Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Viertes Vierteljahr.Die kongolesischen Vampfverkehrswege am Albertsee abzweigen, für die aber zurzeit infolge des gespannten Verhält¬ Die Inhaberin der kongolesischen Konzession ist die LomxgAnis civL oluziuins Der Staat führt die Vorarbeiten aus, setzt die Richtungen fest, stellt den Die kongolesischen Vampfverkehrswege am Albertsee abzweigen, für die aber zurzeit infolge des gespannten Verhält¬ Die Inhaberin der kongolesischen Konzession ist die LomxgAnis civL oluziuins Der Staat führt die Vorarbeiten aus, setzt die Richtungen fest, stellt den <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0300" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/300799"/> <fw type="header" place="top"> Die kongolesischen Vampfverkehrswege</fw><lb/> <p xml:id="ID_1248" prev="#ID_1247"> am Albertsee abzweigen, für die aber zurzeit infolge des gespannten Verhält¬<lb/> nisses mit England wenig Interesse besteht. Später dürfte allerdings Mahagi<lb/> wegen der Nähe der Knp-Kairvbnhn von großer Bedeutung werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1249"> Die Inhaberin der kongolesischen Konzession ist die LomxgAnis civL oluziuins<lb/> alö ehr co LonAo aux Krilnäs ki^of akrioilins. Die Finanzierung geschah in<lb/> ähnlicher Weise wie bei den großen Pacisicbcchnen in den Vereinigten Staaten<lb/> von Amerika und in Kanada dnrch bedeutende Landkonzessionen. Der Kongostaat<lb/> gewährte für je 25 Millionen Kapital je 4 Millionen Hektar Land. Außerdem<lb/> erhielt die Gesellschaft eine Zinsgarantie von 4 Prozent, die in Wirklichkeit aber<lb/> keine Rolle spielt, da sich schon im Jahre 1903 die Zinsgarantie nur auf<lb/> 225846,41 Franke» belief, während sich die Forderungen des Kongvstaates auf<lb/> 271531,34 Franken stellten, also jene um ein bedeutendes übertrafen. Dieses<lb/> Verhältnis ist seitdem dasselbe geblieben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1250" next="#ID_1251"> Der Staat führt die Vorarbeiten aus, setzt die Richtungen fest, stellt den<lb/> Unterban her, errichtet die Gebäude, Bahnhöfe, Depots und baut die Zusahrt-<lb/> wege, alles für Rechnung der Gesellschaft, die ihm das gesamte Material frei<lb/> Bord Antwerpen liefert. Die eigentliche Tätigkeit der Gesellschaft beginnt erst<lb/> mit der Betriebseröffnung. Es ist nun für alle, die sich für koloniale Bahn-<lb/> bauteu interessieren, außerordentlich lehrreich, zu scheu, wie der Kongostaat diese<lb/> Aufgabe erfüllt. Hierfür gibt die vor kurzem erschienene amtliche Denkschrift:<lb/> 1^6 vneinin as ksr cku LonAo supvriöur (LruxsUes, Iinprirooriö aus 1rü,vaux<lb/> publivs, 1906) beherzigenswerte Ratschläge. Die am 1. September fertig ge¬<lb/> stellte Strecke von Stanleyville nach Ponthierville beginnt in einer Entfernung<lb/> von 2000 Kilometern von dem nächsten Seehafen Matadi. Hiervon entfallen<lb/> 400 Kilometer auf die Eisenbahn von Matadi bis Leopoldville und 1600 Kilo¬<lb/> meter von Leopoldville bis Stanleyville auf den Wasserweg. Sämtliches<lb/> Material nuißte darum zweimal ungeladen werde», ehe es seinen Bestimmungs¬<lb/> ort Stanleyville erreichte. Für den Flußtransport hatte die Regierung außer<lb/> dem schon bestehenden Dampfer noch zwei Spezialdampfer von je 500 Tonnen<lb/> Tragfähigkeit banen lassen und in Betrieb gesetzt. Da die Dampfer erst in<lb/> Leopoldville zusammengesetzt werden konnten, ist ihre verhältnismäßig schnelle<lb/> Jnbetriebstellung bewundernswcrt. Der erste dieser beiden Dampfer, Kintambo,<lb/> wurde von Antwerpen im Juni 1903 expediert und machte seiue erste Reise<lb/> im Juli 1904; der untre, Segetini, wurde im November 1903 expediert und<lb/> im Januar 1905 in Dienst gestellt. Beide Dampfer haben zufriedenstellende<lb/> Resultate geliefert. Die mittlere Reisedauer von Leopoldville nach Stanleyville<lb/> beträgt stromauf 22 Tage und stromab 12 Tage, was für beide Dampfer<lb/> zusammengerechnet eine jährliche Transpvrtleistnngsfähigkeit von 3000 bis<lb/> 4000 Tonnen in jeder Richtung ergibt. Die Transportkosten betragen<lb/> 120 Franken für die Tonne und für die ganze Strecke von Matadi bis Leo¬<lb/> poldville. Da die Fracht von Antwerpen bis Matadi 34 bis 44 Franken und<lb/> die Versicherungs- und Umladekosten .12 Franken betragen, so kommt der Trans-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0300]
Die kongolesischen Vampfverkehrswege
am Albertsee abzweigen, für die aber zurzeit infolge des gespannten Verhält¬
nisses mit England wenig Interesse besteht. Später dürfte allerdings Mahagi
wegen der Nähe der Knp-Kairvbnhn von großer Bedeutung werden.
Die Inhaberin der kongolesischen Konzession ist die LomxgAnis civL oluziuins
alö ehr co LonAo aux Krilnäs ki^of akrioilins. Die Finanzierung geschah in
ähnlicher Weise wie bei den großen Pacisicbcchnen in den Vereinigten Staaten
von Amerika und in Kanada dnrch bedeutende Landkonzessionen. Der Kongostaat
gewährte für je 25 Millionen Kapital je 4 Millionen Hektar Land. Außerdem
erhielt die Gesellschaft eine Zinsgarantie von 4 Prozent, die in Wirklichkeit aber
keine Rolle spielt, da sich schon im Jahre 1903 die Zinsgarantie nur auf
225846,41 Franke» belief, während sich die Forderungen des Kongvstaates auf
271531,34 Franken stellten, also jene um ein bedeutendes übertrafen. Dieses
Verhältnis ist seitdem dasselbe geblieben.
Der Staat führt die Vorarbeiten aus, setzt die Richtungen fest, stellt den
Unterban her, errichtet die Gebäude, Bahnhöfe, Depots und baut die Zusahrt-
wege, alles für Rechnung der Gesellschaft, die ihm das gesamte Material frei
Bord Antwerpen liefert. Die eigentliche Tätigkeit der Gesellschaft beginnt erst
mit der Betriebseröffnung. Es ist nun für alle, die sich für koloniale Bahn-
bauteu interessieren, außerordentlich lehrreich, zu scheu, wie der Kongostaat diese
Aufgabe erfüllt. Hierfür gibt die vor kurzem erschienene amtliche Denkschrift:
1^6 vneinin as ksr cku LonAo supvriöur (LruxsUes, Iinprirooriö aus 1rü,vaux
publivs, 1906) beherzigenswerte Ratschläge. Die am 1. September fertig ge¬
stellte Strecke von Stanleyville nach Ponthierville beginnt in einer Entfernung
von 2000 Kilometern von dem nächsten Seehafen Matadi. Hiervon entfallen
400 Kilometer auf die Eisenbahn von Matadi bis Leopoldville und 1600 Kilo¬
meter von Leopoldville bis Stanleyville auf den Wasserweg. Sämtliches
Material nuißte darum zweimal ungeladen werde», ehe es seinen Bestimmungs¬
ort Stanleyville erreichte. Für den Flußtransport hatte die Regierung außer
dem schon bestehenden Dampfer noch zwei Spezialdampfer von je 500 Tonnen
Tragfähigkeit banen lassen und in Betrieb gesetzt. Da die Dampfer erst in
Leopoldville zusammengesetzt werden konnten, ist ihre verhältnismäßig schnelle
Jnbetriebstellung bewundernswcrt. Der erste dieser beiden Dampfer, Kintambo,
wurde von Antwerpen im Juni 1903 expediert und machte seiue erste Reise
im Juli 1904; der untre, Segetini, wurde im November 1903 expediert und
im Januar 1905 in Dienst gestellt. Beide Dampfer haben zufriedenstellende
Resultate geliefert. Die mittlere Reisedauer von Leopoldville nach Stanleyville
beträgt stromauf 22 Tage und stromab 12 Tage, was für beide Dampfer
zusammengerechnet eine jährliche Transpvrtleistnngsfähigkeit von 3000 bis
4000 Tonnen in jeder Richtung ergibt. Die Transportkosten betragen
120 Franken für die Tonne und für die ganze Strecke von Matadi bis Leo¬
poldville. Da die Fracht von Antwerpen bis Matadi 34 bis 44 Franken und
die Versicherungs- und Umladekosten .12 Franken betragen, so kommt der Trans-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |