Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Von 7b auf 43 Millionen ein ausgesprochner Luxusgegenstand doch wohl eine un¬
gebührliche Schonung erfahren hat. Gerade darum dürfte die Tabakindustrie, die
diese glimpfliche Behandlung ihrer geschickten und energischen Agitation verdankt,
doch noch nicht die von ihr gewünschte Beruhigung finden, sobald sich, sei es durch
Fehlschätzungen bei der jetzigen Steuerreform, sei es durch die Steigerung des Be¬
darfs herausstellt, daß der Reichsschatz wieder Mangel leidet. Dann kann auch die
Weinsteuer, das Erbrecht des Staates und selbst die im letzten Parteienkampf auf
ihren eigentlichen Kern geläuterte Erbanfallsteuer wieder in Frage kommen. Denn
in der Zukunft brauchen die Parteiverhältnisse nicht gerade wieder so zu liegen,
daß wegen der letzten Steuer zwischen zwei großen Parteigruppen ein parlamen¬
tarischer Machtkampf um gewisse, der finanziellen Frage gänzlich fernliegende poli¬
tische Grundsätze ausgefochten wird. Doch das sind vorläufig uoch Zukunftsfragen,
über die man sich nicht zu ereifern braucht. Möglichenfalls erweist sich die neue
Steuerreform bester als ihr Ruf.

Über die Haltung und Stellungnahme des Bundesrath ist viel geredet und
noch mehr gedruckt worden, aber nicht viel Gutes, denn das liegt dem immer über¬
legen kritisierenden Tone der Mehrzahl der deutschen Blätter gänzlich fern. Die
selbstprüfende Frage: Wie würdest du in diesem Falle selbst handeln, ja handeln
müssen? -- die allein ein objektives Urteil ermöglicht -- Pflegt man da niemals
an sich zu stellen. Es wird eben einfach pro oder kontra abgeurteilt, meist im Partei-
interesse, oft aus bloßer Überhebung. Solche bedenkliche Laxheit des Urteils darf
sich eine Reichsregierung nicht erlauben. Ohne Zweifel hat der Bundesrat einmütig
hinter dem vortrefflichen Steuerprogramm des Neichsschatzsekretärs gestanden, das
in der öffentlichen Meinung eine viel bessere Aufnahme fand als bei den Parteien
des Reichstags; ohne Zweifel teilte er auch die Meinung des Reichskanzlers, daß
die Steuerreform von der Mehrheit gemacht werden solle, die durch das letzte Reichs¬
tagswahlergebnis gewissermaßen dafür ausersehen, beauftragt zu sein schien. Der
Bundesrat trägt die Schuld nicht, daß er jetzt die Finanzreform von einer andern
Mehrheit annehmen muß. Es ist in der parlamentarischen Geschichte wohl kaum
ein Fall vorgekommen, daß eine Regierung das von ihr gewünschte, für das Wohl
des Landes notwendige Gesetz darum abgelehnt hätte, weil es ihr eine andre als
die vorausgesehene Mehrheit bewilligt hat. Daß man in gewissen Kreisen dem
Bundesrat eine solche politische Torheit ansinnen möchte, liegt der in verschiednen
Varianten und auch bei mehreren Anlässen wiederholten Behauptung zugrunde, er
sei umgefallen. Mit dergleichen Anschuldigungen mögen sich die Parteien unter¬
einander traktieren, dem Bundesrat gegenüber können sie keine Anwendung finden.
Einige wenige Ausnahmen abgerechnet, in denen es sich um kleinere und minder
wichtige Gesetze handelte, für die von vornherein die Übereinstimmung zwischen
beiden gesetzgebenden Körperschaften feststand, ist kein Gesetz zustande gekommen, das
nicht im Reichstage vorgenommne, mehr oder minder einschneidende Abänderungen
aufwies, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen mußte. stimmte er ihnen zu,
so hat bisher noch niemand behauptet, er sei umgefallen; häufig betrat er den
Weg der Verhandlungen, die in der Regel zu einem Kompromiß zwischen ihm und
dem Reichstag führten; in seltnen Fällen -- und das ist unter Bismarck am häu-
figsten geschehn, lehnte er seine Zustimmung ab unter der Voraussicht, in der Zu¬
kunft im Reichstag zu einem bessern Ergebnis zu gelangen. So ist es gewesen
seit dem konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes bis zum heutigen
Tage. Die Ablehnungen des Bundesrath, der verfassungsmäßig dazu ebenso be¬
rechtigt ist wie der Reichstag, haben in der Regel in den Blättern und bei den
Parteien, die sich gekränkt fühlten, zu etlichen Geschrei über Reaktion u. tgi. geführt,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Von 7b auf 43 Millionen ein ausgesprochner Luxusgegenstand doch wohl eine un¬
gebührliche Schonung erfahren hat. Gerade darum dürfte die Tabakindustrie, die
diese glimpfliche Behandlung ihrer geschickten und energischen Agitation verdankt,
doch noch nicht die von ihr gewünschte Beruhigung finden, sobald sich, sei es durch
Fehlschätzungen bei der jetzigen Steuerreform, sei es durch die Steigerung des Be¬
darfs herausstellt, daß der Reichsschatz wieder Mangel leidet. Dann kann auch die
Weinsteuer, das Erbrecht des Staates und selbst die im letzten Parteienkampf auf
ihren eigentlichen Kern geläuterte Erbanfallsteuer wieder in Frage kommen. Denn
in der Zukunft brauchen die Parteiverhältnisse nicht gerade wieder so zu liegen,
daß wegen der letzten Steuer zwischen zwei großen Parteigruppen ein parlamen¬
tarischer Machtkampf um gewisse, der finanziellen Frage gänzlich fernliegende poli¬
tische Grundsätze ausgefochten wird. Doch das sind vorläufig uoch Zukunftsfragen,
über die man sich nicht zu ereifern braucht. Möglichenfalls erweist sich die neue
Steuerreform bester als ihr Ruf.

Über die Haltung und Stellungnahme des Bundesrath ist viel geredet und
noch mehr gedruckt worden, aber nicht viel Gutes, denn das liegt dem immer über¬
legen kritisierenden Tone der Mehrzahl der deutschen Blätter gänzlich fern. Die
selbstprüfende Frage: Wie würdest du in diesem Falle selbst handeln, ja handeln
müssen? — die allein ein objektives Urteil ermöglicht — Pflegt man da niemals
an sich zu stellen. Es wird eben einfach pro oder kontra abgeurteilt, meist im Partei-
interesse, oft aus bloßer Überhebung. Solche bedenkliche Laxheit des Urteils darf
sich eine Reichsregierung nicht erlauben. Ohne Zweifel hat der Bundesrat einmütig
hinter dem vortrefflichen Steuerprogramm des Neichsschatzsekretärs gestanden, das
in der öffentlichen Meinung eine viel bessere Aufnahme fand als bei den Parteien
des Reichstags; ohne Zweifel teilte er auch die Meinung des Reichskanzlers, daß
die Steuerreform von der Mehrheit gemacht werden solle, die durch das letzte Reichs¬
tagswahlergebnis gewissermaßen dafür ausersehen, beauftragt zu sein schien. Der
Bundesrat trägt die Schuld nicht, daß er jetzt die Finanzreform von einer andern
Mehrheit annehmen muß. Es ist in der parlamentarischen Geschichte wohl kaum
ein Fall vorgekommen, daß eine Regierung das von ihr gewünschte, für das Wohl
des Landes notwendige Gesetz darum abgelehnt hätte, weil es ihr eine andre als
die vorausgesehene Mehrheit bewilligt hat. Daß man in gewissen Kreisen dem
Bundesrat eine solche politische Torheit ansinnen möchte, liegt der in verschiednen
Varianten und auch bei mehreren Anlässen wiederholten Behauptung zugrunde, er
sei umgefallen. Mit dergleichen Anschuldigungen mögen sich die Parteien unter¬
einander traktieren, dem Bundesrat gegenüber können sie keine Anwendung finden.
Einige wenige Ausnahmen abgerechnet, in denen es sich um kleinere und minder
wichtige Gesetze handelte, für die von vornherein die Übereinstimmung zwischen
beiden gesetzgebenden Körperschaften feststand, ist kein Gesetz zustande gekommen, das
nicht im Reichstage vorgenommne, mehr oder minder einschneidende Abänderungen
aufwies, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen mußte. stimmte er ihnen zu,
so hat bisher noch niemand behauptet, er sei umgefallen; häufig betrat er den
Weg der Verhandlungen, die in der Regel zu einem Kompromiß zwischen ihm und
dem Reichstag führten; in seltnen Fällen — und das ist unter Bismarck am häu-
figsten geschehn, lehnte er seine Zustimmung ab unter der Voraussicht, in der Zu¬
kunft im Reichstag zu einem bessern Ergebnis zu gelangen. So ist es gewesen
seit dem konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes bis zum heutigen
Tage. Die Ablehnungen des Bundesrath, der verfassungsmäßig dazu ebenso be¬
rechtigt ist wie der Reichstag, haben in der Regel in den Blättern und bei den
Parteien, die sich gekränkt fühlten, zu etlichen Geschrei über Reaktion u. tgi. geführt,


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0152" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/313855"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_613" prev="#ID_612"> Von 7b auf 43 Millionen ein ausgesprochner Luxusgegenstand doch wohl eine un¬<lb/>
gebührliche Schonung erfahren hat. Gerade darum dürfte die Tabakindustrie, die<lb/>
diese glimpfliche Behandlung ihrer geschickten und energischen Agitation verdankt,<lb/>
doch noch nicht die von ihr gewünschte Beruhigung finden, sobald sich, sei es durch<lb/>
Fehlschätzungen bei der jetzigen Steuerreform, sei es durch die Steigerung des Be¬<lb/>
darfs herausstellt, daß der Reichsschatz wieder Mangel leidet. Dann kann auch die<lb/>
Weinsteuer, das Erbrecht des Staates und selbst die im letzten Parteienkampf auf<lb/>
ihren eigentlichen Kern geläuterte Erbanfallsteuer wieder in Frage kommen. Denn<lb/>
in der Zukunft brauchen die Parteiverhältnisse nicht gerade wieder so zu liegen,<lb/>
daß wegen der letzten Steuer zwischen zwei großen Parteigruppen ein parlamen¬<lb/>
tarischer Machtkampf um gewisse, der finanziellen Frage gänzlich fernliegende poli¬<lb/>
tische Grundsätze ausgefochten wird. Doch das sind vorläufig uoch Zukunftsfragen,<lb/>
über die man sich nicht zu ereifern braucht. Möglichenfalls erweist sich die neue<lb/>
Steuerreform bester als ihr Ruf.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_614" next="#ID_615"> Über die Haltung und Stellungnahme des Bundesrath ist viel geredet und<lb/>
noch mehr gedruckt worden, aber nicht viel Gutes, denn das liegt dem immer über¬<lb/>
legen kritisierenden Tone der Mehrzahl der deutschen Blätter gänzlich fern. Die<lb/>
selbstprüfende Frage: Wie würdest du in diesem Falle selbst handeln, ja handeln<lb/>
müssen? &#x2014; die allein ein objektives Urteil ermöglicht &#x2014; Pflegt man da niemals<lb/>
an sich zu stellen. Es wird eben einfach pro oder kontra abgeurteilt, meist im Partei-<lb/>
interesse, oft aus bloßer Überhebung. Solche bedenkliche Laxheit des Urteils darf<lb/>
sich eine Reichsregierung nicht erlauben. Ohne Zweifel hat der Bundesrat einmütig<lb/>
hinter dem vortrefflichen Steuerprogramm des Neichsschatzsekretärs gestanden, das<lb/>
in der öffentlichen Meinung eine viel bessere Aufnahme fand als bei den Parteien<lb/>
des Reichstags; ohne Zweifel teilte er auch die Meinung des Reichskanzlers, daß<lb/>
die Steuerreform von der Mehrheit gemacht werden solle, die durch das letzte Reichs¬<lb/>
tagswahlergebnis gewissermaßen dafür ausersehen, beauftragt zu sein schien. Der<lb/>
Bundesrat trägt die Schuld nicht, daß er jetzt die Finanzreform von einer andern<lb/>
Mehrheit annehmen muß. Es ist in der parlamentarischen Geschichte wohl kaum<lb/>
ein Fall vorgekommen, daß eine Regierung das von ihr gewünschte, für das Wohl<lb/>
des Landes notwendige Gesetz darum abgelehnt hätte, weil es ihr eine andre als<lb/>
die vorausgesehene Mehrheit bewilligt hat. Daß man in gewissen Kreisen dem<lb/>
Bundesrat eine solche politische Torheit ansinnen möchte, liegt der in verschiednen<lb/>
Varianten und auch bei mehreren Anlässen wiederholten Behauptung zugrunde, er<lb/>
sei umgefallen. Mit dergleichen Anschuldigungen mögen sich die Parteien unter¬<lb/>
einander traktieren, dem Bundesrat gegenüber können sie keine Anwendung finden.<lb/>
Einige wenige Ausnahmen abgerechnet, in denen es sich um kleinere und minder<lb/>
wichtige Gesetze handelte, für die von vornherein die Übereinstimmung zwischen<lb/>
beiden gesetzgebenden Körperschaften feststand, ist kein Gesetz zustande gekommen, das<lb/>
nicht im Reichstage vorgenommne, mehr oder minder einschneidende Abänderungen<lb/>
aufwies, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen mußte. stimmte er ihnen zu,<lb/>
so hat bisher noch niemand behauptet, er sei umgefallen; häufig betrat er den<lb/>
Weg der Verhandlungen, die in der Regel zu einem Kompromiß zwischen ihm und<lb/>
dem Reichstag führten; in seltnen Fällen &#x2014; und das ist unter Bismarck am häu-<lb/>
figsten geschehn, lehnte er seine Zustimmung ab unter der Voraussicht, in der Zu¬<lb/>
kunft im Reichstag zu einem bessern Ergebnis zu gelangen. So ist es gewesen<lb/>
seit dem konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes bis zum heutigen<lb/>
Tage. Die Ablehnungen des Bundesrath, der verfassungsmäßig dazu ebenso be¬<lb/>
rechtigt ist wie der Reichstag, haben in der Regel in den Blättern und bei den<lb/>
Parteien, die sich gekränkt fühlten, zu etlichen Geschrei über Reaktion u. tgi. geführt,</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0152] Maßgebliches und Unmaßgebliches Von 7b auf 43 Millionen ein ausgesprochner Luxusgegenstand doch wohl eine un¬ gebührliche Schonung erfahren hat. Gerade darum dürfte die Tabakindustrie, die diese glimpfliche Behandlung ihrer geschickten und energischen Agitation verdankt, doch noch nicht die von ihr gewünschte Beruhigung finden, sobald sich, sei es durch Fehlschätzungen bei der jetzigen Steuerreform, sei es durch die Steigerung des Be¬ darfs herausstellt, daß der Reichsschatz wieder Mangel leidet. Dann kann auch die Weinsteuer, das Erbrecht des Staates und selbst die im letzten Parteienkampf auf ihren eigentlichen Kern geläuterte Erbanfallsteuer wieder in Frage kommen. Denn in der Zukunft brauchen die Parteiverhältnisse nicht gerade wieder so zu liegen, daß wegen der letzten Steuer zwischen zwei großen Parteigruppen ein parlamen¬ tarischer Machtkampf um gewisse, der finanziellen Frage gänzlich fernliegende poli¬ tische Grundsätze ausgefochten wird. Doch das sind vorläufig uoch Zukunftsfragen, über die man sich nicht zu ereifern braucht. Möglichenfalls erweist sich die neue Steuerreform bester als ihr Ruf. Über die Haltung und Stellungnahme des Bundesrath ist viel geredet und noch mehr gedruckt worden, aber nicht viel Gutes, denn das liegt dem immer über¬ legen kritisierenden Tone der Mehrzahl der deutschen Blätter gänzlich fern. Die selbstprüfende Frage: Wie würdest du in diesem Falle selbst handeln, ja handeln müssen? — die allein ein objektives Urteil ermöglicht — Pflegt man da niemals an sich zu stellen. Es wird eben einfach pro oder kontra abgeurteilt, meist im Partei- interesse, oft aus bloßer Überhebung. Solche bedenkliche Laxheit des Urteils darf sich eine Reichsregierung nicht erlauben. Ohne Zweifel hat der Bundesrat einmütig hinter dem vortrefflichen Steuerprogramm des Neichsschatzsekretärs gestanden, das in der öffentlichen Meinung eine viel bessere Aufnahme fand als bei den Parteien des Reichstags; ohne Zweifel teilte er auch die Meinung des Reichskanzlers, daß die Steuerreform von der Mehrheit gemacht werden solle, die durch das letzte Reichs¬ tagswahlergebnis gewissermaßen dafür ausersehen, beauftragt zu sein schien. Der Bundesrat trägt die Schuld nicht, daß er jetzt die Finanzreform von einer andern Mehrheit annehmen muß. Es ist in der parlamentarischen Geschichte wohl kaum ein Fall vorgekommen, daß eine Regierung das von ihr gewünschte, für das Wohl des Landes notwendige Gesetz darum abgelehnt hätte, weil es ihr eine andre als die vorausgesehene Mehrheit bewilligt hat. Daß man in gewissen Kreisen dem Bundesrat eine solche politische Torheit ansinnen möchte, liegt der in verschiednen Varianten und auch bei mehreren Anlässen wiederholten Behauptung zugrunde, er sei umgefallen. Mit dergleichen Anschuldigungen mögen sich die Parteien unter¬ einander traktieren, dem Bundesrat gegenüber können sie keine Anwendung finden. Einige wenige Ausnahmen abgerechnet, in denen es sich um kleinere und minder wichtige Gesetze handelte, für die von vornherein die Übereinstimmung zwischen beiden gesetzgebenden Körperschaften feststand, ist kein Gesetz zustande gekommen, das nicht im Reichstage vorgenommne, mehr oder minder einschneidende Abänderungen aufwies, zu denen der Bundesrat Stellung nehmen mußte. stimmte er ihnen zu, so hat bisher noch niemand behauptet, er sei umgefallen; häufig betrat er den Weg der Verhandlungen, die in der Regel zu einem Kompromiß zwischen ihm und dem Reichstag führten; in seltnen Fällen — und das ist unter Bismarck am häu- figsten geschehn, lehnte er seine Zustimmung ab unter der Voraussicht, in der Zu¬ kunft im Reichstag zu einem bessern Ergebnis zu gelangen. So ist es gewesen seit dem konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes bis zum heutigen Tage. Die Ablehnungen des Bundesrath, der verfassungsmäßig dazu ebenso be¬ rechtigt ist wie der Reichstag, haben in der Regel in den Blättern und bei den Parteien, die sich gekränkt fühlten, zu etlichen Geschrei über Reaktion u. tgi. geführt,

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/152
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/152>, abgerufen am 22.12.2024.