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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches
^1. Erscheint es im öffentlichen Interesse geboten (und aus welchen Gründen?)> für die
Sicherheit und Liquidität der Anlage von Depositen und Spargeldern auf dem
Wege der Gesetzgebung Sorge zu tragen? ,
Welche Maßnahmen würden zu diesem Zwecke in Betracht kommen, und welche
Wirkungen wären von ihnen zu erwarten?
Würde sich insbesondere eine gesetzliche Vorschrift empfehlen, welche denjenigen
Kredit-Instituten (Banken, Genossenschaften und Sparkassen), die sich mit der Annahme
von Depositen und Spargeldern befassen, die Verpflichtung auferlegt:'
1, hinsichtlich der Deckung dieser Gelder sich entsprechenden, nicht nur die Sicherheit,
sondern auch die Liquidität gewährleistenden Normativbestimmungen zu unter--
werfen?
Bejahendenfalls: Wie wären diese Bestimmungen zu fassen?
2. innerhalb bestimmter Zeiträume ausführliche Bilanzen nach vorgeschriebnen
Mustern aufzustellen und zu veröffentlichen?
Bejahendenfalls:
Wie wären diese Zeiträume zu bemessen? (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich,
monatlich?)
Wie wären die Muster für die Bilanz-Aufstellung zweckmäßig zu formulieren?

Bei der letzten Privilegserneuerung ini Jahre 1899 hatte mein für die Vor¬
bereitung der Bankgesetznovelle nur die Statistik, d. h. die zahlenmäßige Gruppierung
der Einzelerscheinungen zu einer Mcissenerscheimmg herangezogen, während diesmal
durch das Mittel der Enquete die Möglichkeit gegeben war, wichtige Einzel¬
erscheinungen ihrer individuellen Eigenart nach durch Vernehmung der hervor¬
ragendsten Sachverständigen restlos zu ergründen. Auch der einer Enquete leicht
anhaftende Mangel an Objektivität ist diesmal durch eine sehr geschickte Auswahl
der Kommissionsmitglieder und der Sachverständigen vermieden worden. Wenn
die Enquete in der verhältnismäßig kurzen Zeit ein befriedigendes Resultat er¬
geben hat, so ist das nicht zum geringsten Teile einer außergewöhnlich geschickten
Leitung der Verhandlungen zuzuschreiben, da bei der engen Verwandtschaft der
einzelnen Punkte des Fragebogens untereinander die Gefahr bestanden haben
?"uß, daß sich die Sachverständigen in ihren Äußerungen häufig wiederholten und
!o die Verhandlungen unnötig in die Länge zogen und die Übersicht erschwerten.

Die aus 23 Mitgliedern bestehende Kommission nahm Vom 1. bis 30. Mai
w kontradiktorischem Verfahren die Gutachten der Sachverständigen entgegen und
Mhrte am 26. Juni die Beratungen der Punkte I und II zu Ende. Vom 12.
"'s 19. Oktober verhandelte sie über die Fragen III bis VI, Die Verhandlungen
waren geheim. Trotzdem ist einiges bekannt geworden, auch sind die Anschauungen
der meisten Kommissionsmitglieder und Sachverständigen aus den Parlamentsverhaud-
wngen, der Presse und der Literatur hinlänglich bekannt. Schließlich hat eine Berliner
Korrespondenz in kurzen Umrissen das Ergebnis der Verhandlungen veröffentlicht.

Von einer Erhöhung des Grundkapitals der Reichsbank soll abgesehen
werden; sie würde zwar nicht schädlich wirken, doch auch nicht die von verschiednen
Seiten erwarteten günstigen Folgen haben. So ist beispielsweise ein Einfluß auf
dle Höhe des Diskontsatzes nicht zu erwarten, da das bei der Reichsbank einge¬
zahlte neue Kapital ihr auf der andern Seite durch stärkere Wechseleinreichungen ent¬
zogen werden würde und ja auch, wie schon ausgeführt worden ist, der Bank¬
diskont hauptsächlich von andern Dingen und nur zum Teil von der Lage der Bank
beeinflußt wird. Eine Erweiterung des Lombardgeschäfts, das sich im Rahmen
der eignen Mittel der Bank halten muß, ist nicht wünschenswert, da die schwer
realisierbaren Lombarduuterpfänder für eine Notenbank keine geeignete Kapitalanlage
W'd. Dagegen soll der Reservefonds, der seit dem Jahre 1905 geschlossen ist,
wieder geöffnet werden, um der Reichsbank dadurch neue Mittel zur Erwerbung
von Grundbesitz, Errichtung von Bankgebäuden usw. zur Verfügung zu stellen.

Ferner soll das steuerfreie Notenkontingent erhöht werden. Die Not¬
wendigkeit dieser Maßregel geht daraus hervor, daß sich die früher nur selten


Maßgebliches und Unmaßgebliches
^1. Erscheint es im öffentlichen Interesse geboten (und aus welchen Gründen?)> für die
Sicherheit und Liquidität der Anlage von Depositen und Spargeldern auf dem
Wege der Gesetzgebung Sorge zu tragen? ,
Welche Maßnahmen würden zu diesem Zwecke in Betracht kommen, und welche
Wirkungen wären von ihnen zu erwarten?
Würde sich insbesondere eine gesetzliche Vorschrift empfehlen, welche denjenigen
Kredit-Instituten (Banken, Genossenschaften und Sparkassen), die sich mit der Annahme
von Depositen und Spargeldern befassen, die Verpflichtung auferlegt:'
1, hinsichtlich der Deckung dieser Gelder sich entsprechenden, nicht nur die Sicherheit,
sondern auch die Liquidität gewährleistenden Normativbestimmungen zu unter--
werfen?
Bejahendenfalls: Wie wären diese Bestimmungen zu fassen?
2. innerhalb bestimmter Zeiträume ausführliche Bilanzen nach vorgeschriebnen
Mustern aufzustellen und zu veröffentlichen?
Bejahendenfalls:
Wie wären diese Zeiträume zu bemessen? (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich,
monatlich?)
Wie wären die Muster für die Bilanz-Aufstellung zweckmäßig zu formulieren?

Bei der letzten Privilegserneuerung ini Jahre 1899 hatte mein für die Vor¬
bereitung der Bankgesetznovelle nur die Statistik, d. h. die zahlenmäßige Gruppierung
der Einzelerscheinungen zu einer Mcissenerscheimmg herangezogen, während diesmal
durch das Mittel der Enquete die Möglichkeit gegeben war, wichtige Einzel¬
erscheinungen ihrer individuellen Eigenart nach durch Vernehmung der hervor¬
ragendsten Sachverständigen restlos zu ergründen. Auch der einer Enquete leicht
anhaftende Mangel an Objektivität ist diesmal durch eine sehr geschickte Auswahl
der Kommissionsmitglieder und der Sachverständigen vermieden worden. Wenn
die Enquete in der verhältnismäßig kurzen Zeit ein befriedigendes Resultat er¬
geben hat, so ist das nicht zum geringsten Teile einer außergewöhnlich geschickten
Leitung der Verhandlungen zuzuschreiben, da bei der engen Verwandtschaft der
einzelnen Punkte des Fragebogens untereinander die Gefahr bestanden haben
?"uß, daß sich die Sachverständigen in ihren Äußerungen häufig wiederholten und
!o die Verhandlungen unnötig in die Länge zogen und die Übersicht erschwerten.

Die aus 23 Mitgliedern bestehende Kommission nahm Vom 1. bis 30. Mai
w kontradiktorischem Verfahren die Gutachten der Sachverständigen entgegen und
Mhrte am 26. Juni die Beratungen der Punkte I und II zu Ende. Vom 12.
"'s 19. Oktober verhandelte sie über die Fragen III bis VI, Die Verhandlungen
waren geheim. Trotzdem ist einiges bekannt geworden, auch sind die Anschauungen
der meisten Kommissionsmitglieder und Sachverständigen aus den Parlamentsverhaud-
wngen, der Presse und der Literatur hinlänglich bekannt. Schließlich hat eine Berliner
Korrespondenz in kurzen Umrissen das Ergebnis der Verhandlungen veröffentlicht.

Von einer Erhöhung des Grundkapitals der Reichsbank soll abgesehen
werden; sie würde zwar nicht schädlich wirken, doch auch nicht die von verschiednen
Seiten erwarteten günstigen Folgen haben. So ist beispielsweise ein Einfluß auf
dle Höhe des Diskontsatzes nicht zu erwarten, da das bei der Reichsbank einge¬
zahlte neue Kapital ihr auf der andern Seite durch stärkere Wechseleinreichungen ent¬
zogen werden würde und ja auch, wie schon ausgeführt worden ist, der Bank¬
diskont hauptsächlich von andern Dingen und nur zum Teil von der Lage der Bank
beeinflußt wird. Eine Erweiterung des Lombardgeschäfts, das sich im Rahmen
der eignen Mittel der Bank halten muß, ist nicht wünschenswert, da die schwer
realisierbaren Lombarduuterpfänder für eine Notenbank keine geeignete Kapitalanlage
W'd. Dagegen soll der Reservefonds, der seit dem Jahre 1905 geschlossen ist,
wieder geöffnet werden, um der Reichsbank dadurch neue Mittel zur Erwerbung
von Grundbesitz, Errichtung von Bankgebäuden usw. zur Verfügung zu stellen.

Ferner soll das steuerfreie Notenkontingent erhöht werden. Die Not¬
wendigkeit dieser Maßregel geht daraus hervor, daß sich die früher nur selten


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[0311] Maßgebliches und Unmaßgebliches ^1. Erscheint es im öffentlichen Interesse geboten (und aus welchen Gründen?)> für die Sicherheit und Liquidität der Anlage von Depositen und Spargeldern auf dem Wege der Gesetzgebung Sorge zu tragen? , Welche Maßnahmen würden zu diesem Zwecke in Betracht kommen, und welche Wirkungen wären von ihnen zu erwarten? Würde sich insbesondere eine gesetzliche Vorschrift empfehlen, welche denjenigen Kredit-Instituten (Banken, Genossenschaften und Sparkassen), die sich mit der Annahme von Depositen und Spargeldern befassen, die Verpflichtung auferlegt:' 1, hinsichtlich der Deckung dieser Gelder sich entsprechenden, nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Liquidität gewährleistenden Normativbestimmungen zu unter-- werfen? Bejahendenfalls: Wie wären diese Bestimmungen zu fassen? 2. innerhalb bestimmter Zeiträume ausführliche Bilanzen nach vorgeschriebnen Mustern aufzustellen und zu veröffentlichen? Bejahendenfalls: Wie wären diese Zeiträume zu bemessen? (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich?) Wie wären die Muster für die Bilanz-Aufstellung zweckmäßig zu formulieren? Bei der letzten Privilegserneuerung ini Jahre 1899 hatte mein für die Vor¬ bereitung der Bankgesetznovelle nur die Statistik, d. h. die zahlenmäßige Gruppierung der Einzelerscheinungen zu einer Mcissenerscheimmg herangezogen, während diesmal durch das Mittel der Enquete die Möglichkeit gegeben war, wichtige Einzel¬ erscheinungen ihrer individuellen Eigenart nach durch Vernehmung der hervor¬ ragendsten Sachverständigen restlos zu ergründen. Auch der einer Enquete leicht anhaftende Mangel an Objektivität ist diesmal durch eine sehr geschickte Auswahl der Kommissionsmitglieder und der Sachverständigen vermieden worden. Wenn die Enquete in der verhältnismäßig kurzen Zeit ein befriedigendes Resultat er¬ geben hat, so ist das nicht zum geringsten Teile einer außergewöhnlich geschickten Leitung der Verhandlungen zuzuschreiben, da bei der engen Verwandtschaft der einzelnen Punkte des Fragebogens untereinander die Gefahr bestanden haben ?"uß, daß sich die Sachverständigen in ihren Äußerungen häufig wiederholten und !o die Verhandlungen unnötig in die Länge zogen und die Übersicht erschwerten. Die aus 23 Mitgliedern bestehende Kommission nahm Vom 1. bis 30. Mai w kontradiktorischem Verfahren die Gutachten der Sachverständigen entgegen und Mhrte am 26. Juni die Beratungen der Punkte I und II zu Ende. Vom 12. "'s 19. Oktober verhandelte sie über die Fragen III bis VI, Die Verhandlungen waren geheim. Trotzdem ist einiges bekannt geworden, auch sind die Anschauungen der meisten Kommissionsmitglieder und Sachverständigen aus den Parlamentsverhaud- wngen, der Presse und der Literatur hinlänglich bekannt. Schließlich hat eine Berliner Korrespondenz in kurzen Umrissen das Ergebnis der Verhandlungen veröffentlicht. Von einer Erhöhung des Grundkapitals der Reichsbank soll abgesehen werden; sie würde zwar nicht schädlich wirken, doch auch nicht die von verschiednen Seiten erwarteten günstigen Folgen haben. So ist beispielsweise ein Einfluß auf dle Höhe des Diskontsatzes nicht zu erwarten, da das bei der Reichsbank einge¬ zahlte neue Kapital ihr auf der andern Seite durch stärkere Wechseleinreichungen ent¬ zogen werden würde und ja auch, wie schon ausgeführt worden ist, der Bank¬ diskont hauptsächlich von andern Dingen und nur zum Teil von der Lage der Bank beeinflußt wird. Eine Erweiterung des Lombardgeschäfts, das sich im Rahmen der eignen Mittel der Bank halten muß, ist nicht wünschenswert, da die schwer realisierbaren Lombarduuterpfänder für eine Notenbank keine geeignete Kapitalanlage W'd. Dagegen soll der Reservefonds, der seit dem Jahre 1905 geschlossen ist, wieder geöffnet werden, um der Reichsbank dadurch neue Mittel zur Erwerbung von Grundbesitz, Errichtung von Bankgebäuden usw. zur Verfügung zu stellen. Ferner soll das steuerfreie Notenkontingent erhöht werden. Die Not¬ wendigkeit dieser Maßregel geht daraus hervor, daß sich die früher nur selten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/311>, abgerufen am 22.07.2024.