Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.Allerlei aus einem Strafrechtskommentar der guten alten Zeit Mensch mehr wissen und wirken, als ihm von Gott vergönnt ist. Die Schwarze Allerlei aus einem Strafrechtskommentar der guten alten Zeit Mensch mehr wissen und wirken, als ihm von Gott vergönnt ist. Die Schwarze <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0408" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/300195"/> <fw type="header" place="top"> Allerlei aus einem Strafrechtskommentar der guten alten Zeit</fw><lb/> <p xml:id="ID_1511" prev="#ID_1510" next="#ID_1512"> Mensch mehr wissen und wirken, als ihm von Gott vergönnt ist. Die Schwarze<lb/> Kunst wird „gemeiniglich bei finsterer schwacher Nachtzeit getrieben und der<lb/> Buße Feind in gestalt eines schwachen Maus, Hunds oder Katzen" sichtbar.<lb/> Aus den in den Hexenprozessen abgelegten Geständnissen hat man nach und<lb/> nach über Schließung des Paktes mit dem Teufel folgendes in Erfahrung ge¬<lb/> bracht. Der Teufel sitzt bei der öffentlichen Zusammenkunft des Hcxengeschmeißcs<lb/> auf dem Throne seiner Majestät, gleich einem Könige. Vor ihm muß der neue<lb/> Zauberer Gott, seinem Erschaffer, absagen, den Taufbund aufkündigen, Gottes<lb/> Sohn verleugnen, alle christlichen Lehrgesetze verlassen, die heiligen Sakramente<lb/> der Kirche verwerfen, das heilige Kreuz, die Bildnisse der übergebenedeitesten und<lb/> unbefleckten Maria und Allerheiligen mit Füßen treten und Gottes Namen mit<lb/> abscheulichen Lasterworten entheiligen. Alsdann gibt er dem Teufel einen<lb/> Zettel, worauf er sein Bündnis mit eignem Blute geschrieben hat. Kann der<lb/> Schwarzkünstler nicht schreiben, so erstattet er das Handgelübde, dem Teufel<lb/> ewig treu und gehorsam zu sein, oder er legt seine Finger auf ein großes mit<lb/> schwarzen Blättern angefülltes Buch und gelobt, daß er ein ewiger Vasall und<lb/> des Teufels Diener sein, nimmermehr zur christlichen Kirche zurückkehren noch<lb/> die Gebote Christi halten will, dagegen die Gebote des Teufels ungesäumt<lb/> vollziehn, daß er auf Berufen zu den nächtlichen Tanz-Zusammenkünften sich<lb/> fleißig einstellen, den Fürsten der Zusammenkünfte mit den gewöhnlichen Zere¬<lb/> monien anbeten und alle seine Aufträge vollziehn will usw. Für dieses Ge¬<lb/> löbnis redet der Teufel gar freundlich mit dem neuen Zauberer oder der Hexe,<lb/> verheißt ihnen ewige Glückseligkeit, Freude und Lustbarkeit für dieses Leben und<lb/> noch höhere danach, ordnet ihnen einen bestimmten Teufel zu, der nie von ihnen<lb/> weicht, ihnen immer dienstbar ist, ihnen die Zusammenkünste ansagt und sie dorthin<lb/> geleitet. Das ist die hochfeierliche und zierliche öffentliche Form des Teufels¬<lb/> bündnisses. Die private und heimliche besteht darin, daß man mit seinem<lb/> Lehrmeister (der schon ein Zauberer, eine Hexe ist) früh, bevor das Wasser ge¬<lb/> weiht ist, in die Kirche geht, dort die obige Ableugnung vollzieht, das Gelübde<lb/> in die Hand des Lehrmeisters ablegt und von dem noch nicht geweihten Wasser<lb/> trinkt. Manche Gelehrten wollen zwar behaupten, daß der Bund mit dem<lb/> Teufel nicht freiwillig sondern erzwungen abgeschlossen werde, weil viel Zauberer<lb/> und Hexen bei der Verbrennung Gott um Barmherzigkeit anflehen und ihn als<lb/> Zeugen ihrer Unschuld anrufen. Deshalb sollte man sie mit der Todesstrafe<lb/> verschonen, falls sie nicht etwa Menschen oder dem Vieh Schaden zugefügt<lb/> haben. Der Verfasser des Kommentars lehrt aber, daß diese Auffassung irrig<lb/> sei. Er unterscheidet als Zauberer: I'röche.iAig.toi'of, d. h. solche, die durch<lb/> teuflische Künste das menschliche Auge verblenden, sodaß es sieht, was nicht ist,<lb/> und nicht sieht, was ist. Ihr Lehrmeister ist der Teufel selbst, der tausenderlei<lb/> Gestalten annimmt, „wie z. B. aus den Erlebnissen des Dr. Musws genugsam<lb/> bekannt ist". Ferner Nsoiowantioi, d. h. solche, die mit gewissen Circuln,<lb/> Charakteren und Beschwörnissen die Teufel und die Geister aus der Tiefe</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0408]
Allerlei aus einem Strafrechtskommentar der guten alten Zeit
Mensch mehr wissen und wirken, als ihm von Gott vergönnt ist. Die Schwarze
Kunst wird „gemeiniglich bei finsterer schwacher Nachtzeit getrieben und der
Buße Feind in gestalt eines schwachen Maus, Hunds oder Katzen" sichtbar.
Aus den in den Hexenprozessen abgelegten Geständnissen hat man nach und
nach über Schließung des Paktes mit dem Teufel folgendes in Erfahrung ge¬
bracht. Der Teufel sitzt bei der öffentlichen Zusammenkunft des Hcxengeschmeißcs
auf dem Throne seiner Majestät, gleich einem Könige. Vor ihm muß der neue
Zauberer Gott, seinem Erschaffer, absagen, den Taufbund aufkündigen, Gottes
Sohn verleugnen, alle christlichen Lehrgesetze verlassen, die heiligen Sakramente
der Kirche verwerfen, das heilige Kreuz, die Bildnisse der übergebenedeitesten und
unbefleckten Maria und Allerheiligen mit Füßen treten und Gottes Namen mit
abscheulichen Lasterworten entheiligen. Alsdann gibt er dem Teufel einen
Zettel, worauf er sein Bündnis mit eignem Blute geschrieben hat. Kann der
Schwarzkünstler nicht schreiben, so erstattet er das Handgelübde, dem Teufel
ewig treu und gehorsam zu sein, oder er legt seine Finger auf ein großes mit
schwarzen Blättern angefülltes Buch und gelobt, daß er ein ewiger Vasall und
des Teufels Diener sein, nimmermehr zur christlichen Kirche zurückkehren noch
die Gebote Christi halten will, dagegen die Gebote des Teufels ungesäumt
vollziehn, daß er auf Berufen zu den nächtlichen Tanz-Zusammenkünften sich
fleißig einstellen, den Fürsten der Zusammenkünfte mit den gewöhnlichen Zere¬
monien anbeten und alle seine Aufträge vollziehn will usw. Für dieses Ge¬
löbnis redet der Teufel gar freundlich mit dem neuen Zauberer oder der Hexe,
verheißt ihnen ewige Glückseligkeit, Freude und Lustbarkeit für dieses Leben und
noch höhere danach, ordnet ihnen einen bestimmten Teufel zu, der nie von ihnen
weicht, ihnen immer dienstbar ist, ihnen die Zusammenkünste ansagt und sie dorthin
geleitet. Das ist die hochfeierliche und zierliche öffentliche Form des Teufels¬
bündnisses. Die private und heimliche besteht darin, daß man mit seinem
Lehrmeister (der schon ein Zauberer, eine Hexe ist) früh, bevor das Wasser ge¬
weiht ist, in die Kirche geht, dort die obige Ableugnung vollzieht, das Gelübde
in die Hand des Lehrmeisters ablegt und von dem noch nicht geweihten Wasser
trinkt. Manche Gelehrten wollen zwar behaupten, daß der Bund mit dem
Teufel nicht freiwillig sondern erzwungen abgeschlossen werde, weil viel Zauberer
und Hexen bei der Verbrennung Gott um Barmherzigkeit anflehen und ihn als
Zeugen ihrer Unschuld anrufen. Deshalb sollte man sie mit der Todesstrafe
verschonen, falls sie nicht etwa Menschen oder dem Vieh Schaden zugefügt
haben. Der Verfasser des Kommentars lehrt aber, daß diese Auffassung irrig
sei. Er unterscheidet als Zauberer: I'röche.iAig.toi'of, d. h. solche, die durch
teuflische Künste das menschliche Auge verblenden, sodaß es sieht, was nicht ist,
und nicht sieht, was ist. Ihr Lehrmeister ist der Teufel selbst, der tausenderlei
Gestalten annimmt, „wie z. B. aus den Erlebnissen des Dr. Musws genugsam
bekannt ist". Ferner Nsoiowantioi, d. h. solche, die mit gewissen Circuln,
Charakteren und Beschwörnissen die Teufel und die Geister aus der Tiefe
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