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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

begeben hat, das ihn nach allgemeiner Annahme einem Ehrengericht unterstellt, er
dieses Verhältnis nicht einseitig lösen kann in dem Augenblick, wo eine Veran¬
lassung besteht, ehrengerichtlich gegen ihn einzuschreiten.

Noch eins muß erwähnt werden. In der Presse wird mehrfach ein Vergleich
angestellt zwischen der schonenden Milde, mit der man gegen Offiziere, die sich sitt¬
liche Verfehlungen zuschulden kommen ließen, vorgegangen ist, und der Härte, die
man den im bürgerlichen Sinne unbescholtnen Herrn Gätke hat fühlen lassen. Dazu ist
zu bemerken: Jene Milde ist allerdings bedauerlich; man sollte sie gegen so schwere
Verirrungen im Offizierkorps nicht üben. Aber doch liegt ein Fehler in dem Ver¬
gleich. Wenn man in einer Gemeinschaft, wie das Offizierkorps, eine schmutzige
Geschichte in einem einzelnen Fall durch möglichst unauffällige Entfernung des Schul¬
digen erledigt, so wird man das wohl mißbilligen können, aber niemand wird auf
den Gedanken kommen, daß damit eine andre Beurteilung der Verfehlung selbst
ausgesprochen werden soll, als sie jeder anständige Mensch hat. Dagegen muß es
ganz anders wirken, wenn ein Mitglied des Offizierkorps öffentlich Ansichten ver¬
tritt, die mit den Grundanschauungen des Offizierkorps unvereinbar sind. Dann liegt
eben ein Interesse der Gesamtheit vor, dieses Mitglied ausdrücklich abzuschütteln.

Wenig klar zu übersehen ist noch immer der Verlauf der Bewegung im
deutschen Katholizismus, die man jetzt als "Modernismus" bezeichnet. Die jüngst
erlassene päpstliche Enzyklika ?asosn<Il äoirüinoi Arsgis ist einer der schroffsten
Schritte, die der Ultramontanismus seit langer Zeit gegen eine freiere Bewegung
in der katholischen Kirche unternommen hat. Demgegenüber befinden sich auch manche
überzeugten Vertreter des politischen Katholizismus in Presse und Privatleben in
einer gewissen Verlegenheit. Besonders eigentümlich haben sich die Dinge in Bayern
gestaltet, wo die Bischöfe, um die Enzyklika in allen ihren Teilen durchzuführen,
genötigt waren, verfassungsgemäß die staatliche Genehmigung, das sogenannte
?1s.ez"zwen r-zg'inen, einzuholen. Die bayrische Regierung hatte dieses Plazet, wenn
auch uicht ohne Bedenken, erteilt, sich dabei aber ausbedungen, daß die Bischöfe
diese Erteilung öffentlich erwähnen sollten, um der Regierung Gelegenheit zu dem
nötigen Kommentar zu geben. Die Sache nahm nnn einen sehr merkwürdigen Ver¬
lauf. Nur der Bischof von Augsburg erwähnte die Einholung des königlichen
Plazets und wurde dafür von der Zentrumspartei erbittert angegriffen. Er wurde
beschuldigt, das Plazet als eine unnötige Konzession der Kirche an den Staat "wieder
eingeführt" zu haben, während es doch niemals aufgehoben worden war. Die Tatsache
warf ein eigentümliches Licht auf das Verhalten der Bischöfe, die die Erteilung des
Plazets in ihrer Veröffentlichung der Enzyklika unterdrückt hatten. Während so die
Schwäche der Regierung und des Kirchenregiments gegenüber der fanatischen
Zentrumspresse enthüllt wurde, regte sich nun auch die liberale Presse mit dem Aus¬
druck des Befremdens, daß das Plazet überhaupt erteilt worden war. Nachträglich
konnte es nur noch Wenig Eindruck machen, daß offiziös hervorgehoben wurde, daß
der Kirche damit in keiner Weise das Recht gegeben werden sollte, in staatliche
Obliegenheiten einzugreifen oder die Mitwirkung des Staates zur Durchführung
der Enzyklika in Anspruch zu nehmen. Das Plazet sei nur die verfassungsmäßige
Form, in der das Recht der kirchlichen Behörden anerkannt werde, innerhalb ihrer
Disziplinarbefugnis im Sinne der Enzyklika zu wirken.

Es weht also jetzt ein sehr scharfer Wind in der katholischen Kirche, was sich
darin bemerkbar macht, daß alle Differenzen gleich eine sehr scharfe Form annehmen.
So mußte es denn auch großes Aufsehen erregen, daß der Erzbischof von Köln,
Kardinal Fischer, dem Professor Schroers von der katholisch-theologischen Fakultät
in Bonn aus kirchlich-disziplinaren Gründen die Fortsetzung der Vorlesungen unter-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

begeben hat, das ihn nach allgemeiner Annahme einem Ehrengericht unterstellt, er
dieses Verhältnis nicht einseitig lösen kann in dem Augenblick, wo eine Veran¬
lassung besteht, ehrengerichtlich gegen ihn einzuschreiten.

Noch eins muß erwähnt werden. In der Presse wird mehrfach ein Vergleich
angestellt zwischen der schonenden Milde, mit der man gegen Offiziere, die sich sitt¬
liche Verfehlungen zuschulden kommen ließen, vorgegangen ist, und der Härte, die
man den im bürgerlichen Sinne unbescholtnen Herrn Gätke hat fühlen lassen. Dazu ist
zu bemerken: Jene Milde ist allerdings bedauerlich; man sollte sie gegen so schwere
Verirrungen im Offizierkorps nicht üben. Aber doch liegt ein Fehler in dem Ver¬
gleich. Wenn man in einer Gemeinschaft, wie das Offizierkorps, eine schmutzige
Geschichte in einem einzelnen Fall durch möglichst unauffällige Entfernung des Schul¬
digen erledigt, so wird man das wohl mißbilligen können, aber niemand wird auf
den Gedanken kommen, daß damit eine andre Beurteilung der Verfehlung selbst
ausgesprochen werden soll, als sie jeder anständige Mensch hat. Dagegen muß es
ganz anders wirken, wenn ein Mitglied des Offizierkorps öffentlich Ansichten ver¬
tritt, die mit den Grundanschauungen des Offizierkorps unvereinbar sind. Dann liegt
eben ein Interesse der Gesamtheit vor, dieses Mitglied ausdrücklich abzuschütteln.

Wenig klar zu übersehen ist noch immer der Verlauf der Bewegung im
deutschen Katholizismus, die man jetzt als „Modernismus" bezeichnet. Die jüngst
erlassene päpstliche Enzyklika ?asosn<Il äoirüinoi Arsgis ist einer der schroffsten
Schritte, die der Ultramontanismus seit langer Zeit gegen eine freiere Bewegung
in der katholischen Kirche unternommen hat. Demgegenüber befinden sich auch manche
überzeugten Vertreter des politischen Katholizismus in Presse und Privatleben in
einer gewissen Verlegenheit. Besonders eigentümlich haben sich die Dinge in Bayern
gestaltet, wo die Bischöfe, um die Enzyklika in allen ihren Teilen durchzuführen,
genötigt waren, verfassungsgemäß die staatliche Genehmigung, das sogenannte
?1s.ez«zwen r-zg'inen, einzuholen. Die bayrische Regierung hatte dieses Plazet, wenn
auch uicht ohne Bedenken, erteilt, sich dabei aber ausbedungen, daß die Bischöfe
diese Erteilung öffentlich erwähnen sollten, um der Regierung Gelegenheit zu dem
nötigen Kommentar zu geben. Die Sache nahm nnn einen sehr merkwürdigen Ver¬
lauf. Nur der Bischof von Augsburg erwähnte die Einholung des königlichen
Plazets und wurde dafür von der Zentrumspartei erbittert angegriffen. Er wurde
beschuldigt, das Plazet als eine unnötige Konzession der Kirche an den Staat „wieder
eingeführt" zu haben, während es doch niemals aufgehoben worden war. Die Tatsache
warf ein eigentümliches Licht auf das Verhalten der Bischöfe, die die Erteilung des
Plazets in ihrer Veröffentlichung der Enzyklika unterdrückt hatten. Während so die
Schwäche der Regierung und des Kirchenregiments gegenüber der fanatischen
Zentrumspresse enthüllt wurde, regte sich nun auch die liberale Presse mit dem Aus¬
druck des Befremdens, daß das Plazet überhaupt erteilt worden war. Nachträglich
konnte es nur noch Wenig Eindruck machen, daß offiziös hervorgehoben wurde, daß
der Kirche damit in keiner Weise das Recht gegeben werden sollte, in staatliche
Obliegenheiten einzugreifen oder die Mitwirkung des Staates zur Durchführung
der Enzyklika in Anspruch zu nehmen. Das Plazet sei nur die verfassungsmäßige
Form, in der das Recht der kirchlichen Behörden anerkannt werde, innerhalb ihrer
Disziplinarbefugnis im Sinne der Enzyklika zu wirken.

Es weht also jetzt ein sehr scharfer Wind in der katholischen Kirche, was sich
darin bemerkbar macht, daß alle Differenzen gleich eine sehr scharfe Form annehmen.
So mußte es denn auch großes Aufsehen erregen, daß der Erzbischof von Köln,
Kardinal Fischer, dem Professor Schroers von der katholisch-theologischen Fakultät
in Bonn aus kirchlich-disziplinaren Gründen die Fortsetzung der Vorlesungen unter-


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[0389] Maßgebliches und Unmaßgebliches begeben hat, das ihn nach allgemeiner Annahme einem Ehrengericht unterstellt, er dieses Verhältnis nicht einseitig lösen kann in dem Augenblick, wo eine Veran¬ lassung besteht, ehrengerichtlich gegen ihn einzuschreiten. Noch eins muß erwähnt werden. In der Presse wird mehrfach ein Vergleich angestellt zwischen der schonenden Milde, mit der man gegen Offiziere, die sich sitt¬ liche Verfehlungen zuschulden kommen ließen, vorgegangen ist, und der Härte, die man den im bürgerlichen Sinne unbescholtnen Herrn Gätke hat fühlen lassen. Dazu ist zu bemerken: Jene Milde ist allerdings bedauerlich; man sollte sie gegen so schwere Verirrungen im Offizierkorps nicht üben. Aber doch liegt ein Fehler in dem Ver¬ gleich. Wenn man in einer Gemeinschaft, wie das Offizierkorps, eine schmutzige Geschichte in einem einzelnen Fall durch möglichst unauffällige Entfernung des Schul¬ digen erledigt, so wird man das wohl mißbilligen können, aber niemand wird auf den Gedanken kommen, daß damit eine andre Beurteilung der Verfehlung selbst ausgesprochen werden soll, als sie jeder anständige Mensch hat. Dagegen muß es ganz anders wirken, wenn ein Mitglied des Offizierkorps öffentlich Ansichten ver¬ tritt, die mit den Grundanschauungen des Offizierkorps unvereinbar sind. Dann liegt eben ein Interesse der Gesamtheit vor, dieses Mitglied ausdrücklich abzuschütteln. Wenig klar zu übersehen ist noch immer der Verlauf der Bewegung im deutschen Katholizismus, die man jetzt als „Modernismus" bezeichnet. Die jüngst erlassene päpstliche Enzyklika ?asosn<Il äoirüinoi Arsgis ist einer der schroffsten Schritte, die der Ultramontanismus seit langer Zeit gegen eine freiere Bewegung in der katholischen Kirche unternommen hat. Demgegenüber befinden sich auch manche überzeugten Vertreter des politischen Katholizismus in Presse und Privatleben in einer gewissen Verlegenheit. Besonders eigentümlich haben sich die Dinge in Bayern gestaltet, wo die Bischöfe, um die Enzyklika in allen ihren Teilen durchzuführen, genötigt waren, verfassungsgemäß die staatliche Genehmigung, das sogenannte ?1s.ez«zwen r-zg'inen, einzuholen. Die bayrische Regierung hatte dieses Plazet, wenn auch uicht ohne Bedenken, erteilt, sich dabei aber ausbedungen, daß die Bischöfe diese Erteilung öffentlich erwähnen sollten, um der Regierung Gelegenheit zu dem nötigen Kommentar zu geben. Die Sache nahm nnn einen sehr merkwürdigen Ver¬ lauf. Nur der Bischof von Augsburg erwähnte die Einholung des königlichen Plazets und wurde dafür von der Zentrumspartei erbittert angegriffen. Er wurde beschuldigt, das Plazet als eine unnötige Konzession der Kirche an den Staat „wieder eingeführt" zu haben, während es doch niemals aufgehoben worden war. Die Tatsache warf ein eigentümliches Licht auf das Verhalten der Bischöfe, die die Erteilung des Plazets in ihrer Veröffentlichung der Enzyklika unterdrückt hatten. Während so die Schwäche der Regierung und des Kirchenregiments gegenüber der fanatischen Zentrumspresse enthüllt wurde, regte sich nun auch die liberale Presse mit dem Aus¬ druck des Befremdens, daß das Plazet überhaupt erteilt worden war. Nachträglich konnte es nur noch Wenig Eindruck machen, daß offiziös hervorgehoben wurde, daß der Kirche damit in keiner Weise das Recht gegeben werden sollte, in staatliche Obliegenheiten einzugreifen oder die Mitwirkung des Staates zur Durchführung der Enzyklika in Anspruch zu nehmen. Das Plazet sei nur die verfassungsmäßige Form, in der das Recht der kirchlichen Behörden anerkannt werde, innerhalb ihrer Disziplinarbefugnis im Sinne der Enzyklika zu wirken. Es weht also jetzt ein sehr scharfer Wind in der katholischen Kirche, was sich darin bemerkbar macht, daß alle Differenzen gleich eine sehr scharfe Form annehmen. So mußte es denn auch großes Aufsehen erregen, daß der Erzbischof von Köln, Kardinal Fischer, dem Professor Schroers von der katholisch-theologischen Fakultät in Bonn aus kirchlich-disziplinaren Gründen die Fortsetzung der Vorlesungen unter-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/389>, abgerufen am 22.07.2024.