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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

was dem Reiche Gefahr droht, allein der Kaiser als der oberste Hüter des
Reichsinteresses ist; auf die Meinung des Herzogs von Cumberland kann es dabei
nicht ankommen. Wenn sich gleichsam mitten im preußischen Staatsgebiet ein wel-
fischer Fürst auftut, dessen Vater und älterer Bruder Anspruch auf eine benachbarte
preußische Provinz erheben und dort eine nachhaltige beunruhigende Agitation auf
jede Weise fördern, sich zu deren Mittelpunkt machen, anstatt sie loyalerweise ab¬
zulehnen, so ist das eine Gefährdung des preußischen Staatsinteresses und des
Reichsfriedens zugleich. Hat der Herzog dafür kein Empfinden, so beweist er damit
nur von neuem seine und seines Hauses Regierungsunfähigkeit. Der Herzog scheint
von der Geduld, die Preußen zwanzig Jahre lang der welfischen Agitation gegen¬
über an den Tag gelegt hat, eine sehr hohe Meinung zu haben. nachgerade ist
jedoch dieser Geduldfaden durch den langen Mißbrauch allmählich so dünn geworden,
daß er bei nächster Gelegenheit reißen muß. Viel "unerfindlicher" ist jedenfalls,
wie sich der Herzog Ernst August einen Landesfürsten von Braunschweig vorstellt,
dessen Bevollmächtigten zum Bundesrat Preußen nicht anerkennt, auch wenn er,
was doch in hohem Grade unwahrscheinlich ist, im Bundesrat eine Mehrheit finden
sollte. Wir sind überzeugt, daß er nicht einmal eine Minderheit finden würde.
Auch hier kommt der preußische Antrag von 1885 in Betracht, der solche Mög¬
lichkeit vorsehend wörtlich sagt: "Wenn die Landeshoheit in Braunschweig mit
allen ihren Rechten an der Reichsregierung in die Hände eines Fürsten gelegt
würde, der einem Teil der Bevölkerung von Hannover als Prätendent auf die
gesamte preußische Provinz dieses Namens gilt, so würde Seine Majestät der König
von Preußen die Fürsorge für die Sicherheit im Lande selbst in die Hand nehmen,
wenn nicht die Institutionen des Reiches die Mittel zur Verhütung unmöglicher
Zustände darböten." Die Bekanntmachung des Generalmajors von Hilgers vom
18. Oktober 1884 enthält in dieser Hinsicht einen sehr bemerkenswerten Fingerzeig.
Wollte Preußen auf deu Vorschlag des Herzogs Ernst August eingehn und den jüngsten
Sohn auf Grund des Erbvertrags von 1863 zur Thronfolge zulassen, so würde es
damit unter andern, auch die Bestimmung dieses Vertrages anerkennen, die in der Ur¬
kunde vom 3. März 1863 unter 3s, niedergelegt ist: "daß das Königreich Hannover
und das Herzogtum Braunschweig als selbständige deutsche Bundesstaaten neben¬
einander fortbestehen müssen". Schon dieser eine Puukt des Erbvertrages ist nicht
mehr ausführbar, und auch daran scheitert der welfische Vorschlag. Das Wort hat jetzt
die Landesversammlung. Sie wird sich darüber keiner Täuschung hingeben dürfen,
daß es dem Kaiser mit der Aufrechterhaltung des von ihm eingenommnen Stand¬
punktes völliger und entschlossener Ernst ist. Weder kann das Reichsoberhaupt das
welfische Haus, das Anspruch auf Hannover erhebt, in Braunschweig zulassen, noch
kann der König von Preußen daran denken, dem die preußische Herrschaft in
Hannover bekämpfenden Prätendententum diesen Stützpunkt einzuräumen. Der Herzog
hat zwanzig Jahre lang Zeit gehabt, seinen Frieden mit Preußen zu machen, das
ihm seinerzeit durch Herausgabe des Welfenfonds sehr weit entgegengekommen ist.
Es besteht in dieser Beziehung ein Ausspruch des verstorbnen Reichskanzlers Fürsten
Hohenlohe, der allerdings nicht in seinen Memoiren zu finden ist: "Ich könnte
meinem Vorgänger alles vergeben, nur die Herausgabe des Welfenfonds nicht." Auch
Hohenlohe stand somit in der Frage der Bekämpfung der welfischen Prätensionen
ebenfalls vollständig auf dem Boden der alten preußischen Politik.

Die Grenzboten haben jüngst einen Artikel wiedergegeben, den der englische
Schriftsteller Edward Dicey im Septemberheft der Diuxirs Revisw über die
Monarchenbegegnung in Friedrichshof veröffentlicht, und worin er hervorgehoben
hatte, der Wert dieser Begegnung beruhe hauptsächlich darin, daß beide Herrscher in


Grenzboten IV 1906 22
Maßgebliches und Unmaßgebliches

was dem Reiche Gefahr droht, allein der Kaiser als der oberste Hüter des
Reichsinteresses ist; auf die Meinung des Herzogs von Cumberland kann es dabei
nicht ankommen. Wenn sich gleichsam mitten im preußischen Staatsgebiet ein wel-
fischer Fürst auftut, dessen Vater und älterer Bruder Anspruch auf eine benachbarte
preußische Provinz erheben und dort eine nachhaltige beunruhigende Agitation auf
jede Weise fördern, sich zu deren Mittelpunkt machen, anstatt sie loyalerweise ab¬
zulehnen, so ist das eine Gefährdung des preußischen Staatsinteresses und des
Reichsfriedens zugleich. Hat der Herzog dafür kein Empfinden, so beweist er damit
nur von neuem seine und seines Hauses Regierungsunfähigkeit. Der Herzog scheint
von der Geduld, die Preußen zwanzig Jahre lang der welfischen Agitation gegen¬
über an den Tag gelegt hat, eine sehr hohe Meinung zu haben. nachgerade ist
jedoch dieser Geduldfaden durch den langen Mißbrauch allmählich so dünn geworden,
daß er bei nächster Gelegenheit reißen muß. Viel „unerfindlicher" ist jedenfalls,
wie sich der Herzog Ernst August einen Landesfürsten von Braunschweig vorstellt,
dessen Bevollmächtigten zum Bundesrat Preußen nicht anerkennt, auch wenn er,
was doch in hohem Grade unwahrscheinlich ist, im Bundesrat eine Mehrheit finden
sollte. Wir sind überzeugt, daß er nicht einmal eine Minderheit finden würde.
Auch hier kommt der preußische Antrag von 1885 in Betracht, der solche Mög¬
lichkeit vorsehend wörtlich sagt: „Wenn die Landeshoheit in Braunschweig mit
allen ihren Rechten an der Reichsregierung in die Hände eines Fürsten gelegt
würde, der einem Teil der Bevölkerung von Hannover als Prätendent auf die
gesamte preußische Provinz dieses Namens gilt, so würde Seine Majestät der König
von Preußen die Fürsorge für die Sicherheit im Lande selbst in die Hand nehmen,
wenn nicht die Institutionen des Reiches die Mittel zur Verhütung unmöglicher
Zustände darböten." Die Bekanntmachung des Generalmajors von Hilgers vom
18. Oktober 1884 enthält in dieser Hinsicht einen sehr bemerkenswerten Fingerzeig.
Wollte Preußen auf deu Vorschlag des Herzogs Ernst August eingehn und den jüngsten
Sohn auf Grund des Erbvertrags von 1863 zur Thronfolge zulassen, so würde es
damit unter andern, auch die Bestimmung dieses Vertrages anerkennen, die in der Ur¬
kunde vom 3. März 1863 unter 3s, niedergelegt ist: „daß das Königreich Hannover
und das Herzogtum Braunschweig als selbständige deutsche Bundesstaaten neben¬
einander fortbestehen müssen". Schon dieser eine Puukt des Erbvertrages ist nicht
mehr ausführbar, und auch daran scheitert der welfische Vorschlag. Das Wort hat jetzt
die Landesversammlung. Sie wird sich darüber keiner Täuschung hingeben dürfen,
daß es dem Kaiser mit der Aufrechterhaltung des von ihm eingenommnen Stand¬
punktes völliger und entschlossener Ernst ist. Weder kann das Reichsoberhaupt das
welfische Haus, das Anspruch auf Hannover erhebt, in Braunschweig zulassen, noch
kann der König von Preußen daran denken, dem die preußische Herrschaft in
Hannover bekämpfenden Prätendententum diesen Stützpunkt einzuräumen. Der Herzog
hat zwanzig Jahre lang Zeit gehabt, seinen Frieden mit Preußen zu machen, das
ihm seinerzeit durch Herausgabe des Welfenfonds sehr weit entgegengekommen ist.
Es besteht in dieser Beziehung ein Ausspruch des verstorbnen Reichskanzlers Fürsten
Hohenlohe, der allerdings nicht in seinen Memoiren zu finden ist: „Ich könnte
meinem Vorgänger alles vergeben, nur die Herausgabe des Welfenfonds nicht." Auch
Hohenlohe stand somit in der Frage der Bekämpfung der welfischen Prätensionen
ebenfalls vollständig auf dem Boden der alten preußischen Politik.

Die Grenzboten haben jüngst einen Artikel wiedergegeben, den der englische
Schriftsteller Edward Dicey im Septemberheft der Diuxirs Revisw über die
Monarchenbegegnung in Friedrichshof veröffentlicht, und worin er hervorgehoben
hatte, der Wert dieser Begegnung beruhe hauptsächlich darin, daß beide Herrscher in


Grenzboten IV 1906 22
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[0177] Maßgebliches und Unmaßgebliches was dem Reiche Gefahr droht, allein der Kaiser als der oberste Hüter des Reichsinteresses ist; auf die Meinung des Herzogs von Cumberland kann es dabei nicht ankommen. Wenn sich gleichsam mitten im preußischen Staatsgebiet ein wel- fischer Fürst auftut, dessen Vater und älterer Bruder Anspruch auf eine benachbarte preußische Provinz erheben und dort eine nachhaltige beunruhigende Agitation auf jede Weise fördern, sich zu deren Mittelpunkt machen, anstatt sie loyalerweise ab¬ zulehnen, so ist das eine Gefährdung des preußischen Staatsinteresses und des Reichsfriedens zugleich. Hat der Herzog dafür kein Empfinden, so beweist er damit nur von neuem seine und seines Hauses Regierungsunfähigkeit. Der Herzog scheint von der Geduld, die Preußen zwanzig Jahre lang der welfischen Agitation gegen¬ über an den Tag gelegt hat, eine sehr hohe Meinung zu haben. nachgerade ist jedoch dieser Geduldfaden durch den langen Mißbrauch allmählich so dünn geworden, daß er bei nächster Gelegenheit reißen muß. Viel „unerfindlicher" ist jedenfalls, wie sich der Herzog Ernst August einen Landesfürsten von Braunschweig vorstellt, dessen Bevollmächtigten zum Bundesrat Preußen nicht anerkennt, auch wenn er, was doch in hohem Grade unwahrscheinlich ist, im Bundesrat eine Mehrheit finden sollte. Wir sind überzeugt, daß er nicht einmal eine Minderheit finden würde. Auch hier kommt der preußische Antrag von 1885 in Betracht, der solche Mög¬ lichkeit vorsehend wörtlich sagt: „Wenn die Landeshoheit in Braunschweig mit allen ihren Rechten an der Reichsregierung in die Hände eines Fürsten gelegt würde, der einem Teil der Bevölkerung von Hannover als Prätendent auf die gesamte preußische Provinz dieses Namens gilt, so würde Seine Majestät der König von Preußen die Fürsorge für die Sicherheit im Lande selbst in die Hand nehmen, wenn nicht die Institutionen des Reiches die Mittel zur Verhütung unmöglicher Zustände darböten." Die Bekanntmachung des Generalmajors von Hilgers vom 18. Oktober 1884 enthält in dieser Hinsicht einen sehr bemerkenswerten Fingerzeig. Wollte Preußen auf deu Vorschlag des Herzogs Ernst August eingehn und den jüngsten Sohn auf Grund des Erbvertrags von 1863 zur Thronfolge zulassen, so würde es damit unter andern, auch die Bestimmung dieses Vertrages anerkennen, die in der Ur¬ kunde vom 3. März 1863 unter 3s, niedergelegt ist: „daß das Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig als selbständige deutsche Bundesstaaten neben¬ einander fortbestehen müssen". Schon dieser eine Puukt des Erbvertrages ist nicht mehr ausführbar, und auch daran scheitert der welfische Vorschlag. Das Wort hat jetzt die Landesversammlung. Sie wird sich darüber keiner Täuschung hingeben dürfen, daß es dem Kaiser mit der Aufrechterhaltung des von ihm eingenommnen Stand¬ punktes völliger und entschlossener Ernst ist. Weder kann das Reichsoberhaupt das welfische Haus, das Anspruch auf Hannover erhebt, in Braunschweig zulassen, noch kann der König von Preußen daran denken, dem die preußische Herrschaft in Hannover bekämpfenden Prätendententum diesen Stützpunkt einzuräumen. Der Herzog hat zwanzig Jahre lang Zeit gehabt, seinen Frieden mit Preußen zu machen, das ihm seinerzeit durch Herausgabe des Welfenfonds sehr weit entgegengekommen ist. Es besteht in dieser Beziehung ein Ausspruch des verstorbnen Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe, der allerdings nicht in seinen Memoiren zu finden ist: „Ich könnte meinem Vorgänger alles vergeben, nur die Herausgabe des Welfenfonds nicht." Auch Hohenlohe stand somit in der Frage der Bekämpfung der welfischen Prätensionen ebenfalls vollständig auf dem Boden der alten preußischen Politik. Die Grenzboten haben jüngst einen Artikel wiedergegeben, den der englische Schriftsteller Edward Dicey im Septemberheft der Diuxirs Revisw über die Monarchenbegegnung in Friedrichshof veröffentlicht, und worin er hervorgehoben hatte, der Wert dieser Begegnung beruhe hauptsächlich darin, daß beide Herrscher in Grenzboten IV 1906 22

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_300500/177>, abgerufen am 23.07.2024.