Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches fremden Sprache in öffentlichen Wählerversammlungen die deutschen Mitbürger von Ein zweites Kunststück haben die Freisinnigen darin zustande gebracht, daß sie Maßgebliches und Unmaßgebliches fremden Sprache in öffentlichen Wählerversammlungen die deutschen Mitbürger von Ein zweites Kunststück haben die Freisinnigen darin zustande gebracht, daß sie <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0646" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/311729"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_3102" prev="#ID_3101"> fremden Sprache in öffentlichen Wählerversammlungen die deutschen Mitbürger von<lb/> der Teilnahme an solchen Veranstaltungen direkt ausschließt. Am auffallendsten<lb/> tritt dies in unsern Ostmarken hervor. In den Wahlkreisen, die durch polnische<lb/> Abgeordnete vertreten sind, ist es den deutschen Wählern unmöglich gemacht, mit<lb/> ihren Abgeordneten in der Form, die der Ausdruck gesunden politischen Lebens ist,<lb/> das heißt durch den Besuch von Versammlungen, in denen die Abgeordneten sprechen,<lb/> von ihrer Tätigkeit Rechenschaft geben und Wünsche ihrer Wähler entgegennehmen,<lb/> in Verkehr zu treten. Bisher hat man diesen Zustand ertragen, weil die gesetz¬<lb/> liche Handhabe zu einer Änderung fehlte, und weil keine Aussicht auf Abhilfe be¬<lb/> stand. Jetzt wird die erhoffte Abänderung eines Mißstandes, der gerade von den<lb/> Liberalen als besonders im Widerspruch zu ihrem politischen Ideal stehend empfunden<lb/> wurde, von den Liberalen selbst vereitelt, um angebliche Rechte der Polen gegen<lb/> Beeinträchtigungen zu schützen, das heißt aus Gründen, die jeder Wissende als<lb/> lächerlich empfindet. Die Sache wäre vielleicht zu erklären, wenn diese den Polen<lb/> gewährte Freiheit irgendwie dem Liberalismus zugute käme. Aber sind denn,<lb/> wenn man das rein Nationale ganz ausschaltet, die Polen wirklich liberal, auf<lb/> Volksfreiheit und Volksaufklärung bedacht? Sie sind, wenn man ihre politische<lb/> Farbe, abgesehen von ihren spezifischen nationalen Hoffnungen, feststellen will,<lb/> Ultramontane vom reinsten Wasser, nichts weiter, das heißt Vertreter einer An¬<lb/> schauung, die von der bürgerlichen Demokratie, wie sie Herr von Payer vertritt,<lb/> zwar gelegentlich wegen der sichern Beherrschung demagogischer Mittel als Bundes¬<lb/> genosse bei den Wahlen willkommen geheißen, sonst aber grundsätzlich scharf be¬<lb/> kämpft wird. Indem die Liberalen den Polen beistehn, ihren Sonderbestrebungen<lb/> ungehindert und unkontrolliert von ihren deutschen Mitbürgern gerade in den Wahl¬<lb/> kämpfen zu betreiben, schädigen sie niemand ärger als eben das liberale deutsche<lb/> Bürgertum im Osten. Das ist sehr bezeichnend. Die Liberalen sind sonst sehr<lb/> gern bereit, ihre stets so scharf betonten Grundsätze fallen zu lassen, wenn sie die<lb/> Überzeugung haben, irgendeinen der sonst bitter bekämpften Gegner empfindlich<lb/> treffen zu können. Sie würden zum Beispiel ohne Bedenken das stärkste Knebel-<lb/> und Ausnahmegesetz genehmigen, wenn es ihnen die verhaßten Agrarier vom Halse<lb/> schaffte. Aber antinationalen, staatsfeindlichen Elementen gegenüber erwacht ihre<lb/> ganze Zärtlichkeit, und ihre Prinzipien werden plötzlich fest wie Granit. Es ist<lb/> überdies ein Irrtum unsrer Freisinnigen und Demokraten, zu glauben, daß ihre<lb/> deutschen Gesinnungsgenossen im Osten auch ihre Ansichten in der Sprachenfrage<lb/> teilen. In ruhigen Zeiten sind sie wohl geneigt, den Polen alles mögliche im Ge¬<lb/> brauch der polnischen Sprache zuzugestehn, aber in Wahlzeiten empfinden sie die<lb/> Unmöglichkeit gemeinsamer Erörterungen von Deutschen und Polen als eine Beein¬<lb/> trächtigung ihrer eignen Rechte und werden das wohl auch ihren Parteiführern<lb/> gedenken. Das Ergebnis ist also: die Erlaubnis des Gebrauchs einer fremden<lb/> Sprache in öffentlichen Versammlungen ist überhaupt unnötig; wenn aber durch¬<lb/> aus Unterschiede je nach dem Zweck der Versammlungen gemacht werden sollen,<lb/> dann war es richtig und logisch, gerade umgekehrt zu verfahren, wie es jetzt ge¬<lb/> macht werden soll; gerade für die Wahlzeiten mußte die fremde Sprache aus¬<lb/> geschlossen werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_3103" next="#ID_3104"> Ein zweites Kunststück haben die Freisinnigen darin zustande gebracht, daß sie<lb/> für Bezirke, in denen 60 Prozent und mehr der „alteingesessenen" Bevölkerung<lb/> fremdsprachig sind, den Mitgebrauch der französischen Sprache für eine Übergangs¬<lb/> zeit von zwanzig Jahren unter gewissen, leicht zu erfüllenden äußern Bedingungen<lb/> durchgesetzt haben. Sie haben also erreicht, was für den alten Liberalismus, der<lb/> sich in diesem einzigen Punkte mit dem altpreußischen Staatsgedanken begegnete,</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0646]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
fremden Sprache in öffentlichen Wählerversammlungen die deutschen Mitbürger von
der Teilnahme an solchen Veranstaltungen direkt ausschließt. Am auffallendsten
tritt dies in unsern Ostmarken hervor. In den Wahlkreisen, die durch polnische
Abgeordnete vertreten sind, ist es den deutschen Wählern unmöglich gemacht, mit
ihren Abgeordneten in der Form, die der Ausdruck gesunden politischen Lebens ist,
das heißt durch den Besuch von Versammlungen, in denen die Abgeordneten sprechen,
von ihrer Tätigkeit Rechenschaft geben und Wünsche ihrer Wähler entgegennehmen,
in Verkehr zu treten. Bisher hat man diesen Zustand ertragen, weil die gesetz¬
liche Handhabe zu einer Änderung fehlte, und weil keine Aussicht auf Abhilfe be¬
stand. Jetzt wird die erhoffte Abänderung eines Mißstandes, der gerade von den
Liberalen als besonders im Widerspruch zu ihrem politischen Ideal stehend empfunden
wurde, von den Liberalen selbst vereitelt, um angebliche Rechte der Polen gegen
Beeinträchtigungen zu schützen, das heißt aus Gründen, die jeder Wissende als
lächerlich empfindet. Die Sache wäre vielleicht zu erklären, wenn diese den Polen
gewährte Freiheit irgendwie dem Liberalismus zugute käme. Aber sind denn,
wenn man das rein Nationale ganz ausschaltet, die Polen wirklich liberal, auf
Volksfreiheit und Volksaufklärung bedacht? Sie sind, wenn man ihre politische
Farbe, abgesehen von ihren spezifischen nationalen Hoffnungen, feststellen will,
Ultramontane vom reinsten Wasser, nichts weiter, das heißt Vertreter einer An¬
schauung, die von der bürgerlichen Demokratie, wie sie Herr von Payer vertritt,
zwar gelegentlich wegen der sichern Beherrschung demagogischer Mittel als Bundes¬
genosse bei den Wahlen willkommen geheißen, sonst aber grundsätzlich scharf be¬
kämpft wird. Indem die Liberalen den Polen beistehn, ihren Sonderbestrebungen
ungehindert und unkontrolliert von ihren deutschen Mitbürgern gerade in den Wahl¬
kämpfen zu betreiben, schädigen sie niemand ärger als eben das liberale deutsche
Bürgertum im Osten. Das ist sehr bezeichnend. Die Liberalen sind sonst sehr
gern bereit, ihre stets so scharf betonten Grundsätze fallen zu lassen, wenn sie die
Überzeugung haben, irgendeinen der sonst bitter bekämpften Gegner empfindlich
treffen zu können. Sie würden zum Beispiel ohne Bedenken das stärkste Knebel-
und Ausnahmegesetz genehmigen, wenn es ihnen die verhaßten Agrarier vom Halse
schaffte. Aber antinationalen, staatsfeindlichen Elementen gegenüber erwacht ihre
ganze Zärtlichkeit, und ihre Prinzipien werden plötzlich fest wie Granit. Es ist
überdies ein Irrtum unsrer Freisinnigen und Demokraten, zu glauben, daß ihre
deutschen Gesinnungsgenossen im Osten auch ihre Ansichten in der Sprachenfrage
teilen. In ruhigen Zeiten sind sie wohl geneigt, den Polen alles mögliche im Ge¬
brauch der polnischen Sprache zuzugestehn, aber in Wahlzeiten empfinden sie die
Unmöglichkeit gemeinsamer Erörterungen von Deutschen und Polen als eine Beein¬
trächtigung ihrer eignen Rechte und werden das wohl auch ihren Parteiführern
gedenken. Das Ergebnis ist also: die Erlaubnis des Gebrauchs einer fremden
Sprache in öffentlichen Versammlungen ist überhaupt unnötig; wenn aber durch¬
aus Unterschiede je nach dem Zweck der Versammlungen gemacht werden sollen,
dann war es richtig und logisch, gerade umgekehrt zu verfahren, wie es jetzt ge¬
macht werden soll; gerade für die Wahlzeiten mußte die fremde Sprache aus¬
geschlossen werden.
Ein zweites Kunststück haben die Freisinnigen darin zustande gebracht, daß sie
für Bezirke, in denen 60 Prozent und mehr der „alteingesessenen" Bevölkerung
fremdsprachig sind, den Mitgebrauch der französischen Sprache für eine Übergangs¬
zeit von zwanzig Jahren unter gewissen, leicht zu erfüllenden äußern Bedingungen
durchgesetzt haben. Sie haben also erreicht, was für den alten Liberalismus, der
sich in diesem einzigen Punkte mit dem altpreußischen Staatsgedanken begegnete,
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |