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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Der Entwurf hat eine so allgemeine und grundsätzliche Ablehnung von feiten
des Apothekerstandes gefunden, daß er wohl kaum in dieser Form Gesetz werden
dürfte. Was man eigentlich in Apothekerkreisen erwartet hat, ist schwer zu sagen.
Sicher ist aber, daß einzelne Teile der Begründung und der polizeiliche Charakter,
besonders die in Aussicht gestellte Einführung von Ordnungsstrafen so erregend
gewirkt haben, daß man darüber alles gute und annehmbare des Entwurfs fast
übersieht. Vor allem aber fehlt dem Apothekerstande durchgehend jedes Verständnis
für den großen Grundgedanken des Entwurfs, die Steuer der Arzneimittel den
wirtschaftlich schwächern Teilen unsers Volkes möglichst abzunehmen.

Unter den Mißständen, die sich im Apothekenwesen entwickelt haben, führt die
Begründung des Entwurfs vom Standpunkte der öffentlichen Interessen (auf¬
fallenderweise an zweiter Stelle, nämlich nach den Mißständen, die für den Apo¬
thekerstand selbst bestehn) auch die ständige Steigerung der Arzneipreise an, sowie
den aus der Verschuldung der Apotheker sich ergebenden Antrieb, den Geschäfts¬
gewinn durch Führung minderwertiger Arzneien und durch Geheimmittelhandel zu
steigern. Da diese beiden Punkte vom volkswirtschaftlichen Standpunkt das wichtigste
Argument für eine Apothckenreform bilden, da sie es aber auch sind, die am aller-
schcirfsten von den Apothekern bekämpft und bestritten zu werden Pflegen, so müssen
wir näher auf sie eingehen.

Steigen die Arzncipreise wirklich? Der Entwurf behauptet es. Die Apo¬
theke" widersprechen und beweisen an der Hemd von Zahlen, daß es nicht der
Fall ist. Wer hat Recht? Beide. Dem Wortlaut nach haben die Apotheker
Recht. Eine wirkliche Erhöhung der Nezepturvreise ist kaum zu bemerken, jeden¬
falls aber durch Erniedrigungen anderwärts fast ausgeglichen. Aber dem Sinne
nach hat der Staat Recht; er meint, die Arzneipreise müßten künstlich hoch¬
gehalten werden, über ihren eigentlichen Wert hinaus gesteigert werden, um die
Apotheken nicht in ihrer Rentabilität noch mehr zu schwächen. Denn es war doch
der Grundzug der 1905 eingeführten Neichsarzneitaxe, daß mit dem Heilwert des
Medikaments ein für allemal gebrochen werden sollte und nnr noch ein Warenwert
bestehen sollte. Die Wirkung dieser Tendenz mußte aber ausgeglichen werden durch
Erhöhung der Arbeitspreise, besonders durch Einführung einer Dispensationsgebühr
von 15 Pfennigen für jedes Rezept. Diese Dispensation ist im Grunde nichts
als eine indirekte Steuer, die von der kranken Bevölkerung erhoben wird, eine
Steuer, die notwendig ist, um die überschütteten, unrentabel" Betriebe zu erhalten.
Nähme man heute den Apothekern die Dispensationsgebühr, so würden die meisten
kleinen allein arbeitenden Besitzer vor einem Ausfall von 1200 bis 1500 Mark,
das heißt vor dem Ruin stehn, und die mit einem Gehilfen arbeitenden müßten
auf diese Hilfskraft verzichte".

Ebenso bedingt Recht hat der Entwurf mit der andern Behauptung, daß in¬
folge der Verschuldung der Apotheken die Besitzer gezwungen seien, ihren Geschäfts¬
gewinn zu steigern (durch Führung minderwertiger Arzneimittel und dnrch Geheim¬
mittelhandel). Der Stein des Anstoßes ist hier die Parenthese; ohne diese muß
der Satz unbedingt anerkannt werden. Es ist volkswirtschaftlich ein schwerer Mi߬
stand, daß die Apotheker gezwungen sind, überhaupt ihren Geschäftsgewinn künstlich
zu steigern. Hieran trägt aber mit die Hauptschuld der Rückgang der Rezeptur,
hervorgerufen durch die Verschärfung der wirtschaftlichen Gegensätze in der Kon¬
stellation: Apotheker -- Ärzte -- Krankenkassen, in der der Apotheker meist den
schwächste" Stand hat.

Die "Führung minderwertiger Arzneimittel" kann nur als eine Entgleisung aus
dem Bereiche des Tatsächlichen bezeichnet werden, dagegen ist das andre Glied -- der


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Der Entwurf hat eine so allgemeine und grundsätzliche Ablehnung von feiten
des Apothekerstandes gefunden, daß er wohl kaum in dieser Form Gesetz werden
dürfte. Was man eigentlich in Apothekerkreisen erwartet hat, ist schwer zu sagen.
Sicher ist aber, daß einzelne Teile der Begründung und der polizeiliche Charakter,
besonders die in Aussicht gestellte Einführung von Ordnungsstrafen so erregend
gewirkt haben, daß man darüber alles gute und annehmbare des Entwurfs fast
übersieht. Vor allem aber fehlt dem Apothekerstande durchgehend jedes Verständnis
für den großen Grundgedanken des Entwurfs, die Steuer der Arzneimittel den
wirtschaftlich schwächern Teilen unsers Volkes möglichst abzunehmen.

Unter den Mißständen, die sich im Apothekenwesen entwickelt haben, führt die
Begründung des Entwurfs vom Standpunkte der öffentlichen Interessen (auf¬
fallenderweise an zweiter Stelle, nämlich nach den Mißständen, die für den Apo¬
thekerstand selbst bestehn) auch die ständige Steigerung der Arzneipreise an, sowie
den aus der Verschuldung der Apotheker sich ergebenden Antrieb, den Geschäfts¬
gewinn durch Führung minderwertiger Arzneien und durch Geheimmittelhandel zu
steigern. Da diese beiden Punkte vom volkswirtschaftlichen Standpunkt das wichtigste
Argument für eine Apothckenreform bilden, da sie es aber auch sind, die am aller-
schcirfsten von den Apothekern bekämpft und bestritten zu werden Pflegen, so müssen
wir näher auf sie eingehen.

Steigen die Arzncipreise wirklich? Der Entwurf behauptet es. Die Apo¬
theke» widersprechen und beweisen an der Hemd von Zahlen, daß es nicht der
Fall ist. Wer hat Recht? Beide. Dem Wortlaut nach haben die Apotheker
Recht. Eine wirkliche Erhöhung der Nezepturvreise ist kaum zu bemerken, jeden¬
falls aber durch Erniedrigungen anderwärts fast ausgeglichen. Aber dem Sinne
nach hat der Staat Recht; er meint, die Arzneipreise müßten künstlich hoch¬
gehalten werden, über ihren eigentlichen Wert hinaus gesteigert werden, um die
Apotheken nicht in ihrer Rentabilität noch mehr zu schwächen. Denn es war doch
der Grundzug der 1905 eingeführten Neichsarzneitaxe, daß mit dem Heilwert des
Medikaments ein für allemal gebrochen werden sollte und nnr noch ein Warenwert
bestehen sollte. Die Wirkung dieser Tendenz mußte aber ausgeglichen werden durch
Erhöhung der Arbeitspreise, besonders durch Einführung einer Dispensationsgebühr
von 15 Pfennigen für jedes Rezept. Diese Dispensation ist im Grunde nichts
als eine indirekte Steuer, die von der kranken Bevölkerung erhoben wird, eine
Steuer, die notwendig ist, um die überschütteten, unrentabel» Betriebe zu erhalten.
Nähme man heute den Apothekern die Dispensationsgebühr, so würden die meisten
kleinen allein arbeitenden Besitzer vor einem Ausfall von 1200 bis 1500 Mark,
das heißt vor dem Ruin stehn, und die mit einem Gehilfen arbeitenden müßten
auf diese Hilfskraft verzichte».

Ebenso bedingt Recht hat der Entwurf mit der andern Behauptung, daß in¬
folge der Verschuldung der Apotheken die Besitzer gezwungen seien, ihren Geschäfts¬
gewinn zu steigern (durch Führung minderwertiger Arzneimittel und dnrch Geheim¬
mittelhandel). Der Stein des Anstoßes ist hier die Parenthese; ohne diese muß
der Satz unbedingt anerkannt werden. Es ist volkswirtschaftlich ein schwerer Mi߬
stand, daß die Apotheker gezwungen sind, überhaupt ihren Geschäftsgewinn künstlich
zu steigern. Hieran trägt aber mit die Hauptschuld der Rückgang der Rezeptur,
hervorgerufen durch die Verschärfung der wirtschaftlichen Gegensätze in der Kon¬
stellation: Apotheker — Ärzte — Krankenkassen, in der der Apotheker meist den
schwächste» Stand hat.

Die „Führung minderwertiger Arzneimittel" kann nur als eine Entgleisung aus
dem Bereiche des Tatsächlichen bezeichnet werden, dagegen ist das andre Glied — der


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[0488] Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Entwurf hat eine so allgemeine und grundsätzliche Ablehnung von feiten des Apothekerstandes gefunden, daß er wohl kaum in dieser Form Gesetz werden dürfte. Was man eigentlich in Apothekerkreisen erwartet hat, ist schwer zu sagen. Sicher ist aber, daß einzelne Teile der Begründung und der polizeiliche Charakter, besonders die in Aussicht gestellte Einführung von Ordnungsstrafen so erregend gewirkt haben, daß man darüber alles gute und annehmbare des Entwurfs fast übersieht. Vor allem aber fehlt dem Apothekerstande durchgehend jedes Verständnis für den großen Grundgedanken des Entwurfs, die Steuer der Arzneimittel den wirtschaftlich schwächern Teilen unsers Volkes möglichst abzunehmen. Unter den Mißständen, die sich im Apothekenwesen entwickelt haben, führt die Begründung des Entwurfs vom Standpunkte der öffentlichen Interessen (auf¬ fallenderweise an zweiter Stelle, nämlich nach den Mißständen, die für den Apo¬ thekerstand selbst bestehn) auch die ständige Steigerung der Arzneipreise an, sowie den aus der Verschuldung der Apotheker sich ergebenden Antrieb, den Geschäfts¬ gewinn durch Führung minderwertiger Arzneien und durch Geheimmittelhandel zu steigern. Da diese beiden Punkte vom volkswirtschaftlichen Standpunkt das wichtigste Argument für eine Apothckenreform bilden, da sie es aber auch sind, die am aller- schcirfsten von den Apothekern bekämpft und bestritten zu werden Pflegen, so müssen wir näher auf sie eingehen. Steigen die Arzncipreise wirklich? Der Entwurf behauptet es. Die Apo¬ theke» widersprechen und beweisen an der Hemd von Zahlen, daß es nicht der Fall ist. Wer hat Recht? Beide. Dem Wortlaut nach haben die Apotheker Recht. Eine wirkliche Erhöhung der Nezepturvreise ist kaum zu bemerken, jeden¬ falls aber durch Erniedrigungen anderwärts fast ausgeglichen. Aber dem Sinne nach hat der Staat Recht; er meint, die Arzneipreise müßten künstlich hoch¬ gehalten werden, über ihren eigentlichen Wert hinaus gesteigert werden, um die Apotheken nicht in ihrer Rentabilität noch mehr zu schwächen. Denn es war doch der Grundzug der 1905 eingeführten Neichsarzneitaxe, daß mit dem Heilwert des Medikaments ein für allemal gebrochen werden sollte und nnr noch ein Warenwert bestehen sollte. Die Wirkung dieser Tendenz mußte aber ausgeglichen werden durch Erhöhung der Arbeitspreise, besonders durch Einführung einer Dispensationsgebühr von 15 Pfennigen für jedes Rezept. Diese Dispensation ist im Grunde nichts als eine indirekte Steuer, die von der kranken Bevölkerung erhoben wird, eine Steuer, die notwendig ist, um die überschütteten, unrentabel» Betriebe zu erhalten. Nähme man heute den Apothekern die Dispensationsgebühr, so würden die meisten kleinen allein arbeitenden Besitzer vor einem Ausfall von 1200 bis 1500 Mark, das heißt vor dem Ruin stehn, und die mit einem Gehilfen arbeitenden müßten auf diese Hilfskraft verzichte». Ebenso bedingt Recht hat der Entwurf mit der andern Behauptung, daß in¬ folge der Verschuldung der Apotheken die Besitzer gezwungen seien, ihren Geschäfts¬ gewinn zu steigern (durch Führung minderwertiger Arzneimittel und dnrch Geheim¬ mittelhandel). Der Stein des Anstoßes ist hier die Parenthese; ohne diese muß der Satz unbedingt anerkannt werden. Es ist volkswirtschaftlich ein schwerer Mi߬ stand, daß die Apotheker gezwungen sind, überhaupt ihren Geschäftsgewinn künstlich zu steigern. Hieran trägt aber mit die Hauptschuld der Rückgang der Rezeptur, hervorgerufen durch die Verschärfung der wirtschaftlichen Gegensätze in der Kon¬ stellation: Apotheker — Ärzte — Krankenkassen, in der der Apotheker meist den schwächste» Stand hat. Die „Führung minderwertiger Arzneimittel" kann nur als eine Entgleisung aus dem Bereiche des Tatsächlichen bezeichnet werden, dagegen ist das andre Glied — der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301987/488>, abgerufen am 06.02.2025.