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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Auswärtige Anleihe" in der russischen Budgetgesehgcbung

Vorher festgelegt, die einen -- sowohl nach ihrem Gegenstand wie auch nach dem
Umfang der Ausgabe, die andern (wirtschaftliche Ovcrationsausgaben) bezüglich des
Gegenstandes ihrer Bestimmung. Diese Grundprinzipien unsrer Etatsordnung müssen
unter alleu Umständen auch in Zukunft ohne Abweichung festgehalten werden, und ihre
Unantastbarkeit muß streng gewahrt bleiben, um die Grundlage unsers finanziellen
Gleichgewichts nicht zu erschüttern. Deshalb müßte im Gesetz klar ausgesprochen
Werden, der Duma sei das Recht der sogenannten Budgetinitiative nicht eingeräumt.
Es handelt sich hier um das Recht, während der Durchsicht des Budgets neue,
auf gesetzgeberischen Wege noch nicht bewilligte Einnahmen oder Ausgaben in das
Budget einzubringen, oder auch Ausgaben und Einnahmen, die durch die bestehenden
Gesetzesbestimmungen oder Etats bedingt sind, zu kürzen, da der Duma das Recht
durchaus nicht genommen werden soll, auf dem gewöhnlichen Wege gesetzgeberischer
Initiative Fragen auszuwerfen über diese oder jene Abänderung oder Ergänzung
bezüglich des Gegenstandes oder des Umfangs unsrer Staatsausgaben oder auch
bezüglich der Feststellung neuer Steuern sowie der Erhöhung oder Herabsetzung
von bestehenden. Die genaue Befolgung der Grundprinzipien der bestehenden Etals-
ordnung wird zugleich auch die notwendige Schnelligkeit der Prüfung des Budgets
sicherstelle; denn die Mehrzahl der Ausgabeposten wird sich augenscheinlich als
konsolidiert erweisen, und somit wird die Notwendigkeit einer umständlichen Nach¬
prüfung kaum eintreten.... Die ausgeführten Erwägungen geben einen Anhalt,
vorauszusetzen, daß die Prüfung des Budgets in der Reichsduma und dem Reichsrat
hauptsächlich deu Charakter von Klarstellungen einzelner strittiger Fragen und Zweifel
bezüglich einiger weniger Budgetvoranschläge annehmen wird;*) daher brauchen sich
die Budgetdebatten nicht zu sehr hinzuziehn, und es wird sich als möglich erweisen,
die Durchsicht nach zwei Monaten zu beschließen, d. i. zum 25. Dezember, damit
das von Seiner Majestät dein Kaiser bestätigte Budget rechtzeitig, mit Beginn des
Budgetjahres, in Anwendung gebracht werden kann."

Aber nicht genug, daß die Volksvertretung an den eingebrachten Etats
so gut wie nichts soll ändern dürfen, wird ihr auch die Prüfungsarbeit der
Einzelposten erschwert. Über die zwischen dem Finanzminister und einem Ressort
bei den Vorarbeiten für die Aufstellung des Budgets gepflognen Verhandlungen,
über die nähern Abmachungen, Besprechungen und Begründungen braucht die
Regierung keine Auskunft -- auch nicht in den Kommissionen -- zu geben. . Die
Dnma kann also nach dem Gesetz nur eine die formelle Seite des Budgets be-?
rührende Prüfung vornehmen, nicht aber direkt an der Gestaltung des Budgets
mitarbeiten. Jeder Versuch, am Budget etwas zU ändern, muß, wie schon er¬
wähnt worden ist, durch Einbringung eines besondern Gesetzentwurfs eingeleitet
werden, und die Veränderungen bekommen dadurch ein so langsames Tempo,
daß sie für den Augenblick wertlos werden. Angesichts der Unsicherheit der
Politischen Lage in Rußland hat diese Bremsung des Tätigkeitsdranges der



*) Nach M, I. Bogoljepoiv beläuft sich die Summe der der Kompetenz der Volksvertretung
entzognen Ausgaben auf 400 Millionen Rubel, nämlich 384 Millionen Rubel Zinsen auf An¬
leihen und 16 3S9 000 Rubel Kredite für das Hofinimstcrium. Tatsächlich sind aber noch hinzu¬
zufügen das Budget der Wohljahriseinrichtimgen der Kaiserin Maria Feodorowna, dem die gesamte
Lustbarkeiissteuer in Höhe von eiwa 4 Millionen Rubel überlasse" ist. Dieser Posten fehlt im,
Reichsbudget überhaupt, kann also völlig willkürlich und selbst für seitens der Gesellschaft bekämpfte
Zwecke verwandt werden. , >, ->
Grenjbolen 1 1908 M
Auswärtige Anleihe» in der russischen Budgetgesehgcbung

Vorher festgelegt, die einen — sowohl nach ihrem Gegenstand wie auch nach dem
Umfang der Ausgabe, die andern (wirtschaftliche Ovcrationsausgaben) bezüglich des
Gegenstandes ihrer Bestimmung. Diese Grundprinzipien unsrer Etatsordnung müssen
unter alleu Umständen auch in Zukunft ohne Abweichung festgehalten werden, und ihre
Unantastbarkeit muß streng gewahrt bleiben, um die Grundlage unsers finanziellen
Gleichgewichts nicht zu erschüttern. Deshalb müßte im Gesetz klar ausgesprochen
Werden, der Duma sei das Recht der sogenannten Budgetinitiative nicht eingeräumt.
Es handelt sich hier um das Recht, während der Durchsicht des Budgets neue,
auf gesetzgeberischen Wege noch nicht bewilligte Einnahmen oder Ausgaben in das
Budget einzubringen, oder auch Ausgaben und Einnahmen, die durch die bestehenden
Gesetzesbestimmungen oder Etats bedingt sind, zu kürzen, da der Duma das Recht
durchaus nicht genommen werden soll, auf dem gewöhnlichen Wege gesetzgeberischer
Initiative Fragen auszuwerfen über diese oder jene Abänderung oder Ergänzung
bezüglich des Gegenstandes oder des Umfangs unsrer Staatsausgaben oder auch
bezüglich der Feststellung neuer Steuern sowie der Erhöhung oder Herabsetzung
von bestehenden. Die genaue Befolgung der Grundprinzipien der bestehenden Etals-
ordnung wird zugleich auch die notwendige Schnelligkeit der Prüfung des Budgets
sicherstelle; denn die Mehrzahl der Ausgabeposten wird sich augenscheinlich als
konsolidiert erweisen, und somit wird die Notwendigkeit einer umständlichen Nach¬
prüfung kaum eintreten.... Die ausgeführten Erwägungen geben einen Anhalt,
vorauszusetzen, daß die Prüfung des Budgets in der Reichsduma und dem Reichsrat
hauptsächlich deu Charakter von Klarstellungen einzelner strittiger Fragen und Zweifel
bezüglich einiger weniger Budgetvoranschläge annehmen wird;*) daher brauchen sich
die Budgetdebatten nicht zu sehr hinzuziehn, und es wird sich als möglich erweisen,
die Durchsicht nach zwei Monaten zu beschließen, d. i. zum 25. Dezember, damit
das von Seiner Majestät dein Kaiser bestätigte Budget rechtzeitig, mit Beginn des
Budgetjahres, in Anwendung gebracht werden kann."

Aber nicht genug, daß die Volksvertretung an den eingebrachten Etats
so gut wie nichts soll ändern dürfen, wird ihr auch die Prüfungsarbeit der
Einzelposten erschwert. Über die zwischen dem Finanzminister und einem Ressort
bei den Vorarbeiten für die Aufstellung des Budgets gepflognen Verhandlungen,
über die nähern Abmachungen, Besprechungen und Begründungen braucht die
Regierung keine Auskunft — auch nicht in den Kommissionen — zu geben. . Die
Dnma kann also nach dem Gesetz nur eine die formelle Seite des Budgets be-?
rührende Prüfung vornehmen, nicht aber direkt an der Gestaltung des Budgets
mitarbeiten. Jeder Versuch, am Budget etwas zU ändern, muß, wie schon er¬
wähnt worden ist, durch Einbringung eines besondern Gesetzentwurfs eingeleitet
werden, und die Veränderungen bekommen dadurch ein so langsames Tempo,
daß sie für den Augenblick wertlos werden. Angesichts der Unsicherheit der
Politischen Lage in Rußland hat diese Bremsung des Tätigkeitsdranges der



*) Nach M, I. Bogoljepoiv beläuft sich die Summe der der Kompetenz der Volksvertretung
entzognen Ausgaben auf 400 Millionen Rubel, nämlich 384 Millionen Rubel Zinsen auf An¬
leihen und 16 3S9 000 Rubel Kredite für das Hofinimstcrium. Tatsächlich sind aber noch hinzu¬
zufügen das Budget der Wohljahriseinrichtimgen der Kaiserin Maria Feodorowna, dem die gesamte
Lustbarkeiissteuer in Höhe von eiwa 4 Millionen Rubel überlasse» ist. Dieser Posten fehlt im,
Reichsbudget überhaupt, kann also völlig willkürlich und selbst für seitens der Gesellschaft bekämpfte
Zwecke verwandt werden. , >, ->
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/237>, abgerufen am 22.07.2024.