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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

genügende Mittel für das Reich zu beschaffen. Daß dann die Einzelstaaten dein
Reich beispringen müssen, versteht sich von selbst. Erhöhte Matrikularbeiträge, um
die es sich dann handeln wird, können aber nur in Betracht gezogen werden, wenn
sie nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten, nicht nach der Kopf¬
zahl ihrer Bevölkerung erhoben werden. In dieser neuen Form sind die Matrikular¬
beiträge gewissermaßen eine direkte Reichsstener, nur daß die höhern Beiträge den
Steuerzahlern nicht direkt vom Reich durch eine besondre Steuer, sondern von ihrem
Bundesstaat durch einen Zuschlag zu der bisherigen Belastung auferlegt werden.
So scheinen die veredelten Matrikularbeiträge bisher immer noch die annehmbarste
Lösung des sonst sast zum Verzweifeln schwierigen Problems der Reichsfincmzreform.

Im Reichstage gehn einstweilen die Etatsberatungen weiter. Dem Marine¬
etat ist der Militäretat gefolgt und im allgemeinen verhältnismäßig glatt erledigt
worden. An Vorstoßen der Opposition fehlte es nicht ganz, obwohl die Abwesen¬
heit des preußischen Kriegsministers, der leider durch Krankheit verhindert war,
seinen Etat persönlich zu vertreten, auf manche angriffslustiger Elemente im Reichs¬
tag etwas besänftigend zu wirken schien. Bemerkenswert waren die Auseinander¬
setzungen über die Herabsetzung der Dienstzeit für die berittnen Waffen. Das
Zentrum war diesmal in der glücklichen Lage, für diese Forderung einen Fach¬
mann ins Feld führen zu können. Es war der ehemalige bayrische Generalmajor
Hamster, dessen Ausführung aber von dem bayrischen Militärbevollmächtigten,
Generalmajor Freiherrn von Gebsattel, sehr gründlich und entschieden widerlegt
wurden. Man hat nicht das Recht, einem Manne wie dem Abgeordneten Häusler
die Sachkenntnis abzusprechen, aber man darf wohl sagen, daß er unter denen, die
über Erfahrungen auf diesem Gebiete verfügen, mit seiner Ansicht wahrscheinlich
ziemlich allein stehn wird, und daß Umstände besondrer Art ihn dazu gebracht haben
müssen. Jedenfalls darf man es mit Genugtuung begrüßen, daß der Antrag auf
Herabsetzung der Dienstzeit für die berittnen Waffen vom Reichstag abgelehnt
worden ist.

Eine bezeichnende Episode in den letzten Militärdebatten war der Ansturm
der Oppositionsparteien gegen das Militärkabinett des Kaisers, das als eine Be¬
hörde hingestellt wurde, die in verfassungswidriger Weise das Kriegsministerium
beeinflusse und eigentlich diesem zukommende Entscheidungen treffe. Das Kriegs¬
ministerium, so hieß es, sei der Prügelknabe des Militärkabinetts. Vom Stand¬
punkt der Opposition mag diese Behauptung insofern richtig sein, als das Kriegs¬
ministerium als einzige parlamentarisch Verantwortliche Militärbehörde allein das
Bestreben des Reichstags, sich in Dinge zu mischen, die ihn nichts eingehn, auszu-
bilden hat. Der Reichstag birgt natürlich Elemente, die es unbequem empfinden,
daß sie nicht überall in militärischen Dingen mitreden können. Daß dieser Wunsch
besteht, ist erklärlich; falsch ist nur, daß die Nichterfüllung dieses Wunsches als
etwas ungehöriges, gegen das Recht verstoßendes hingestellt wird. Umgekehrt
ist es richtig. Die Sonderstellung der Kommandogewalt entspricht der Verfassung,
und die Versuche, voni Parlament aus die Militärverwaltung für Dinge, die in
den Bereich der Kommandogewalt gehören, verantwortlich zu machen, verstoßen
gegen das geltende Recht. Der Nachweis, daß die Kommandogewalt in die Sphäre
der verantwortlichen Verwaltung eingegriffen habe, ist auch jetzt wieder nicht er¬
bracht worden. Was das Militärkabinett betrifft, gegen das sich die Angriffe im
Reichstag richteten, so ist es keine Behörde neben dem Kriegsministerium, die sich
der parlamentarischen Kontrolle widerrechtlich entzieht, sondern es ist, sozusagen, das
militärische Bureau des Kaisers, und der Kaiser selbst als Inhaber der Kommando¬
gewalt ist es, der darin angegriffen wird.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

genügende Mittel für das Reich zu beschaffen. Daß dann die Einzelstaaten dein
Reich beispringen müssen, versteht sich von selbst. Erhöhte Matrikularbeiträge, um
die es sich dann handeln wird, können aber nur in Betracht gezogen werden, wenn
sie nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten, nicht nach der Kopf¬
zahl ihrer Bevölkerung erhoben werden. In dieser neuen Form sind die Matrikular¬
beiträge gewissermaßen eine direkte Reichsstener, nur daß die höhern Beiträge den
Steuerzahlern nicht direkt vom Reich durch eine besondre Steuer, sondern von ihrem
Bundesstaat durch einen Zuschlag zu der bisherigen Belastung auferlegt werden.
So scheinen die veredelten Matrikularbeiträge bisher immer noch die annehmbarste
Lösung des sonst sast zum Verzweifeln schwierigen Problems der Reichsfincmzreform.

Im Reichstage gehn einstweilen die Etatsberatungen weiter. Dem Marine¬
etat ist der Militäretat gefolgt und im allgemeinen verhältnismäßig glatt erledigt
worden. An Vorstoßen der Opposition fehlte es nicht ganz, obwohl die Abwesen¬
heit des preußischen Kriegsministers, der leider durch Krankheit verhindert war,
seinen Etat persönlich zu vertreten, auf manche angriffslustiger Elemente im Reichs¬
tag etwas besänftigend zu wirken schien. Bemerkenswert waren die Auseinander¬
setzungen über die Herabsetzung der Dienstzeit für die berittnen Waffen. Das
Zentrum war diesmal in der glücklichen Lage, für diese Forderung einen Fach¬
mann ins Feld führen zu können. Es war der ehemalige bayrische Generalmajor
Hamster, dessen Ausführung aber von dem bayrischen Militärbevollmächtigten,
Generalmajor Freiherrn von Gebsattel, sehr gründlich und entschieden widerlegt
wurden. Man hat nicht das Recht, einem Manne wie dem Abgeordneten Häusler
die Sachkenntnis abzusprechen, aber man darf wohl sagen, daß er unter denen, die
über Erfahrungen auf diesem Gebiete verfügen, mit seiner Ansicht wahrscheinlich
ziemlich allein stehn wird, und daß Umstände besondrer Art ihn dazu gebracht haben
müssen. Jedenfalls darf man es mit Genugtuung begrüßen, daß der Antrag auf
Herabsetzung der Dienstzeit für die berittnen Waffen vom Reichstag abgelehnt
worden ist.

Eine bezeichnende Episode in den letzten Militärdebatten war der Ansturm
der Oppositionsparteien gegen das Militärkabinett des Kaisers, das als eine Be¬
hörde hingestellt wurde, die in verfassungswidriger Weise das Kriegsministerium
beeinflusse und eigentlich diesem zukommende Entscheidungen treffe. Das Kriegs¬
ministerium, so hieß es, sei der Prügelknabe des Militärkabinetts. Vom Stand¬
punkt der Opposition mag diese Behauptung insofern richtig sein, als das Kriegs¬
ministerium als einzige parlamentarisch Verantwortliche Militärbehörde allein das
Bestreben des Reichstags, sich in Dinge zu mischen, die ihn nichts eingehn, auszu-
bilden hat. Der Reichstag birgt natürlich Elemente, die es unbequem empfinden,
daß sie nicht überall in militärischen Dingen mitreden können. Daß dieser Wunsch
besteht, ist erklärlich; falsch ist nur, daß die Nichterfüllung dieses Wunsches als
etwas ungehöriges, gegen das Recht verstoßendes hingestellt wird. Umgekehrt
ist es richtig. Die Sonderstellung der Kommandogewalt entspricht der Verfassung,
und die Versuche, voni Parlament aus die Militärverwaltung für Dinge, die in
den Bereich der Kommandogewalt gehören, verantwortlich zu machen, verstoßen
gegen das geltende Recht. Der Nachweis, daß die Kommandogewalt in die Sphäre
der verantwortlichen Verwaltung eingegriffen habe, ist auch jetzt wieder nicht er¬
bracht worden. Was das Militärkabinett betrifft, gegen das sich die Angriffe im
Reichstag richteten, so ist es keine Behörde neben dem Kriegsministerium, die sich
der parlamentarischen Kontrolle widerrechtlich entzieht, sondern es ist, sozusagen, das
militärische Bureau des Kaisers, und der Kaiser selbst als Inhaber der Kommando¬
gewalt ist es, der darin angegriffen wird.


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[0354] Maßgebliches und Unmaßgebliches genügende Mittel für das Reich zu beschaffen. Daß dann die Einzelstaaten dein Reich beispringen müssen, versteht sich von selbst. Erhöhte Matrikularbeiträge, um die es sich dann handeln wird, können aber nur in Betracht gezogen werden, wenn sie nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten, nicht nach der Kopf¬ zahl ihrer Bevölkerung erhoben werden. In dieser neuen Form sind die Matrikular¬ beiträge gewissermaßen eine direkte Reichsstener, nur daß die höhern Beiträge den Steuerzahlern nicht direkt vom Reich durch eine besondre Steuer, sondern von ihrem Bundesstaat durch einen Zuschlag zu der bisherigen Belastung auferlegt werden. So scheinen die veredelten Matrikularbeiträge bisher immer noch die annehmbarste Lösung des sonst sast zum Verzweifeln schwierigen Problems der Reichsfincmzreform. Im Reichstage gehn einstweilen die Etatsberatungen weiter. Dem Marine¬ etat ist der Militäretat gefolgt und im allgemeinen verhältnismäßig glatt erledigt worden. An Vorstoßen der Opposition fehlte es nicht ganz, obwohl die Abwesen¬ heit des preußischen Kriegsministers, der leider durch Krankheit verhindert war, seinen Etat persönlich zu vertreten, auf manche angriffslustiger Elemente im Reichs¬ tag etwas besänftigend zu wirken schien. Bemerkenswert waren die Auseinander¬ setzungen über die Herabsetzung der Dienstzeit für die berittnen Waffen. Das Zentrum war diesmal in der glücklichen Lage, für diese Forderung einen Fach¬ mann ins Feld führen zu können. Es war der ehemalige bayrische Generalmajor Hamster, dessen Ausführung aber von dem bayrischen Militärbevollmächtigten, Generalmajor Freiherrn von Gebsattel, sehr gründlich und entschieden widerlegt wurden. Man hat nicht das Recht, einem Manne wie dem Abgeordneten Häusler die Sachkenntnis abzusprechen, aber man darf wohl sagen, daß er unter denen, die über Erfahrungen auf diesem Gebiete verfügen, mit seiner Ansicht wahrscheinlich ziemlich allein stehn wird, und daß Umstände besondrer Art ihn dazu gebracht haben müssen. Jedenfalls darf man es mit Genugtuung begrüßen, daß der Antrag auf Herabsetzung der Dienstzeit für die berittnen Waffen vom Reichstag abgelehnt worden ist. Eine bezeichnende Episode in den letzten Militärdebatten war der Ansturm der Oppositionsparteien gegen das Militärkabinett des Kaisers, das als eine Be¬ hörde hingestellt wurde, die in verfassungswidriger Weise das Kriegsministerium beeinflusse und eigentlich diesem zukommende Entscheidungen treffe. Das Kriegs¬ ministerium, so hieß es, sei der Prügelknabe des Militärkabinetts. Vom Stand¬ punkt der Opposition mag diese Behauptung insofern richtig sein, als das Kriegs¬ ministerium als einzige parlamentarisch Verantwortliche Militärbehörde allein das Bestreben des Reichstags, sich in Dinge zu mischen, die ihn nichts eingehn, auszu- bilden hat. Der Reichstag birgt natürlich Elemente, die es unbequem empfinden, daß sie nicht überall in militärischen Dingen mitreden können. Daß dieser Wunsch besteht, ist erklärlich; falsch ist nur, daß die Nichterfüllung dieses Wunsches als etwas ungehöriges, gegen das Recht verstoßendes hingestellt wird. Umgekehrt ist es richtig. Die Sonderstellung der Kommandogewalt entspricht der Verfassung, und die Versuche, voni Parlament aus die Militärverwaltung für Dinge, die in den Bereich der Kommandogewalt gehören, verantwortlich zu machen, verstoßen gegen das geltende Recht. Der Nachweis, daß die Kommandogewalt in die Sphäre der verantwortlichen Verwaltung eingegriffen habe, ist auch jetzt wieder nicht er¬ bracht worden. Was das Militärkabinett betrifft, gegen das sich die Angriffe im Reichstag richteten, so ist es keine Behörde neben dem Kriegsministerium, die sich der parlamentarischen Kontrolle widerrechtlich entzieht, sondern es ist, sozusagen, das militärische Bureau des Kaisers, und der Kaiser selbst als Inhaber der Kommando¬ gewalt ist es, der darin angegriffen wird.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/354>, abgerufen am 23.06.2024.