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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

der Rechten aber konnten jederzeit die abgebrochne Verbindung mit dem Zentrum
wiederherstellen und teilweise auf dem Wege der Übereinstimmung in vielen Fragen,
teilweise auf dem Wege des "Kuhhandels" eine Mehrheit bilden, die den Liberalis¬
mus an die Wand drücken half. Wenn Fürst Bülow nun der Sache eine andre
Wendung geben, die Rechte ganz vom Zentrum lösen und zum Zusammenarbeiten
mit der Linken bringen wollte, dann mußte er darauf bedacht sein, die ungleichen
Chancen von Rechts und Links einigermaßen auszugleichen. Er mußte den Liberalen
einen Vorteil bieten, den sie ohne die gewünschte Zusammenarbeit mit den Konser¬
vativen nicht erreichen konnten, und er mußte den Konservativen eine Sicherheit
geben, daß sie durch ihre Mitwirkung an der Blockpolitik nicht in eine Aktion
verwickelt würden, die sie in einem nicht zu übersehenden Umfange an den liberalen
Triumphwagen fesselte. Die liberalen Zugeständnisse des Kanzlers verpflichteten
ihn also nicht nur nach der liberalen, sondern auch nach der konservativen Seite
hin, indem sie die Grenze angaben, innerhalb deren -- bei der jetzigen Zusammen¬
setzung des Reichstags! -- vorläufig liberale Politik getrieben und die Mitwirkung
der Konservativen in Anspruch genommen werden konnte. Daß die Erfüllung
gerade dieser liberalen Zugeständnisse der Regierung nur möglich ist, wenn die
bezeichnete Grenze streng innegehalten wird, liegt auf der Hand, wenn man sich
nnr ein klein wenig Mühe gibt, die ganze Lage objektiv zu betrachten. Es muß
darum ans einigermaßen unbefangen denkende einen merkwürdigen Eindruck machen,
wenn die Liberalen unter solchen Umstände" mit dem leidenschaftlichen Verlangen hervor¬
treten, die Regierung solle ihre ganze politische Arbeit mit dem Block damit anfangen,
daß sie über ihre Zusage weit hinausgeht, nur um die radikalsten liberalen Forderungen
zu erfüllen und dadurch die Konservativen aus dem Block hinauszutreiben.

Nun berufen sich die Liberalen darauf, daß in Preußen keine parlamentarische
Regierung besteht, die Regierung also in ihren Entschließungen nicht an die Parteien
der Mehrheit gebunden ist. Das ist so weit richtig, als damit die stärkere Initiative
der Regierung und ihre Unabhängigkeit von Parteiprogrammen gekennzeichnet wird.
Aber bei den praktischen Aufgaben der Gesetzgebung kann doch die Unabhängigkeit
des Willens der Negierung von der Parlamentsmehrheit nicht so weit getrieben
werden, daß es die Regierung in jedem beliebigen Fall auf einen Konflikt ankommen
lassen kann. Ein Konflikt kann von einer starken Regierung gewagt werden, wenn
ihre Verantwortung für die Macht des Staats durch eine eigenwillige Parlaments¬
mehrheit gefährdet wird, aber nicht in jeder beliebigen Frage oder gar in einer
solchen, die auf eine Stärkung des Einflusses der Massen gegenüber der Staats¬
gewalt zielt. Doch wie dem anch sein mag, es bleibt höchst eigenartig, daß die
Forderung einer Vergewaltigung der Landtagsmehrheit durch die preußische Regierung
gerade von den Parteien erhoben wird, die das Parlamentarische Regierungssystem
als ihr Ideal hinstellen. Man mag die Sache drehen und wenden, wie man will,
das Geschrei über die Antwort des Fürsten Bülow auf die Anfrage wegen der
Wahlrechtsreform erscheint in jeder Beziehung ungerechtfertigt und widersinnig.

Will der Liberalismus an sein Ziel gelangen, so muß er vor allem dafür
sorgen, daß er auf dem von der Verfassung gegebnen Wege eine stärkere Geltung
im Parlament erlangt. Man sage nicht, daß er eben daran durch das unzweck¬
mäßige preußische Wahlrecht verhindert ist. In der Zeit des Verfassungskonflikts
hat der Liberalismus mit genau demselben Wahlrecht eine starke Mehrheit im Ab¬
geordnetenhause erobert, weil er damals eine Zeitströmung vertrat, die die politisch
bedeutungsvollen Kreise des Volks wirklich beherrschte. Seitdem ist er rückständig
und unfruchtbar geworden. Er hat sich immer auf der Gegenseite der politischen
Macht und des realpolitischen Erfolges gehalten und hat die politisch beschränktesten


Maßgebliches und Unmaßgebliches

der Rechten aber konnten jederzeit die abgebrochne Verbindung mit dem Zentrum
wiederherstellen und teilweise auf dem Wege der Übereinstimmung in vielen Fragen,
teilweise auf dem Wege des „Kuhhandels" eine Mehrheit bilden, die den Liberalis¬
mus an die Wand drücken half. Wenn Fürst Bülow nun der Sache eine andre
Wendung geben, die Rechte ganz vom Zentrum lösen und zum Zusammenarbeiten
mit der Linken bringen wollte, dann mußte er darauf bedacht sein, die ungleichen
Chancen von Rechts und Links einigermaßen auszugleichen. Er mußte den Liberalen
einen Vorteil bieten, den sie ohne die gewünschte Zusammenarbeit mit den Konser¬
vativen nicht erreichen konnten, und er mußte den Konservativen eine Sicherheit
geben, daß sie durch ihre Mitwirkung an der Blockpolitik nicht in eine Aktion
verwickelt würden, die sie in einem nicht zu übersehenden Umfange an den liberalen
Triumphwagen fesselte. Die liberalen Zugeständnisse des Kanzlers verpflichteten
ihn also nicht nur nach der liberalen, sondern auch nach der konservativen Seite
hin, indem sie die Grenze angaben, innerhalb deren — bei der jetzigen Zusammen¬
setzung des Reichstags! — vorläufig liberale Politik getrieben und die Mitwirkung
der Konservativen in Anspruch genommen werden konnte. Daß die Erfüllung
gerade dieser liberalen Zugeständnisse der Regierung nur möglich ist, wenn die
bezeichnete Grenze streng innegehalten wird, liegt auf der Hand, wenn man sich
nnr ein klein wenig Mühe gibt, die ganze Lage objektiv zu betrachten. Es muß
darum ans einigermaßen unbefangen denkende einen merkwürdigen Eindruck machen,
wenn die Liberalen unter solchen Umstände» mit dem leidenschaftlichen Verlangen hervor¬
treten, die Regierung solle ihre ganze politische Arbeit mit dem Block damit anfangen,
daß sie über ihre Zusage weit hinausgeht, nur um die radikalsten liberalen Forderungen
zu erfüllen und dadurch die Konservativen aus dem Block hinauszutreiben.

Nun berufen sich die Liberalen darauf, daß in Preußen keine parlamentarische
Regierung besteht, die Regierung also in ihren Entschließungen nicht an die Parteien
der Mehrheit gebunden ist. Das ist so weit richtig, als damit die stärkere Initiative
der Regierung und ihre Unabhängigkeit von Parteiprogrammen gekennzeichnet wird.
Aber bei den praktischen Aufgaben der Gesetzgebung kann doch die Unabhängigkeit
des Willens der Negierung von der Parlamentsmehrheit nicht so weit getrieben
werden, daß es die Regierung in jedem beliebigen Fall auf einen Konflikt ankommen
lassen kann. Ein Konflikt kann von einer starken Regierung gewagt werden, wenn
ihre Verantwortung für die Macht des Staats durch eine eigenwillige Parlaments¬
mehrheit gefährdet wird, aber nicht in jeder beliebigen Frage oder gar in einer
solchen, die auf eine Stärkung des Einflusses der Massen gegenüber der Staats¬
gewalt zielt. Doch wie dem anch sein mag, es bleibt höchst eigenartig, daß die
Forderung einer Vergewaltigung der Landtagsmehrheit durch die preußische Regierung
gerade von den Parteien erhoben wird, die das Parlamentarische Regierungssystem
als ihr Ideal hinstellen. Man mag die Sache drehen und wenden, wie man will,
das Geschrei über die Antwort des Fürsten Bülow auf die Anfrage wegen der
Wahlrechtsreform erscheint in jeder Beziehung ungerechtfertigt und widersinnig.

Will der Liberalismus an sein Ziel gelangen, so muß er vor allem dafür
sorgen, daß er auf dem von der Verfassung gegebnen Wege eine stärkere Geltung
im Parlament erlangt. Man sage nicht, daß er eben daran durch das unzweck¬
mäßige preußische Wahlrecht verhindert ist. In der Zeit des Verfassungskonflikts
hat der Liberalismus mit genau demselben Wahlrecht eine starke Mehrheit im Ab¬
geordnetenhause erobert, weil er damals eine Zeitströmung vertrat, die die politisch
bedeutungsvollen Kreise des Volks wirklich beherrschte. Seitdem ist er rückständig
und unfruchtbar geworden. Er hat sich immer auf der Gegenseite der politischen
Macht und des realpolitischen Erfolges gehalten und hat die politisch beschränktesten


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[0202] Maßgebliches und Unmaßgebliches der Rechten aber konnten jederzeit die abgebrochne Verbindung mit dem Zentrum wiederherstellen und teilweise auf dem Wege der Übereinstimmung in vielen Fragen, teilweise auf dem Wege des „Kuhhandels" eine Mehrheit bilden, die den Liberalis¬ mus an die Wand drücken half. Wenn Fürst Bülow nun der Sache eine andre Wendung geben, die Rechte ganz vom Zentrum lösen und zum Zusammenarbeiten mit der Linken bringen wollte, dann mußte er darauf bedacht sein, die ungleichen Chancen von Rechts und Links einigermaßen auszugleichen. Er mußte den Liberalen einen Vorteil bieten, den sie ohne die gewünschte Zusammenarbeit mit den Konser¬ vativen nicht erreichen konnten, und er mußte den Konservativen eine Sicherheit geben, daß sie durch ihre Mitwirkung an der Blockpolitik nicht in eine Aktion verwickelt würden, die sie in einem nicht zu übersehenden Umfange an den liberalen Triumphwagen fesselte. Die liberalen Zugeständnisse des Kanzlers verpflichteten ihn also nicht nur nach der liberalen, sondern auch nach der konservativen Seite hin, indem sie die Grenze angaben, innerhalb deren — bei der jetzigen Zusammen¬ setzung des Reichstags! — vorläufig liberale Politik getrieben und die Mitwirkung der Konservativen in Anspruch genommen werden konnte. Daß die Erfüllung gerade dieser liberalen Zugeständnisse der Regierung nur möglich ist, wenn die bezeichnete Grenze streng innegehalten wird, liegt auf der Hand, wenn man sich nnr ein klein wenig Mühe gibt, die ganze Lage objektiv zu betrachten. Es muß darum ans einigermaßen unbefangen denkende einen merkwürdigen Eindruck machen, wenn die Liberalen unter solchen Umstände» mit dem leidenschaftlichen Verlangen hervor¬ treten, die Regierung solle ihre ganze politische Arbeit mit dem Block damit anfangen, daß sie über ihre Zusage weit hinausgeht, nur um die radikalsten liberalen Forderungen zu erfüllen und dadurch die Konservativen aus dem Block hinauszutreiben. Nun berufen sich die Liberalen darauf, daß in Preußen keine parlamentarische Regierung besteht, die Regierung also in ihren Entschließungen nicht an die Parteien der Mehrheit gebunden ist. Das ist so weit richtig, als damit die stärkere Initiative der Regierung und ihre Unabhängigkeit von Parteiprogrammen gekennzeichnet wird. Aber bei den praktischen Aufgaben der Gesetzgebung kann doch die Unabhängigkeit des Willens der Negierung von der Parlamentsmehrheit nicht so weit getrieben werden, daß es die Regierung in jedem beliebigen Fall auf einen Konflikt ankommen lassen kann. Ein Konflikt kann von einer starken Regierung gewagt werden, wenn ihre Verantwortung für die Macht des Staats durch eine eigenwillige Parlaments¬ mehrheit gefährdet wird, aber nicht in jeder beliebigen Frage oder gar in einer solchen, die auf eine Stärkung des Einflusses der Massen gegenüber der Staats¬ gewalt zielt. Doch wie dem anch sein mag, es bleibt höchst eigenartig, daß die Forderung einer Vergewaltigung der Landtagsmehrheit durch die preußische Regierung gerade von den Parteien erhoben wird, die das Parlamentarische Regierungssystem als ihr Ideal hinstellen. Man mag die Sache drehen und wenden, wie man will, das Geschrei über die Antwort des Fürsten Bülow auf die Anfrage wegen der Wahlrechtsreform erscheint in jeder Beziehung ungerechtfertigt und widersinnig. Will der Liberalismus an sein Ziel gelangen, so muß er vor allem dafür sorgen, daß er auf dem von der Verfassung gegebnen Wege eine stärkere Geltung im Parlament erlangt. Man sage nicht, daß er eben daran durch das unzweck¬ mäßige preußische Wahlrecht verhindert ist. In der Zeit des Verfassungskonflikts hat der Liberalismus mit genau demselben Wahlrecht eine starke Mehrheit im Ab¬ geordnetenhause erobert, weil er damals eine Zeitströmung vertrat, die die politisch bedeutungsvollen Kreise des Volks wirklich beherrschte. Seitdem ist er rückständig und unfruchtbar geworden. Er hat sich immer auf der Gegenseite der politischen Macht und des realpolitischen Erfolges gehalten und hat die politisch beschränktesten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/202>, abgerufen am 22.07.2024.