Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.Städtische Anleihen und ihre Organisation 250000 Mark fordert, die jedoch über die Kraft der Gemeinde hinausgeht. Weiterhin gibt es heute mehrere Hypothekenbanken, die mit dem Hypotheken¬ Eine vorgeschlagne und auch von uns noch weiter unten zu erörternde Sodann kann der Staat öffentliche Institute selbst schaffen zur Gewährung Auf welche Weise soll nun ein Institut zur Zentralisierung des städtischen Da die zu errichtende Städtebank, wie wir sie kurz nennen wollen, mit Grenzboten l 1S09 ^
Städtische Anleihen und ihre Organisation 250000 Mark fordert, die jedoch über die Kraft der Gemeinde hinausgeht. Weiterhin gibt es heute mehrere Hypothekenbanken, die mit dem Hypotheken¬ Eine vorgeschlagne und auch von uns noch weiter unten zu erörternde Sodann kann der Staat öffentliche Institute selbst schaffen zur Gewährung Auf welche Weise soll nun ein Institut zur Zentralisierung des städtischen Da die zu errichtende Städtebank, wie wir sie kurz nennen wollen, mit Grenzboten l 1S09 ^
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0645" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/312996"/> <fw type="header" place="top"> Städtische Anleihen und ihre Organisation</fw><lb/> <p xml:id="ID_2651" prev="#ID_2650"> 250000 Mark fordert, die jedoch über die Kraft der Gemeinde hinausgeht.<lb/> Ausnahmen von dieser Mindesthöhe werden jedoch sehr oft gemacht; so gibt es<lb/> Städte mit Anleihen von 100000 Mark, ja 70000 Mark. Von der Börse<lb/> sind also diese Obligationen schon von vornherein ausgeschlossen; die Kurs¬<lb/> notierung — falls überhaupt eine zustande kommt — würde in diesen Fällen<lb/> auch nicht im geringsten den innern Wert der Stücke repräsentieren.</p><lb/> <p xml:id="ID_2652"> Weiterhin gibt es heute mehrere Hypothekenbanken, die mit dem Hypotheken¬<lb/> geschäft den Kommunalkredit verbinden. So beispielsweise die Preußische Zentral¬<lb/> boden-Aktiengesellschaft in Berlin, die Rheinische Hypothekenbank in Mannheim,<lb/> die Aktiengesellschaft für Boden- und Kommunalkredit in Elsaß-Lothringen, die<lb/> Schlesische Aktiengesellschaft u. a. in. Auch kann die seit 1871 bestehende<lb/> Kommunalbank für das Königreich Sachsen in diese Rubrik mit eingereiht<lb/> werden. Allein all diese Bestrebungen und Einrichtungen verfehlen deshalb ihren<lb/> Zweck, weil sie unter sich keinerlei Fühlung haben und sodann für größere<lb/> Anleihen überhaupt nicht in Betracht kommen. Und wenn jene Institute zur<lb/> Erzielung der oben geschilderten Zwecke vor allem errichtet sind, müssen sie<lb/> leider als gescheiterte Versuche bezeichnet werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_2653"> Eine vorgeschlagne und auch von uns noch weiter unten zu erörternde<lb/> Zentralisierung des Kommunalkredits kann nun mit und ohne Hilfe der Staats¬<lb/> regierung geschehn. Im letzten Falle kann der Staat Privatinstitute anregen,<lb/> sich mit der Kreditgewährung an kommunale Körperschaften besonders zu befassen.<lb/> Das kann unter Umständen von großem Nutzen sein, da sich die Banken, wie er¬<lb/> wähnt, nicht gern mit solchen Geschäften befassen. Bereits bestehende Institute<lb/> dieser Art find allerdings die obengenannten Hypothekenbanken; vor allem aber<lb/> der öl-6<Zit tonoier in Paris, dessen Tätigkeit sich über ganz Frankreich ausdehnt<lb/> und in dieser Hinsicht keinen Mitbewerber hat, deshalb eine Zentralinstanz ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_2654"> Sodann kann der Staat öffentliche Institute selbst schaffen zur Gewährung<lb/> kommunalen Kredits, wie es Belgien im Or6an ooMraunal bereits getan hat.<lb/> Eine derartige Maßnahme kommt für das Deutsche Reich jedoch gar nicht<lb/> in Betracht; sie könnte höchstenfalls in den größern Bundesstaaten verwirklicht<lb/> werden. Schließlich kann der Staat selbst die Kommunalanleihen übernehmen,<lb/> wie es in England oft geschieht. Aber auch diese Art Kreditgewährung kommt<lb/> für deutsche Verhältnisse nur wenig in Frage, da nach dieser Richtung hin die<lb/> Staatswesen schon mit sich selbst zu sehr beschäftigt sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_2655"> Auf welche Weise soll nun ein Institut zur Zentralisierung des städtischen<lb/> Kredits errichtet werden, und in welcher Form? Der Staat als Mithelfer<lb/> scheidet nach dem Vorherigen schon ganz aus. Es blieben also nur die Städte<lb/> als Gründer allein übrig.</p><lb/> <p xml:id="ID_2656" next="#ID_2657"> Da die zu errichtende Städtebank, wie wir sie kurz nennen wollen, mit<lb/> Anleihen von 2 bis 3 Milliarden stündig zu arbeiten haben wird, müßte sie<lb/> Ma mindesten ein Grundkapital von 60 Millionen Mark haben, damit sie auch<lb/> M jeder Zeit in der Lage ist, die im freien Verkehr zu niedrigen Kursen cm-</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten l 1S09 ^</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0645]
Städtische Anleihen und ihre Organisation
250000 Mark fordert, die jedoch über die Kraft der Gemeinde hinausgeht.
Ausnahmen von dieser Mindesthöhe werden jedoch sehr oft gemacht; so gibt es
Städte mit Anleihen von 100000 Mark, ja 70000 Mark. Von der Börse
sind also diese Obligationen schon von vornherein ausgeschlossen; die Kurs¬
notierung — falls überhaupt eine zustande kommt — würde in diesen Fällen
auch nicht im geringsten den innern Wert der Stücke repräsentieren.
Weiterhin gibt es heute mehrere Hypothekenbanken, die mit dem Hypotheken¬
geschäft den Kommunalkredit verbinden. So beispielsweise die Preußische Zentral¬
boden-Aktiengesellschaft in Berlin, die Rheinische Hypothekenbank in Mannheim,
die Aktiengesellschaft für Boden- und Kommunalkredit in Elsaß-Lothringen, die
Schlesische Aktiengesellschaft u. a. in. Auch kann die seit 1871 bestehende
Kommunalbank für das Königreich Sachsen in diese Rubrik mit eingereiht
werden. Allein all diese Bestrebungen und Einrichtungen verfehlen deshalb ihren
Zweck, weil sie unter sich keinerlei Fühlung haben und sodann für größere
Anleihen überhaupt nicht in Betracht kommen. Und wenn jene Institute zur
Erzielung der oben geschilderten Zwecke vor allem errichtet sind, müssen sie
leider als gescheiterte Versuche bezeichnet werden.
Eine vorgeschlagne und auch von uns noch weiter unten zu erörternde
Zentralisierung des Kommunalkredits kann nun mit und ohne Hilfe der Staats¬
regierung geschehn. Im letzten Falle kann der Staat Privatinstitute anregen,
sich mit der Kreditgewährung an kommunale Körperschaften besonders zu befassen.
Das kann unter Umständen von großem Nutzen sein, da sich die Banken, wie er¬
wähnt, nicht gern mit solchen Geschäften befassen. Bereits bestehende Institute
dieser Art find allerdings die obengenannten Hypothekenbanken; vor allem aber
der öl-6<Zit tonoier in Paris, dessen Tätigkeit sich über ganz Frankreich ausdehnt
und in dieser Hinsicht keinen Mitbewerber hat, deshalb eine Zentralinstanz ist.
Sodann kann der Staat öffentliche Institute selbst schaffen zur Gewährung
kommunalen Kredits, wie es Belgien im Or6an ooMraunal bereits getan hat.
Eine derartige Maßnahme kommt für das Deutsche Reich jedoch gar nicht
in Betracht; sie könnte höchstenfalls in den größern Bundesstaaten verwirklicht
werden. Schließlich kann der Staat selbst die Kommunalanleihen übernehmen,
wie es in England oft geschieht. Aber auch diese Art Kreditgewährung kommt
für deutsche Verhältnisse nur wenig in Frage, da nach dieser Richtung hin die
Staatswesen schon mit sich selbst zu sehr beschäftigt sind.
Auf welche Weise soll nun ein Institut zur Zentralisierung des städtischen
Kredits errichtet werden, und in welcher Form? Der Staat als Mithelfer
scheidet nach dem Vorherigen schon ganz aus. Es blieben also nur die Städte
als Gründer allein übrig.
Da die zu errichtende Städtebank, wie wir sie kurz nennen wollen, mit
Anleihen von 2 bis 3 Milliarden stündig zu arbeiten haben wird, müßte sie
Ma mindesten ein Grundkapital von 60 Millionen Mark haben, damit sie auch
M jeder Zeit in der Lage ist, die im freien Verkehr zu niedrigen Kursen cm-
Grenzboten l 1S09 ^
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |