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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Russische Briefe

sich aus sechs von der Gouvernementsversammlung ernannten Beigeordneten
zusammen. Den Vorsitz in der Kreisversammlung führte der Kreisadels-
marschall, in der Gouvernementsversammlung eine dnrch besondern Ukas zu
ernennende Person -- meist der Gouvernementsadelsmarschall. Die Sitzungen
waren öffentlich und fanden einmal jährlich statt, wobei die der Gouvernements¬
versammlungen nicht länger als zwanzig, die der Kreisversammlungen nicht
länger als sieben Tage währen durften.

Wie aus der kurzen Darstellung der Sjemstwoordnung hervorgeht, hat
der Adel lediglich als Besitzer einer gewissen Anzahl Deßjatinen Land, die
je nach dem Bodenwert in den verschiednen Kreisen verschieden ist, Zutritt zu
der Sjemstwo, und zwar mit allen Gutbesitzern zusammen. An Stelle des
Erbstandes war der Erwerbsstand getreten und damit durch die Gesetzgebung
einer Entwicklung Rechnung getragen, die sich in der Praxis trotz der Leib¬
eigenschaft längst vollzogen hatte. Daß in diesen Vorschriften von dem bis dahin
über Gebühr verwöhnten Adel eine Zurücksetzung gefunden werden konnte,
mögen folgende Zahlen zeigen. Im Jahre 1878 gab es im ganzen 114716 adliche
Besitzungen. Davon waren 24381 über 600 Deßjatinen groß, 33 784 von
100 bis 500, 42 754 von 10 bis 100 und 13797 nicht einmal 10 Deßjatinen.*)
Das will sagen: von 114716 adlichen Gütern waren höchstens 58165 in den
Sjemstwoversammlungen vertreten, das heißt, wenn nicht eine ganze Anzahl
von Mandaten an die bürgerlichen Vertreter gefallen waren. Also mindestens
die Hälfte des Adels, die bis 1864 als Beamte des Staates und adlicher
Institutionen in der Provinz schaltete, wurde durch das Sjemstwostatut an
die zweite Stelle gerückt. Es läßt sich denken, daß allein schon dieser Um¬
stand eine Menge Reibungen hervorgerufen hat, die vom ersten Tage an
zwischen den Selbstverwaltungskörpern und der Bureaukratie herrschten, um
so mehr als die meisten alten Beamten doch in ihren Stellungen blieben, wenn
auch unter andrer Benennung. Dieser psychologische Punkt, dem ich im Ein¬
verständnis mit Herrn Goremykin und im Gegensatz zu Herrn Witte**) eine




*) Die Tatsache, daß schon 1878 sast ein Achtel des Adels weniger als 40 Morgen be¬
sitzt, deutet daraus hin, welche gewaltigen sozialen und wirtschaftlichen Gegensätze innerhalb
dieses "Standes" herrschen. Diese Gegensatze treten noch mehr hervor, sobald wir uns daran
erinnern, wie viele Adliche über 40000 Morgen verfügen, und daß es einzelne unter ihnen
gibt, die drei bis vier Millionen Morgen Land zu eigen nennen. Unter den Fabrikarbeitern
sind Inhaber von Adelspässen gegenwärtig keine Seltenheit.
*5) Siehe dessen Denkschrift über die Sjemstwo an den Zaren vom Jahre 1899, heraus¬
gegeben von Peter Struve, Stuttgart, bei I, H, W. Dietz Nachfolger (G. in. b, H,), 1903. Die
Schrift wurde durch E, von der Brügger in seinem Werk "Das heutige Rußland", Leipzig,
Veit K Co., 1902, eingehend gewürdigt. Besonders charakteristisch für die Stellung eines Ministers
im alten Nußland ist die Tatsache, daß sich der Finanzminister Witte für seine Ausführungen
keines amtlichen Materials bedienen konnte. So war er gezwungen, seine Anschauung dnrch
die tatsächlichen Angaben von Leroy-Beaulieu, Kerman, Wallace, Dragomanow, Dshanschejew
zu belegen.
Russische Briefe

sich aus sechs von der Gouvernementsversammlung ernannten Beigeordneten
zusammen. Den Vorsitz in der Kreisversammlung führte der Kreisadels-
marschall, in der Gouvernementsversammlung eine dnrch besondern Ukas zu
ernennende Person — meist der Gouvernementsadelsmarschall. Die Sitzungen
waren öffentlich und fanden einmal jährlich statt, wobei die der Gouvernements¬
versammlungen nicht länger als zwanzig, die der Kreisversammlungen nicht
länger als sieben Tage währen durften.

Wie aus der kurzen Darstellung der Sjemstwoordnung hervorgeht, hat
der Adel lediglich als Besitzer einer gewissen Anzahl Deßjatinen Land, die
je nach dem Bodenwert in den verschiednen Kreisen verschieden ist, Zutritt zu
der Sjemstwo, und zwar mit allen Gutbesitzern zusammen. An Stelle des
Erbstandes war der Erwerbsstand getreten und damit durch die Gesetzgebung
einer Entwicklung Rechnung getragen, die sich in der Praxis trotz der Leib¬
eigenschaft längst vollzogen hatte. Daß in diesen Vorschriften von dem bis dahin
über Gebühr verwöhnten Adel eine Zurücksetzung gefunden werden konnte,
mögen folgende Zahlen zeigen. Im Jahre 1878 gab es im ganzen 114716 adliche
Besitzungen. Davon waren 24381 über 600 Deßjatinen groß, 33 784 von
100 bis 500, 42 754 von 10 bis 100 und 13797 nicht einmal 10 Deßjatinen.*)
Das will sagen: von 114716 adlichen Gütern waren höchstens 58165 in den
Sjemstwoversammlungen vertreten, das heißt, wenn nicht eine ganze Anzahl
von Mandaten an die bürgerlichen Vertreter gefallen waren. Also mindestens
die Hälfte des Adels, die bis 1864 als Beamte des Staates und adlicher
Institutionen in der Provinz schaltete, wurde durch das Sjemstwostatut an
die zweite Stelle gerückt. Es läßt sich denken, daß allein schon dieser Um¬
stand eine Menge Reibungen hervorgerufen hat, die vom ersten Tage an
zwischen den Selbstverwaltungskörpern und der Bureaukratie herrschten, um
so mehr als die meisten alten Beamten doch in ihren Stellungen blieben, wenn
auch unter andrer Benennung. Dieser psychologische Punkt, dem ich im Ein¬
verständnis mit Herrn Goremykin und im Gegensatz zu Herrn Witte**) eine




*) Die Tatsache, daß schon 1878 sast ein Achtel des Adels weniger als 40 Morgen be¬
sitzt, deutet daraus hin, welche gewaltigen sozialen und wirtschaftlichen Gegensätze innerhalb
dieses „Standes" herrschen. Diese Gegensatze treten noch mehr hervor, sobald wir uns daran
erinnern, wie viele Adliche über 40000 Morgen verfügen, und daß es einzelne unter ihnen
gibt, die drei bis vier Millionen Morgen Land zu eigen nennen. Unter den Fabrikarbeitern
sind Inhaber von Adelspässen gegenwärtig keine Seltenheit.
*5) Siehe dessen Denkschrift über die Sjemstwo an den Zaren vom Jahre 1899, heraus¬
gegeben von Peter Struve, Stuttgart, bei I, H, W. Dietz Nachfolger (G. in. b, H,), 1903. Die
Schrift wurde durch E, von der Brügger in seinem Werk „Das heutige Rußland", Leipzig,
Veit K Co., 1902, eingehend gewürdigt. Besonders charakteristisch für die Stellung eines Ministers
im alten Nußland ist die Tatsache, daß sich der Finanzminister Witte für seine Ausführungen
keines amtlichen Materials bedienen konnte. So war er gezwungen, seine Anschauung dnrch
die tatsächlichen Angaben von Leroy-Beaulieu, Kerman, Wallace, Dragomanow, Dshanschejew
zu belegen.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/658>, abgerufen am 01.09.2024.