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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr.

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Russische Briefe

Feudalen, die im Laufe der Zeit in ihrem Kampfe gegen die höhere Gewalt
unterlagen und sich ihr unterwerfen mußten. Die Erinnerung an die Zeit, wo
diese Feudalen selbständige Herren waren, hat sich im Gedächtnis ihrer Nach¬
kommen wach erhalten. Ebenso ist ein Gefühl dynastischen Stolzes, als Folge
der Einnerung dessen, was sie ehemals gewesen, geblieben und damit auch das
Gefühl der ständischen Ritterehre sowie die Gewohnheit, Ehrenbezeugungen zu
beanspruchen. ...

... Der russische Adel dagegen war stets Diener des den Staat ver¬
körpernden regierenden Fürsten oder Herrschers. Ihren Stolz und ihre Ehre
sahen die russischen Adlichen in genauer und hingebender(?) Diensterfüllung
gegen Zar und Vaterland. . .. Überhaupt bedeutete das Wort Ehre für die
russischen Bojaren und Adlichen mehr Annäherung an die oberste Gewalt und
deren unmittelbarste Unterstützung in der Verwaltung des Landes. Die Ehr¬
losigkeit entsprach dem Begriff der Ungnade. Bei einer solchen (rein äußerlichen)
Auffassung des Ehrbegriffs seitens der russischen Adlichen konnte er keinen
Widerspruch zu seiner Stellung darin sehn, wenn er sich noch in der Epoche
der Zaren (bis Mitte des achtzehnten Jahrhunderts) unter Bittschreiben als
"Sklave" oder in verkleinernder Form: Fedjka, Wanjka, Waßjka unter¬
schrieb ..."

Tatsächlich hat der Teil der Gesellschaft, der sich der russische Adel nennt,
bei seinem Entsteh" nichts besessen, sei es an ideellen oder materiellen Eigen¬
schaften, was geeignet gewesen wäre, ihm die Autorität innerhalb der Bevölkerung
zu sichern, die der Adel in Westeuropa zu allen Zeiten auch dort besessen hat,
wo er angefeindet wurde. Diese Erscheinung geht aus dem von den Russen
selbst zugegebncn weiblichen Charakter des Volks hervor, den gewisse Kreise
durch starke Entwicklung des demokratischen Sinnes zu bemänteln suchen. Diese
Eigenschaft hat zu der Erniedrigung des Volks geführt, die in der Berufung
Fremder, der Runks, zur Herrschaft liegt. Keiner der vorhandnen Stammes-
oder Familienoberhäupter war stark, fleißig und mutig genug, sich die zum
Herrschen notwendige Macht zu schaffen. Aber auch in den niedrigen Schichten
des Volks fehlte es an irgendeinem kräftigen Triebe, der über die Befriedigung
materieller Interessen hinausging und zum Betriebe einer territorialen Interessen-
Politik geführt haben könnte. So kam es, daß die Autorität der ävorMns nicht
in der kriegerischen oder wirtschaftlichen Tüchtigkeit einer ganzen sozialen Schicht
begründet lag, sondern lediglich in dem Maß der Gnade, die jedem einzelnen



Die Unrichtigkeit der Behauptung geht schon aus der Tatsache hervor, daß sich die
Adlichen durchaus nicht verpflichtet fühlten, dein angestammten Fürsten zu dienen. Als "freiwillige
Diener" gingen sie bis in die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts zu dem Herrn, der ihnen die
größten Vorteile bot. So gab es um 1550 im Fürstentum Twer L74 Großgrundbesitzer. Von
'sum dienten nur 230 dem angestammten Großfürsten, 46 drei Verwandten des Großfürsten, 60
dein Erzbischof von Twer, und ISO dienten überhaupt niemand. Miljukow, P., Skizzen aus der
russischen Kultur, Teil I. Fünfte Auflage. Se. Petersburg, 1904. S, 208 ff.
Grenzboten III 1907 65
Russische Briefe

Feudalen, die im Laufe der Zeit in ihrem Kampfe gegen die höhere Gewalt
unterlagen und sich ihr unterwerfen mußten. Die Erinnerung an die Zeit, wo
diese Feudalen selbständige Herren waren, hat sich im Gedächtnis ihrer Nach¬
kommen wach erhalten. Ebenso ist ein Gefühl dynastischen Stolzes, als Folge
der Einnerung dessen, was sie ehemals gewesen, geblieben und damit auch das
Gefühl der ständischen Ritterehre sowie die Gewohnheit, Ehrenbezeugungen zu
beanspruchen. ...

... Der russische Adel dagegen war stets Diener des den Staat ver¬
körpernden regierenden Fürsten oder Herrschers. Ihren Stolz und ihre Ehre
sahen die russischen Adlichen in genauer und hingebender(?) Diensterfüllung
gegen Zar und Vaterland. . .. Überhaupt bedeutete das Wort Ehre für die
russischen Bojaren und Adlichen mehr Annäherung an die oberste Gewalt und
deren unmittelbarste Unterstützung in der Verwaltung des Landes. Die Ehr¬
losigkeit entsprach dem Begriff der Ungnade. Bei einer solchen (rein äußerlichen)
Auffassung des Ehrbegriffs seitens der russischen Adlichen konnte er keinen
Widerspruch zu seiner Stellung darin sehn, wenn er sich noch in der Epoche
der Zaren (bis Mitte des achtzehnten Jahrhunderts) unter Bittschreiben als
»Sklave« oder in verkleinernder Form: Fedjka, Wanjka, Waßjka unter¬
schrieb ..."

Tatsächlich hat der Teil der Gesellschaft, der sich der russische Adel nennt,
bei seinem Entsteh» nichts besessen, sei es an ideellen oder materiellen Eigen¬
schaften, was geeignet gewesen wäre, ihm die Autorität innerhalb der Bevölkerung
zu sichern, die der Adel in Westeuropa zu allen Zeiten auch dort besessen hat,
wo er angefeindet wurde. Diese Erscheinung geht aus dem von den Russen
selbst zugegebncn weiblichen Charakter des Volks hervor, den gewisse Kreise
durch starke Entwicklung des demokratischen Sinnes zu bemänteln suchen. Diese
Eigenschaft hat zu der Erniedrigung des Volks geführt, die in der Berufung
Fremder, der Runks, zur Herrschaft liegt. Keiner der vorhandnen Stammes-
oder Familienoberhäupter war stark, fleißig und mutig genug, sich die zum
Herrschen notwendige Macht zu schaffen. Aber auch in den niedrigen Schichten
des Volks fehlte es an irgendeinem kräftigen Triebe, der über die Befriedigung
materieller Interessen hinausging und zum Betriebe einer territorialen Interessen-
Politik geführt haben könnte. So kam es, daß die Autorität der ävorMns nicht
in der kriegerischen oder wirtschaftlichen Tüchtigkeit einer ganzen sozialen Schicht
begründet lag, sondern lediglich in dem Maß der Gnade, die jedem einzelnen



Die Unrichtigkeit der Behauptung geht schon aus der Tatsache hervor, daß sich die
Adlichen durchaus nicht verpflichtet fühlten, dein angestammten Fürsten zu dienen. Als „freiwillige
Diener" gingen sie bis in die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts zu dem Herrn, der ihnen die
größten Vorteile bot. So gab es um 1550 im Fürstentum Twer L74 Großgrundbesitzer. Von
'sum dienten nur 230 dem angestammten Großfürsten, 46 drei Verwandten des Großfürsten, 60
dein Erzbischof von Twer, und ISO dienten überhaupt niemand. Miljukow, P., Skizzen aus der
russischen Kultur, Teil I. Fünfte Auflage. Se. Petersburg, 1904. S, 208 ff.
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[0505] Russische Briefe Feudalen, die im Laufe der Zeit in ihrem Kampfe gegen die höhere Gewalt unterlagen und sich ihr unterwerfen mußten. Die Erinnerung an die Zeit, wo diese Feudalen selbständige Herren waren, hat sich im Gedächtnis ihrer Nach¬ kommen wach erhalten. Ebenso ist ein Gefühl dynastischen Stolzes, als Folge der Einnerung dessen, was sie ehemals gewesen, geblieben und damit auch das Gefühl der ständischen Ritterehre sowie die Gewohnheit, Ehrenbezeugungen zu beanspruchen. ... ... Der russische Adel dagegen war stets Diener des den Staat ver¬ körpernden regierenden Fürsten oder Herrschers. Ihren Stolz und ihre Ehre sahen die russischen Adlichen in genauer und hingebender(?) Diensterfüllung gegen Zar und Vaterland. . .. Überhaupt bedeutete das Wort Ehre für die russischen Bojaren und Adlichen mehr Annäherung an die oberste Gewalt und deren unmittelbarste Unterstützung in der Verwaltung des Landes. Die Ehr¬ losigkeit entsprach dem Begriff der Ungnade. Bei einer solchen (rein äußerlichen) Auffassung des Ehrbegriffs seitens der russischen Adlichen konnte er keinen Widerspruch zu seiner Stellung darin sehn, wenn er sich noch in der Epoche der Zaren (bis Mitte des achtzehnten Jahrhunderts) unter Bittschreiben als »Sklave« oder in verkleinernder Form: Fedjka, Wanjka, Waßjka unter¬ schrieb ..." Tatsächlich hat der Teil der Gesellschaft, der sich der russische Adel nennt, bei seinem Entsteh» nichts besessen, sei es an ideellen oder materiellen Eigen¬ schaften, was geeignet gewesen wäre, ihm die Autorität innerhalb der Bevölkerung zu sichern, die der Adel in Westeuropa zu allen Zeiten auch dort besessen hat, wo er angefeindet wurde. Diese Erscheinung geht aus dem von den Russen selbst zugegebncn weiblichen Charakter des Volks hervor, den gewisse Kreise durch starke Entwicklung des demokratischen Sinnes zu bemänteln suchen. Diese Eigenschaft hat zu der Erniedrigung des Volks geführt, die in der Berufung Fremder, der Runks, zur Herrschaft liegt. Keiner der vorhandnen Stammes- oder Familienoberhäupter war stark, fleißig und mutig genug, sich die zum Herrschen notwendige Macht zu schaffen. Aber auch in den niedrigen Schichten des Volks fehlte es an irgendeinem kräftigen Triebe, der über die Befriedigung materieller Interessen hinausging und zum Betriebe einer territorialen Interessen- Politik geführt haben könnte. So kam es, daß die Autorität der ävorMns nicht in der kriegerischen oder wirtschaftlichen Tüchtigkeit einer ganzen sozialen Schicht begründet lag, sondern lediglich in dem Maß der Gnade, die jedem einzelnen Die Unrichtigkeit der Behauptung geht schon aus der Tatsache hervor, daß sich die Adlichen durchaus nicht verpflichtet fühlten, dein angestammten Fürsten zu dienen. Als „freiwillige Diener" gingen sie bis in die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts zu dem Herrn, der ihnen die größten Vorteile bot. So gab es um 1550 im Fürstentum Twer L74 Großgrundbesitzer. Von 'sum dienten nur 230 dem angestammten Großfürsten, 46 drei Verwandten des Großfürsten, 60 dein Erzbischof von Twer, und ISO dienten überhaupt niemand. Miljukow, P., Skizzen aus der russischen Kultur, Teil I. Fünfte Auflage. Se. Petersburg, 1904. S, 208 ff. Grenzboten III 1907 65

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_302701/505>, abgerufen am 12.12.2024.