weismachen wollen, daß es deutscher Art und Denkweise entspricht, einem
Manne Weihrauch zu streuen., der sich in Meinung und Tat stets solidarisch ge¬
fühlt hat mit Menschen, die jeder notwendigen Ordnung widerstreben und zu diesem
Zweck jederzeit selbst bereit sind, Mittel der rohesten und brutalsten Gewalt an¬
zuwenden einem geistigen Führer und Anstifter von Mordbuben, die in einen
Haufen friedlicher, unschuldiger Menschen Bomben werfen — einem Manne, der
auch gegen eine liberale Monarchie Dolch und Bombe in Bewegung gesetzt haben
Würde- Wenn dio Ferrerbewegung auch in Deutschland ernstlich Platz greifen
sollte, so kann in.ni Wohl getrost sagen, daß es eine falsch unterrichtete Humanität
ist, die nicht weiß, was sie tut. -

Freilich kann man jetzt zuweilen irre werden an der Fähigkeit mancher Kreise,
die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt noch zu würdigen, wenn


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[0202] Maßgebliches und Unmaßgebliches Gemeinsinns besitze», kann es sich wohl gestatten, einzelne überspannte Köpfe so weit gewähren zu lassen, als ihnen nicht eine direkte Verletzung der zum Schutz der Gesellschaft erlassenen Gesetze nachgewiesen worden ist. > Anders wird die Sache, wenn Ideen, die mit dem Bestände des Staates schlechterdings unvereinbar sind, zu einer öffentlichen Gefahr emporwachsen und Taten zeitigen, vor denen ein pflicht¬ bewußter Staat seine Bürger notwendig zu schützen hat. Die Gesetzgebungen aller zivilisierten Staaten sehen Ausnahmezustände vor, und es hängt lediglich von der Natur der innern Wirren ab, wie weit die Ausnahmemaßregeln einem wirklichen Kriegszustand nahekommen. Wenn es gerade in Barcelona schon früher vorge¬ kommen ist, daß Tausende unschuldiger Menschen den ruchlosen Bombenanschlägen der Anarchisten, die nur demonstrieren und Schrecken erregen wollten, geopfert worden sind, so zeigen die. Straßenunruhen, Aufstände und Attentate der letzten Zeit zur Genüge die Berechtigung des Kriegsrechts, das die spanische Negierung über die Stadt verhängt hat. Und diesem Kriegszustand ist jetzt auch der Mann zum Opfer gefallen, dessen direkte Beteiligung an den letzten Verbrechen gegen die öffentliche Ordnung und das Leben seiner Mitbürger vielleicht nicht in juristisch einwandfreier Form nachzuweisen gewesen ist, der aber zweifellos einen starken Anteil, wenn nicht den Hauptanteil, der moralischen Mitschuld trägt an den Vorgängen, die den Tod zahlreicher Bürger und pflichtgetreuer Beamten und Soldaten herbei¬ geführt haben. Zwischen der spanischen Regierung und den Anarchisten in Barcelona besteht Kriegszustand, und nach Kriegsrecht ist Verfahren worden. Das darf nicht vergessen werden, wie auch sonst die Kritik an dem Verfahren gegen Ferrer aus¬ fallen mag. - Daraus ist zu ersehen, daß menschliche Teilnahme an dem Schicksal eines Gerichteten, der wenigstens kein gemeiner Verbrecher war. Abscheu vor einem Ge¬ richtsverfahren, das vielleicht nur die Bemäntelung einer Gewalttat war, und Ab¬ neigung vor dem klerikalen Regiment, das in diesem Falle den Arm der Staats¬ gewalt führte, wohl bei der Beurteilung des Falles Ferrer ihre Stelle finden können, daß sie aber nicht ausreichen, um die ungeheuern Übertreibungen zu rechtfertigen, mit denen die Bewegung in den romanischen Ländern entfesselt worden ist. Auch bei uns wird von verschiednen Seiten versucht, einen Ent¬ rüstungsrummel in Szene zu setzen. Die Beteiligung daran ist Geschmackssache. Es mag dem humanen Sinn widerstreben, daß in menschlichen Kämpfen überhaupt Blut vergossen wird —- obwohl der utopische Charakter dieser Art vou Humanität für ,die meisten Menschen auf der Hand liegt —; man mag sich auch über jeden Justizmord in Spanien und allenfalls auch in Hinterindien oder Timbuktu ent¬ rüsten, wenn einem das Herzensbedürfnis, ist — wobei allerdings Konsequenz zu empfehlen wäre —; endlich bleibt es natürlich jedem unbenommen, sich dafür zu interessieren, ob Spanien klerikal oder liberal regiert wird. Nur soll man uns nicht weismachen wollen, daß es deutscher Art und Denkweise entspricht, einem Manne Weihrauch zu streuen., der sich in Meinung und Tat stets solidarisch ge¬ fühlt hat mit Menschen, die jeder notwendigen Ordnung widerstreben und zu diesem Zweck jederzeit selbst bereit sind, Mittel der rohesten und brutalsten Gewalt an¬ zuwenden einem geistigen Führer und Anstifter von Mordbuben, die in einen Haufen friedlicher, unschuldiger Menschen Bomben werfen — einem Manne, der auch gegen eine liberale Monarchie Dolch und Bombe in Bewegung gesetzt haben Würde- Wenn dio Ferrerbewegung auch in Deutschland ernstlich Platz greifen sollte, so kann in.ni Wohl getrost sagen, daß es eine falsch unterrichtete Humanität ist, die nicht weiß, was sie tut. - Freilich kann man jetzt zuweilen irre werden an der Fähigkeit mancher Kreise, die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt noch zu würdigen, wenn

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/202>, abgerufen am 25.07.2024.