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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Russische Briefe

hat die Bureaukratie und die Intelligenz geleistet, während sich der land¬
besitzende Teil des Adels mit dem ihm ausgezahlten Gelde erst recht Aus¬
schweifungen aller Art hingab, oder soweit er Verbindung zum Hofe hatte,
zu retten suchte, was zu retten war. Seit Aufhebung der Leibeigenschaft war
die Adelsfrage ein Teil der Agrarfrage geworden. Wenn seitens des Adels
ständische Interessen in den Vordergrund geschoben wurden, oder wenn der
Adel als Stand den Zaren an der Regierung über die Bauern helfen sollte,
sind ganz nüchterne materielle Erwägungen einzelner am Hofe Mächtiger be¬
stimmend gewesen. Hinter dem Wort Adel verbirgt sich seit 1861 in Ru߬
land der Begriff Clique. Denn durch die Reform wurde nach Lage der
Dinge nicht ein ganzer geschlossener Stand geschädigt, sondern nur der kleine
Teil daraus, der Landwirtschaft mit Hilfe leibeigner Bauern betrieb. Für
diesen Teil des Adels -- Nichtadliche hatten keine Leibeignen -- brachte die
gewählte Form der Bauernemanzipation eine schwere wirtschaftliche Krisis, die
um so schärfer war, als abgesehen von dem Verlust der Arbeitshände auch die
damit zusammenhängenden Kreditinstitute geschlossen wurden.") In politischer
Beziehung aber wurde die landbesitzende (lvorsaustvo als solche fast völlig
ausgeschaltet. Die Einführung der Sjemstwo, deren Wahlrecht nicht Erbstände,
sondern Berufsstünde berücksichtigte, das Gerichtsstatut, die Bauern- und
Friedensgerichte sowie schließlich die Einführung eines Bilduugszenfns für
den Eintritt in den Staatsdienst nahm dem Adel die wichtigsten Vorrechte,
deren er sich bis dahin gegenüber den andern Ständen erfreut hatte. Der
Adel hatte somit in den sechziger Jahren nach seiner Meinung die Mit¬
wirkung an der Regierung verloren, die er immer als seine Domäne be¬
trachtet hatte.

Was ihm blieb, das war die äußerliche, durch Katharina verliehene ständische
Organisation, einige Vorrechte beim Besuch militärischer Bildungsanstalten
und als größtes Recht das Petitionsrecht beim Zaren durch Vermittlung der
Gouvernementsadelsmarschälle."") Aber -- und das scheint mir das Unglück der




allzu großen Anzahl von privaten Agrarbanken 1866; 2. die Vernichtung der staatlichen Be¬
deutung des Standes, dadurch, daß ihnen das Recht genommen wurde, für die Verwaltung der
Bauern, für deren sittliches und wirtschaftliches Wohlergehen und für die genaue Ausführung
der auf ihnen liegenden Verpflichtungen verantwortliche Staatsbeamten zu sein; 3. den Ver¬
lust ihrer Ehrenstellung auf dem platten Lande, durch Herabsetzung auf die Stufe von ge¬
wöhnlichen Grundbesitzern, d. i. durch ihre Verwandlung aus Vertretern eines Standes in
Vertreter einer Klasse, und 4. die Notwendigkeit der Übersiedlung vom Lande, um sich Existenz¬
mittel zu schaffen, die Emigration des Adels, die in den Städten eine Vermischung des Adels
mit dem "intelligenten" Proletariat . . ."
"Tätigkeit des Finanzministeriums von 1881 bis 1894", amtliche Ausgabe, Se. Peters¬
burg, W. Kirschbaum, 1902, S. 29.
^) Dieses Recht wurde der cI^vorsau"Kvo schon am 21. April 1785 durch Katharina die
Zweite geschenkt (gramata). Dann im Jahre 1831 wurden entsprechende Bestimmungen ver¬
ändert und ergänzt in die Paragraphen 7 und 62 der Vorschriften über die Adelsversammlungen,
die Wahlen und den Dienst des Adels hinüber genommen; sie bildeten die Grundlage für
Russische Briefe

hat die Bureaukratie und die Intelligenz geleistet, während sich der land¬
besitzende Teil des Adels mit dem ihm ausgezahlten Gelde erst recht Aus¬
schweifungen aller Art hingab, oder soweit er Verbindung zum Hofe hatte,
zu retten suchte, was zu retten war. Seit Aufhebung der Leibeigenschaft war
die Adelsfrage ein Teil der Agrarfrage geworden. Wenn seitens des Adels
ständische Interessen in den Vordergrund geschoben wurden, oder wenn der
Adel als Stand den Zaren an der Regierung über die Bauern helfen sollte,
sind ganz nüchterne materielle Erwägungen einzelner am Hofe Mächtiger be¬
stimmend gewesen. Hinter dem Wort Adel verbirgt sich seit 1861 in Ru߬
land der Begriff Clique. Denn durch die Reform wurde nach Lage der
Dinge nicht ein ganzer geschlossener Stand geschädigt, sondern nur der kleine
Teil daraus, der Landwirtschaft mit Hilfe leibeigner Bauern betrieb. Für
diesen Teil des Adels — Nichtadliche hatten keine Leibeignen — brachte die
gewählte Form der Bauernemanzipation eine schwere wirtschaftliche Krisis, die
um so schärfer war, als abgesehen von dem Verlust der Arbeitshände auch die
damit zusammenhängenden Kreditinstitute geschlossen wurden.") In politischer
Beziehung aber wurde die landbesitzende (lvorsaustvo als solche fast völlig
ausgeschaltet. Die Einführung der Sjemstwo, deren Wahlrecht nicht Erbstände,
sondern Berufsstünde berücksichtigte, das Gerichtsstatut, die Bauern- und
Friedensgerichte sowie schließlich die Einführung eines Bilduugszenfns für
den Eintritt in den Staatsdienst nahm dem Adel die wichtigsten Vorrechte,
deren er sich bis dahin gegenüber den andern Ständen erfreut hatte. Der
Adel hatte somit in den sechziger Jahren nach seiner Meinung die Mit¬
wirkung an der Regierung verloren, die er immer als seine Domäne be¬
trachtet hatte.

Was ihm blieb, das war die äußerliche, durch Katharina verliehene ständische
Organisation, einige Vorrechte beim Besuch militärischer Bildungsanstalten
und als größtes Recht das Petitionsrecht beim Zaren durch Vermittlung der
Gouvernementsadelsmarschälle."") Aber — und das scheint mir das Unglück der




allzu großen Anzahl von privaten Agrarbanken 1866; 2. die Vernichtung der staatlichen Be¬
deutung des Standes, dadurch, daß ihnen das Recht genommen wurde, für die Verwaltung der
Bauern, für deren sittliches und wirtschaftliches Wohlergehen und für die genaue Ausführung
der auf ihnen liegenden Verpflichtungen verantwortliche Staatsbeamten zu sein; 3. den Ver¬
lust ihrer Ehrenstellung auf dem platten Lande, durch Herabsetzung auf die Stufe von ge¬
wöhnlichen Grundbesitzern, d. i. durch ihre Verwandlung aus Vertretern eines Standes in
Vertreter einer Klasse, und 4. die Notwendigkeit der Übersiedlung vom Lande, um sich Existenz¬
mittel zu schaffen, die Emigration des Adels, die in den Städten eine Vermischung des Adels
mit dem »intelligenten« Proletariat . . ."
„Tätigkeit des Finanzministeriums von 1881 bis 1894", amtliche Ausgabe, Se. Peters¬
burg, W. Kirschbaum, 1902, S. 29.
^) Dieses Recht wurde der cI^vorsau»Kvo schon am 21. April 1785 durch Katharina die
Zweite geschenkt (gramata). Dann im Jahre 1831 wurden entsprechende Bestimmungen ver¬
ändert und ergänzt in die Paragraphen 7 und 62 der Vorschriften über die Adelsversammlungen,
die Wahlen und den Dienst des Adels hinüber genommen; sie bildeten die Grundlage für
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/656>, abgerufen am 01.09.2024.