Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr.Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen Verbreitung gelangt. Die ^äemm Lruo8den. wurde 1642 wiederhergestellt, <l Derzweite Titel behandelt die Frage: .Mit welchen ^ ^ Nich^r Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen Verbreitung gelangt. Die ^äemm Lruo8den. wurde 1642 wiederhergestellt, <l Derzweite Titel behandelt die Frage: .Mit welchen ^ ^ Nich^r <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0135" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/311822"/> <fw type="header" place="top"> Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen</fw><lb/> <p xml:id="ID_516" prev="#ID_515"> Verbreitung gelangt. Die ^äemm Lruo8den. wurde 1642 wiederhergestellt,<lb/> sie war. nachdem der südliche Teil der Grafschaft mit Rinteln 1647 an Hessen<lb/> gefallen war. diesem Lande und Schaumburg-Lippe bis 1666 gemeinsam und<lb/> ist 1809 von der westfälischen Negierung aufgehoben worden; em Exeniplar<lb/> von Göhausens Werk aber ist von einem der letzten dortigen Mistischen Pro¬<lb/> fessoren durch Erbgang auf den Einsender gekommen. Angesichts der außer¬<lb/> ordentlich großen Zahl der Hexenprozesse un sechzehnten und wi siebzehn en<lb/> Jahrhundert laßt es sich begreifen, welchen Wert em solcher Leitfaden^ wie<lb/> der in Rede stehende, zu jenen Zeiten hatte, namentlich da er von einem Manne<lb/> ausging, der als Richter und Sachverständiger in diesen Prozessen großen<lb/> Einfluß in jenen Wesergegenden sowie in dem vor allem damit behafteten<lb/> lippischen Lande ausübte. . ^ ^ » - </p><lb/> <p xml:id="ID_517"> <l<lb/> Der ..Traktat" zerfällt in fünfzehn Titel deren erster uberMeben s :<lb/> ..Weh sich der Inquisitor oder Richter. Er sey GeMch o er Weltlied, bey el<lb/> Peziali chen Inquisition, so er gegen ein Zaubernde Per on vornehmen will<lb/> zuverh l en hab .» Hier wird ausgeführt: ..Damit ein verse^ mit<lb/> guter mmenner vrocedire" müsse er bestimmte Punkte fleißig in acht nehmen,g ter an r proc a - uuM' l inquiriret. nit allein einesnämlich erstens müsse die P^n^an . > ^uutmtion^ der nnt-bösen Gerüchts seyn", sondern sie '» sie auch ^ ^gespielen der Obrigkeit be aun gen^ ^ ^.daß ein gemein GeschO. °non^ ,^ ^ ^ ^ ^.^enugsam sei. denn em W ^ so uro° ^.^ ^ aufgefangen". Würdedem gemeinen Pöffel. der solches paw ' -> ^ ^. M^.^das Zauberey-Laster durch Zeugen rechtmaß'g.pr°wee ^billig? Ursach. w iter zu inquiriren. Das allem sei jedoch zur Tortur noch<lb/> nicht genngs ab". E n luäioww liege vor. wenn die eschnene P son l<lb/> ihren b? Re h gedacht worden, sich Mein verra ihre Hansstatt erlaß<lb/> ^ / . c^» ^17 ^ sick Zutragen würde, daß man auf einesn sich flüchtig macht "Z" T sich ^ ^ ^höheren Standtes Per on inqumren ion, » » > . ^ - »k.<lb/> grösser seyn", schließlich müsse man ..Digmtät und Laster" gegeneinander ab-<lb/> ^^</p><lb/> <p xml:id="ID_518" next="#ID_519"> Derzweite Titel behandelt die Frage: .Mit welchen ^ ^ Nich^r<lb/> fueg und echt hab die Gefangenen zu Torqmren und zu Foltern. Hierzu<lb/> seien groß r?An M n moti : Etliche ^nor°° seynd dero Meinung, da man<lb/> ohn eintzige ante^ »klein von wegen eines Zeugen oder Complicen<lb/> Bekanntnuß ^ ein n K«um oder Gefangenen Awld wrguiren--. sie our^i<lb/> aber von andern widerlegt, und ein „Gotts urchtiger Richter müsse d^kanntnuß zweyer Complicen fordern». S° hatten sich auch le Uno^zu Bologna. Padua. Freiburg und 1602 auch zu Ingolstadt in.sgespr chen.<lb/> Die Lehr, daß eines ..Zeugung" genüge, w '''^ ^^'^"lebt fast sicher<lb/> weil die e Leut und ConVplices means« seind an Gott meineydig" ""de<lb/> Zusammenkünfften und Handlungen. bei welchen sie einander sehen, im finstem</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0135]
Der Prozeß gegen Unholde und Zauberische Personen
Verbreitung gelangt. Die ^äemm Lruo8den. wurde 1642 wiederhergestellt,
sie war. nachdem der südliche Teil der Grafschaft mit Rinteln 1647 an Hessen
gefallen war. diesem Lande und Schaumburg-Lippe bis 1666 gemeinsam und
ist 1809 von der westfälischen Negierung aufgehoben worden; em Exeniplar
von Göhausens Werk aber ist von einem der letzten dortigen Mistischen Pro¬
fessoren durch Erbgang auf den Einsender gekommen. Angesichts der außer¬
ordentlich großen Zahl der Hexenprozesse un sechzehnten und wi siebzehn en
Jahrhundert laßt es sich begreifen, welchen Wert em solcher Leitfaden^ wie
der in Rede stehende, zu jenen Zeiten hatte, namentlich da er von einem Manne
ausging, der als Richter und Sachverständiger in diesen Prozessen großen
Einfluß in jenen Wesergegenden sowie in dem vor allem damit behafteten
lippischen Lande ausübte. . ^ ^ » -
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Der ..Traktat" zerfällt in fünfzehn Titel deren erster uberMeben s :
..Weh sich der Inquisitor oder Richter. Er sey GeMch o er Weltlied, bey el
Peziali chen Inquisition, so er gegen ein Zaubernde Per on vornehmen will
zuverh l en hab .» Hier wird ausgeführt: ..Damit ein verse^ mit
guter mmenner vrocedire" müsse er bestimmte Punkte fleißig in acht nehmen,g ter an r proc a - uuM' l inquiriret. nit allein einesnämlich erstens müsse die P^n^an . > ^uutmtion^ der nnt-bösen Gerüchts seyn", sondern sie '» sie auch ^ ^gespielen der Obrigkeit be aun gen^ ^ ^.daß ein gemein GeschO. °non^ ,^ ^ ^ ^ ^.^enugsam sei. denn em W ^ so uro° ^.^ ^ aufgefangen". Würdedem gemeinen Pöffel. der solches paw ' -> ^ ^. M^.^das Zauberey-Laster durch Zeugen rechtmaß'g.pr°wee ^billig? Ursach. w iter zu inquiriren. Das allem sei jedoch zur Tortur noch
nicht genngs ab". E n luäioww liege vor. wenn die eschnene P son l
ihren b? Re h gedacht worden, sich Mein verra ihre Hansstatt erlaß
^ / . c^» ^17 ^ sick Zutragen würde, daß man auf einesn sich flüchtig macht "Z" T sich ^ ^ ^höheren Standtes Per on inqumren ion, » » > . ^ - »k.
grösser seyn", schließlich müsse man ..Digmtät und Laster" gegeneinander ab-
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Derzweite Titel behandelt die Frage: .Mit welchen ^ ^ Nich^r
fueg und echt hab die Gefangenen zu Torqmren und zu Foltern. Hierzu
seien groß r?An M n moti : Etliche ^nor°° seynd dero Meinung, da man
ohn eintzige ante^ »klein von wegen eines Zeugen oder Complicen
Bekanntnuß ^ ein n K«um oder Gefangenen Awld wrguiren--. sie our^i
aber von andern widerlegt, und ein „Gotts urchtiger Richter müsse d^kanntnuß zweyer Complicen fordern». S° hatten sich auch le Uno^zu Bologna. Padua. Freiburg und 1602 auch zu Ingolstadt in.sgespr chen.
Die Lehr, daß eines ..Zeugung" genüge, w '''^ ^^'^"lebt fast sicher
weil die e Leut und ConVplices means« seind an Gott meineydig" ""de
Zusammenkünfften und Handlungen. bei welchen sie einander sehen, im finstem
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