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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Viertes Vierteljahr.

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Russische Briefe

Möglichkeit geben wird, ruhig und friedlich den Abschluß der Arbeiten an der
Beendigung des Agrargesetzes abzuwarten.

Vor allen Dingen scheint es der Reichsduma wichtig, daran zu erinnern, daß
gemäß dem Manifest vom 17. Oktober 1905 kein einziger Regierungsvorschlag ohne
Genehmigung der Duma Gesetzeskraft erhalten kann.

Noch am 5. Mai hat sich die Duma in ihrer Antwort auf die Thronrede
Seiner Majestät des Kaisers in folgenden Worten über die Agrarfrage geäußert:

Der bei weitem größte Teil des Landes -- der arbeitende Bauernstand -- wartet
mit Ungeduld auf die Hebung seiner harten Landesnot, und die erste russische
Neichsduma würde ihre Pflicht nicht erfüllen, wollte sie nicht ein Gesetz ausarbeiten,
um diesem dringenden Bedürfnis abzuhelfen durch Verwendung der Krons-, Apanagen-,
Kabinetts-, Kloster-, Kirchenländereien und durch Zwangsenteignung des Privat¬
grundbesitzes für diesen Zweck.

Auf diese Äußerung der Volksvertreter antwortete der Ministerrat, daß eine
Zwangsenteignung des Privatgrundbesitzes unter keinen Umständen zulässig sei. Die
Duma antwortete darauf mit einem Mißtrauensvotum und begann sofort mit der
Ausarbeitung eines neuen Agrargesetzes. Eine besondre Kommission --- von der
Duma aus Vertretern aller Gegenden Rußlands gebildet -- arbeitet dieses Gesetz
gegenwärtig aus.

Als Grundlage für die neue Landorganisation sind die Prinzipien in Aussicht
genommen, die die Reichsduma in ihrer Antwortadresse an Seine Majestät den
Kaiser zum Ausdruck gebracht hat. Die Zwangsenteignung soll auf Grund eines
besondern Gesetzes erfolgen, das den Zweck hat, den selbst arbeitenden Bauernstand
mit dem enteigneten Lande zu versorgen. In der Frage, welches Land der Zwangs¬
enteignung unterliegen soll, sei hier hervorgehoben, daß in keinem Falle zugeteiltes
Land irgendwelcher Benennung (Kategorie) wie auch kein kleiner Grundbesitz ent¬
eignet werden sollten. Dieselbe Kommission arbeitet gegenwärtig ein Gesetz für
besondre örtliche Agrarinstitutionen aus; in denen soll die Bevölkerung durch Ver¬
mittlung ihrer Vertreter an einer zweckmäßigen und gerechten Regelung der ört¬
lichen Agrarangelegenheiten teilnehmen können. Von den seitens der Reichsduma
vorgeschlagnen Grundgedanken eines neuen Agrargesetzes wird die Duma nicht ab¬
weichen und wird keinen Vorschlag gutheißen, der nicht mit ihnen übereinstimmt.
(Wjestnik Jewropy, September 1906, S. 320--322.)

So harmlos dieser Wortlaut aussieht, birgt er doch in sich eine gewaltige
Gefahr für die Ruhe des Landes. Denn er sagt einer ungebildeten Bauern-
bevölkerung, die Regierung will euch das nicht geben, was eure Abgeordneten
für euch fordern. Den Satz: Darum müßt ihr Bauern euch selbst nehmen, haben
dann die Sozialdemokraten und die Sozialrevolutionäre in ihren Ausrufer ans
Volk hinzugefügt. Am 8. fand unter dem Vorsitz des Zaren Ministerrat statt,
worin die Auflösung der Duma beschlossen wurde. In der Nacht vom 8. zum
9. Juli wurden die Garnisonen von Petersburg, Moskau, Riga, Warschau,
Kijew, Odessa, Charkow und Wilna alarmiert und die Stüdte derart besetzt, daß
jeder Versuch, einen Aufstand hervorzurufen, im Keime erstickt worden wäre.
Aber es kam gar nicht dazu. Die unruhige Bevölkerung war ob der Kühnheit
der Negierung so überrascht, daß sie sich nicht zu rühren wagte, und die ruhigen
gewerbetreibenden Klassen atmeten erleichtert auf, als sie am Sonnabend den 9. (22.)
früh in Petersburg nachstehend wiedergegebnes Manifest lasen:


Russische Briefe

Möglichkeit geben wird, ruhig und friedlich den Abschluß der Arbeiten an der
Beendigung des Agrargesetzes abzuwarten.

Vor allen Dingen scheint es der Reichsduma wichtig, daran zu erinnern, daß
gemäß dem Manifest vom 17. Oktober 1905 kein einziger Regierungsvorschlag ohne
Genehmigung der Duma Gesetzeskraft erhalten kann.

Noch am 5. Mai hat sich die Duma in ihrer Antwort auf die Thronrede
Seiner Majestät des Kaisers in folgenden Worten über die Agrarfrage geäußert:

Der bei weitem größte Teil des Landes — der arbeitende Bauernstand — wartet
mit Ungeduld auf die Hebung seiner harten Landesnot, und die erste russische
Neichsduma würde ihre Pflicht nicht erfüllen, wollte sie nicht ein Gesetz ausarbeiten,
um diesem dringenden Bedürfnis abzuhelfen durch Verwendung der Krons-, Apanagen-,
Kabinetts-, Kloster-, Kirchenländereien und durch Zwangsenteignung des Privat¬
grundbesitzes für diesen Zweck.

Auf diese Äußerung der Volksvertreter antwortete der Ministerrat, daß eine
Zwangsenteignung des Privatgrundbesitzes unter keinen Umständen zulässig sei. Die
Duma antwortete darauf mit einem Mißtrauensvotum und begann sofort mit der
Ausarbeitung eines neuen Agrargesetzes. Eine besondre Kommission —- von der
Duma aus Vertretern aller Gegenden Rußlands gebildet — arbeitet dieses Gesetz
gegenwärtig aus.

Als Grundlage für die neue Landorganisation sind die Prinzipien in Aussicht
genommen, die die Reichsduma in ihrer Antwortadresse an Seine Majestät den
Kaiser zum Ausdruck gebracht hat. Die Zwangsenteignung soll auf Grund eines
besondern Gesetzes erfolgen, das den Zweck hat, den selbst arbeitenden Bauernstand
mit dem enteigneten Lande zu versorgen. In der Frage, welches Land der Zwangs¬
enteignung unterliegen soll, sei hier hervorgehoben, daß in keinem Falle zugeteiltes
Land irgendwelcher Benennung (Kategorie) wie auch kein kleiner Grundbesitz ent¬
eignet werden sollten. Dieselbe Kommission arbeitet gegenwärtig ein Gesetz für
besondre örtliche Agrarinstitutionen aus; in denen soll die Bevölkerung durch Ver¬
mittlung ihrer Vertreter an einer zweckmäßigen und gerechten Regelung der ört¬
lichen Agrarangelegenheiten teilnehmen können. Von den seitens der Reichsduma
vorgeschlagnen Grundgedanken eines neuen Agrargesetzes wird die Duma nicht ab¬
weichen und wird keinen Vorschlag gutheißen, der nicht mit ihnen übereinstimmt.
(Wjestnik Jewropy, September 1906, S. 320—322.)

So harmlos dieser Wortlaut aussieht, birgt er doch in sich eine gewaltige
Gefahr für die Ruhe des Landes. Denn er sagt einer ungebildeten Bauern-
bevölkerung, die Regierung will euch das nicht geben, was eure Abgeordneten
für euch fordern. Den Satz: Darum müßt ihr Bauern euch selbst nehmen, haben
dann die Sozialdemokraten und die Sozialrevolutionäre in ihren Ausrufer ans
Volk hinzugefügt. Am 8. fand unter dem Vorsitz des Zaren Ministerrat statt,
worin die Auflösung der Duma beschlossen wurde. In der Nacht vom 8. zum
9. Juli wurden die Garnisonen von Petersburg, Moskau, Riga, Warschau,
Kijew, Odessa, Charkow und Wilna alarmiert und die Stüdte derart besetzt, daß
jeder Versuch, einen Aufstand hervorzurufen, im Keime erstickt worden wäre.
Aber es kam gar nicht dazu. Die unruhige Bevölkerung war ob der Kühnheit
der Negierung so überrascht, daß sie sich nicht zu rühren wagte, und die ruhigen
gewerbetreibenden Klassen atmeten erleichtert auf, als sie am Sonnabend den 9. (22.)
früh in Petersburg nachstehend wiedergegebnes Manifest lasen:


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[0526] Russische Briefe Möglichkeit geben wird, ruhig und friedlich den Abschluß der Arbeiten an der Beendigung des Agrargesetzes abzuwarten. Vor allen Dingen scheint es der Reichsduma wichtig, daran zu erinnern, daß gemäß dem Manifest vom 17. Oktober 1905 kein einziger Regierungsvorschlag ohne Genehmigung der Duma Gesetzeskraft erhalten kann. Noch am 5. Mai hat sich die Duma in ihrer Antwort auf die Thronrede Seiner Majestät des Kaisers in folgenden Worten über die Agrarfrage geäußert: Der bei weitem größte Teil des Landes — der arbeitende Bauernstand — wartet mit Ungeduld auf die Hebung seiner harten Landesnot, und die erste russische Neichsduma würde ihre Pflicht nicht erfüllen, wollte sie nicht ein Gesetz ausarbeiten, um diesem dringenden Bedürfnis abzuhelfen durch Verwendung der Krons-, Apanagen-, Kabinetts-, Kloster-, Kirchenländereien und durch Zwangsenteignung des Privat¬ grundbesitzes für diesen Zweck. Auf diese Äußerung der Volksvertreter antwortete der Ministerrat, daß eine Zwangsenteignung des Privatgrundbesitzes unter keinen Umständen zulässig sei. Die Duma antwortete darauf mit einem Mißtrauensvotum und begann sofort mit der Ausarbeitung eines neuen Agrargesetzes. Eine besondre Kommission —- von der Duma aus Vertretern aller Gegenden Rußlands gebildet — arbeitet dieses Gesetz gegenwärtig aus. Als Grundlage für die neue Landorganisation sind die Prinzipien in Aussicht genommen, die die Reichsduma in ihrer Antwortadresse an Seine Majestät den Kaiser zum Ausdruck gebracht hat. Die Zwangsenteignung soll auf Grund eines besondern Gesetzes erfolgen, das den Zweck hat, den selbst arbeitenden Bauernstand mit dem enteigneten Lande zu versorgen. In der Frage, welches Land der Zwangs¬ enteignung unterliegen soll, sei hier hervorgehoben, daß in keinem Falle zugeteiltes Land irgendwelcher Benennung (Kategorie) wie auch kein kleiner Grundbesitz ent¬ eignet werden sollten. Dieselbe Kommission arbeitet gegenwärtig ein Gesetz für besondre örtliche Agrarinstitutionen aus; in denen soll die Bevölkerung durch Ver¬ mittlung ihrer Vertreter an einer zweckmäßigen und gerechten Regelung der ört¬ lichen Agrarangelegenheiten teilnehmen können. Von den seitens der Reichsduma vorgeschlagnen Grundgedanken eines neuen Agrargesetzes wird die Duma nicht ab¬ weichen und wird keinen Vorschlag gutheißen, der nicht mit ihnen übereinstimmt. (Wjestnik Jewropy, September 1906, S. 320—322.) So harmlos dieser Wortlaut aussieht, birgt er doch in sich eine gewaltige Gefahr für die Ruhe des Landes. Denn er sagt einer ungebildeten Bauern- bevölkerung, die Regierung will euch das nicht geben, was eure Abgeordneten für euch fordern. Den Satz: Darum müßt ihr Bauern euch selbst nehmen, haben dann die Sozialdemokraten und die Sozialrevolutionäre in ihren Ausrufer ans Volk hinzugefügt. Am 8. fand unter dem Vorsitz des Zaren Ministerrat statt, worin die Auflösung der Duma beschlossen wurde. In der Nacht vom 8. zum 9. Juli wurden die Garnisonen von Petersburg, Moskau, Riga, Warschau, Kijew, Odessa, Charkow und Wilna alarmiert und die Stüdte derart besetzt, daß jeder Versuch, einen Aufstand hervorzurufen, im Keime erstickt worden wäre. Aber es kam gar nicht dazu. Die unruhige Bevölkerung war ob der Kühnheit der Negierung so überrascht, daß sie sich nicht zu rühren wagte, und die ruhigen gewerbetreibenden Klassen atmeten erleichtert auf, als sie am Sonnabend den 9. (22.) früh in Petersburg nachstehend wiedergegebnes Manifest lasen:

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_300500/526>, abgerufen am 23.07.2024.