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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.

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Grundzügen deutscher Verfassung, Verwaltung und Gesetzgebung, sie soll später,
ihrer fortschreitenden Entwicklung entsprechend, auch weiter darüber aufgeklärt
werden; wohlverstanden alles nur, insoweit objektive und parteipolitisch ungefärbte
Darstellung möglich ist. Bezweckt wird damit nicht nur, Verständnis und Liebe für
das eigne Volkstum zu fördern, sondern auch die gerade in Deutschland besonders
starke Unkenntnis öffentlicher Dinge zu beseitigen, durch Bekanntmachung mit der
Bedeutung und dem Werte des staatlichen Organismus politisches Interesse und
Verantwortlichkeitsgefühl zu wecken und dadurch eine Sicherung gegen einseitig
verhetzenden Radikalismus zu schaffen.*)

In jüngster Zeit ist auf dem begonnenen Wege planmüßig weitergeschritten
worden. Der Schulunterricht in der Bürgerkunde allein wird als nicht ausreichend
erachtet zur Erreichung des Zwecks. Was gibt eine vom Gesichtspunkt staatlicher
Notwendigkeit zu verlangende Sicherheit dafür -- so wird gesagt --, daß die
heilsamen Folgen jenes Unterrichts nach der Schulentlassung noch bleibend wirken,
und daß nicht schon nach kurzer Zeit die schulentlassenen dennoch radikaler
Agitation erliegen, weil es gegen diese nun mit einemmal an jedem Gegen¬
gewicht für sie fehlt? Und wenn ferner der Staat grundsätzlich Recht und Pflicht
zur Aufklärung für sich in Anspruch nimmt, soll er sich hierin eine unübersteigliche
Schranke ziehen lassen durch die Schulentlassung, durch einen Zeitpunkt also, wo
sich eine gefestigte Grundlage für die Richtung des Denkens und Handelns im
Jüngling noch nicht gebildet haben kann?

Einen sehr beachtenswerten Vorschlag nach dieser Richtung hin macht eine
kürzlich erschienene Broschüre**). Er gipfelt darin, daß ein "Deutsches Reichsblatt"
als dauerndes Mittel zur Aufklärung der Bevölkerung geschaffen werden soll.
Das Reich soll dessen Verlag und Vertrieb übernehmen und geeignete Persönlich¬
keiten zur Redaktion und Mitarbeiterschaft heranziehen. Erscheinen soll es in
etwa zehn verschieden Ausgaben, etwa für Nordwestdeutschland, die thüringischen
Staaten, Südwestdeutschland. Ostdeutschland usw. Der vordere Teil ist für Ver¬
öffentlichung von Erklärungen der Reichsregierung und der betreffenden Landes¬
regierungen zu Gesetzesentwürfen, Wahlen. Verwaltungsmaßregeln und inner¬
politischen Vorgängen bestimmt, der übrige Teil zu belehrenden und aufklärenden
Abhandlungen über Verfassung. Verwaltung, Hygiene, Fragen von Industrie,
Handel und Landwirtschaft, Landeskunde, Kolonialgeschichte usw. Demgemäß




Als grundlegend darf die Schrift des Regierungsrath Negenborn: "Der Deutsche als
Staatsbürger" gelten (München. 1,20 Mary, von der der "Verband zur Verbreitung vater¬
ländischer Schriften" schon eine billige Massenauflage hat herstellen lassen. Bewährt hat sich für
den Unterricht die "Bürgerkunde" von Hoffmann und Groth. Der Reichskanzler hat kürzlich aus eine Eingabe an den Oberbürgermeister von Düsseldorf
geantwortet, er habe eine amtliche Prüfung der Zweckmäßigkeit des Unterrichts in Bürgerkunde
angeregt. Für dessen Notwendigkeit in Fortbildungs-, Handels- und Fachschulen haben sich auch
schon die Ältesten der Kaufmannschaft in Berlin vor einigen Wochen ausgesprochen.
"
) H. Ehrhard, Oberpostinspektor im Neichspostamt, "Unter dem Reichsbanner". Berlin.
0,80 Mark.
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Grundzügen deutscher Verfassung, Verwaltung und Gesetzgebung, sie soll später,
ihrer fortschreitenden Entwicklung entsprechend, auch weiter darüber aufgeklärt
werden; wohlverstanden alles nur, insoweit objektive und parteipolitisch ungefärbte
Darstellung möglich ist. Bezweckt wird damit nicht nur, Verständnis und Liebe für
das eigne Volkstum zu fördern, sondern auch die gerade in Deutschland besonders
starke Unkenntnis öffentlicher Dinge zu beseitigen, durch Bekanntmachung mit der
Bedeutung und dem Werte des staatlichen Organismus politisches Interesse und
Verantwortlichkeitsgefühl zu wecken und dadurch eine Sicherung gegen einseitig
verhetzenden Radikalismus zu schaffen.*)

In jüngster Zeit ist auf dem begonnenen Wege planmüßig weitergeschritten
worden. Der Schulunterricht in der Bürgerkunde allein wird als nicht ausreichend
erachtet zur Erreichung des Zwecks. Was gibt eine vom Gesichtspunkt staatlicher
Notwendigkeit zu verlangende Sicherheit dafür — so wird gesagt —, daß die
heilsamen Folgen jenes Unterrichts nach der Schulentlassung noch bleibend wirken,
und daß nicht schon nach kurzer Zeit die schulentlassenen dennoch radikaler
Agitation erliegen, weil es gegen diese nun mit einemmal an jedem Gegen¬
gewicht für sie fehlt? Und wenn ferner der Staat grundsätzlich Recht und Pflicht
zur Aufklärung für sich in Anspruch nimmt, soll er sich hierin eine unübersteigliche
Schranke ziehen lassen durch die Schulentlassung, durch einen Zeitpunkt also, wo
sich eine gefestigte Grundlage für die Richtung des Denkens und Handelns im
Jüngling noch nicht gebildet haben kann?

Einen sehr beachtenswerten Vorschlag nach dieser Richtung hin macht eine
kürzlich erschienene Broschüre**). Er gipfelt darin, daß ein „Deutsches Reichsblatt"
als dauerndes Mittel zur Aufklärung der Bevölkerung geschaffen werden soll.
Das Reich soll dessen Verlag und Vertrieb übernehmen und geeignete Persönlich¬
keiten zur Redaktion und Mitarbeiterschaft heranziehen. Erscheinen soll es in
etwa zehn verschieden Ausgaben, etwa für Nordwestdeutschland, die thüringischen
Staaten, Südwestdeutschland. Ostdeutschland usw. Der vordere Teil ist für Ver¬
öffentlichung von Erklärungen der Reichsregierung und der betreffenden Landes¬
regierungen zu Gesetzesentwürfen, Wahlen. Verwaltungsmaßregeln und inner¬
politischen Vorgängen bestimmt, der übrige Teil zu belehrenden und aufklärenden
Abhandlungen über Verfassung. Verwaltung, Hygiene, Fragen von Industrie,
Handel und Landwirtschaft, Landeskunde, Kolonialgeschichte usw. Demgemäß




Als grundlegend darf die Schrift des Regierungsrath Negenborn: „Der Deutsche als
Staatsbürger" gelten (München. 1,20 Mary, von der der „Verband zur Verbreitung vater¬
ländischer Schriften" schon eine billige Massenauflage hat herstellen lassen. Bewährt hat sich für
den Unterricht die „Bürgerkunde" von Hoffmann und Groth. Der Reichskanzler hat kürzlich aus eine Eingabe an den Oberbürgermeister von Düsseldorf
geantwortet, er habe eine amtliche Prüfung der Zweckmäßigkeit des Unterrichts in Bürgerkunde
angeregt. Für dessen Notwendigkeit in Fortbildungs-, Handels- und Fachschulen haben sich auch
schon die Ältesten der Kaufmannschaft in Berlin vor einigen Wochen ausgesprochen.
"
) H. Ehrhard, Oberpostinspektor im Neichspostamt, „Unter dem Reichsbanner". Berlin.
0,80 Mark.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/23>, abgerufen am 22.07.2024.