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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

das allgemeine Wahlrecht in Preußen längst besteht; aus den soeben bezeichneten
Blättern wird er das nicht entnehmen können. Es wird ihm daher wohl leicht
klar zu machen sein, worin eigentlich die Entrechtung des preußischen Wählers
besteht. Wenn man diese Entrechtung darin sieht, daß nicht jede Wahlstimme zu
ihrem Ziel gelangt, dann ist auch das Reichstagswahlrecht zu verurteilen, und wir
kommen auf das libsrum vsto des weiland polnischen Reichstags. Denn genau
besehen, verschwinden die Stimmen der Minderheiten bei den Reichstagswahlen
noch viel gründlicher als bei den preußischen Landtagswahlen.

In dasselbe Gebiet gehören Äußerungen, wie sie kürzlich der "Genosse" Eduard
Bernstein getan hat, außer Rußland habe kein zivilisierter Staat ein so jämmerliches
Wahlrecht wie Preußen. Es ist recht schade, daß man Herren dieser Art nicht beim
Wort nehmen kann. Bernstein würde es nach dieser Behauptung gewiß für einen Fort¬
schritt halten, wenn wir in Preußen das englische Wahlrecht einführten. Das Experiment
kann ja leider nicht gemacht werden, und so wird man darauf verzichten müssen, sich
die verdutzten Gesichter der preußischen Proletarier auszumalen, die sich durch die
von ihrem Genossen Bernstein empfohlne Verbesserung des "elenden" preußischen
Rechts plötzlich auch noch dessen, was sie jetzt haben, beraubt sehen würden.

Diese und ähnliche handgreifliche Lügen und Verdrehungen, die nur aus tak¬
tischen Gründen in die Öffentlichkeit geworfen werden, um die Massen aufzuregen
und ihnen das Gefühl erlittnen Unrechts zu erzeugen, sind sicherlich nicht schön,
aber sie sind in dieser bösen Welt wenigstens zu versteh", da der Zweck, der damit
erreicht werden soll, die Aufhetzung der Massen, in Wahrheit auch erreicht wird.
Vollkommen unverständlich dagegen bleibt es, wenn wirklich hier und da geglaubt
worden sein sollte, die Wahlrechtsreform könne unter den gegenwärtigen Verhält¬
nissen der innern Reichs- und Staatspolitik der preußischen Regierung in der Tat
abgetrotzt werden.

Und doch zeigt das Vorgehn der Freisinnigen im preußischen Abgeordneten¬
hause, daß sie sich einen gewissen Erfolg davon versprechen zu können glaubte".
Daß die Wahlrechtsreform in Preußen nicht zu den Fragen gehörte und gehören
konnte, die bei der "konservativ-liberalen Paarung" eine Rolle zu spielen hatten,
ist von Anfang an klar gewesen. Als der Abgeordnete Nauman" im neugewählten
Reichstage die Frage aufs Tapet brachte, wurde allgemein zugegeben, daß das ein
programmwidriger Seitensprung war, der geeignet war, die Blockpolitik in Gefahr
zu bringen. Als sich die beiden freisinnigen Gruppen die Forderung zu eigen ge¬
macht hatten, wurde dies von allen gemäßigten Politikern als ein entschieduer
Fehler bezeichnet, und die Zweifel, die in den verschiednen Parteilagern an dem
Bestand des Blocks gehegt wurden, gründeten sich in der Hauptsache darauf, daß
die Freisinnigen eine Aktion auf ihre Fahne geschrieben hatten, die das Vertrauen
in eine gedeihliche und von gutem Willen erfüllte Zusammenarbeit mit andern
Parteien von Grund aus erschüttern mußte. Nachdem es aber einmal geschehen
war, mußte eine Jnterpellation in diesem Sinne geduldet werden. Daß die frei¬
sinnigen Wünsche abgelehnt werden mußten, verstand sich ganz von selbst. Selbst
wenn Fürst Bülow es für möglich gehalten hätte, den Linksliberalen auch hier
entgegenzukommen, würde er wahrscheinlich auf die größten Schwierigkeiten gestoßen
sein, die Zustimmung des Königs dazu zu erlangen. Und dann hätte er noch
außerdem das ganze Staatsmimsterium auseinandersprengen müssen, denn es ist
ganz ausgeschlossen, daß sich für eine Radikalisierung des preußischen Wahlrechts
unter den Ministern eine Mehrheit gefunden hätte. Fürst Bülow hatte aber auch
seinerseits als guter Kenner der Realitäten im preußischen Staat gewiß keine Neigung
in sich zu überwinden, an ein solches Experiment irgendwie heranzutreten. Daß
er hier jedes Diplomatisieren, jedes halbe Versprechen u"d Vertrösten als zwecklos


Maßgebliches und Unmaßgebliches

das allgemeine Wahlrecht in Preußen längst besteht; aus den soeben bezeichneten
Blättern wird er das nicht entnehmen können. Es wird ihm daher wohl leicht
klar zu machen sein, worin eigentlich die Entrechtung des preußischen Wählers
besteht. Wenn man diese Entrechtung darin sieht, daß nicht jede Wahlstimme zu
ihrem Ziel gelangt, dann ist auch das Reichstagswahlrecht zu verurteilen, und wir
kommen auf das libsrum vsto des weiland polnischen Reichstags. Denn genau
besehen, verschwinden die Stimmen der Minderheiten bei den Reichstagswahlen
noch viel gründlicher als bei den preußischen Landtagswahlen.

In dasselbe Gebiet gehören Äußerungen, wie sie kürzlich der „Genosse" Eduard
Bernstein getan hat, außer Rußland habe kein zivilisierter Staat ein so jämmerliches
Wahlrecht wie Preußen. Es ist recht schade, daß man Herren dieser Art nicht beim
Wort nehmen kann. Bernstein würde es nach dieser Behauptung gewiß für einen Fort¬
schritt halten, wenn wir in Preußen das englische Wahlrecht einführten. Das Experiment
kann ja leider nicht gemacht werden, und so wird man darauf verzichten müssen, sich
die verdutzten Gesichter der preußischen Proletarier auszumalen, die sich durch die
von ihrem Genossen Bernstein empfohlne Verbesserung des „elenden" preußischen
Rechts plötzlich auch noch dessen, was sie jetzt haben, beraubt sehen würden.

Diese und ähnliche handgreifliche Lügen und Verdrehungen, die nur aus tak¬
tischen Gründen in die Öffentlichkeit geworfen werden, um die Massen aufzuregen
und ihnen das Gefühl erlittnen Unrechts zu erzeugen, sind sicherlich nicht schön,
aber sie sind in dieser bösen Welt wenigstens zu versteh», da der Zweck, der damit
erreicht werden soll, die Aufhetzung der Massen, in Wahrheit auch erreicht wird.
Vollkommen unverständlich dagegen bleibt es, wenn wirklich hier und da geglaubt
worden sein sollte, die Wahlrechtsreform könne unter den gegenwärtigen Verhält¬
nissen der innern Reichs- und Staatspolitik der preußischen Regierung in der Tat
abgetrotzt werden.

Und doch zeigt das Vorgehn der Freisinnigen im preußischen Abgeordneten¬
hause, daß sie sich einen gewissen Erfolg davon versprechen zu können glaubte».
Daß die Wahlrechtsreform in Preußen nicht zu den Fragen gehörte und gehören
konnte, die bei der „konservativ-liberalen Paarung" eine Rolle zu spielen hatten,
ist von Anfang an klar gewesen. Als der Abgeordnete Nauman» im neugewählten
Reichstage die Frage aufs Tapet brachte, wurde allgemein zugegeben, daß das ein
programmwidriger Seitensprung war, der geeignet war, die Blockpolitik in Gefahr
zu bringen. Als sich die beiden freisinnigen Gruppen die Forderung zu eigen ge¬
macht hatten, wurde dies von allen gemäßigten Politikern als ein entschieduer
Fehler bezeichnet, und die Zweifel, die in den verschiednen Parteilagern an dem
Bestand des Blocks gehegt wurden, gründeten sich in der Hauptsache darauf, daß
die Freisinnigen eine Aktion auf ihre Fahne geschrieben hatten, die das Vertrauen
in eine gedeihliche und von gutem Willen erfüllte Zusammenarbeit mit andern
Parteien von Grund aus erschüttern mußte. Nachdem es aber einmal geschehen
war, mußte eine Jnterpellation in diesem Sinne geduldet werden. Daß die frei¬
sinnigen Wünsche abgelehnt werden mußten, verstand sich ganz von selbst. Selbst
wenn Fürst Bülow es für möglich gehalten hätte, den Linksliberalen auch hier
entgegenzukommen, würde er wahrscheinlich auf die größten Schwierigkeiten gestoßen
sein, die Zustimmung des Königs dazu zu erlangen. Und dann hätte er noch
außerdem das ganze Staatsmimsterium auseinandersprengen müssen, denn es ist
ganz ausgeschlossen, daß sich für eine Radikalisierung des preußischen Wahlrechts
unter den Ministern eine Mehrheit gefunden hätte. Fürst Bülow hatte aber auch
seinerseits als guter Kenner der Realitäten im preußischen Staat gewiß keine Neigung
in sich zu überwinden, an ein solches Experiment irgendwie heranzutreten. Daß
er hier jedes Diplomatisieren, jedes halbe Versprechen u»d Vertrösten als zwecklos


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[0156] Maßgebliches und Unmaßgebliches das allgemeine Wahlrecht in Preußen längst besteht; aus den soeben bezeichneten Blättern wird er das nicht entnehmen können. Es wird ihm daher wohl leicht klar zu machen sein, worin eigentlich die Entrechtung des preußischen Wählers besteht. Wenn man diese Entrechtung darin sieht, daß nicht jede Wahlstimme zu ihrem Ziel gelangt, dann ist auch das Reichstagswahlrecht zu verurteilen, und wir kommen auf das libsrum vsto des weiland polnischen Reichstags. Denn genau besehen, verschwinden die Stimmen der Minderheiten bei den Reichstagswahlen noch viel gründlicher als bei den preußischen Landtagswahlen. In dasselbe Gebiet gehören Äußerungen, wie sie kürzlich der „Genosse" Eduard Bernstein getan hat, außer Rußland habe kein zivilisierter Staat ein so jämmerliches Wahlrecht wie Preußen. Es ist recht schade, daß man Herren dieser Art nicht beim Wort nehmen kann. Bernstein würde es nach dieser Behauptung gewiß für einen Fort¬ schritt halten, wenn wir in Preußen das englische Wahlrecht einführten. Das Experiment kann ja leider nicht gemacht werden, und so wird man darauf verzichten müssen, sich die verdutzten Gesichter der preußischen Proletarier auszumalen, die sich durch die von ihrem Genossen Bernstein empfohlne Verbesserung des „elenden" preußischen Rechts plötzlich auch noch dessen, was sie jetzt haben, beraubt sehen würden. Diese und ähnliche handgreifliche Lügen und Verdrehungen, die nur aus tak¬ tischen Gründen in die Öffentlichkeit geworfen werden, um die Massen aufzuregen und ihnen das Gefühl erlittnen Unrechts zu erzeugen, sind sicherlich nicht schön, aber sie sind in dieser bösen Welt wenigstens zu versteh», da der Zweck, der damit erreicht werden soll, die Aufhetzung der Massen, in Wahrheit auch erreicht wird. Vollkommen unverständlich dagegen bleibt es, wenn wirklich hier und da geglaubt worden sein sollte, die Wahlrechtsreform könne unter den gegenwärtigen Verhält¬ nissen der innern Reichs- und Staatspolitik der preußischen Regierung in der Tat abgetrotzt werden. Und doch zeigt das Vorgehn der Freisinnigen im preußischen Abgeordneten¬ hause, daß sie sich einen gewissen Erfolg davon versprechen zu können glaubte». Daß die Wahlrechtsreform in Preußen nicht zu den Fragen gehörte und gehören konnte, die bei der „konservativ-liberalen Paarung" eine Rolle zu spielen hatten, ist von Anfang an klar gewesen. Als der Abgeordnete Nauman» im neugewählten Reichstage die Frage aufs Tapet brachte, wurde allgemein zugegeben, daß das ein programmwidriger Seitensprung war, der geeignet war, die Blockpolitik in Gefahr zu bringen. Als sich die beiden freisinnigen Gruppen die Forderung zu eigen ge¬ macht hatten, wurde dies von allen gemäßigten Politikern als ein entschieduer Fehler bezeichnet, und die Zweifel, die in den verschiednen Parteilagern an dem Bestand des Blocks gehegt wurden, gründeten sich in der Hauptsache darauf, daß die Freisinnigen eine Aktion auf ihre Fahne geschrieben hatten, die das Vertrauen in eine gedeihliche und von gutem Willen erfüllte Zusammenarbeit mit andern Parteien von Grund aus erschüttern mußte. Nachdem es aber einmal geschehen war, mußte eine Jnterpellation in diesem Sinne geduldet werden. Daß die frei¬ sinnigen Wünsche abgelehnt werden mußten, verstand sich ganz von selbst. Selbst wenn Fürst Bülow es für möglich gehalten hätte, den Linksliberalen auch hier entgegenzukommen, würde er wahrscheinlich auf die größten Schwierigkeiten gestoßen sein, die Zustimmung des Königs dazu zu erlangen. Und dann hätte er noch außerdem das ganze Staatsmimsterium auseinandersprengen müssen, denn es ist ganz ausgeschlossen, daß sich für eine Radikalisierung des preußischen Wahlrechts unter den Ministern eine Mehrheit gefunden hätte. Fürst Bülow hatte aber auch seinerseits als guter Kenner der Realitäten im preußischen Staat gewiß keine Neigung in sich zu überwinden, an ein solches Experiment irgendwie heranzutreten. Daß er hier jedes Diplomatisieren, jedes halbe Versprechen u»d Vertrösten als zwecklos

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/156>, abgerufen am 29.06.2024.