Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.Die Kurse für Regierungsreferendare jungen Verwaltungsbeamten in wichtige Gebiete der Gesetzgebung und Praxis ein¬ In dem dritten Teil des Kursus wird das Thema behandelt, das Da ist nun zunächst festzustellen: Was versteht man unter Kapital? Welche Dann folgen die Hauptgebiete des Kapitalwesens: Sparkassen, Versicherung. Die Kurse für Regierungsreferendare jungen Verwaltungsbeamten in wichtige Gebiete der Gesetzgebung und Praxis ein¬ In dem dritten Teil des Kursus wird das Thema behandelt, das Da ist nun zunächst festzustellen: Was versteht man unter Kapital? Welche Dann folgen die Hauptgebiete des Kapitalwesens: Sparkassen, Versicherung. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0292" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/303708"/> <fw type="header" place="top"> Die Kurse für Regierungsreferendare</fw><lb/> <p xml:id="ID_1231" prev="#ID_1230"> jungen Verwaltungsbeamten in wichtige Gebiete der Gesetzgebung und Praxis ein¬<lb/> zuführen. Ein großer Teil der Agrargesetzgebung, vor allem das Ablösungsgesetz<lb/> vom 2. März 1850 (Gesetzsammlung S. 77), ferner das Gesetz über die Ver¬<lb/> teilung öffentlicher Lasten bei Grundstücksteilungen usw. vom 25. August 1876<lb/> (Gesetzsammlung S. 405) nebst Novelle vom 10. August 1904 (Gesetzsammlung<lb/> S. 227), schließlich das ganze Verwaltungsstreit- und Beschlußverfahren sowie<lb/> die Schulunterhaltungsgesetzgebung — dies alles kann dabei zur Besprechung<lb/> gelangen. Und dann zuletzt ein kurzer Hinweis auf den praktischen Ausweg<lb/> des endlosen Streits, der darin bestand, daß es dem Dezernenten im Wege<lb/> mündlicher Verhandlung glückte, eine Einigung zu erreichen, wonach sich die<lb/> gesamte Schulgemeinde verpflichtete, dem Lehrer an Stelle der streitigen Natu¬<lb/> ralien eine bestimmte Geldsumme zu gewähren und diesen Geldbetrag in die<lb/> Einkommensnachweisung aufzunehmen. Dieser Ausweg kann dazu benutzt werden,<lb/> um nochmals eindringlich zu wiederholen, wie wichtig für den Verwaltungs¬<lb/> beamten stets die mündliche Verhandlung ist, und wie es oftmals durch praktisches<lb/> Eingreifen an Ort und Stelle vermieden werden kann, daß für nutzlosen Streit<lb/> Ströme von Tinte vergossen werden. Ist doch schon vor hundert Jahren der<lb/> große Verwaltungsreformator Reichsfreiherr vom Stein immer für die münd¬<lb/> liche Verhandlung eingetreten mit den Worten: „Mein ernster Wille ist, daß<lb/> künftig nicht mehr geschrieben, denn gehandelt, nicht noch so viel Zeit mit leeren<lb/> Förmlichkeiten verschwendet wird." (Vgl. Pertz, Leben Steins, Bd. II, S. 263.)<lb/> Und oftmals hat er mit hartem Ausdruck gescholten „auf die besoldeten, buch¬<lb/> gelehrten, interessenlosen, eigentumslosen Buralisten, die, es regne oder es schein<lb/> die Sonne, ihr Gehalt aus der Staatskasse erheben und schreiben, schreiben,<lb/> schreiben". (Treitschke, Geschichte des 19. Jahrhunderts, Bd. I, S. 272/273.)</p><lb/> <p xml:id="ID_1232"> In dem dritten Teil des Kursus wird das Thema behandelt, das<lb/> nach dem festgesetzten System an der Reihe ist. Eine „Einpaukerei" findet dabei<lb/> nur insofern statt, als Wert darauf gelegt wird, daß sich die Referendare das<lb/> System, die Reihenfolge der Arbeit, genau einprägen. Es geschieht dies aus<lb/> dem Grunde, damit sie sich selbst stets Rechenschaft darüber ablegen können,<lb/> welche Gebiete sie ungefähr beherrschen, wo noch Lücken ihres Wissens vor¬<lb/> handen sind, und vor allem auch, damit sie sich nicht systemlos eine Masse von<lb/> Wissen einprägen, das nicht durchdacht, nicht geistig durchgearbeitet ist. Das<lb/> ganze System des Kursus kann ich ja hier nicht anführen. Es sei deshalb nur<lb/> kurz das Gebiet berührt, das zurzeit in dem Kursus behandelt wird, nämlich<lb/> die Tätigkeit des Staates auf dem Gebiete der Kapitalpflege.</p><lb/> <p xml:id="ID_1233"> Da ist nun zunächst festzustellen: Was versteht man unter Kapital? Welche<lb/> Ansichten bestehn darüber in Wissenschaft und Praxis? Was ist das Haupt¬<lb/> merkmal der kapitalistischen Unternehmung, und wie ist der große Kampf zwischen<lb/> Unternehmer und Lohnarbeiter zu erklären?</p><lb/> <p xml:id="ID_1234" next="#ID_1235"> Dann folgen die Hauptgebiete des Kapitalwesens: Sparkassen, Versicherung.<lb/> Kredit, Banken, Aktiengesellschaften, Genossenschaften. Augenblicklich steht gerade</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0292]
Die Kurse für Regierungsreferendare
jungen Verwaltungsbeamten in wichtige Gebiete der Gesetzgebung und Praxis ein¬
zuführen. Ein großer Teil der Agrargesetzgebung, vor allem das Ablösungsgesetz
vom 2. März 1850 (Gesetzsammlung S. 77), ferner das Gesetz über die Ver¬
teilung öffentlicher Lasten bei Grundstücksteilungen usw. vom 25. August 1876
(Gesetzsammlung S. 405) nebst Novelle vom 10. August 1904 (Gesetzsammlung
S. 227), schließlich das ganze Verwaltungsstreit- und Beschlußverfahren sowie
die Schulunterhaltungsgesetzgebung — dies alles kann dabei zur Besprechung
gelangen. Und dann zuletzt ein kurzer Hinweis auf den praktischen Ausweg
des endlosen Streits, der darin bestand, daß es dem Dezernenten im Wege
mündlicher Verhandlung glückte, eine Einigung zu erreichen, wonach sich die
gesamte Schulgemeinde verpflichtete, dem Lehrer an Stelle der streitigen Natu¬
ralien eine bestimmte Geldsumme zu gewähren und diesen Geldbetrag in die
Einkommensnachweisung aufzunehmen. Dieser Ausweg kann dazu benutzt werden,
um nochmals eindringlich zu wiederholen, wie wichtig für den Verwaltungs¬
beamten stets die mündliche Verhandlung ist, und wie es oftmals durch praktisches
Eingreifen an Ort und Stelle vermieden werden kann, daß für nutzlosen Streit
Ströme von Tinte vergossen werden. Ist doch schon vor hundert Jahren der
große Verwaltungsreformator Reichsfreiherr vom Stein immer für die münd¬
liche Verhandlung eingetreten mit den Worten: „Mein ernster Wille ist, daß
künftig nicht mehr geschrieben, denn gehandelt, nicht noch so viel Zeit mit leeren
Förmlichkeiten verschwendet wird." (Vgl. Pertz, Leben Steins, Bd. II, S. 263.)
Und oftmals hat er mit hartem Ausdruck gescholten „auf die besoldeten, buch¬
gelehrten, interessenlosen, eigentumslosen Buralisten, die, es regne oder es schein
die Sonne, ihr Gehalt aus der Staatskasse erheben und schreiben, schreiben,
schreiben". (Treitschke, Geschichte des 19. Jahrhunderts, Bd. I, S. 272/273.)
In dem dritten Teil des Kursus wird das Thema behandelt, das
nach dem festgesetzten System an der Reihe ist. Eine „Einpaukerei" findet dabei
nur insofern statt, als Wert darauf gelegt wird, daß sich die Referendare das
System, die Reihenfolge der Arbeit, genau einprägen. Es geschieht dies aus
dem Grunde, damit sie sich selbst stets Rechenschaft darüber ablegen können,
welche Gebiete sie ungefähr beherrschen, wo noch Lücken ihres Wissens vor¬
handen sind, und vor allem auch, damit sie sich nicht systemlos eine Masse von
Wissen einprägen, das nicht durchdacht, nicht geistig durchgearbeitet ist. Das
ganze System des Kursus kann ich ja hier nicht anführen. Es sei deshalb nur
kurz das Gebiet berührt, das zurzeit in dem Kursus behandelt wird, nämlich
die Tätigkeit des Staates auf dem Gebiete der Kapitalpflege.
Da ist nun zunächst festzustellen: Was versteht man unter Kapital? Welche
Ansichten bestehn darüber in Wissenschaft und Praxis? Was ist das Haupt¬
merkmal der kapitalistischen Unternehmung, und wie ist der große Kampf zwischen
Unternehmer und Lohnarbeiter zu erklären?
Dann folgen die Hauptgebiete des Kapitalwesens: Sparkassen, Versicherung.
Kredit, Banken, Aktiengesellschaften, Genossenschaften. Augenblicklich steht gerade
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