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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

bis dahin als verächtlich und entehrend geltendes, widernatürliches Laster beständig
ohne Scheu und Scham als etwas ganz Selbstverständliches und Harmloses hin¬
gestellt wird. Und wenn eben diese Leute nicht müde werden, die Neigung, die
sich in diesem Laster betätigt, dnrch einen pseudowissenschaftliches Indizienbeweis
oder auf bloße Vermutungen hin angesehenen und unbescholtenen Männern ungescheut
anzuhängen, dann ist niemand mehr sicher/ das Opfer frecher Beschuldigungen zw
werden, die -- man kann sagen: Gott sei Dank! -- immer noch die Wirkung
haben, ihn in den Augen anständiger Menschen schwer zu verunglimpfen. Fürst
Bülow hat darum recht getan, daß er den Gang vor Gericht nicht scheute, um die
Behauptungen dieses Adolf Brand, der die ungeheuerliche Beschuldigung gegen ihn
erhoben hatte, gebührend zu kennzeichnen. Es genügte eine kurze, entschiedne Aus¬
sage des Fürsten, um den Lügenbau eines offenbar entarteten Menschen zusammen¬
brechen zu lassen. So war das Ende eine reumütige Abbitte des Angeklagten,
der freilich vor den gesetzlichen Folgen seines Vorgehens nicht mehr zu retten war.
Übrigens ist der ideelle Zusammenhang dieses Prozesses mit dem Prozeß Moltke-
Harden darin zum Ausdruck gekommen, daß auch Fürst Eulenburg als Zeuge vor
Gericht erschien und die Gelegenheit benutzte, die Aussage nachzuholen, die er neulich
infolge feines leidenden Zustandes nicht hatte machen können. Unter seinem Eide
versicherte er, daß er zwar schwärmerische Freundschaft gepflegt, aber niemals per¬
verse Neigungen gehegt oder gar betätigt habe. Auch bestritt er auf das ent¬
schiedenste, jemals gegen den Fürsten Bülow intrigiert zu beiden Fürst Bülow
seinerseits fand Gelegenheit, in seine Aussage anch die Versicherung einzuflechten,
daß er nicht nnr den Angriffen Harders gegen die "Liebenberger Tafelrunde" -- den
Freundeskreis des Fürsten Eulenburg -- fernstehe, sondern auch gar nicht in der
Lage gewesen sei, etwas gegen sie zu unternehmen. Er habe wohl ungünstige Ge¬
rüchte über sie ! gehört, aber kein Beweismaterial zur Verfügung gehabt, das ein
Einschreiten begründet hätte. - i > , ! /

^ Die Wirkungen, die von diesen Prozessen ausgehn, werden voraussichtlich den
Erwartungen der Gegner des Paragraphen 175 wenig entsprechen. Die Folgen der
dreisten und überaus schamlosen Agitation scheinen vielmehr eine Gegenbewegung zu
erzeugen, die an Stelle der weitgehenden Duldsamkeit gegen abnorme und krankhafte
Veranlagungen einen starker" Schutz der Gesellschaft gegen die entsittlichenden Ein¬
flüsse der Agitation fordert. Dann würde wenigstens aus diesen Skandalen etwas
Gutes entstehn. ^ '"^

Noch ein merkwürdiger Prozeß ist in der letzten Woche verhandelt worden, ein
Fall, der allerdings eine ganz andre Frage betraf und mit Vorgängen skandalöser
Natur nichts zu tun hatte. Wir meinen die nun wohl endlich den Streit abschließende
gerichtliche Entscheidung in dem Fall des frühern Obersten Gätke. So unbedentend
dieser spezielle Fall sein mochte, so entbehrte er doch nicht der grundsätzlichen
Wichtigkeit Man hatte es wohl bis dahin nicht für möglich gehalten, daß ein ehe¬
maliger Offizier aus verfassungsrechtlichen Gründen die Billigkeit einer kaiserlichen
Kabinettsorder bestreiten könne. Es ist aber ganz nützlich, daß einmal die allgemeine
Aufmerksamkeit auf unklare und unzutreffende Vorstellungen, die sich hinsichtlich der
rechtlichen Stellung des Offizierkorps eingeschlichen hatten, gelenkt worden ist. Wie
die wiederholten Freisprechungen des Herrn Gätke und die ihnen zustimmenden
Ansichten eines Teils der Presse zeigen^ hatte man sich daran gewöhnt, die
Stellung des Offiziers von demselben Standpunkte zu betrachte" wie die des Beamten
und dabei den Begriff der "Kommandogewalt" so eng zu fassen wie nur irgend
möglich, das heißt nur als eine Befehlsbefugnis, die sich ^ beim Kaiser allerdings
ans die ganze Armee erstreckt, aber inhaltlich nicht mehr bedeutet als die Befugnis


Maßgebliches und Unmaßgebliches

bis dahin als verächtlich und entehrend geltendes, widernatürliches Laster beständig
ohne Scheu und Scham als etwas ganz Selbstverständliches und Harmloses hin¬
gestellt wird. Und wenn eben diese Leute nicht müde werden, die Neigung, die
sich in diesem Laster betätigt, dnrch einen pseudowissenschaftliches Indizienbeweis
oder auf bloße Vermutungen hin angesehenen und unbescholtenen Männern ungescheut
anzuhängen, dann ist niemand mehr sicher/ das Opfer frecher Beschuldigungen zw
werden, die — man kann sagen: Gott sei Dank! — immer noch die Wirkung
haben, ihn in den Augen anständiger Menschen schwer zu verunglimpfen. Fürst
Bülow hat darum recht getan, daß er den Gang vor Gericht nicht scheute, um die
Behauptungen dieses Adolf Brand, der die ungeheuerliche Beschuldigung gegen ihn
erhoben hatte, gebührend zu kennzeichnen. Es genügte eine kurze, entschiedne Aus¬
sage des Fürsten, um den Lügenbau eines offenbar entarteten Menschen zusammen¬
brechen zu lassen. So war das Ende eine reumütige Abbitte des Angeklagten,
der freilich vor den gesetzlichen Folgen seines Vorgehens nicht mehr zu retten war.
Übrigens ist der ideelle Zusammenhang dieses Prozesses mit dem Prozeß Moltke-
Harden darin zum Ausdruck gekommen, daß auch Fürst Eulenburg als Zeuge vor
Gericht erschien und die Gelegenheit benutzte, die Aussage nachzuholen, die er neulich
infolge feines leidenden Zustandes nicht hatte machen können. Unter seinem Eide
versicherte er, daß er zwar schwärmerische Freundschaft gepflegt, aber niemals per¬
verse Neigungen gehegt oder gar betätigt habe. Auch bestritt er auf das ent¬
schiedenste, jemals gegen den Fürsten Bülow intrigiert zu beiden Fürst Bülow
seinerseits fand Gelegenheit, in seine Aussage anch die Versicherung einzuflechten,
daß er nicht nnr den Angriffen Harders gegen die „Liebenberger Tafelrunde" — den
Freundeskreis des Fürsten Eulenburg — fernstehe, sondern auch gar nicht in der
Lage gewesen sei, etwas gegen sie zu unternehmen. Er habe wohl ungünstige Ge¬
rüchte über sie ! gehört, aber kein Beweismaterial zur Verfügung gehabt, das ein
Einschreiten begründet hätte. - i > , ! /

^ Die Wirkungen, die von diesen Prozessen ausgehn, werden voraussichtlich den
Erwartungen der Gegner des Paragraphen 175 wenig entsprechen. Die Folgen der
dreisten und überaus schamlosen Agitation scheinen vielmehr eine Gegenbewegung zu
erzeugen, die an Stelle der weitgehenden Duldsamkeit gegen abnorme und krankhafte
Veranlagungen einen starker» Schutz der Gesellschaft gegen die entsittlichenden Ein¬
flüsse der Agitation fordert. Dann würde wenigstens aus diesen Skandalen etwas
Gutes entstehn. ^ '"^

Noch ein merkwürdiger Prozeß ist in der letzten Woche verhandelt worden, ein
Fall, der allerdings eine ganz andre Frage betraf und mit Vorgängen skandalöser
Natur nichts zu tun hatte. Wir meinen die nun wohl endlich den Streit abschließende
gerichtliche Entscheidung in dem Fall des frühern Obersten Gätke. So unbedentend
dieser spezielle Fall sein mochte, so entbehrte er doch nicht der grundsätzlichen
Wichtigkeit Man hatte es wohl bis dahin nicht für möglich gehalten, daß ein ehe¬
maliger Offizier aus verfassungsrechtlichen Gründen die Billigkeit einer kaiserlichen
Kabinettsorder bestreiten könne. Es ist aber ganz nützlich, daß einmal die allgemeine
Aufmerksamkeit auf unklare und unzutreffende Vorstellungen, die sich hinsichtlich der
rechtlichen Stellung des Offizierkorps eingeschlichen hatten, gelenkt worden ist. Wie
die wiederholten Freisprechungen des Herrn Gätke und die ihnen zustimmenden
Ansichten eines Teils der Presse zeigen^ hatte man sich daran gewöhnt, die
Stellung des Offiziers von demselben Standpunkte zu betrachte» wie die des Beamten
und dabei den Begriff der „Kommandogewalt" so eng zu fassen wie nur irgend
möglich, das heißt nur als eine Befehlsbefugnis, die sich ^ beim Kaiser allerdings
ans die ganze Armee erstreckt, aber inhaltlich nicht mehr bedeutet als die Befugnis


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[0387] Maßgebliches und Unmaßgebliches bis dahin als verächtlich und entehrend geltendes, widernatürliches Laster beständig ohne Scheu und Scham als etwas ganz Selbstverständliches und Harmloses hin¬ gestellt wird. Und wenn eben diese Leute nicht müde werden, die Neigung, die sich in diesem Laster betätigt, dnrch einen pseudowissenschaftliches Indizienbeweis oder auf bloße Vermutungen hin angesehenen und unbescholtenen Männern ungescheut anzuhängen, dann ist niemand mehr sicher/ das Opfer frecher Beschuldigungen zw werden, die — man kann sagen: Gott sei Dank! — immer noch die Wirkung haben, ihn in den Augen anständiger Menschen schwer zu verunglimpfen. Fürst Bülow hat darum recht getan, daß er den Gang vor Gericht nicht scheute, um die Behauptungen dieses Adolf Brand, der die ungeheuerliche Beschuldigung gegen ihn erhoben hatte, gebührend zu kennzeichnen. Es genügte eine kurze, entschiedne Aus¬ sage des Fürsten, um den Lügenbau eines offenbar entarteten Menschen zusammen¬ brechen zu lassen. So war das Ende eine reumütige Abbitte des Angeklagten, der freilich vor den gesetzlichen Folgen seines Vorgehens nicht mehr zu retten war. Übrigens ist der ideelle Zusammenhang dieses Prozesses mit dem Prozeß Moltke- Harden darin zum Ausdruck gekommen, daß auch Fürst Eulenburg als Zeuge vor Gericht erschien und die Gelegenheit benutzte, die Aussage nachzuholen, die er neulich infolge feines leidenden Zustandes nicht hatte machen können. Unter seinem Eide versicherte er, daß er zwar schwärmerische Freundschaft gepflegt, aber niemals per¬ verse Neigungen gehegt oder gar betätigt habe. Auch bestritt er auf das ent¬ schiedenste, jemals gegen den Fürsten Bülow intrigiert zu beiden Fürst Bülow seinerseits fand Gelegenheit, in seine Aussage anch die Versicherung einzuflechten, daß er nicht nnr den Angriffen Harders gegen die „Liebenberger Tafelrunde" — den Freundeskreis des Fürsten Eulenburg — fernstehe, sondern auch gar nicht in der Lage gewesen sei, etwas gegen sie zu unternehmen. Er habe wohl ungünstige Ge¬ rüchte über sie ! gehört, aber kein Beweismaterial zur Verfügung gehabt, das ein Einschreiten begründet hätte. - i > , ! / ^ Die Wirkungen, die von diesen Prozessen ausgehn, werden voraussichtlich den Erwartungen der Gegner des Paragraphen 175 wenig entsprechen. Die Folgen der dreisten und überaus schamlosen Agitation scheinen vielmehr eine Gegenbewegung zu erzeugen, die an Stelle der weitgehenden Duldsamkeit gegen abnorme und krankhafte Veranlagungen einen starker» Schutz der Gesellschaft gegen die entsittlichenden Ein¬ flüsse der Agitation fordert. Dann würde wenigstens aus diesen Skandalen etwas Gutes entstehn. ^ '"^ Noch ein merkwürdiger Prozeß ist in der letzten Woche verhandelt worden, ein Fall, der allerdings eine ganz andre Frage betraf und mit Vorgängen skandalöser Natur nichts zu tun hatte. Wir meinen die nun wohl endlich den Streit abschließende gerichtliche Entscheidung in dem Fall des frühern Obersten Gätke. So unbedentend dieser spezielle Fall sein mochte, so entbehrte er doch nicht der grundsätzlichen Wichtigkeit Man hatte es wohl bis dahin nicht für möglich gehalten, daß ein ehe¬ maliger Offizier aus verfassungsrechtlichen Gründen die Billigkeit einer kaiserlichen Kabinettsorder bestreiten könne. Es ist aber ganz nützlich, daß einmal die allgemeine Aufmerksamkeit auf unklare und unzutreffende Vorstellungen, die sich hinsichtlich der rechtlichen Stellung des Offizierkorps eingeschlichen hatten, gelenkt worden ist. Wie die wiederholten Freisprechungen des Herrn Gätke und die ihnen zustimmenden Ansichten eines Teils der Presse zeigen^ hatte man sich daran gewöhnt, die Stellung des Offiziers von demselben Standpunkte zu betrachte» wie die des Beamten und dabei den Begriff der „Kommandogewalt" so eng zu fassen wie nur irgend möglich, das heißt nur als eine Befehlsbefugnis, die sich ^ beim Kaiser allerdings ans die ganze Armee erstreckt, aber inhaltlich nicht mehr bedeutet als die Befugnis

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/387>, abgerufen am 22.07.2024.