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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zuviel zuzumuten, dabei im Spiel ist, so gibt es nur eine Erklärung dafür, näm¬
lich die Schwierigkeit, die die Ordnung der Reichsfinanzen noch immer bereitet.

Die Schwierigkeit, für den wachsenden Bedarf des Reichs die nötige finanzielle
Deckung zu schaffen, beruht nicht auf der Leistungsunfähigkeit des deutschen Volks,
dessen Wohlstand noch immer in raschem Steigen ist, sondern auf der mangelhaften
Organisation, die wiederum ihre Ursache nicht der Unbeholfenheit oder den Fehlern
der Finanzverwaltung, sondern in dem eigentümlich verwickelten verfassungsmäßigen
Charakter des Deutschen Reichs hat. Wäre Deutschland ein Einheitsstaat, worin
eine vernünftig geregelte Einkommen- und Vermögenssteuer in Verbindung mit
einer maßvollen indirekten Besteuerung gewisser Massenverbrauchsartikel die Quelle
der Staatseinnahmen bildete, so würde man erstaunt sein, über welche großen
Summen das Reich verfügen könnte, ohne daß ein besondrer Steuerdruck fühlbar
würde. Dadurch aber, daß sich die Leistungen für die gemeinsamen Interessen
-- abgesehen von den kommunalen Verbänden -- auf zwei Stellen verteilen, den
Einzelstaat und das Reich, fehlt die genaue gegenseitige Abmessung und Abgrenzung
dieser Leistungen. Der Finanzminister eines Einheitsstaates sorgt dafür, daß die
einzelnen Verwaltungsressorts aufeinander Rücksicht nehmen, daß, wenn dem einen
außerordentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, andre ihre nicht so
notwendigen Forderungen vertagen. Auf die Bedürfnisse des Reichs aber kann er
diesen unmittelbaren, regulierenden Einfluß nicht üben, höchstens einen indirekten
durch die Stimmen seiner Regierung im Bundesrat. Die Reichsbehörden selbst
müssen in dem, was sie für notwendig halten, ihren eignen Weg gehen; sie haben
keinen Einfluß auf die Finanzverhältnisse der Einzelstaaten. Dieser Übelstand würde
wenig hervortreten, wenn es ein Mittel gäbe, die Finanzleistungen der Einzel¬
staaten für das Reich genau den finanzwirtschaftlichen Verhältnissen dieser Staaten
anzupassen. Aber das ist praktisch undurchführbar, auch wenn man einen bessern
Verteilungsmodus fände, als wir ihn jetzt haben, nämlich die Verteilung der Matri-
kularumlagen nach der Kopfzahl der Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten. Es
ist also überaus schwer, das rechte Verhältnis zwischen Reichsfinanzen und einzel¬
staatlichen Finanzen herzustellen, und darum erscheinen größere Forderungen des
Reiches immer als unerwünschte Belastung, nicht etwa weil sie vom deutschen Volk
nicht getragen werden können, sondern weil sie gemäß den Einrichtungen unsres
Finanzwesens in den ärmern und kleinern Bundesstaaten wirklich eine unverhält¬
nismäßige und als ungerecht empfundne Vermehrung der Steuerlast, in den reichern
Mittelstaaten aber einen mindestens unbequemen und störenden Eingriff in die ge¬
ordnete staatliche Finanzwirtschaft und eine meist ungelegen kommende Einmengung
und Verkürzung der Wirtschaftspläne bedeuten.

Dabei entsteht ein eigentümliches Dilemma. Das Interesse der Einzelstaaten
würde fordern, daß das Reich mit seinen Einnahmen möglichst auf eigne Füße gestellt
werde, damit die Matrikularumlagen möglichst verringert oder gar durch Über¬
weisungen des Reichs, an die Einzelstaaten ganz beseitigt werden können. Aber
eine solche finanzielle Selbständigkeit des Reichs kann nur durch Ausnutzung der
indirekten Steuerquellen erreicht werden, und dagegen regen sich starke Partei¬
bestrebungen. In allen liberalen Parteirichtungen wächst jetzt die Forderung direkter
Neichssteueru zu bemerkenswerter Stärke an, besonders seitdem der letzte Versuch,
eine Reichsfincinzreform auf Grund der bessern Ausnutzung alter und der Auffindung
neuer indirekter Steuerquellen herbeizuführen, so unglücklich ausgefallen ist. Aber
gerade gegen den scheinbar so bequemen Weg der direkten Besteuerung durch das Reich
wehren sich die Einzelstaaten aus berechtigten prinzipiellen Gründen, weil mit diesem
Eingriff in die Finanzhoheit der Bundesstaaten der verfassungsmäßige Charakter


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zuviel zuzumuten, dabei im Spiel ist, so gibt es nur eine Erklärung dafür, näm¬
lich die Schwierigkeit, die die Ordnung der Reichsfinanzen noch immer bereitet.

Die Schwierigkeit, für den wachsenden Bedarf des Reichs die nötige finanzielle
Deckung zu schaffen, beruht nicht auf der Leistungsunfähigkeit des deutschen Volks,
dessen Wohlstand noch immer in raschem Steigen ist, sondern auf der mangelhaften
Organisation, die wiederum ihre Ursache nicht der Unbeholfenheit oder den Fehlern
der Finanzverwaltung, sondern in dem eigentümlich verwickelten verfassungsmäßigen
Charakter des Deutschen Reichs hat. Wäre Deutschland ein Einheitsstaat, worin
eine vernünftig geregelte Einkommen- und Vermögenssteuer in Verbindung mit
einer maßvollen indirekten Besteuerung gewisser Massenverbrauchsartikel die Quelle
der Staatseinnahmen bildete, so würde man erstaunt sein, über welche großen
Summen das Reich verfügen könnte, ohne daß ein besondrer Steuerdruck fühlbar
würde. Dadurch aber, daß sich die Leistungen für die gemeinsamen Interessen
— abgesehen von den kommunalen Verbänden — auf zwei Stellen verteilen, den
Einzelstaat und das Reich, fehlt die genaue gegenseitige Abmessung und Abgrenzung
dieser Leistungen. Der Finanzminister eines Einheitsstaates sorgt dafür, daß die
einzelnen Verwaltungsressorts aufeinander Rücksicht nehmen, daß, wenn dem einen
außerordentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, andre ihre nicht so
notwendigen Forderungen vertagen. Auf die Bedürfnisse des Reichs aber kann er
diesen unmittelbaren, regulierenden Einfluß nicht üben, höchstens einen indirekten
durch die Stimmen seiner Regierung im Bundesrat. Die Reichsbehörden selbst
müssen in dem, was sie für notwendig halten, ihren eignen Weg gehen; sie haben
keinen Einfluß auf die Finanzverhältnisse der Einzelstaaten. Dieser Übelstand würde
wenig hervortreten, wenn es ein Mittel gäbe, die Finanzleistungen der Einzel¬
staaten für das Reich genau den finanzwirtschaftlichen Verhältnissen dieser Staaten
anzupassen. Aber das ist praktisch undurchführbar, auch wenn man einen bessern
Verteilungsmodus fände, als wir ihn jetzt haben, nämlich die Verteilung der Matri-
kularumlagen nach der Kopfzahl der Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten. Es
ist also überaus schwer, das rechte Verhältnis zwischen Reichsfinanzen und einzel¬
staatlichen Finanzen herzustellen, und darum erscheinen größere Forderungen des
Reiches immer als unerwünschte Belastung, nicht etwa weil sie vom deutschen Volk
nicht getragen werden können, sondern weil sie gemäß den Einrichtungen unsres
Finanzwesens in den ärmern und kleinern Bundesstaaten wirklich eine unverhält¬
nismäßige und als ungerecht empfundne Vermehrung der Steuerlast, in den reichern
Mittelstaaten aber einen mindestens unbequemen und störenden Eingriff in die ge¬
ordnete staatliche Finanzwirtschaft und eine meist ungelegen kommende Einmengung
und Verkürzung der Wirtschaftspläne bedeuten.

Dabei entsteht ein eigentümliches Dilemma. Das Interesse der Einzelstaaten
würde fordern, daß das Reich mit seinen Einnahmen möglichst auf eigne Füße gestellt
werde, damit die Matrikularumlagen möglichst verringert oder gar durch Über¬
weisungen des Reichs, an die Einzelstaaten ganz beseitigt werden können. Aber
eine solche finanzielle Selbständigkeit des Reichs kann nur durch Ausnutzung der
indirekten Steuerquellen erreicht werden, und dagegen regen sich starke Partei¬
bestrebungen. In allen liberalen Parteirichtungen wächst jetzt die Forderung direkter
Neichssteueru zu bemerkenswerter Stärke an, besonders seitdem der letzte Versuch,
eine Reichsfincinzreform auf Grund der bessern Ausnutzung alter und der Auffindung
neuer indirekter Steuerquellen herbeizuführen, so unglücklich ausgefallen ist. Aber
gerade gegen den scheinbar so bequemen Weg der direkten Besteuerung durch das Reich
wehren sich die Einzelstaaten aus berechtigten prinzipiellen Gründen, weil mit diesem
Eingriff in die Finanzhoheit der Bundesstaaten der verfassungsmäßige Charakter


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[0492] Maßgebliches und Unmaßgebliches zuviel zuzumuten, dabei im Spiel ist, so gibt es nur eine Erklärung dafür, näm¬ lich die Schwierigkeit, die die Ordnung der Reichsfinanzen noch immer bereitet. Die Schwierigkeit, für den wachsenden Bedarf des Reichs die nötige finanzielle Deckung zu schaffen, beruht nicht auf der Leistungsunfähigkeit des deutschen Volks, dessen Wohlstand noch immer in raschem Steigen ist, sondern auf der mangelhaften Organisation, die wiederum ihre Ursache nicht der Unbeholfenheit oder den Fehlern der Finanzverwaltung, sondern in dem eigentümlich verwickelten verfassungsmäßigen Charakter des Deutschen Reichs hat. Wäre Deutschland ein Einheitsstaat, worin eine vernünftig geregelte Einkommen- und Vermögenssteuer in Verbindung mit einer maßvollen indirekten Besteuerung gewisser Massenverbrauchsartikel die Quelle der Staatseinnahmen bildete, so würde man erstaunt sein, über welche großen Summen das Reich verfügen könnte, ohne daß ein besondrer Steuerdruck fühlbar würde. Dadurch aber, daß sich die Leistungen für die gemeinsamen Interessen — abgesehen von den kommunalen Verbänden — auf zwei Stellen verteilen, den Einzelstaat und das Reich, fehlt die genaue gegenseitige Abmessung und Abgrenzung dieser Leistungen. Der Finanzminister eines Einheitsstaates sorgt dafür, daß die einzelnen Verwaltungsressorts aufeinander Rücksicht nehmen, daß, wenn dem einen außerordentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, andre ihre nicht so notwendigen Forderungen vertagen. Auf die Bedürfnisse des Reichs aber kann er diesen unmittelbaren, regulierenden Einfluß nicht üben, höchstens einen indirekten durch die Stimmen seiner Regierung im Bundesrat. Die Reichsbehörden selbst müssen in dem, was sie für notwendig halten, ihren eignen Weg gehen; sie haben keinen Einfluß auf die Finanzverhältnisse der Einzelstaaten. Dieser Übelstand würde wenig hervortreten, wenn es ein Mittel gäbe, die Finanzleistungen der Einzel¬ staaten für das Reich genau den finanzwirtschaftlichen Verhältnissen dieser Staaten anzupassen. Aber das ist praktisch undurchführbar, auch wenn man einen bessern Verteilungsmodus fände, als wir ihn jetzt haben, nämlich die Verteilung der Matri- kularumlagen nach der Kopfzahl der Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten. Es ist also überaus schwer, das rechte Verhältnis zwischen Reichsfinanzen und einzel¬ staatlichen Finanzen herzustellen, und darum erscheinen größere Forderungen des Reiches immer als unerwünschte Belastung, nicht etwa weil sie vom deutschen Volk nicht getragen werden können, sondern weil sie gemäß den Einrichtungen unsres Finanzwesens in den ärmern und kleinern Bundesstaaten wirklich eine unverhält¬ nismäßige und als ungerecht empfundne Vermehrung der Steuerlast, in den reichern Mittelstaaten aber einen mindestens unbequemen und störenden Eingriff in die ge¬ ordnete staatliche Finanzwirtschaft und eine meist ungelegen kommende Einmengung und Verkürzung der Wirtschaftspläne bedeuten. Dabei entsteht ein eigentümliches Dilemma. Das Interesse der Einzelstaaten würde fordern, daß das Reich mit seinen Einnahmen möglichst auf eigne Füße gestellt werde, damit die Matrikularumlagen möglichst verringert oder gar durch Über¬ weisungen des Reichs, an die Einzelstaaten ganz beseitigt werden können. Aber eine solche finanzielle Selbständigkeit des Reichs kann nur durch Ausnutzung der indirekten Steuerquellen erreicht werden, und dagegen regen sich starke Partei¬ bestrebungen. In allen liberalen Parteirichtungen wächst jetzt die Forderung direkter Neichssteueru zu bemerkenswerter Stärke an, besonders seitdem der letzte Versuch, eine Reichsfincinzreform auf Grund der bessern Ausnutzung alter und der Auffindung neuer indirekter Steuerquellen herbeizuführen, so unglücklich ausgefallen ist. Aber gerade gegen den scheinbar so bequemen Weg der direkten Besteuerung durch das Reich wehren sich die Einzelstaaten aus berechtigten prinzipiellen Gründen, weil mit diesem Eingriff in die Finanzhoheit der Bundesstaaten der verfassungsmäßige Charakter

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/492>, abgerufen am 01.07.2024.