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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Der Streit um den Jolltarif in Neuguinea

Nach der Klagestellung fuhr der Gouverneur in seinen Unterhandlungen
mit dem Gouvernementsrat fort. Sie führten unter anderm zur nachstehenden,
vom Missionar Fellmann abgegebnen Erklärung vom 10. März 1909:

Den Empfang Euerer Exzellenz Schreiben vom 4. dieses Monats be¬
stätigend, danke ich Ihnen ergebenst für die mir darin gemachte Mitteilung
über meine Ernennung zum Mitglieds des Gouvernementsrats für die Jahre
1908 bis 1909 durch Beschluß vom 12. Dezember 1907. Die Tatsache dieser
Ernennung verändert für mich die Sachlage, und ich muß nun Anlaß nehmen,
mich zu meiner Teilnahme an der Beschwerdeaktion und zu den von Eurer
Exzellenz dazu gemachten Ausführungen zu äußern.

Zunächst darf ich darauf aufmerksam machen, daß ich während des Jahres
1908, in dem die Vorgänge, die den Grund der Beschwerde Hilden, sich er¬
eignet haben sollen, auf Urlaub außer Landes war, also nicht selbst an den
Sitzungen des Gouvernementsrats teilnahm. Als mir nach Wiederankunft im
Schutzgebiet die Ausstellungen unterbreitet wurden und ich Stellung zur Sache
zu nehmen hatte, war ich auf die Aussage der Herren angewiesen, die bei der
Sitzung zugegen waren. Diese waren bestimmt und schienen mir um so unver¬
dächtiger, als sie mit dem mir vorliegenden Sitzungsprotokoll übereinstimmten.
Dabei entging mir aber ganz die Tatsache, daß es sich um ein noch nicht ver¬
lesenes und unberichtigtes Protokoll der Verhandlungen handelte.

Ich nehme nun Kenntnis von der von Euerer Exzellenz abgegebnen Er¬
klärung, daß eine erneute Beratung der Zolltarifmaterie nur für den Fall zu¬
gesagt war, daß nicht andre Weisungen von der Heimat eintreffen würden.
Meines Wissens blieb bis jetzt diese Erklärung seitens der an der Sitzung be¬
teiligt gewesenen Herren unwidersprochen. Ich habe anch außerdem in einer
Rücksprache mit dem Protokollführer in Erfahrung gebracht, daß laut seines
Stenogramms ein Zweifel an der Tatsächlichkeit des von Euerer Exzellenz ge¬
machten Vorbehaltes hinsichtlich einer erneuten Beratung nicht bestehen kann.

In Erwägung dieser Umstände folge ich als Mensch und Christ einfach
meinem Pflichtgefühl, wenn ich hiemit den in der Beschwerdeschrift gemachten
Vorwurf der Nichterfüllung eines den außeramtlichen Mitgliedern des Gouver¬
nementsrats gemachten Versprechens meinerseits zurückziehe und höflich bitte
meinen Irrtum entschuldigen zu wollen.

Die Gerichtsverhandlung hat unterdessen stattgefunden. Die Urteilsgründe
stehen unserm Gewährsmann leider nicht zu Gebote. Es würde sich empfehlen,
daß die Freigesprochnen sie zur weiteren Klärung der Sachlage der Öffent¬
lichkeit zugänglich machten. Aus der Verlesung der Gründe ist so viel bekannt
geworden, daß der Richter annahm, daß die tatsächlichen Behauptungen der
Gouvernementsratsmitglieder in bezug auf den Gouverneur unwahr sind. Er
nimmt hierbei aber nicht an, daß sie wider besseres Wissen erfolgten. In
Anrechnung berechtigter Interessen aus Billigkeitsgründen (er billigte den Mit¬
gliedern des Gouvernementsrats Immunität wie den heimischen Parlaments¬
mitgliedern zu) kommt er zur Freisprechung.

Mit dem Urteil hatte der Streit zwischen dem Gouverneur und den aus-
getretnen Mitgliedern zunächst ein Ende gefunden. Die Erwartung der Kolo¬
nisten war gründlich getäuscht. Von dem Gouverncmentsrat hatte man eine


Der Streit um den Jolltarif in Neuguinea

Nach der Klagestellung fuhr der Gouverneur in seinen Unterhandlungen
mit dem Gouvernementsrat fort. Sie führten unter anderm zur nachstehenden,
vom Missionar Fellmann abgegebnen Erklärung vom 10. März 1909:

Den Empfang Euerer Exzellenz Schreiben vom 4. dieses Monats be¬
stätigend, danke ich Ihnen ergebenst für die mir darin gemachte Mitteilung
über meine Ernennung zum Mitglieds des Gouvernementsrats für die Jahre
1908 bis 1909 durch Beschluß vom 12. Dezember 1907. Die Tatsache dieser
Ernennung verändert für mich die Sachlage, und ich muß nun Anlaß nehmen,
mich zu meiner Teilnahme an der Beschwerdeaktion und zu den von Eurer
Exzellenz dazu gemachten Ausführungen zu äußern.

Zunächst darf ich darauf aufmerksam machen, daß ich während des Jahres
1908, in dem die Vorgänge, die den Grund der Beschwerde Hilden, sich er¬
eignet haben sollen, auf Urlaub außer Landes war, also nicht selbst an den
Sitzungen des Gouvernementsrats teilnahm. Als mir nach Wiederankunft im
Schutzgebiet die Ausstellungen unterbreitet wurden und ich Stellung zur Sache
zu nehmen hatte, war ich auf die Aussage der Herren angewiesen, die bei der
Sitzung zugegen waren. Diese waren bestimmt und schienen mir um so unver¬
dächtiger, als sie mit dem mir vorliegenden Sitzungsprotokoll übereinstimmten.
Dabei entging mir aber ganz die Tatsache, daß es sich um ein noch nicht ver¬
lesenes und unberichtigtes Protokoll der Verhandlungen handelte.

Ich nehme nun Kenntnis von der von Euerer Exzellenz abgegebnen Er¬
klärung, daß eine erneute Beratung der Zolltarifmaterie nur für den Fall zu¬
gesagt war, daß nicht andre Weisungen von der Heimat eintreffen würden.
Meines Wissens blieb bis jetzt diese Erklärung seitens der an der Sitzung be¬
teiligt gewesenen Herren unwidersprochen. Ich habe anch außerdem in einer
Rücksprache mit dem Protokollführer in Erfahrung gebracht, daß laut seines
Stenogramms ein Zweifel an der Tatsächlichkeit des von Euerer Exzellenz ge¬
machten Vorbehaltes hinsichtlich einer erneuten Beratung nicht bestehen kann.

In Erwägung dieser Umstände folge ich als Mensch und Christ einfach
meinem Pflichtgefühl, wenn ich hiemit den in der Beschwerdeschrift gemachten
Vorwurf der Nichterfüllung eines den außeramtlichen Mitgliedern des Gouver¬
nementsrats gemachten Versprechens meinerseits zurückziehe und höflich bitte
meinen Irrtum entschuldigen zu wollen.

Die Gerichtsverhandlung hat unterdessen stattgefunden. Die Urteilsgründe
stehen unserm Gewährsmann leider nicht zu Gebote. Es würde sich empfehlen,
daß die Freigesprochnen sie zur weiteren Klärung der Sachlage der Öffent¬
lichkeit zugänglich machten. Aus der Verlesung der Gründe ist so viel bekannt
geworden, daß der Richter annahm, daß die tatsächlichen Behauptungen der
Gouvernementsratsmitglieder in bezug auf den Gouverneur unwahr sind. Er
nimmt hierbei aber nicht an, daß sie wider besseres Wissen erfolgten. In
Anrechnung berechtigter Interessen aus Billigkeitsgründen (er billigte den Mit¬
gliedern des Gouvernementsrats Immunität wie den heimischen Parlaments¬
mitgliedern zu) kommt er zur Freisprechung.

Mit dem Urteil hatte der Streit zwischen dem Gouverneur und den aus-
getretnen Mitgliedern zunächst ein Ende gefunden. Die Erwartung der Kolo¬
nisten war gründlich getäuscht. Von dem Gouverncmentsrat hatte man eine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/139>, abgerufen am 24.07.2024.