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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

übrigen hätte das bloße Bestehen des Enteignungsrechts von den Polen den Druck
genommen, dem sie jetzt durch ihre Volksgenossen ausgesetzt sind. Wie viele Polen
würden von Herzen gern ihre Güter der Ansiedlungskommission verkaufen und das
schöne Geld dafür einstreichen, wenn sie nicht den unbarmherzigen Boykott ihrer
Volksgenossen zu fürchte" hätten, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Achtung in
der schlimmsten Form! Besteht aber das Enteignungsrecht, so werden sie es ver¬
stehen -- und auf die dazu nötige Schlauheit und Verstellungskunst kann man bei den
Polen unbedingt vertrauen! --, eine Zwangslage vorzuschützen. Man darf überzeugt
sein, daß die Ansiedlungskommission von dem Augenblick an reichliche Angebote von
Polen erhalten wird, sodaß sie kaum jemals nötig haben wird, mit irgendwelcher
Härte von dem Enteignungsrecht Gebrauch zu machen.

Nun hat ja allerdings die Kommission des Abgeordnetenhauses in der guten
Absicht, die "Härten" des Enteignungsrechts zu mildern, eine erhebliche Verschärfung
in die Vorlage hineingebracht, sodaß das soeben Gesagte für die wahrscheinlich
zunächst bevorstehende Fassung des Gesetzes nur in beschränktem Maße gilt. Denn
wenn die Ansiedlungskommission nur an wenige engbegrenzte Bezirke gebunden ist, in
denen polnischer Besitz enteignet werden kann, dann wird es ganz Wohl ohne Härten
für die Polen nicht abgehen, und die eigentliche Wirkung des Enteignungsrechts,
die Brechung des Widerstandes der Polen gegen freihändigen Verkauf und die
Überwindung des polnischen Terrorismus, wird dadurch unterbunden.

Noch zweifelhafter ist es, ob die Ostmarkenvorlage, wenn sie in der Fassung
des Kompromisses Gesetz wird, nach einer andern Richtung hin die Erwartungen
erfüllen wird, die mit den neuen gesetzgeberischen Maßnahmen für das Deutschtum
in den Ostmarken verknüpft wurden. Es handelt sich um die Gesundung des Güter¬
marktes. Die Käufe der Ansiedlungskommission und die verzweifelten Anstrengungen
der Polen, als Gegenwehr möglichst viel ostmärkischen Boden in ihre Hand zu be¬
kommen und dafür die abenteuerlichsten Preise zu zahlen, haben bekanntlich die
Güterpreise auf eine schwindelhafte Höhe getrieben und den Grundbesitz in einem
vorher nie gekannten Umfange zum Handels- und Spekulationsobjekt gemacht. Dieser
Übelstand muß durch die Fortdauer des bisherigen Verfahrens noch weiter gesteigert
werden, dann aber kann eine Katastrophe nicht ausbleiben, weil jetzt schon zwischen
Bodenertrag und Grundstückspreisen ein Mißverhältnis eingetreten ist, das eine
normale Verzinsung der in Grundbesitz angelegten Kapitalien nicht mehr erlaubt.
Eine Anzahl von Besitzern hält sich überhaupt nur dadurch, daß die steigenden
Güterpreise ihnen die Aussicht öffnen, ihren Besitz, den sie selbst schon zu teuer ge¬
kauft haben, dennoch vorteilhaft loszuschlagen. Die Ansiedlungskommission muß
ihnen zahlen, was sie wollen, sonst führen sie ihre Drohung aus, an einen Polen
zu verkaufen. Andre, die auf altererbtem Grund und Boden sitzen und unter
normalen Verhältnissen niemals daran denken würden, die heimische Scholle auf¬
zugeben, warten, uneingedenk ihrer Pflicht gegen die Heimat und geblendet durch
die glänzenden Preise, die andern gezahlt werden, auf den Augenblick, wo auch sie,
mit einem nur durch die günstige Konjunktur auf dem Gütermarkt gewonnenen Ver¬
mögen in der Tasche, der Ostmark den Rücken kehren können. Leider haben die
Stimmen der Selbstsucht und kurzsichtigen Unvernunft, die eine förmliche Korruption
in den landwirtschaftlichen Verhältnissen der Ostmark herbeigeführt haben, mehr
Einfluß, als gut ist; sie gelten als Stimmen berechtigter landwirtschaftlicher Interessen,
auf die die Führer der konservativen Parteien hören zu müssen glauben. Und doch
muß etwas geschehen, um die fast schon unvermeidliche Gefahr einer wirtschaftlichen
Krisis abzuwenden. Dazu sollte das Enteignungsprojekt der preußischen Regierung
dienen, das bei geschickter Handhabung zunächst noch mit hohen Güterpreisen hätte
rechnen müssen, aber doch durch das mit der Zeit notwendig eintretende Nachlassen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

übrigen hätte das bloße Bestehen des Enteignungsrechts von den Polen den Druck
genommen, dem sie jetzt durch ihre Volksgenossen ausgesetzt sind. Wie viele Polen
würden von Herzen gern ihre Güter der Ansiedlungskommission verkaufen und das
schöne Geld dafür einstreichen, wenn sie nicht den unbarmherzigen Boykott ihrer
Volksgenossen zu fürchte« hätten, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Achtung in
der schlimmsten Form! Besteht aber das Enteignungsrecht, so werden sie es ver¬
stehen — und auf die dazu nötige Schlauheit und Verstellungskunst kann man bei den
Polen unbedingt vertrauen! —, eine Zwangslage vorzuschützen. Man darf überzeugt
sein, daß die Ansiedlungskommission von dem Augenblick an reichliche Angebote von
Polen erhalten wird, sodaß sie kaum jemals nötig haben wird, mit irgendwelcher
Härte von dem Enteignungsrecht Gebrauch zu machen.

Nun hat ja allerdings die Kommission des Abgeordnetenhauses in der guten
Absicht, die „Härten" des Enteignungsrechts zu mildern, eine erhebliche Verschärfung
in die Vorlage hineingebracht, sodaß das soeben Gesagte für die wahrscheinlich
zunächst bevorstehende Fassung des Gesetzes nur in beschränktem Maße gilt. Denn
wenn die Ansiedlungskommission nur an wenige engbegrenzte Bezirke gebunden ist, in
denen polnischer Besitz enteignet werden kann, dann wird es ganz Wohl ohne Härten
für die Polen nicht abgehen, und die eigentliche Wirkung des Enteignungsrechts,
die Brechung des Widerstandes der Polen gegen freihändigen Verkauf und die
Überwindung des polnischen Terrorismus, wird dadurch unterbunden.

Noch zweifelhafter ist es, ob die Ostmarkenvorlage, wenn sie in der Fassung
des Kompromisses Gesetz wird, nach einer andern Richtung hin die Erwartungen
erfüllen wird, die mit den neuen gesetzgeberischen Maßnahmen für das Deutschtum
in den Ostmarken verknüpft wurden. Es handelt sich um die Gesundung des Güter¬
marktes. Die Käufe der Ansiedlungskommission und die verzweifelten Anstrengungen
der Polen, als Gegenwehr möglichst viel ostmärkischen Boden in ihre Hand zu be¬
kommen und dafür die abenteuerlichsten Preise zu zahlen, haben bekanntlich die
Güterpreise auf eine schwindelhafte Höhe getrieben und den Grundbesitz in einem
vorher nie gekannten Umfange zum Handels- und Spekulationsobjekt gemacht. Dieser
Übelstand muß durch die Fortdauer des bisherigen Verfahrens noch weiter gesteigert
werden, dann aber kann eine Katastrophe nicht ausbleiben, weil jetzt schon zwischen
Bodenertrag und Grundstückspreisen ein Mißverhältnis eingetreten ist, das eine
normale Verzinsung der in Grundbesitz angelegten Kapitalien nicht mehr erlaubt.
Eine Anzahl von Besitzern hält sich überhaupt nur dadurch, daß die steigenden
Güterpreise ihnen die Aussicht öffnen, ihren Besitz, den sie selbst schon zu teuer ge¬
kauft haben, dennoch vorteilhaft loszuschlagen. Die Ansiedlungskommission muß
ihnen zahlen, was sie wollen, sonst führen sie ihre Drohung aus, an einen Polen
zu verkaufen. Andre, die auf altererbtem Grund und Boden sitzen und unter
normalen Verhältnissen niemals daran denken würden, die heimische Scholle auf¬
zugeben, warten, uneingedenk ihrer Pflicht gegen die Heimat und geblendet durch
die glänzenden Preise, die andern gezahlt werden, auf den Augenblick, wo auch sie,
mit einem nur durch die günstige Konjunktur auf dem Gütermarkt gewonnenen Ver¬
mögen in der Tasche, der Ostmark den Rücken kehren können. Leider haben die
Stimmen der Selbstsucht und kurzsichtigen Unvernunft, die eine förmliche Korruption
in den landwirtschaftlichen Verhältnissen der Ostmark herbeigeführt haben, mehr
Einfluß, als gut ist; sie gelten als Stimmen berechtigter landwirtschaftlicher Interessen,
auf die die Führer der konservativen Parteien hören zu müssen glauben. Und doch
muß etwas geschehen, um die fast schon unvermeidliche Gefahr einer wirtschaftlichen
Krisis abzuwenden. Dazu sollte das Enteignungsprojekt der preußischen Regierung
dienen, das bei geschickter Handhabung zunächst noch mit hohen Güterpreisen hätte
rechnen müssen, aber doch durch das mit der Zeit notwendig eintretende Nachlassen


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[0660] Maßgebliches und Unmaßgebliches übrigen hätte das bloße Bestehen des Enteignungsrechts von den Polen den Druck genommen, dem sie jetzt durch ihre Volksgenossen ausgesetzt sind. Wie viele Polen würden von Herzen gern ihre Güter der Ansiedlungskommission verkaufen und das schöne Geld dafür einstreichen, wenn sie nicht den unbarmherzigen Boykott ihrer Volksgenossen zu fürchte« hätten, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Achtung in der schlimmsten Form! Besteht aber das Enteignungsrecht, so werden sie es ver¬ stehen — und auf die dazu nötige Schlauheit und Verstellungskunst kann man bei den Polen unbedingt vertrauen! —, eine Zwangslage vorzuschützen. Man darf überzeugt sein, daß die Ansiedlungskommission von dem Augenblick an reichliche Angebote von Polen erhalten wird, sodaß sie kaum jemals nötig haben wird, mit irgendwelcher Härte von dem Enteignungsrecht Gebrauch zu machen. Nun hat ja allerdings die Kommission des Abgeordnetenhauses in der guten Absicht, die „Härten" des Enteignungsrechts zu mildern, eine erhebliche Verschärfung in die Vorlage hineingebracht, sodaß das soeben Gesagte für die wahrscheinlich zunächst bevorstehende Fassung des Gesetzes nur in beschränktem Maße gilt. Denn wenn die Ansiedlungskommission nur an wenige engbegrenzte Bezirke gebunden ist, in denen polnischer Besitz enteignet werden kann, dann wird es ganz Wohl ohne Härten für die Polen nicht abgehen, und die eigentliche Wirkung des Enteignungsrechts, die Brechung des Widerstandes der Polen gegen freihändigen Verkauf und die Überwindung des polnischen Terrorismus, wird dadurch unterbunden. Noch zweifelhafter ist es, ob die Ostmarkenvorlage, wenn sie in der Fassung des Kompromisses Gesetz wird, nach einer andern Richtung hin die Erwartungen erfüllen wird, die mit den neuen gesetzgeberischen Maßnahmen für das Deutschtum in den Ostmarken verknüpft wurden. Es handelt sich um die Gesundung des Güter¬ marktes. Die Käufe der Ansiedlungskommission und die verzweifelten Anstrengungen der Polen, als Gegenwehr möglichst viel ostmärkischen Boden in ihre Hand zu be¬ kommen und dafür die abenteuerlichsten Preise zu zahlen, haben bekanntlich die Güterpreise auf eine schwindelhafte Höhe getrieben und den Grundbesitz in einem vorher nie gekannten Umfange zum Handels- und Spekulationsobjekt gemacht. Dieser Übelstand muß durch die Fortdauer des bisherigen Verfahrens noch weiter gesteigert werden, dann aber kann eine Katastrophe nicht ausbleiben, weil jetzt schon zwischen Bodenertrag und Grundstückspreisen ein Mißverhältnis eingetreten ist, das eine normale Verzinsung der in Grundbesitz angelegten Kapitalien nicht mehr erlaubt. Eine Anzahl von Besitzern hält sich überhaupt nur dadurch, daß die steigenden Güterpreise ihnen die Aussicht öffnen, ihren Besitz, den sie selbst schon zu teuer ge¬ kauft haben, dennoch vorteilhaft loszuschlagen. Die Ansiedlungskommission muß ihnen zahlen, was sie wollen, sonst führen sie ihre Drohung aus, an einen Polen zu verkaufen. Andre, die auf altererbtem Grund und Boden sitzen und unter normalen Verhältnissen niemals daran denken würden, die heimische Scholle auf¬ zugeben, warten, uneingedenk ihrer Pflicht gegen die Heimat und geblendet durch die glänzenden Preise, die andern gezahlt werden, auf den Augenblick, wo auch sie, mit einem nur durch die günstige Konjunktur auf dem Gütermarkt gewonnenen Ver¬ mögen in der Tasche, der Ostmark den Rücken kehren können. Leider haben die Stimmen der Selbstsucht und kurzsichtigen Unvernunft, die eine förmliche Korruption in den landwirtschaftlichen Verhältnissen der Ostmark herbeigeführt haben, mehr Einfluß, als gut ist; sie gelten als Stimmen berechtigter landwirtschaftlicher Interessen, auf die die Führer der konservativen Parteien hören zu müssen glauben. Und doch muß etwas geschehen, um die fast schon unvermeidliche Gefahr einer wirtschaftlichen Krisis abzuwenden. Dazu sollte das Enteignungsprojekt der preußischen Regierung dienen, das bei geschickter Handhabung zunächst noch mit hohen Güterpreisen hätte rechnen müssen, aber doch durch das mit der Zeit notwendig eintretende Nachlassen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/660>, abgerufen am 23.07.2024.