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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

spärlicher fließen lassen, sondern aus der organischen Unzulänglichkeit der Quellen
selbst, aus denen das Reich seine Einnahmen schöpfen muß. Aber obwohl es sich
da um zwei ganz verschiedne Fragen handelt, ist es doch von der größten Be¬
deutung für die Lösung des Problems der Reichsfinanzreform, ob der größte
deutsche Einzelstaat in guter Finanzlage ist oder nicht. Jedenfalls wird man es
versteh" müssen, daß ein preußischer Finanzminister unmöglich dem an ihn heran¬
tretenden, so leichten Herzens ausgesprochenen Wunsch nach direkten Reichssteuern
nachgeben kann. Er kann unmöglich im Staatsministerium eine Maßregel befür¬
worten, die die preußischen Steuerzahler direkt in größerm Umfange belastet, während
es der Staat selbst trotz ungünstiger Finanzlage nicht für opportun hält, eine solche
Mehrbelastung in gleichem Umfange für seine eignen Zwecke vorzunehmen.

Daraus ist zugleich zu ersehen, wie mißlich es ist, die Fragen der Reichs¬
finanzreform aus ihrem Zusammenhang mit einzelstaatlichen und kommunalen Finanz¬
fragen herauszulösen. Es ist zwar nicht daran zu zweifeln, daß dieser Zusammenhang
den Urhebern der zahlreichen Reformvorschläge und den noch zahlreichern Kritikern,
die das Reichsschatzamt in Grund und Boden Monieren, ohne zu verraten, wie
man es besser machen soll, im Grunde wohl bewußt ist, aber in den meisten
Erörterungen tritt das nicht hervor, und deshalb wird der nicht besonders unter¬
richtete Durchschnittswähler häufig nicht begreifen können, warum man im Reich
immer nur mit den unpopulären Verbranchssteuern und ähnlichen Vorschlägen indirekter
Steuern kommt, jede direkte Besteuerung aber verschmäht. Und doch müßte es auch
dem mäßig begabten Steuerzahler klar sein, daß die Gesamtbelastung in Rechnung
gezogen werden muß; er würde sich gewiß am meisten wunder", wenn ein einseitig
aufgebautes System direkter Besteuerung den gesamten Bedarf in Reich, Einzelstaat
und kommunalen Verbänden zu tragen hätte. Er würde dann vielleicht auch zu
seinem Erstaunen die Erfahrung machen, daß, wenn der Ertrag gesichert sein soll,
die mittlern Einkommen bei einem solchen System viel schärfer herangezogen werden
müßten als jetzt.

Die zweite Frage, die im preußischen Landtage besondre Bedeutung erlangt
hat, ist die Frage des Wahlrechts, die inzwischen von der Sozialdemokratie auf
die Straße getragen worden ist. Über das preußische Wahlrecht und das angebliche
Bedürfnis, es zu reformieren, ist in den Grenzboten kürzlich so Vortreffliches ge¬
sagt worden, daß wir an dieser Stelle lediglich darauf verweisen können. Wie
bei allen derartigen Fragen muß man unterscheiden können, was dabei auf sachlicher
Überzeugung beruht, und was nur aus taktischen Gründen um gewisser Wirkungen
willen behauptet wird, endlich auch, was uuter den gegebenen Verhältnissen möglich
und praktisch durchführbar ist.

Mit den Leuten, die das Reichstagswahlrecht für das relativ beste Wahlrecht
halten und darum wenigstens theoretisch wünschen müssen, daß diese Wohltat endlich
auch dem armen, unglücklichen, verwahrlosten preußischen Staat zuteil werden
möchte, brauchen wir uns hier nicht auseinanderzusetzen. Da handelt es sich um
Gegensätze, die nicht dadurch aus der Welt geschafft werden können, daß man den
Parteigegner von einem Irrtum zu überzeugen versucht. Man wird aber leider
feststellen müssen, daß die Fürsprecher der Übertragung des Reichstagswahlrechts
auf Preußen nur zum kleinen Teil mit Gründen arbeiten, in denen man auch als
Gegner eine achtungswerte, sachliche Überzeugung erkennen und respektieren muß.
Die Regel ist, daß mit Phrase". Entstellungen. Übertreibungen und direkten Un¬
wahrheiten gearbeitet wird. Man kann die Probe machen, wenn man sich gelegentlich
mit einem Ausländer unterhält, der sein Urteil über deutsche Verhältnisse aus
gewissen deutschen Blättern schöpft, die im Auslande vorzugsweise gelesen werden.
El" solcher Ausländer wird in das größte Erstaunen geraten, wenn er hört, daß


Maßgebliches und Unmaßgebliches

spärlicher fließen lassen, sondern aus der organischen Unzulänglichkeit der Quellen
selbst, aus denen das Reich seine Einnahmen schöpfen muß. Aber obwohl es sich
da um zwei ganz verschiedne Fragen handelt, ist es doch von der größten Be¬
deutung für die Lösung des Problems der Reichsfinanzreform, ob der größte
deutsche Einzelstaat in guter Finanzlage ist oder nicht. Jedenfalls wird man es
versteh» müssen, daß ein preußischer Finanzminister unmöglich dem an ihn heran¬
tretenden, so leichten Herzens ausgesprochenen Wunsch nach direkten Reichssteuern
nachgeben kann. Er kann unmöglich im Staatsministerium eine Maßregel befür¬
worten, die die preußischen Steuerzahler direkt in größerm Umfange belastet, während
es der Staat selbst trotz ungünstiger Finanzlage nicht für opportun hält, eine solche
Mehrbelastung in gleichem Umfange für seine eignen Zwecke vorzunehmen.

Daraus ist zugleich zu ersehen, wie mißlich es ist, die Fragen der Reichs¬
finanzreform aus ihrem Zusammenhang mit einzelstaatlichen und kommunalen Finanz¬
fragen herauszulösen. Es ist zwar nicht daran zu zweifeln, daß dieser Zusammenhang
den Urhebern der zahlreichen Reformvorschläge und den noch zahlreichern Kritikern,
die das Reichsschatzamt in Grund und Boden Monieren, ohne zu verraten, wie
man es besser machen soll, im Grunde wohl bewußt ist, aber in den meisten
Erörterungen tritt das nicht hervor, und deshalb wird der nicht besonders unter¬
richtete Durchschnittswähler häufig nicht begreifen können, warum man im Reich
immer nur mit den unpopulären Verbranchssteuern und ähnlichen Vorschlägen indirekter
Steuern kommt, jede direkte Besteuerung aber verschmäht. Und doch müßte es auch
dem mäßig begabten Steuerzahler klar sein, daß die Gesamtbelastung in Rechnung
gezogen werden muß; er würde sich gewiß am meisten wunder», wenn ein einseitig
aufgebautes System direkter Besteuerung den gesamten Bedarf in Reich, Einzelstaat
und kommunalen Verbänden zu tragen hätte. Er würde dann vielleicht auch zu
seinem Erstaunen die Erfahrung machen, daß, wenn der Ertrag gesichert sein soll,
die mittlern Einkommen bei einem solchen System viel schärfer herangezogen werden
müßten als jetzt.

Die zweite Frage, die im preußischen Landtage besondre Bedeutung erlangt
hat, ist die Frage des Wahlrechts, die inzwischen von der Sozialdemokratie auf
die Straße getragen worden ist. Über das preußische Wahlrecht und das angebliche
Bedürfnis, es zu reformieren, ist in den Grenzboten kürzlich so Vortreffliches ge¬
sagt worden, daß wir an dieser Stelle lediglich darauf verweisen können. Wie
bei allen derartigen Fragen muß man unterscheiden können, was dabei auf sachlicher
Überzeugung beruht, und was nur aus taktischen Gründen um gewisser Wirkungen
willen behauptet wird, endlich auch, was uuter den gegebenen Verhältnissen möglich
und praktisch durchführbar ist.

Mit den Leuten, die das Reichstagswahlrecht für das relativ beste Wahlrecht
halten und darum wenigstens theoretisch wünschen müssen, daß diese Wohltat endlich
auch dem armen, unglücklichen, verwahrlosten preußischen Staat zuteil werden
möchte, brauchen wir uns hier nicht auseinanderzusetzen. Da handelt es sich um
Gegensätze, die nicht dadurch aus der Welt geschafft werden können, daß man den
Parteigegner von einem Irrtum zu überzeugen versucht. Man wird aber leider
feststellen müssen, daß die Fürsprecher der Übertragung des Reichstagswahlrechts
auf Preußen nur zum kleinen Teil mit Gründen arbeiten, in denen man auch als
Gegner eine achtungswerte, sachliche Überzeugung erkennen und respektieren muß.
Die Regel ist, daß mit Phrase». Entstellungen. Übertreibungen und direkten Un¬
wahrheiten gearbeitet wird. Man kann die Probe machen, wenn man sich gelegentlich
mit einem Ausländer unterhält, der sein Urteil über deutsche Verhältnisse aus
gewissen deutschen Blättern schöpft, die im Auslande vorzugsweise gelesen werden.
El» solcher Ausländer wird in das größte Erstaunen geraten, wenn er hört, daß


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[0155] Maßgebliches und Unmaßgebliches spärlicher fließen lassen, sondern aus der organischen Unzulänglichkeit der Quellen selbst, aus denen das Reich seine Einnahmen schöpfen muß. Aber obwohl es sich da um zwei ganz verschiedne Fragen handelt, ist es doch von der größten Be¬ deutung für die Lösung des Problems der Reichsfinanzreform, ob der größte deutsche Einzelstaat in guter Finanzlage ist oder nicht. Jedenfalls wird man es versteh» müssen, daß ein preußischer Finanzminister unmöglich dem an ihn heran¬ tretenden, so leichten Herzens ausgesprochenen Wunsch nach direkten Reichssteuern nachgeben kann. Er kann unmöglich im Staatsministerium eine Maßregel befür¬ worten, die die preußischen Steuerzahler direkt in größerm Umfange belastet, während es der Staat selbst trotz ungünstiger Finanzlage nicht für opportun hält, eine solche Mehrbelastung in gleichem Umfange für seine eignen Zwecke vorzunehmen. Daraus ist zugleich zu ersehen, wie mißlich es ist, die Fragen der Reichs¬ finanzreform aus ihrem Zusammenhang mit einzelstaatlichen und kommunalen Finanz¬ fragen herauszulösen. Es ist zwar nicht daran zu zweifeln, daß dieser Zusammenhang den Urhebern der zahlreichen Reformvorschläge und den noch zahlreichern Kritikern, die das Reichsschatzamt in Grund und Boden Monieren, ohne zu verraten, wie man es besser machen soll, im Grunde wohl bewußt ist, aber in den meisten Erörterungen tritt das nicht hervor, und deshalb wird der nicht besonders unter¬ richtete Durchschnittswähler häufig nicht begreifen können, warum man im Reich immer nur mit den unpopulären Verbranchssteuern und ähnlichen Vorschlägen indirekter Steuern kommt, jede direkte Besteuerung aber verschmäht. Und doch müßte es auch dem mäßig begabten Steuerzahler klar sein, daß die Gesamtbelastung in Rechnung gezogen werden muß; er würde sich gewiß am meisten wunder», wenn ein einseitig aufgebautes System direkter Besteuerung den gesamten Bedarf in Reich, Einzelstaat und kommunalen Verbänden zu tragen hätte. Er würde dann vielleicht auch zu seinem Erstaunen die Erfahrung machen, daß, wenn der Ertrag gesichert sein soll, die mittlern Einkommen bei einem solchen System viel schärfer herangezogen werden müßten als jetzt. Die zweite Frage, die im preußischen Landtage besondre Bedeutung erlangt hat, ist die Frage des Wahlrechts, die inzwischen von der Sozialdemokratie auf die Straße getragen worden ist. Über das preußische Wahlrecht und das angebliche Bedürfnis, es zu reformieren, ist in den Grenzboten kürzlich so Vortreffliches ge¬ sagt worden, daß wir an dieser Stelle lediglich darauf verweisen können. Wie bei allen derartigen Fragen muß man unterscheiden können, was dabei auf sachlicher Überzeugung beruht, und was nur aus taktischen Gründen um gewisser Wirkungen willen behauptet wird, endlich auch, was uuter den gegebenen Verhältnissen möglich und praktisch durchführbar ist. Mit den Leuten, die das Reichstagswahlrecht für das relativ beste Wahlrecht halten und darum wenigstens theoretisch wünschen müssen, daß diese Wohltat endlich auch dem armen, unglücklichen, verwahrlosten preußischen Staat zuteil werden möchte, brauchen wir uns hier nicht auseinanderzusetzen. Da handelt es sich um Gegensätze, die nicht dadurch aus der Welt geschafft werden können, daß man den Parteigegner von einem Irrtum zu überzeugen versucht. Man wird aber leider feststellen müssen, daß die Fürsprecher der Übertragung des Reichstagswahlrechts auf Preußen nur zum kleinen Teil mit Gründen arbeiten, in denen man auch als Gegner eine achtungswerte, sachliche Überzeugung erkennen und respektieren muß. Die Regel ist, daß mit Phrase». Entstellungen. Übertreibungen und direkten Un¬ wahrheiten gearbeitet wird. Man kann die Probe machen, wenn man sich gelegentlich mit einem Ausländer unterhält, der sein Urteil über deutsche Verhältnisse aus gewissen deutschen Blättern schöpft, die im Auslande vorzugsweise gelesen werden. El» solcher Ausländer wird in das größte Erstaunen geraten, wenn er hört, daß

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/155>, abgerufen am 01.07.2024.