Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches ist nur zu leicht geneigt, ihre einst so bevorzugte Sonderstellung zu übersehen und Wie Prutz an der Hand von kürzlich in Frankreich veröffentlichten Urkunden Im Jahre 1127 zogen Hugo de Papus und Gottfried von Se. Omer nach Maßgebliches und Unmaßgebliches ist nur zu leicht geneigt, ihre einst so bevorzugte Sonderstellung zu übersehen und Wie Prutz an der Hand von kürzlich in Frankreich veröffentlichten Urkunden Im Jahre 1127 zogen Hugo de Papus und Gottfried von Se. Omer nach <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0331" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/312682"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1285" prev="#ID_1284"> ist nur zu leicht geneigt, ihre einst so bevorzugte Sonderstellung zu übersehen und<lb/> ihre Bedeutung zu unterschätzen. Und doch liegt in ihren verheißungsvoller Anfängen,<lb/> ihrem ungewöhnlichen Glück und ihrem durch Übermut und Mißbrauch der Macht<lb/> hervorgerufnen jähen Sturz eine solche Fülle von echt menschlicher Tragik, daß es<lb/> sich für den Geschichtsfreund wohl verlohnt, sich mit der Entwicklung dieses Ordens<lb/> zu beschäftigen. Dazu wüßten wir keine bessere und anregendere Anleitung als das<lb/> kürzlich erschienene Buch von Hans Prutz: Die Geistlichen Ritterorden. Ihre<lb/> Stellung zur kirchlichen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung<lb/> des Mittelalters (Berlin, E. S. Mittler u. Sohn. geh. 14 Mark. geb. 15 Mark 50 Pf.),<lb/> das in zwölf lichtvoll und fesselnd geschriebnen Kapiteln Ursprung und Anfänge der<lb/> geistlichen Ritterorden, die geistlichen Ritterorden im Morgenlande, die spanischen<lb/> Ritterorden, den Deutschen Orden, Entwicklung und Wesen der exemten Stellung<lb/> des Hospitaliterordens, das Verhältnis des Templerordens zu Kirche und Papsttum<lb/> in seiner geschichtlichen Entwicklung, Verbreitung, Besitzstand und rechtliche Stellung<lb/> des Hospitaliterordens, Verbreitung, Begütcrung und rechtliche Stellung des Templer¬<lb/> ordens im Abendlande, den Templerorden in Frankreich, Stellung der geistlichen<lb/> Ritterorden in der wirtschaftlichen Entwicklung, Pläne zur Reform der geistlichen<lb/> Ritterorden und Ursprung und Anlaß des Templerprozesses behandelt. In den<lb/> meisten Darstellungen der Geschichte des Templerordens wird der Schwerpunkt auf<lb/> die politischen und kirchlichen Verwicklungen gelegt, die seine Stellung erschütterten<lb/> und zu dem bekannten Prozesse führten, der sein Schicksal besiegelte. Dabei erscheint<lb/> er denn in keinem allzu günstigen Lichte, und über die unleugbaren Verfehlungen<lb/> der Tempelritter vergißt man nur zu oft die ursprünglich gute und gesunde<lb/> Tendenz, die zu der Stiftung des Ordens geführt hatte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1286"> Wie Prutz an der Hand von kürzlich in Frankreich veröffentlichten Urkunden<lb/> den Nachweis führt, daß es gerade die Gunst der Päpste und die durch sie be¬<lb/> wirkte Überhäufung mit Sonderrechten waren, die den Anlaß zu der so verhängnis¬<lb/> vollen Verweltlichung des Ordens boten, so bringt er auch zur Geschichte der<lb/> Ordensentstehung neues Material und stellt sich dabei, namentlich was die sogenannte<lb/> Templerregel anlangt, in Gegensatz zu den Untersuchungen Gustav Schnürers. Prutz<lb/> gibt zu, daß den ersten Anstoß zur Stiftung des Ordens der Verband gegeben<lb/> haben mag, zu dem der als Kreuzfahrer, Pilger oder Abenteurer nach Palästina<lb/> gekommene burgundische Ritter Hugo de Papus rin einem nordfranzösischen Lands-<lb/> mnnn, Gottfried von Se. Omer und sechs andern Edelleuten zusammentrat, und der<lb/> die Bestimmung hatte, die nach Jerusalem ziehenden Pilger gegen die Überfälle<lb/> der Ungläubigen zu schützen. Zu einer Art von Orden wurde dieser Verband<lb/> allerdings erst später, als sich die Mitglieder durch einen in die Hand des Patriarchen<lb/> von Jerusalem abgelegten Eid dazu verpflichteten, für die Sicherheit der Straßen<lb/> zwischen der heiligen Stadt und der Küste zu sorgen. Die Lebensweise der „armen<lb/> Ritter Christi" war durch Bestimmungen, die der Benediktinerregel entsprachen,<lb/> geregelt. Als König Balduin der Erste dem neuen Orden ein Haus bei dem<lb/> "Tempel Salomonis", der ehemaligen el Aksa-Moschee, einräumte, nahmen die Mit¬<lb/> glieder den Namen „arme Ritter Christi vom Salomonischen Tempel" oder kurzweg<lb/> "vom Tempel" an, führten die drei Mönchsgelübde bei sich ein und erwarben,<lb/> dank der reichen Schenkungen, die ihnen von dankbaren Pilgern zuflössen, Grund¬<lb/> besitz und nutzbare Rechte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1287" next="#ID_1288"> Im Jahre 1127 zogen Hugo de Papus und Gottfried von Se. Omer nach<lb/> Frankreich, um dort eine vom Papst zu bestätigende Regel aufzustellen und so den<lb/> ^sten geistlichen Ritterorden zu konstituieren. Unter dem Vorsitz des päpstlichen<lb/> Kardinnllegaten Matthäus von Albano fand am 13. Januar 1128 zu Troyes ein<lb/> Provinzialt'onzil statt, den, eine Anzahl Erzbischöfe und Bischöfe — einer nuper-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0331]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
ist nur zu leicht geneigt, ihre einst so bevorzugte Sonderstellung zu übersehen und
ihre Bedeutung zu unterschätzen. Und doch liegt in ihren verheißungsvoller Anfängen,
ihrem ungewöhnlichen Glück und ihrem durch Übermut und Mißbrauch der Macht
hervorgerufnen jähen Sturz eine solche Fülle von echt menschlicher Tragik, daß es
sich für den Geschichtsfreund wohl verlohnt, sich mit der Entwicklung dieses Ordens
zu beschäftigen. Dazu wüßten wir keine bessere und anregendere Anleitung als das
kürzlich erschienene Buch von Hans Prutz: Die Geistlichen Ritterorden. Ihre
Stellung zur kirchlichen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung
des Mittelalters (Berlin, E. S. Mittler u. Sohn. geh. 14 Mark. geb. 15 Mark 50 Pf.),
das in zwölf lichtvoll und fesselnd geschriebnen Kapiteln Ursprung und Anfänge der
geistlichen Ritterorden, die geistlichen Ritterorden im Morgenlande, die spanischen
Ritterorden, den Deutschen Orden, Entwicklung und Wesen der exemten Stellung
des Hospitaliterordens, das Verhältnis des Templerordens zu Kirche und Papsttum
in seiner geschichtlichen Entwicklung, Verbreitung, Besitzstand und rechtliche Stellung
des Hospitaliterordens, Verbreitung, Begütcrung und rechtliche Stellung des Templer¬
ordens im Abendlande, den Templerorden in Frankreich, Stellung der geistlichen
Ritterorden in der wirtschaftlichen Entwicklung, Pläne zur Reform der geistlichen
Ritterorden und Ursprung und Anlaß des Templerprozesses behandelt. In den
meisten Darstellungen der Geschichte des Templerordens wird der Schwerpunkt auf
die politischen und kirchlichen Verwicklungen gelegt, die seine Stellung erschütterten
und zu dem bekannten Prozesse führten, der sein Schicksal besiegelte. Dabei erscheint
er denn in keinem allzu günstigen Lichte, und über die unleugbaren Verfehlungen
der Tempelritter vergißt man nur zu oft die ursprünglich gute und gesunde
Tendenz, die zu der Stiftung des Ordens geführt hatte.
Wie Prutz an der Hand von kürzlich in Frankreich veröffentlichten Urkunden
den Nachweis führt, daß es gerade die Gunst der Päpste und die durch sie be¬
wirkte Überhäufung mit Sonderrechten waren, die den Anlaß zu der so verhängnis¬
vollen Verweltlichung des Ordens boten, so bringt er auch zur Geschichte der
Ordensentstehung neues Material und stellt sich dabei, namentlich was die sogenannte
Templerregel anlangt, in Gegensatz zu den Untersuchungen Gustav Schnürers. Prutz
gibt zu, daß den ersten Anstoß zur Stiftung des Ordens der Verband gegeben
haben mag, zu dem der als Kreuzfahrer, Pilger oder Abenteurer nach Palästina
gekommene burgundische Ritter Hugo de Papus rin einem nordfranzösischen Lands-
mnnn, Gottfried von Se. Omer und sechs andern Edelleuten zusammentrat, und der
die Bestimmung hatte, die nach Jerusalem ziehenden Pilger gegen die Überfälle
der Ungläubigen zu schützen. Zu einer Art von Orden wurde dieser Verband
allerdings erst später, als sich die Mitglieder durch einen in die Hand des Patriarchen
von Jerusalem abgelegten Eid dazu verpflichteten, für die Sicherheit der Straßen
zwischen der heiligen Stadt und der Küste zu sorgen. Die Lebensweise der „armen
Ritter Christi" war durch Bestimmungen, die der Benediktinerregel entsprachen,
geregelt. Als König Balduin der Erste dem neuen Orden ein Haus bei dem
"Tempel Salomonis", der ehemaligen el Aksa-Moschee, einräumte, nahmen die Mit¬
glieder den Namen „arme Ritter Christi vom Salomonischen Tempel" oder kurzweg
"vom Tempel" an, führten die drei Mönchsgelübde bei sich ein und erwarben,
dank der reichen Schenkungen, die ihnen von dankbaren Pilgern zuflössen, Grund¬
besitz und nutzbare Rechte.
Im Jahre 1127 zogen Hugo de Papus und Gottfried von Se. Omer nach
Frankreich, um dort eine vom Papst zu bestätigende Regel aufzustellen und so den
^sten geistlichen Ritterorden zu konstituieren. Unter dem Vorsitz des päpstlichen
Kardinnllegaten Matthäus von Albano fand am 13. Januar 1128 zu Troyes ein
Provinzialt'onzil statt, den, eine Anzahl Erzbischöfe und Bischöfe — einer nuper-
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