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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Schema ihrer Parteiauffassungen nicht losmachen können. Sie haben dabei nicht
einmal die Entschuldigung, daß die wettern Wählerkreise diese Haltung fordern,
denn hier hat man schon in viel größerm Umfange den häßlichen Gewohnheiten
eines unfruchtbaren Parteigezänks entsagt. Darum ist es jetzt nicht nur wünschens¬
wert, sondern dringend notwendig, daß sich der Reichstag hauptsächlich mit Auf¬
gaben befaßt, die den Beweis bringen können, daß ein praktisches Zusammenarbeiten
von Konservativen und Liberalen wirklich möglich ist.

Dazu ist die Kolonialpolitik vorzugsweise geeignet. Koloniale Fragen sind es
ja auch gewesen, die den Zusammenbruch der alten Reichstagsmisere herbeigeführt
und die Reichstagswahlen beherrscht haben. Es ist viel Arbeit dabei zu tun, denn
es muß nun endlich Ernst gemacht werden mit der Ausführung eines umfassenden
Kolonialprogramms. Die Zeit, wo die dringendsten Bedürfnisse der Schutzgebiete
von Fall zu Fall ohne Zugrundelegung eines zielbewußter Plans den Volksvertretern
abgelistet und abgebettelt werden mußten, soll endlich abgetan und begraben sein.
Die Thronrede kündigte die ersten Schritte dazu an. Der Vorschlag, ein selbständiges
Kolonialamt zu errichten, bildet die erste organisatorische Grundlage. Das scheint
zwar vielen nur eine unwesentliche Äußerlichkeit zu sein, aber es hieße die Natur
unsers modernen Beamtenstaats verkennen, wenn man leugnen wollte, daß von
solchen grundsätzlich fehlerhaft angelegten Ressort- und Rangverhältnissen auch praktische
Unzuträglichkeiten ausgehn. Unsre Kolonialverwaltung ist lange genug -- zwar nicht
im wirklichen Dienstverkehr, den die Behörde bereits möglichst nach dem praktischen
Bedürfnis geordnet hatte, wohl aber in den Augen der Außenstehenden -- ein
Anhängsel des Auswärtigen Amts gewesen. Die Argumente, die dafür angeführt
worden sind, könnten ebensogut auch gegen die Selbständigkeit des Reichsschatzamtes
oder des Reichsjustizamtes geltend gemacht werden, deren Geschäfte ja ursprünglich
auch von einem andern Reichsamt, dem des Innern, unversehen wurden. Außerdem
bürgt die verfassungsmäßige Stellung des Reichskanzlers und die staatsrechtliche
Natur aller Reichsämter zur Genüge dafür, daß die Einheit der Reichspolitik ge¬
wahrt bleibt. Denn alle Chefs der Reichsämter sind ja nur Stellvertreter des
Reichskanzlers, des allein Verantwortlicher Reichsbeamten.

Die selbständige Organisation der Kolonialverwaltung ist jedoch nur die
Grundlage für die Verwirklichung einer Politik, die vor allem für die gedeihliche
Entwicklung der Schutzgebiete zweierlei in Aussicht nimmt: die Ausgestaltung des
Verkehrswesens und die Anbahnung einer vernünftigen Selbstverwaltung. Man
darf wohl, ohne viel Widerspruch zu finden, behaupten, daß damit in der Tat
die Bedingungen für alle weitern kolonialpolitischen Fortschritte in den Kolonien
bezeichnet sind. Das ist nicht eine Erkenntnis, die erst neuerdings gekommen ist.
Alle namhaften Kenner der Kolonien, alle Politiker, die verständnisvoll für diese
Fragen bisher eingetreten sind, haben diese Forderungen längst erhoben. Wie kommt
es, daß sie erst jetzt als Grundlagen eines durchdachten Reformplans erscheinen?
Weil infolge der unglücklichen Verhältnisse im Reichstage die Kolonialpolitik ge¬
wissermaßen von der Hand in den Mund leben mußte, und niemand wagen konnte,
ein weiter ausgreifendes Programm einzuleiten. Denn stets war eine Mehrheit
von grundsätzlichen Kolonialgegnern zusammenzubringen, die jeden Vorschlag zu
Fall bringen konnte, der nicht durch Gewährung irgendwelcher Sonderwünsche des
Zentrums vorher gesichert war. Dabei konnte eine Kolonialpolitik großen Stils, die
weitgesteckte nationale Ziele ins Auge faßte, gar nicht bestehen. Jetzt aber kann
das anders werden, und wir dürfen die Hoffnung hegen, daß Herr Dernburg den
Willen und die Tatkraft, womit er der parlamentarischen Sklaverei seines Ressorts
ein Ende machte und den Anstoß zu einem fröhlichen politischen Aufschwung gab,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Schema ihrer Parteiauffassungen nicht losmachen können. Sie haben dabei nicht
einmal die Entschuldigung, daß die wettern Wählerkreise diese Haltung fordern,
denn hier hat man schon in viel größerm Umfange den häßlichen Gewohnheiten
eines unfruchtbaren Parteigezänks entsagt. Darum ist es jetzt nicht nur wünschens¬
wert, sondern dringend notwendig, daß sich der Reichstag hauptsächlich mit Auf¬
gaben befaßt, die den Beweis bringen können, daß ein praktisches Zusammenarbeiten
von Konservativen und Liberalen wirklich möglich ist.

Dazu ist die Kolonialpolitik vorzugsweise geeignet. Koloniale Fragen sind es
ja auch gewesen, die den Zusammenbruch der alten Reichstagsmisere herbeigeführt
und die Reichstagswahlen beherrscht haben. Es ist viel Arbeit dabei zu tun, denn
es muß nun endlich Ernst gemacht werden mit der Ausführung eines umfassenden
Kolonialprogramms. Die Zeit, wo die dringendsten Bedürfnisse der Schutzgebiete
von Fall zu Fall ohne Zugrundelegung eines zielbewußter Plans den Volksvertretern
abgelistet und abgebettelt werden mußten, soll endlich abgetan und begraben sein.
Die Thronrede kündigte die ersten Schritte dazu an. Der Vorschlag, ein selbständiges
Kolonialamt zu errichten, bildet die erste organisatorische Grundlage. Das scheint
zwar vielen nur eine unwesentliche Äußerlichkeit zu sein, aber es hieße die Natur
unsers modernen Beamtenstaats verkennen, wenn man leugnen wollte, daß von
solchen grundsätzlich fehlerhaft angelegten Ressort- und Rangverhältnissen auch praktische
Unzuträglichkeiten ausgehn. Unsre Kolonialverwaltung ist lange genug — zwar nicht
im wirklichen Dienstverkehr, den die Behörde bereits möglichst nach dem praktischen
Bedürfnis geordnet hatte, wohl aber in den Augen der Außenstehenden — ein
Anhängsel des Auswärtigen Amts gewesen. Die Argumente, die dafür angeführt
worden sind, könnten ebensogut auch gegen die Selbständigkeit des Reichsschatzamtes
oder des Reichsjustizamtes geltend gemacht werden, deren Geschäfte ja ursprünglich
auch von einem andern Reichsamt, dem des Innern, unversehen wurden. Außerdem
bürgt die verfassungsmäßige Stellung des Reichskanzlers und die staatsrechtliche
Natur aller Reichsämter zur Genüge dafür, daß die Einheit der Reichspolitik ge¬
wahrt bleibt. Denn alle Chefs der Reichsämter sind ja nur Stellvertreter des
Reichskanzlers, des allein Verantwortlicher Reichsbeamten.

Die selbständige Organisation der Kolonialverwaltung ist jedoch nur die
Grundlage für die Verwirklichung einer Politik, die vor allem für die gedeihliche
Entwicklung der Schutzgebiete zweierlei in Aussicht nimmt: die Ausgestaltung des
Verkehrswesens und die Anbahnung einer vernünftigen Selbstverwaltung. Man
darf wohl, ohne viel Widerspruch zu finden, behaupten, daß damit in der Tat
die Bedingungen für alle weitern kolonialpolitischen Fortschritte in den Kolonien
bezeichnet sind. Das ist nicht eine Erkenntnis, die erst neuerdings gekommen ist.
Alle namhaften Kenner der Kolonien, alle Politiker, die verständnisvoll für diese
Fragen bisher eingetreten sind, haben diese Forderungen längst erhoben. Wie kommt
es, daß sie erst jetzt als Grundlagen eines durchdachten Reformplans erscheinen?
Weil infolge der unglücklichen Verhältnisse im Reichstage die Kolonialpolitik ge¬
wissermaßen von der Hand in den Mund leben mußte, und niemand wagen konnte,
ein weiter ausgreifendes Programm einzuleiten. Denn stets war eine Mehrheit
von grundsätzlichen Kolonialgegnern zusammenzubringen, die jeden Vorschlag zu
Fall bringen konnte, der nicht durch Gewährung irgendwelcher Sonderwünsche des
Zentrums vorher gesichert war. Dabei konnte eine Kolonialpolitik großen Stils, die
weitgesteckte nationale Ziele ins Auge faßte, gar nicht bestehen. Jetzt aber kann
das anders werden, und wir dürfen die Hoffnung hegen, daß Herr Dernburg den
Willen und die Tatkraft, womit er der parlamentarischen Sklaverei seines Ressorts
ein Ende machte und den Anstoß zu einem fröhlichen politischen Aufschwung gab,


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[0500] Maßgebliches und Unmaßgebliches Schema ihrer Parteiauffassungen nicht losmachen können. Sie haben dabei nicht einmal die Entschuldigung, daß die wettern Wählerkreise diese Haltung fordern, denn hier hat man schon in viel größerm Umfange den häßlichen Gewohnheiten eines unfruchtbaren Parteigezänks entsagt. Darum ist es jetzt nicht nur wünschens¬ wert, sondern dringend notwendig, daß sich der Reichstag hauptsächlich mit Auf¬ gaben befaßt, die den Beweis bringen können, daß ein praktisches Zusammenarbeiten von Konservativen und Liberalen wirklich möglich ist. Dazu ist die Kolonialpolitik vorzugsweise geeignet. Koloniale Fragen sind es ja auch gewesen, die den Zusammenbruch der alten Reichstagsmisere herbeigeführt und die Reichstagswahlen beherrscht haben. Es ist viel Arbeit dabei zu tun, denn es muß nun endlich Ernst gemacht werden mit der Ausführung eines umfassenden Kolonialprogramms. Die Zeit, wo die dringendsten Bedürfnisse der Schutzgebiete von Fall zu Fall ohne Zugrundelegung eines zielbewußter Plans den Volksvertretern abgelistet und abgebettelt werden mußten, soll endlich abgetan und begraben sein. Die Thronrede kündigte die ersten Schritte dazu an. Der Vorschlag, ein selbständiges Kolonialamt zu errichten, bildet die erste organisatorische Grundlage. Das scheint zwar vielen nur eine unwesentliche Äußerlichkeit zu sein, aber es hieße die Natur unsers modernen Beamtenstaats verkennen, wenn man leugnen wollte, daß von solchen grundsätzlich fehlerhaft angelegten Ressort- und Rangverhältnissen auch praktische Unzuträglichkeiten ausgehn. Unsre Kolonialverwaltung ist lange genug — zwar nicht im wirklichen Dienstverkehr, den die Behörde bereits möglichst nach dem praktischen Bedürfnis geordnet hatte, wohl aber in den Augen der Außenstehenden — ein Anhängsel des Auswärtigen Amts gewesen. Die Argumente, die dafür angeführt worden sind, könnten ebensogut auch gegen die Selbständigkeit des Reichsschatzamtes oder des Reichsjustizamtes geltend gemacht werden, deren Geschäfte ja ursprünglich auch von einem andern Reichsamt, dem des Innern, unversehen wurden. Außerdem bürgt die verfassungsmäßige Stellung des Reichskanzlers und die staatsrechtliche Natur aller Reichsämter zur Genüge dafür, daß die Einheit der Reichspolitik ge¬ wahrt bleibt. Denn alle Chefs der Reichsämter sind ja nur Stellvertreter des Reichskanzlers, des allein Verantwortlicher Reichsbeamten. Die selbständige Organisation der Kolonialverwaltung ist jedoch nur die Grundlage für die Verwirklichung einer Politik, die vor allem für die gedeihliche Entwicklung der Schutzgebiete zweierlei in Aussicht nimmt: die Ausgestaltung des Verkehrswesens und die Anbahnung einer vernünftigen Selbstverwaltung. Man darf wohl, ohne viel Widerspruch zu finden, behaupten, daß damit in der Tat die Bedingungen für alle weitern kolonialpolitischen Fortschritte in den Kolonien bezeichnet sind. Das ist nicht eine Erkenntnis, die erst neuerdings gekommen ist. Alle namhaften Kenner der Kolonien, alle Politiker, die verständnisvoll für diese Fragen bisher eingetreten sind, haben diese Forderungen längst erhoben. Wie kommt es, daß sie erst jetzt als Grundlagen eines durchdachten Reformplans erscheinen? Weil infolge der unglücklichen Verhältnisse im Reichstage die Kolonialpolitik ge¬ wissermaßen von der Hand in den Mund leben mußte, und niemand wagen konnte, ein weiter ausgreifendes Programm einzuleiten. Denn stets war eine Mehrheit von grundsätzlichen Kolonialgegnern zusammenzubringen, die jeden Vorschlag zu Fall bringen konnte, der nicht durch Gewährung irgendwelcher Sonderwünsche des Zentrums vorher gesichert war. Dabei konnte eine Kolonialpolitik großen Stils, die weitgesteckte nationale Ziele ins Auge faßte, gar nicht bestehen. Jetzt aber kann das anders werden, und wir dürfen die Hoffnung hegen, daß Herr Dernburg den Willen und die Tatkraft, womit er der parlamentarischen Sklaverei seines Ressorts ein Ende machte und den Anstoß zu einem fröhlichen politischen Aufschwung gab,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301253/500>, abgerufen am 24.07.2024.