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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Die Einkommensverhältnisse und die Aussicht auf Beförderung unsrer Sanitätsoffiziere

Nicht zum wenigsten muß der Armee daran liegen, ein ausreichendes, wohl¬
ausgebildetes Sanitätsoffizierkorps zu haben; ja die ganze Nation hat das
lebhafteste Interesse darin, daß ihre Söhne und Brüder unter den Waffen im
Kriege wie im Frieden den Segnungen eines wohlgeordneten Sanitätsdienstes
teilhaftig werden. Dies kann jedoch, nach der Meinung Werners, der wir uns
vollkommen anschließen, nur dadurch gefördert werden, daß die Einkommensver¬
hältnisse, die Beförderungsaussichten und die Stellung unsers Sanitätsoffizier¬
korps einwandfrei gestaltet werden, daß in diesen Richtungen unsre Sanitäts¬
offiziere ihren Kameraden von der Waffe völlig gleichgestellt werden.

Zuerst die Einkommensverhültnisse. Hier fehlte nur noch die Streichung
der Oberstabsärzte der zweiten Gehaltsklasse und die Gleichstellung der bei den
Bezirkskommandos beschäftigten Sanitätsoffiziere z. D. in der Dienstzulage mit
den Offizieren der Bezirkskommandos in der gleichen Rangstufe.

Ferner die Beförderungsverhältnisse. Da der Prozentsatz der Generals¬
stellungen -- die höchste ist etatsmüßig überhaupt nur eine Generalmajors¬
stellung -- zu klein ist, so gilt es, diese zu erhöhen. Es erscheint billig, daß
der Chef des preußischen Sanitätsoffizierkorps entsprechend der Bedeutung
und Größe seines Ressorts Rang und Gebührnisse eines Kommandierenden
Generals erhält; ferner, daß die vier Sanitätsinspekteure zu Rang und Gebühr¬
nissen der Generalleutnants, die Korpsärzte der Generalmajors aufsteigen können.
Hiermit wären annähernd die Beförderungsverhältnisse innerhalb der Generals¬
stellungen zwischen der Armee und dem Sanitätsoffizierkorps ausgeglichen. Auch
erscheint es notwendig, wenigstens einen Teil der Generaloberärzte (Divisions¬
ärzte) in den Rang und den Gehalt der Obersten zu befördern, und die jetzt
meist nur charakterisierten Generaloberärzte als Garnisonärzte sämtlich zu etats¬
mäßigen Generaloberärzten zu ernennen. Wenn es zutrifft, daß in Deutschland
die Etatisierung von Kavalleriedivisionsstäben in naher Aussicht steht, so wird
sich durch diese Maßregel, wenn auch nur in geringem Grade, die Aussicht auf
Beförderung in die Stellung eines Generaloberarztes für unsre Sanitätsoffiziere
heben. Eine einfache Berechnung ergibt, daß die Mehrkosten aller hier vor¬
getragnen Wünsche über die Einkommens- und Beförderungsaussichten für das
Sanitätsoffizierkorps keine empfindliche Belastung des Militäretats darstellen
würde.

Aber die Verbesserungen der Einkommens- und Beförderungsverhältnisse der
Sanitätsoffiziere können bei dem Bildungsgrade und der sozialen Stellung der
Kreise, aus denen sich der Ärztestand im allgemeinen, unsre Sanitätsoffiziere
im besondern ergänzen, allein nicht als Ansporn genügen, die militürärztliche
Laufbahn zu wählen. Das wird fernerhin vor allem von gewissen Verbesserungen
der Stellung unsers Sanitätsoffizierkorps abhängig sein.

Es ist erstens nötig, die Stellung unsrer Sanitätsoffiziere in dem eigent¬
lichen Betriebe des Sanitätsdienstes selbst auszugestalten, und zweitens in mancher
Hinsicht ihre Stellung zum Offizierkorps zu klären und einwandfrei festzustellen.


Die Einkommensverhältnisse und die Aussicht auf Beförderung unsrer Sanitätsoffiziere

Nicht zum wenigsten muß der Armee daran liegen, ein ausreichendes, wohl¬
ausgebildetes Sanitätsoffizierkorps zu haben; ja die ganze Nation hat das
lebhafteste Interesse darin, daß ihre Söhne und Brüder unter den Waffen im
Kriege wie im Frieden den Segnungen eines wohlgeordneten Sanitätsdienstes
teilhaftig werden. Dies kann jedoch, nach der Meinung Werners, der wir uns
vollkommen anschließen, nur dadurch gefördert werden, daß die Einkommensver¬
hältnisse, die Beförderungsaussichten und die Stellung unsers Sanitätsoffizier¬
korps einwandfrei gestaltet werden, daß in diesen Richtungen unsre Sanitäts¬
offiziere ihren Kameraden von der Waffe völlig gleichgestellt werden.

Zuerst die Einkommensverhültnisse. Hier fehlte nur noch die Streichung
der Oberstabsärzte der zweiten Gehaltsklasse und die Gleichstellung der bei den
Bezirkskommandos beschäftigten Sanitätsoffiziere z. D. in der Dienstzulage mit
den Offizieren der Bezirkskommandos in der gleichen Rangstufe.

Ferner die Beförderungsverhältnisse. Da der Prozentsatz der Generals¬
stellungen — die höchste ist etatsmüßig überhaupt nur eine Generalmajors¬
stellung — zu klein ist, so gilt es, diese zu erhöhen. Es erscheint billig, daß
der Chef des preußischen Sanitätsoffizierkorps entsprechend der Bedeutung
und Größe seines Ressorts Rang und Gebührnisse eines Kommandierenden
Generals erhält; ferner, daß die vier Sanitätsinspekteure zu Rang und Gebühr¬
nissen der Generalleutnants, die Korpsärzte der Generalmajors aufsteigen können.
Hiermit wären annähernd die Beförderungsverhältnisse innerhalb der Generals¬
stellungen zwischen der Armee und dem Sanitätsoffizierkorps ausgeglichen. Auch
erscheint es notwendig, wenigstens einen Teil der Generaloberärzte (Divisions¬
ärzte) in den Rang und den Gehalt der Obersten zu befördern, und die jetzt
meist nur charakterisierten Generaloberärzte als Garnisonärzte sämtlich zu etats¬
mäßigen Generaloberärzten zu ernennen. Wenn es zutrifft, daß in Deutschland
die Etatisierung von Kavalleriedivisionsstäben in naher Aussicht steht, so wird
sich durch diese Maßregel, wenn auch nur in geringem Grade, die Aussicht auf
Beförderung in die Stellung eines Generaloberarztes für unsre Sanitätsoffiziere
heben. Eine einfache Berechnung ergibt, daß die Mehrkosten aller hier vor¬
getragnen Wünsche über die Einkommens- und Beförderungsaussichten für das
Sanitätsoffizierkorps keine empfindliche Belastung des Militäretats darstellen
würde.

Aber die Verbesserungen der Einkommens- und Beförderungsverhältnisse der
Sanitätsoffiziere können bei dem Bildungsgrade und der sozialen Stellung der
Kreise, aus denen sich der Ärztestand im allgemeinen, unsre Sanitätsoffiziere
im besondern ergänzen, allein nicht als Ansporn genügen, die militürärztliche
Laufbahn zu wählen. Das wird fernerhin vor allem von gewissen Verbesserungen
der Stellung unsers Sanitätsoffizierkorps abhängig sein.

Es ist erstens nötig, die Stellung unsrer Sanitätsoffiziere in dem eigent¬
lichen Betriebe des Sanitätsdienstes selbst auszugestalten, und zweitens in mancher
Hinsicht ihre Stellung zum Offizierkorps zu klären und einwandfrei festzustellen.


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[0638] Die Einkommensverhältnisse und die Aussicht auf Beförderung unsrer Sanitätsoffiziere Nicht zum wenigsten muß der Armee daran liegen, ein ausreichendes, wohl¬ ausgebildetes Sanitätsoffizierkorps zu haben; ja die ganze Nation hat das lebhafteste Interesse darin, daß ihre Söhne und Brüder unter den Waffen im Kriege wie im Frieden den Segnungen eines wohlgeordneten Sanitätsdienstes teilhaftig werden. Dies kann jedoch, nach der Meinung Werners, der wir uns vollkommen anschließen, nur dadurch gefördert werden, daß die Einkommensver¬ hältnisse, die Beförderungsaussichten und die Stellung unsers Sanitätsoffizier¬ korps einwandfrei gestaltet werden, daß in diesen Richtungen unsre Sanitäts¬ offiziere ihren Kameraden von der Waffe völlig gleichgestellt werden. Zuerst die Einkommensverhültnisse. Hier fehlte nur noch die Streichung der Oberstabsärzte der zweiten Gehaltsklasse und die Gleichstellung der bei den Bezirkskommandos beschäftigten Sanitätsoffiziere z. D. in der Dienstzulage mit den Offizieren der Bezirkskommandos in der gleichen Rangstufe. Ferner die Beförderungsverhältnisse. Da der Prozentsatz der Generals¬ stellungen — die höchste ist etatsmüßig überhaupt nur eine Generalmajors¬ stellung — zu klein ist, so gilt es, diese zu erhöhen. Es erscheint billig, daß der Chef des preußischen Sanitätsoffizierkorps entsprechend der Bedeutung und Größe seines Ressorts Rang und Gebührnisse eines Kommandierenden Generals erhält; ferner, daß die vier Sanitätsinspekteure zu Rang und Gebühr¬ nissen der Generalleutnants, die Korpsärzte der Generalmajors aufsteigen können. Hiermit wären annähernd die Beförderungsverhältnisse innerhalb der Generals¬ stellungen zwischen der Armee und dem Sanitätsoffizierkorps ausgeglichen. Auch erscheint es notwendig, wenigstens einen Teil der Generaloberärzte (Divisions¬ ärzte) in den Rang und den Gehalt der Obersten zu befördern, und die jetzt meist nur charakterisierten Generaloberärzte als Garnisonärzte sämtlich zu etats¬ mäßigen Generaloberärzten zu ernennen. Wenn es zutrifft, daß in Deutschland die Etatisierung von Kavalleriedivisionsstäben in naher Aussicht steht, so wird sich durch diese Maßregel, wenn auch nur in geringem Grade, die Aussicht auf Beförderung in die Stellung eines Generaloberarztes für unsre Sanitätsoffiziere heben. Eine einfache Berechnung ergibt, daß die Mehrkosten aller hier vor¬ getragnen Wünsche über die Einkommens- und Beförderungsaussichten für das Sanitätsoffizierkorps keine empfindliche Belastung des Militäretats darstellen würde. Aber die Verbesserungen der Einkommens- und Beförderungsverhältnisse der Sanitätsoffiziere können bei dem Bildungsgrade und der sozialen Stellung der Kreise, aus denen sich der Ärztestand im allgemeinen, unsre Sanitätsoffiziere im besondern ergänzen, allein nicht als Ansporn genügen, die militürärztliche Laufbahn zu wählen. Das wird fernerhin vor allem von gewissen Verbesserungen der Stellung unsers Sanitätsoffizierkorps abhängig sein. Es ist erstens nötig, die Stellung unsrer Sanitätsoffiziere in dem eigent¬ lichen Betriebe des Sanitätsdienstes selbst auszugestalten, und zweitens in mancher Hinsicht ihre Stellung zum Offizierkorps zu klären und einwandfrei festzustellen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/638>, abgerufen am 26.06.2024.