Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß die vorgeschriebnc Prüfung bestanden haben. Sämtliche Reserveoffiziere werden Die Unteroffiziere ergänzen sich aus Kapitulanten oder Soldaten, die im Damit strebsame Offiziere ihre Kenntnisse erweitern und befestigen können, 2. Der Artillerie- und Geniekursus; er dauert ebenfalls drei Jahre; nach 3. Schießschule der Feldartillerie; hierzu werden Hauptleute und Leutnants 4. Schießschule der Festungsartillerie; sie hat denselben Zweck wie die Feld- 5. Kavallerieapplikationsschulc; sie zerfällt in zwei Abteilungen. In der 6. Das Militärkolleg Toyama hält die Mitte zwischen Kriegsschule und Dann gibt es auch einige Kurse für nicht kombattante Offiziere, und zwar: Die Erfahrungen des letzten Krieges haben entsprechende Änderungen in der Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß die vorgeschriebnc Prüfung bestanden haben. Sämtliche Reserveoffiziere werden Die Unteroffiziere ergänzen sich aus Kapitulanten oder Soldaten, die im Damit strebsame Offiziere ihre Kenntnisse erweitern und befestigen können, 2. Der Artillerie- und Geniekursus; er dauert ebenfalls drei Jahre; nach 3. Schießschule der Feldartillerie; hierzu werden Hauptleute und Leutnants 4. Schießschule der Festungsartillerie; sie hat denselben Zweck wie die Feld- 5. Kavallerieapplikationsschulc; sie zerfällt in zwei Abteilungen. In der 6. Das Militärkolleg Toyama hält die Mitte zwischen Kriegsschule und Dann gibt es auch einige Kurse für nicht kombattante Offiziere, und zwar: Die Erfahrungen des letzten Krieges haben entsprechende Änderungen in der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0113" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/313816"/> <fw type="header" place="top"> Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß</fw><lb/> <p xml:id="ID_413" prev="#ID_412"> die vorgeschriebnc Prüfung bestanden haben. Sämtliche Reserveoffiziere werden<lb/> alle zwei Jahre zu einer fünfwöchigen Dienstleistung eingezogen.</p><lb/> <p xml:id="ID_414"> Die Unteroffiziere ergänzen sich aus Kapitulanten oder Soldaten, die im<lb/> Laufe ihrer gesetzlichen Dienstpflicht zunächst zu Gefreiten ernannt werden. Die<lb/> kapitulierenden Unteroffiziere erhalten Zulagen und Prämien, deren Höhe sich nach<lb/> der Dauer der eingegangnen Kapitulantenverpflichtung richtet. Nach zehnjähriger<lb/> Dienstzeit erhalten diese Unteroffiziere eine Medaille und eine Extraprämie.</p><lb/> <p xml:id="ID_415"> Damit strebsame Offiziere ihre Kenntnisse erweitern und befestigen können,<lb/> sind für sie noch folgende höhere Schulen eingerichtet: 1. Die Kriegsakademie;<lb/> sie dauert drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit werden die kommandierten.Offi¬<lb/> ziere den Übungen und Manövern des Heeres bei irgendeinem Truppenteile<lb/> zugewiesen, aus dem sie nicht hervorgegangen sind. Rand beendeter Akademie<lb/> werden die Offiziere je nach dem Befähigungszeugnis, das ihnen erteilt wird,<lb/> in der Adjutantur verwandt oder zum Generalstabsdienst bei den Brigaden<lb/> oder Divisionen kommandiert.</p><lb/> <p xml:id="ID_416"> 2. Der Artillerie- und Geniekursus; er dauert ebenfalls drei Jahre; nach<lb/> Ablauf jedes Jahres findet eine Prüfung statt, auf Grund deren immer ein<lb/> Drittel der kommandierten Offiziere wieder zu seinem Truppenteil zurückkehrt.</p><lb/> <p xml:id="ID_417"> 3. Schießschule der Feldartillerie; hierzu werden Hauptleute und Leutnants<lb/> aus der Front der Feldartillerieregimenter öder Offiziere, die eben den Artillerie-<lb/> und Geniekursus durchgemacht haben, abkommandiert; für jene dauert der<lb/> Besuch der Schule drei Monate, für diese zwei. Der Zweck der Schule ist,<lb/> die praktische Ausbildung der Offiziere im Schießdienst zu fördern.</p><lb/> <p xml:id="ID_418"> 4. Schießschule der Festungsartillerie; sie hat denselben Zweck wie die Feld-<lb/> artillerieschießschule.</p><lb/> <p xml:id="ID_419"> 5. Kavallerieapplikationsschulc; sie zerfällt in zwei Abteilungen. In der<lb/> einen werden Hauptleute und Leutnants hauptsächlich taktisch weitergebildet,<lb/> während in der zweiten, zu der Leutnants, Unterleutnants und auch Unter-<lb/> offiziere abkommandiert werden, vornehmlich Reitunterricht erteilt wird. Die<lb/> Offiziere gehören der Kavallerie, Artillerie und dem Train an. Der Kursus<lb/> dauert elf Monate.</p><lb/> <p xml:id="ID_420"> 6. Das Militärkolleg Toyama hält die Mitte zwischen Kriegsschule und<lb/> Kriegsakademie und zerfällt nach der Ausbildung der zugeteilten Offiziere:<lb/> a) in einen rein taktischen Kursus, b) in eine Art Schießschule, in,der die Er¬<lb/> fahrungen im Schießen mit Feldgeschützen und Handfeuerwaffen besprochen<lb/> werden, und o) in den Turm- und Fechtlehrerkursus. Die Dauer der einzelnen<lb/> Kurse ist verschieden.</p><lb/> <p xml:id="ID_421"> Dann gibt es auch einige Kurse für nicht kombattante Offiziere, und zwar:<lb/> 7- für Verwaltungsbeamte, 8. für Militärärzte. 9. für Tierärzte, 10. für Ober¬<lb/> feuerwerker und 11. für militärische Landesaufnahme.</p><lb/> <p xml:id="ID_422" next="#ID_423"> Die Erfahrungen des letzten Krieges haben entsprechende Änderungen in der<lb/> Uniform herbeigeführt. So wird im Felde, auch von den Offizieren, eine thäti-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0113]
Die japanische Armee im Frieden und auf Kriegsfuß
die vorgeschriebnc Prüfung bestanden haben. Sämtliche Reserveoffiziere werden
alle zwei Jahre zu einer fünfwöchigen Dienstleistung eingezogen.
Die Unteroffiziere ergänzen sich aus Kapitulanten oder Soldaten, die im
Laufe ihrer gesetzlichen Dienstpflicht zunächst zu Gefreiten ernannt werden. Die
kapitulierenden Unteroffiziere erhalten Zulagen und Prämien, deren Höhe sich nach
der Dauer der eingegangnen Kapitulantenverpflichtung richtet. Nach zehnjähriger
Dienstzeit erhalten diese Unteroffiziere eine Medaille und eine Extraprämie.
Damit strebsame Offiziere ihre Kenntnisse erweitern und befestigen können,
sind für sie noch folgende höhere Schulen eingerichtet: 1. Die Kriegsakademie;
sie dauert drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit werden die kommandierten.Offi¬
ziere den Übungen und Manövern des Heeres bei irgendeinem Truppenteile
zugewiesen, aus dem sie nicht hervorgegangen sind. Rand beendeter Akademie
werden die Offiziere je nach dem Befähigungszeugnis, das ihnen erteilt wird,
in der Adjutantur verwandt oder zum Generalstabsdienst bei den Brigaden
oder Divisionen kommandiert.
2. Der Artillerie- und Geniekursus; er dauert ebenfalls drei Jahre; nach
Ablauf jedes Jahres findet eine Prüfung statt, auf Grund deren immer ein
Drittel der kommandierten Offiziere wieder zu seinem Truppenteil zurückkehrt.
3. Schießschule der Feldartillerie; hierzu werden Hauptleute und Leutnants
aus der Front der Feldartillerieregimenter öder Offiziere, die eben den Artillerie-
und Geniekursus durchgemacht haben, abkommandiert; für jene dauert der
Besuch der Schule drei Monate, für diese zwei. Der Zweck der Schule ist,
die praktische Ausbildung der Offiziere im Schießdienst zu fördern.
4. Schießschule der Festungsartillerie; sie hat denselben Zweck wie die Feld-
artillerieschießschule.
5. Kavallerieapplikationsschulc; sie zerfällt in zwei Abteilungen. In der
einen werden Hauptleute und Leutnants hauptsächlich taktisch weitergebildet,
während in der zweiten, zu der Leutnants, Unterleutnants und auch Unter-
offiziere abkommandiert werden, vornehmlich Reitunterricht erteilt wird. Die
Offiziere gehören der Kavallerie, Artillerie und dem Train an. Der Kursus
dauert elf Monate.
6. Das Militärkolleg Toyama hält die Mitte zwischen Kriegsschule und
Kriegsakademie und zerfällt nach der Ausbildung der zugeteilten Offiziere:
a) in einen rein taktischen Kursus, b) in eine Art Schießschule, in,der die Er¬
fahrungen im Schießen mit Feldgeschützen und Handfeuerwaffen besprochen
werden, und o) in den Turm- und Fechtlehrerkursus. Die Dauer der einzelnen
Kurse ist verschieden.
Dann gibt es auch einige Kurse für nicht kombattante Offiziere, und zwar:
7- für Verwaltungsbeamte, 8. für Militärärzte. 9. für Tierärzte, 10. für Ober¬
feuerwerker und 11. für militärische Landesaufnahme.
Die Erfahrungen des letzten Krieges haben entsprechende Änderungen in der
Uniform herbeigeführt. So wird im Felde, auch von den Offizieren, eine thäti-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |