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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

halbe Milliarde neuer Reichseinnahmen zurückzuweisen. Solange aber Fürst Bülow
seine im Bundesrat noch unerschütterte Autorität einsetzen kann, um ungerechte,
Handel und Gewerbe schädigende Belastungen zu verhüten, wird auch die neue
Mehrheit Vorsicht üben müssen, da sie das Interesse hat, zu zeigen, daß sie
besser ist als ihr Ruf, ja womöglich, daß sie mehr leistet als der Block des Fürsten
Bülow. Wie freilich nach Ablehnung der Erbanfallsteuer eine mit der Reichs¬
verfassung vereinbare, ausreichende und gerechte, gleichmäßige Besteuerung des
Besitzes erreicht werden soll, ist noch immer unklar. Erst in diesen Tagen ist
noch wieder im Reichstage die Äußerung gefallen, die Erbanfallsteuer bedeute gar
keine allgemeine und gerechte Besitzsteuer, da sie doch nicht das Kapital der Aktien¬
gesellschaften treffe. Das ist gar nicht einmal richtig, denn selbstverständlich unter¬
liegen auch Aktien und andre Teile des Kapitals der Aktiengesellschaften, die doch
immer in irgendeiner Form am letzten Ende Guthaben physischer Personen
darstellen, der Erbschaftssteuer beim Tode des Eigentümers oder jeweiligen Gläu¬
bigers. Außerdem aber zeigt sich darin wieder die alte Verkennung des Zwecks
der geforderten Besitzsteuer für das Reich, die ja gar nicht besonders geeignete
Besitzformen für die Heranziehung zur Aufbesserung der Staatseinnahmen aus¬
findig machen will -- das ist vielmehr Sache der einzelstaatlichen Steuergesetz¬
gebung --, sondern die vielmehr einen Ausgleich dafür schaffen soll, daß durch eine
außerordentliche Erhöhung der indirekten Steuern, wie sie das Reich braucht, die
ganze Last der Steuererhöhung auf Verbrauchsartikel fällt, die alle Schichten der
Bevölkerung ziemlich gleichmäßig bedürfen, deren Mehrbelastung also die ärmern
Schichten verhältnismäßig härter trifft als die wohlhabenden. Darum ist das
agrarische Geschrei nach stärkerer Heranziehung des mobilen Kapitals eine voll¬
ständige Verschiebung des Grundgedankens der ganzen Finanzresorm. Dieser Grund¬
gedanke mußte davon ausgehn, daß das Reich bei Erhöhung seiner eignen Be¬
dürfnisse eben in erster Linie auf die stärkere Besteuerung des Massenverbrauchs
angewiesen ist, also auf eine Form der Steuer, die zweifellos die schwächern
Schultern belastet. Dabei soll durchaus nicht bestritten werden, daß im Laufe der
Entwicklung auch hierbei in vielen Beziehungen eine Abwälzung der Lasten und
ein allmählicher Ausgleich stattfindet, sei es durch Lohnerhöhung, Steigerung der
Warenpreise und ähnliche Vorgänge, die doch zuletzt wieder den Wohlhabenden
ihren Anteil an den Lasten zuschieben. Aber diese Entwicklung vollzieht sich sehr
allmählich und nur teilweise. Die unmittelbare Wirkung einer Erhöhung der in¬
direkten Steuern trifft zunächst die wirtschaftlich Schwächern, und so wird die
Wirkung jedenfalls zunächst empfunden. Wenn nun mit Recht eine Ergänzung und
ein sofortiger Ausgleich dieser nächsten Wirkung gesucht wird, so kann diese un¬
möglich darin gefunden werden, daß für die Verteuerung des Biers und der Zi¬
garre, die den Luxus des geringen Mannes darstellen, vielleicht eine in bescheidnen
Verhältnissen lebende Witwe des Mittelstandes herangezogen wird, die ihre paar
Ersparnisse in gut verzinslichen Wertpapieren angelegt hat, also über "mobiles
Kapital" verfügt, während der Großgrundbesitzer geschont wird. Wir sind gewiß
weit davon entfernt, mit einem Großgrundbesitzer die Vorstellung zu verbinden, die
in unschöner Hetzerei von gewissen linksstehenden Blättern gepflegt wird, die Vor¬
stellung eines Parforcejagden reitenden, Sekt trinkenden Müßiggängers. Wir er¬
innern vielmehr daran, daß die wirklich verschuldeten und überlasteten Grundbesitzer
nach den Vorschlägen der Verbündeten Regierungen in durchaus genügender Weise
geschont, überhaupt der Grundbesitz seiner Eigenart gemäß berücksichtigt werden
sollte. Aber es muß doch immer die Grundforderung festgehalten werden, daß
nicht ein Besitz von bestimmter Art eben um dieser Art willen besteuert werden
soll, sondern daß der Besitzende, gleichviel wer er ist, nach der Höhe seines Besitzes


Maßgebliches und Unmaßgebliches

halbe Milliarde neuer Reichseinnahmen zurückzuweisen. Solange aber Fürst Bülow
seine im Bundesrat noch unerschütterte Autorität einsetzen kann, um ungerechte,
Handel und Gewerbe schädigende Belastungen zu verhüten, wird auch die neue
Mehrheit Vorsicht üben müssen, da sie das Interesse hat, zu zeigen, daß sie
besser ist als ihr Ruf, ja womöglich, daß sie mehr leistet als der Block des Fürsten
Bülow. Wie freilich nach Ablehnung der Erbanfallsteuer eine mit der Reichs¬
verfassung vereinbare, ausreichende und gerechte, gleichmäßige Besteuerung des
Besitzes erreicht werden soll, ist noch immer unklar. Erst in diesen Tagen ist
noch wieder im Reichstage die Äußerung gefallen, die Erbanfallsteuer bedeute gar
keine allgemeine und gerechte Besitzsteuer, da sie doch nicht das Kapital der Aktien¬
gesellschaften treffe. Das ist gar nicht einmal richtig, denn selbstverständlich unter¬
liegen auch Aktien und andre Teile des Kapitals der Aktiengesellschaften, die doch
immer in irgendeiner Form am letzten Ende Guthaben physischer Personen
darstellen, der Erbschaftssteuer beim Tode des Eigentümers oder jeweiligen Gläu¬
bigers. Außerdem aber zeigt sich darin wieder die alte Verkennung des Zwecks
der geforderten Besitzsteuer für das Reich, die ja gar nicht besonders geeignete
Besitzformen für die Heranziehung zur Aufbesserung der Staatseinnahmen aus¬
findig machen will — das ist vielmehr Sache der einzelstaatlichen Steuergesetz¬
gebung —, sondern die vielmehr einen Ausgleich dafür schaffen soll, daß durch eine
außerordentliche Erhöhung der indirekten Steuern, wie sie das Reich braucht, die
ganze Last der Steuererhöhung auf Verbrauchsartikel fällt, die alle Schichten der
Bevölkerung ziemlich gleichmäßig bedürfen, deren Mehrbelastung also die ärmern
Schichten verhältnismäßig härter trifft als die wohlhabenden. Darum ist das
agrarische Geschrei nach stärkerer Heranziehung des mobilen Kapitals eine voll¬
ständige Verschiebung des Grundgedankens der ganzen Finanzresorm. Dieser Grund¬
gedanke mußte davon ausgehn, daß das Reich bei Erhöhung seiner eignen Be¬
dürfnisse eben in erster Linie auf die stärkere Besteuerung des Massenverbrauchs
angewiesen ist, also auf eine Form der Steuer, die zweifellos die schwächern
Schultern belastet. Dabei soll durchaus nicht bestritten werden, daß im Laufe der
Entwicklung auch hierbei in vielen Beziehungen eine Abwälzung der Lasten und
ein allmählicher Ausgleich stattfindet, sei es durch Lohnerhöhung, Steigerung der
Warenpreise und ähnliche Vorgänge, die doch zuletzt wieder den Wohlhabenden
ihren Anteil an den Lasten zuschieben. Aber diese Entwicklung vollzieht sich sehr
allmählich und nur teilweise. Die unmittelbare Wirkung einer Erhöhung der in¬
direkten Steuern trifft zunächst die wirtschaftlich Schwächern, und so wird die
Wirkung jedenfalls zunächst empfunden. Wenn nun mit Recht eine Ergänzung und
ein sofortiger Ausgleich dieser nächsten Wirkung gesucht wird, so kann diese un¬
möglich darin gefunden werden, daß für die Verteuerung des Biers und der Zi¬
garre, die den Luxus des geringen Mannes darstellen, vielleicht eine in bescheidnen
Verhältnissen lebende Witwe des Mittelstandes herangezogen wird, die ihre paar
Ersparnisse in gut verzinslichen Wertpapieren angelegt hat, also über „mobiles
Kapital" verfügt, während der Großgrundbesitzer geschont wird. Wir sind gewiß
weit davon entfernt, mit einem Großgrundbesitzer die Vorstellung zu verbinden, die
in unschöner Hetzerei von gewissen linksstehenden Blättern gepflegt wird, die Vor¬
stellung eines Parforcejagden reitenden, Sekt trinkenden Müßiggängers. Wir er¬
innern vielmehr daran, daß die wirklich verschuldeten und überlasteten Grundbesitzer
nach den Vorschlägen der Verbündeten Regierungen in durchaus genügender Weise
geschont, überhaupt der Grundbesitz seiner Eigenart gemäß berücksichtigt werden
sollte. Aber es muß doch immer die Grundforderung festgehalten werden, daß
nicht ein Besitz von bestimmter Art eben um dieser Art willen besteuert werden
soll, sondern daß der Besitzende, gleichviel wer er ist, nach der Höhe seines Besitzes


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[0104] Maßgebliches und Unmaßgebliches halbe Milliarde neuer Reichseinnahmen zurückzuweisen. Solange aber Fürst Bülow seine im Bundesrat noch unerschütterte Autorität einsetzen kann, um ungerechte, Handel und Gewerbe schädigende Belastungen zu verhüten, wird auch die neue Mehrheit Vorsicht üben müssen, da sie das Interesse hat, zu zeigen, daß sie besser ist als ihr Ruf, ja womöglich, daß sie mehr leistet als der Block des Fürsten Bülow. Wie freilich nach Ablehnung der Erbanfallsteuer eine mit der Reichs¬ verfassung vereinbare, ausreichende und gerechte, gleichmäßige Besteuerung des Besitzes erreicht werden soll, ist noch immer unklar. Erst in diesen Tagen ist noch wieder im Reichstage die Äußerung gefallen, die Erbanfallsteuer bedeute gar keine allgemeine und gerechte Besitzsteuer, da sie doch nicht das Kapital der Aktien¬ gesellschaften treffe. Das ist gar nicht einmal richtig, denn selbstverständlich unter¬ liegen auch Aktien und andre Teile des Kapitals der Aktiengesellschaften, die doch immer in irgendeiner Form am letzten Ende Guthaben physischer Personen darstellen, der Erbschaftssteuer beim Tode des Eigentümers oder jeweiligen Gläu¬ bigers. Außerdem aber zeigt sich darin wieder die alte Verkennung des Zwecks der geforderten Besitzsteuer für das Reich, die ja gar nicht besonders geeignete Besitzformen für die Heranziehung zur Aufbesserung der Staatseinnahmen aus¬ findig machen will — das ist vielmehr Sache der einzelstaatlichen Steuergesetz¬ gebung —, sondern die vielmehr einen Ausgleich dafür schaffen soll, daß durch eine außerordentliche Erhöhung der indirekten Steuern, wie sie das Reich braucht, die ganze Last der Steuererhöhung auf Verbrauchsartikel fällt, die alle Schichten der Bevölkerung ziemlich gleichmäßig bedürfen, deren Mehrbelastung also die ärmern Schichten verhältnismäßig härter trifft als die wohlhabenden. Darum ist das agrarische Geschrei nach stärkerer Heranziehung des mobilen Kapitals eine voll¬ ständige Verschiebung des Grundgedankens der ganzen Finanzresorm. Dieser Grund¬ gedanke mußte davon ausgehn, daß das Reich bei Erhöhung seiner eignen Be¬ dürfnisse eben in erster Linie auf die stärkere Besteuerung des Massenverbrauchs angewiesen ist, also auf eine Form der Steuer, die zweifellos die schwächern Schultern belastet. Dabei soll durchaus nicht bestritten werden, daß im Laufe der Entwicklung auch hierbei in vielen Beziehungen eine Abwälzung der Lasten und ein allmählicher Ausgleich stattfindet, sei es durch Lohnerhöhung, Steigerung der Warenpreise und ähnliche Vorgänge, die doch zuletzt wieder den Wohlhabenden ihren Anteil an den Lasten zuschieben. Aber diese Entwicklung vollzieht sich sehr allmählich und nur teilweise. Die unmittelbare Wirkung einer Erhöhung der in¬ direkten Steuern trifft zunächst die wirtschaftlich Schwächern, und so wird die Wirkung jedenfalls zunächst empfunden. Wenn nun mit Recht eine Ergänzung und ein sofortiger Ausgleich dieser nächsten Wirkung gesucht wird, so kann diese un¬ möglich darin gefunden werden, daß für die Verteuerung des Biers und der Zi¬ garre, die den Luxus des geringen Mannes darstellen, vielleicht eine in bescheidnen Verhältnissen lebende Witwe des Mittelstandes herangezogen wird, die ihre paar Ersparnisse in gut verzinslichen Wertpapieren angelegt hat, also über „mobiles Kapital" verfügt, während der Großgrundbesitzer geschont wird. Wir sind gewiß weit davon entfernt, mit einem Großgrundbesitzer die Vorstellung zu verbinden, die in unschöner Hetzerei von gewissen linksstehenden Blättern gepflegt wird, die Vor¬ stellung eines Parforcejagden reitenden, Sekt trinkenden Müßiggängers. Wir er¬ innern vielmehr daran, daß die wirklich verschuldeten und überlasteten Grundbesitzer nach den Vorschlägen der Verbündeten Regierungen in durchaus genügender Weise geschont, überhaupt der Grundbesitz seiner Eigenart gemäß berücksichtigt werden sollte. Aber es muß doch immer die Grundforderung festgehalten werden, daß nicht ein Besitz von bestimmter Art eben um dieser Art willen besteuert werden soll, sondern daß der Besitzende, gleichviel wer er ist, nach der Höhe seines Besitzes

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_313702/104>, abgerufen am 22.07.2024.