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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Das Lehrerbesoldnngsgesetz in Preußen

hat genügen müssen, ein Jahr nach seiner endgiltigen Anstellung, bei dem
Lehrer, der nicht Soldat gewesen ist, zwei Jahre nach seiner endgiltigen An¬
stellung.

Wenn man annimmt, daß der Lehrer im Durchschnitt mit fünfundzwanzig
Jahren in den Genuß der ersten Alterszulage gelangt, dann ergibt sich folgende
Besoldungsordnnng:

Der Lehrer im Alter von
25 Jahren erhält 1200 Mark Grundgehalt und 150 Mark Alterszulage ----- 1350 Mark
-
28 .. " 1200 ,..... 300 " " 1500 "
31 ,. ,. 1200 " ., " 450 " - 1650 "
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46 " " 1200 " " " 1550 " " - 2750 "
48 " .. 1200 " " " 1750 " " 2950 ..
o) Die Mietentschädigung

wird da, wo eine Dienstwohnung in nawra
nicht gewährt wird, nach Prozentsätzen der Alterszulagen festgesetzt und muß
mindestens 100 Mark jährlich betragen. Sie beträgt auf dem Lande und in
den Städten der V. Servisklasse (Bemerkung: einen bessern Maßstab als die
Servisklasse" gibt es zurzeit nicht) 33^ Prozent, jedoch nicht über 500 Mark,
in den Städten der IV. und III. Servisklasse 50 Prozent, jedoch nicht über
700 Mark, in den Städten der II. und I. Servisklasse 75 Prozent, jedoch
nicht über 900 Mark.

Danach würden an Mietentschädiguug beziehen:

in den Städten
der II. und
I. Scrvisllassc

in den Städten
der III, und
IV. Servisklasse

auf dein Lande
oder in Städten der
V. ScrvMlasse


ein Lehrer im Alter von 25 Jahren 100 Mark 100 Mark 100 Mark
" ,....... 23 ,. 100 ,. 150 .. 225 "
...... " " 31 " 160 " 225 ,. 280 " (rund)
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" " " " 40 " 320 " (rund) 475 " 590 " (rund)
" " " " " 42 " 380 " (rund) 575 " 720 " (rund)
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" ., " ,. " 46 " 500 " 700 " 900 "
" " ., " " 43 " 500 " 700 " 900 "

Das Gesamtdienstcinkommen eines Volksschllllehrers würde also betragen
mit fünfundzwanzig Jahren:

auf dem Lande und in den Städten der V. Servisklasse 1350-j-100-----1450 Mark
in den Städten der IV. und III. " 1350100-----1450 "
........II. .. I. " 1350 ^100-----1450 "

Das Lehrerbesoldnngsgesetz in Preußen

hat genügen müssen, ein Jahr nach seiner endgiltigen Anstellung, bei dem
Lehrer, der nicht Soldat gewesen ist, zwei Jahre nach seiner endgiltigen An¬
stellung.

Wenn man annimmt, daß der Lehrer im Durchschnitt mit fünfundzwanzig
Jahren in den Genuß der ersten Alterszulage gelangt, dann ergibt sich folgende
Besoldungsordnnng:

Der Lehrer im Alter von
25 Jahren erhält 1200 Mark Grundgehalt und 150 Mark Alterszulage ----- 1350 Mark
-
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o) Die Mietentschädigung

wird da, wo eine Dienstwohnung in nawra
nicht gewährt wird, nach Prozentsätzen der Alterszulagen festgesetzt und muß
mindestens 100 Mark jährlich betragen. Sie beträgt auf dem Lande und in
den Städten der V. Servisklasse (Bemerkung: einen bessern Maßstab als die
Servisklasse» gibt es zurzeit nicht) 33^ Prozent, jedoch nicht über 500 Mark,
in den Städten der IV. und III. Servisklasse 50 Prozent, jedoch nicht über
700 Mark, in den Städten der II. und I. Servisklasse 75 Prozent, jedoch
nicht über 900 Mark.

Danach würden an Mietentschädiguug beziehen:

in den Städten
der II. und
I. Scrvisllassc

in den Städten
der III, und
IV. Servisklasse

auf dein Lande
oder in Städten der
V. ScrvMlasse


ein Lehrer im Alter von 25 Jahren 100 Mark 100 Mark 100 Mark
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Das Gesamtdienstcinkommen eines Volksschllllehrers würde also betragen
mit fünfundzwanzig Jahren:

auf dem Lande und in den Städten der V. Servisklasse 1350-j-100-----1450 Mark
in den Städten der IV. und III. „ 1350100-----1450 „
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[0027] Das Lehrerbesoldnngsgesetz in Preußen hat genügen müssen, ein Jahr nach seiner endgiltigen Anstellung, bei dem Lehrer, der nicht Soldat gewesen ist, zwei Jahre nach seiner endgiltigen An¬ stellung. Wenn man annimmt, daß der Lehrer im Durchschnitt mit fünfundzwanzig Jahren in den Genuß der ersten Alterszulage gelangt, dann ergibt sich folgende Besoldungsordnnng: Der Lehrer im Alter von 25 Jahren erhält 1200 Mark Grundgehalt und 150 Mark Alterszulage ----- 1350 Mark - 28 .. „ 1200 ,..... 300 „ „ 1500 „ 31 ,. ,. 1200 „ ., „ 450 „ - 1650 „ 34 „ .. 1200 „ ,. 600 „ .. 1800 „ 37 „ „ 1200 „ „ 7S0 „ „ - 1950 „ 40 „ „ 1200 „ „ „ S50 „ „ 2150 „ 42 „ „ 1200 „ „ „1150 „ „ -- 2350 „ 44 „ 1200 „ „ „ 1350 „ „ 2550 „ 46 „ „ 1200 „ „ „ 1550 „ „ - 2750 „ 48 „ .. 1200 „ „ „ 1750 „ „ 2950 .. o) Die Mietentschädigung wird da, wo eine Dienstwohnung in nawra nicht gewährt wird, nach Prozentsätzen der Alterszulagen festgesetzt und muß mindestens 100 Mark jährlich betragen. Sie beträgt auf dem Lande und in den Städten der V. Servisklasse (Bemerkung: einen bessern Maßstab als die Servisklasse» gibt es zurzeit nicht) 33^ Prozent, jedoch nicht über 500 Mark, in den Städten der IV. und III. Servisklasse 50 Prozent, jedoch nicht über 700 Mark, in den Städten der II. und I. Servisklasse 75 Prozent, jedoch nicht über 900 Mark. Danach würden an Mietentschädiguug beziehen: in den Städten der II. und I. Scrvisllassc in den Städten der III, und IV. Servisklasse auf dein Lande oder in Städten der V. ScrvMlasse ein Lehrer im Alter von 25 Jahren 100 Mark 100 Mark 100 Mark » ,....... 23 ,. 100 ,. 150 .. 225 „ ...... „ „ 31 „ 160 „ 225 ,. 280 „ (rund) ...... .. 34 „ 200 „ 300 „ 375 „ ., ...... 37 „ 250 „ 375 „ 470 „ (rund) „ „ „ „ 40 „ 320 „ (rund) 475 „ 590 „ (rund) » „ „ „ „ 42 „ 380 „ (rund) 575 „ 720 „ (rund) " „ „ „ „ 44 „ 450 „ 675 „ 830 „ (rund) » ., „ ,. „ 46 „ 500 „ 700 „ 900 „ » » ., „ „ 43 „ 500 „ 700 „ 900 „ Das Gesamtdienstcinkommen eines Volksschllllehrers würde also betragen mit fünfundzwanzig Jahren: auf dem Lande und in den Städten der V. Servisklasse 1350-j-100-----1450 Mark in den Städten der IV. und III. „ 1350100-----1450 „ ........II. .. I. „ 1350 ^100-----1450 „

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/27>, abgerufen am 01.07.2024.