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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr.

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Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen

"alle vsvrstÄ?atrum, LorioiliÄ?ontiü<zum, ^.eaäöllliAö, ^ribuvalig. und die
Kirche Gottes der Unwissenheit und Tyranney bezüchtigen und wider Gott mit
den verdampten Geistern einstimmen wollen?"

Ein siebentes Kapitel über das Nichtbekennen zauberischer Personen bietet
allerlei merkwürdiges. Es sei "gewiß und offenbar", daß Unholde alle Peyn
verlachten und unverletzt aushielten. Als Ursach werde von auwribu8 angegeben,
daß die Menschen unempfindlich würden "von volo, welchen Safft sie von
einem gewissen xa,xausi's" zu präparieren wüßten, mit dem sie sich austrieben
und ihr Geblüt ganz turbierten. Dies könnten die klugen Geister viel artiger
als die uisäiei practiciren, weil sie die Erfahrnuß aller Metallen, Kräuter und
Gewächs von der Zeit an, da die Welt erschaffen ist, bekommen hätten. So
sei, nach Ouorouäa as antivkrist., ein fünfzigjähriges Weib schmerzlos geblieben,
als man ihr gesotten schmaltz über den ganzen Leib geschüttet habe, und nach
Niloi. Reinig, habe man der Jsabella Pardäa "ein Stecknadel gantz tief ein-
drucken", ohne daß Blut geflossen oder Schmertz entstanden sei. Nach Abrede
mit dem Teufel habe ein Unhold zwanzigmal die Tortur ausgehalten, nachdem
er aber einen Trunk des Nachrichters getan, habe der Geist weichen müssen.
Im Jahre 1587 habe eine Hexe die scharfe Pein lange ausgehalten, weil "ein
Gehet sich unter ihre Harhaub gesetzt". Dieser abschewliche Geist pflege sich
auch "in den Halß, die Kehl, Ohren, auff die Zungen und andere Örther"
zu setzen. Als der Bulgeist sich in den Halß gesetzt, sei dieser dem Kinne
gleich geschwollen, sodaß das schwetzen unmöglich geworden sei. Die Franziska
Celler habe der gehässige Geist verhindert, daß sie nit hab schwatzen können,
und dazu habe er ihr die Ohren verstopft, daß sie nit hat hören können, was
der Richter zu ihr gesagt. Man müsse aber darauf achten, daß der Gefolterte
nicht Teuffelsdreck, Schlangenwurtzel, Venus-Kraut und dergleichen Lumpe
bei sich behalten habe. Gottesförchtige Richter ließen auch "geweyht Saltz und
Weyhwasser ohn unterlaß under die Speiß und Tranck" geben und die Folter¬
kammer damit besprengen, und die H. Kirche pflege die höllischen Drachen
und ihre Wohnungen zu exorzisicren. Wie nützlich diese Kirchenmittel seien,
lehre die Geschichte eines fünfzehnjährigen "Bawers Bub", der durch Genuß
von "Katzen-Hirn irrig im Kopff geworden und in das vollsZium ^esu ge¬
bracht worden". Scherer erzähle in der Osterpredigt den Fall, daß der Teufel
einem Unholden eidbrüchig geworden sei, da er ihm den zugesagten Beistand
nicht geleistet habe, obwohl er in Gestalt eines Geiers auf einem Baume am
Richtplatze bei der Folterung gesessen. -- Die leidige Anständigkeit verursache
der leydige Sathan selber oft. Eine Unholdin, die mit der Folter bedroht war
und alle Zauberey-Laster bekannt hatte, ist vom Sathan, als er sie allein im
Kerker gefunden, "dermassen abgeschnürt", daß sie vermeint, sie müsse noch
denselbigen Tag sterben. Aber Gott hat gewölt, daß die Hüter, so darzu kamen,
solche Tyranney alsbald abwendeten. Zwar der Rücken war ihr noch voll
streimen, als sie dieses dem Richter erzehlt.


Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen

„alle vsvrstÄ?atrum, LorioiliÄ?ontiü<zum, ^.eaäöllliAö, ^ribuvalig. und die
Kirche Gottes der Unwissenheit und Tyranney bezüchtigen und wider Gott mit
den verdampten Geistern einstimmen wollen?"

Ein siebentes Kapitel über das Nichtbekennen zauberischer Personen bietet
allerlei merkwürdiges. Es sei „gewiß und offenbar", daß Unholde alle Peyn
verlachten und unverletzt aushielten. Als Ursach werde von auwribu8 angegeben,
daß die Menschen unempfindlich würden „von volo, welchen Safft sie von
einem gewissen xa,xausi's" zu präparieren wüßten, mit dem sie sich austrieben
und ihr Geblüt ganz turbierten. Dies könnten die klugen Geister viel artiger
als die uisäiei practiciren, weil sie die Erfahrnuß aller Metallen, Kräuter und
Gewächs von der Zeit an, da die Welt erschaffen ist, bekommen hätten. So
sei, nach Ouorouäa as antivkrist., ein fünfzigjähriges Weib schmerzlos geblieben,
als man ihr gesotten schmaltz über den ganzen Leib geschüttet habe, und nach
Niloi. Reinig, habe man der Jsabella Pardäa „ein Stecknadel gantz tief ein-
drucken", ohne daß Blut geflossen oder Schmertz entstanden sei. Nach Abrede
mit dem Teufel habe ein Unhold zwanzigmal die Tortur ausgehalten, nachdem
er aber einen Trunk des Nachrichters getan, habe der Geist weichen müssen.
Im Jahre 1587 habe eine Hexe die scharfe Pein lange ausgehalten, weil „ein
Gehet sich unter ihre Harhaub gesetzt". Dieser abschewliche Geist pflege sich
auch „in den Halß, die Kehl, Ohren, auff die Zungen und andere Örther"
zu setzen. Als der Bulgeist sich in den Halß gesetzt, sei dieser dem Kinne
gleich geschwollen, sodaß das schwetzen unmöglich geworden sei. Die Franziska
Celler habe der gehässige Geist verhindert, daß sie nit hab schwatzen können,
und dazu habe er ihr die Ohren verstopft, daß sie nit hat hören können, was
der Richter zu ihr gesagt. Man müsse aber darauf achten, daß der Gefolterte
nicht Teuffelsdreck, Schlangenwurtzel, Venus-Kraut und dergleichen Lumpe
bei sich behalten habe. Gottesförchtige Richter ließen auch „geweyht Saltz und
Weyhwasser ohn unterlaß under die Speiß und Tranck" geben und die Folter¬
kammer damit besprengen, und die H. Kirche pflege die höllischen Drachen
und ihre Wohnungen zu exorzisicren. Wie nützlich diese Kirchenmittel seien,
lehre die Geschichte eines fünfzehnjährigen „Bawers Bub", der durch Genuß
von „Katzen-Hirn irrig im Kopff geworden und in das vollsZium ^esu ge¬
bracht worden". Scherer erzähle in der Osterpredigt den Fall, daß der Teufel
einem Unholden eidbrüchig geworden sei, da er ihm den zugesagten Beistand
nicht geleistet habe, obwohl er in Gestalt eines Geiers auf einem Baume am
Richtplatze bei der Folterung gesessen. — Die leidige Anständigkeit verursache
der leydige Sathan selber oft. Eine Unholdin, die mit der Folter bedroht war
und alle Zauberey-Laster bekannt hatte, ist vom Sathan, als er sie allein im
Kerker gefunden, „dermassen abgeschnürt", daß sie vermeint, sie müsse noch
denselbigen Tag sterben. Aber Gott hat gewölt, daß die Hüter, so darzu kamen,
solche Tyranney alsbald abwendeten. Zwar der Rücken war ihr noch voll
streimen, als sie dieses dem Richter erzehlt.


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[0142] Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen „alle vsvrstÄ?atrum, LorioiliÄ?ontiü<zum, ^.eaäöllliAö, ^ribuvalig. und die Kirche Gottes der Unwissenheit und Tyranney bezüchtigen und wider Gott mit den verdampten Geistern einstimmen wollen?" Ein siebentes Kapitel über das Nichtbekennen zauberischer Personen bietet allerlei merkwürdiges. Es sei „gewiß und offenbar", daß Unholde alle Peyn verlachten und unverletzt aushielten. Als Ursach werde von auwribu8 angegeben, daß die Menschen unempfindlich würden „von volo, welchen Safft sie von einem gewissen xa,xausi's" zu präparieren wüßten, mit dem sie sich austrieben und ihr Geblüt ganz turbierten. Dies könnten die klugen Geister viel artiger als die uisäiei practiciren, weil sie die Erfahrnuß aller Metallen, Kräuter und Gewächs von der Zeit an, da die Welt erschaffen ist, bekommen hätten. So sei, nach Ouorouäa as antivkrist., ein fünfzigjähriges Weib schmerzlos geblieben, als man ihr gesotten schmaltz über den ganzen Leib geschüttet habe, und nach Niloi. Reinig, habe man der Jsabella Pardäa „ein Stecknadel gantz tief ein- drucken", ohne daß Blut geflossen oder Schmertz entstanden sei. Nach Abrede mit dem Teufel habe ein Unhold zwanzigmal die Tortur ausgehalten, nachdem er aber einen Trunk des Nachrichters getan, habe der Geist weichen müssen. Im Jahre 1587 habe eine Hexe die scharfe Pein lange ausgehalten, weil „ein Gehet sich unter ihre Harhaub gesetzt". Dieser abschewliche Geist pflege sich auch „in den Halß, die Kehl, Ohren, auff die Zungen und andere Örther" zu setzen. Als der Bulgeist sich in den Halß gesetzt, sei dieser dem Kinne gleich geschwollen, sodaß das schwetzen unmöglich geworden sei. Die Franziska Celler habe der gehässige Geist verhindert, daß sie nit hab schwatzen können, und dazu habe er ihr die Ohren verstopft, daß sie nit hat hören können, was der Richter zu ihr gesagt. Man müsse aber darauf achten, daß der Gefolterte nicht Teuffelsdreck, Schlangenwurtzel, Venus-Kraut und dergleichen Lumpe bei sich behalten habe. Gottesförchtige Richter ließen auch „geweyht Saltz und Weyhwasser ohn unterlaß under die Speiß und Tranck" geben und die Folter¬ kammer damit besprengen, und die H. Kirche pflege die höllischen Drachen und ihre Wohnungen zu exorzisicren. Wie nützlich diese Kirchenmittel seien, lehre die Geschichte eines fünfzehnjährigen „Bawers Bub", der durch Genuß von „Katzen-Hirn irrig im Kopff geworden und in das vollsZium ^esu ge¬ bracht worden". Scherer erzähle in der Osterpredigt den Fall, daß der Teufel einem Unholden eidbrüchig geworden sei, da er ihm den zugesagten Beistand nicht geleistet habe, obwohl er in Gestalt eines Geiers auf einem Baume am Richtplatze bei der Folterung gesessen. — Die leidige Anständigkeit verursache der leydige Sathan selber oft. Eine Unholdin, die mit der Folter bedroht war und alle Zauberey-Laster bekannt hatte, ist vom Sathan, als er sie allein im Kerker gefunden, „dermassen abgeschnürt", daß sie vermeint, sie müsse noch denselbigen Tag sterben. Aber Gott hat gewölt, daß die Hüter, so darzu kamen, solche Tyranney alsbald abwendeten. Zwar der Rücken war ihr noch voll streimen, als sie dieses dem Richter erzehlt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311740/142>, abgerufen am 24.07.2024.