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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Lager darüber belehren lassen, daß die Organisation der Kolonialverwaltung keine
politische, sondern eine administrative Frage sei, und daß, nachdem wir die Kolonien
einmal haben, sie auch so gut und zweckmäßig als möglich verwaltet werden müssen.
Sodann ist man sich auch wohl allseitig darüber klar, daß eine Militärverwaltung
nicht ein Zweig einer Zivilbehörde sein kann. Das ging wohl allenfalls, so lange
in Südwestafrika fünfhundert Reiter standen und zum Offizierkorps nicht wie in
den letzten Jahren durchweg erstklassige Persönlichkeiten gefordert wurden. Der
von. vornherein zu lose und deshalb falsche Begriff der "Schutztruppe", der eine
Mischung von Polizei und Militär war, anstatt ein festgcgliedertes und festgefußtes
Regiment zu bedeuten, trägt an manchen bedauerlichen Vorgängen der frühern Jahre
ebenso einen Teil der Schuld wie an der ganzen schiefen Entwicklung, die diese Verhält¬
nisse später genommen haben. Truppen gehören -- auch bei Errichtung eines
Kolonialamts -- unter das Kriegsministerium und sind in ihrer Bestimmung,
Zusammensetzung usw. von vornherein von der Polizei zu scheiden. Der "Schutz¬
truppe" fehlte drüben "das Offizierkorps", das seinen Mitgliedern den festen Halt
zu geben vermochte. Prüft man die ganze Entwicklung rückwärts bis zu ihrem Aus¬
gangspunkt, so kommt man unwillkürlich zu dem Schluß, daß die Organisation der
Kolonialverwaltung schon in ihrem ersten Zuschnitt verdorben war. Sie fing mit einem
vortragenden Rat an. Der war der Geheime Legationsrat Kayser, der damals
im Auswärtigen Amt die Rolle des politischen Mädchens für alles hatte, wie er
es selbst bezeichnete, als er sich klagend über diese neue Funktion äußerte. Später
wurde unter Caprivi der Kolonialdirektor daraus, der aber auch bei direktem Vor¬
trag nach wie vor dem Auswärtigen Amt dienstlich unterstellt blieb. Als Fürst
Hohenlohe Reichskanzler wurde, bezeichnete er bereits eine selbständige oberste
Kolonialbehörde als notwendig, es blieb aber dabei. Überbürdet und überärgert
zog sich Ministerialdirektor Kayser schließlich in den ersehnten Ruhehafen des Reichs¬
gerichts zurück; wie schwer er zu ersetzen war, ist bekannt. Kayser hat in seiner
kolonialamtlichen Tätigkeit mit großem Fleiß, vieler Hingebung und noch größerer
Resignation gearbeitet, aber die geeignete Persönlichkeit ist er ungeachtet unleugbarer
Verdienste wohl nicht gewesen. Er selbst hat daraus kein Hehl gemacht. Jetzt ist
darüber, wie über seinem Grabe, das manche bittere Erfahrung einschließt, längst
Gras gewachsen.

Das Auftreten des Prinzen Georg von Bayern in der bayrischen Reichsrats¬
kammer hatte der Nationalzeitung Veranlassung zu einer Äußerung darüber gegeben,
daß die preußischen Prinzen nicht als Mitglieder des Herrenhauses an dem parla¬
mentarischen Leben ihres Landes teilnahmen. Die Kreuzzeitung hat darauf erwidert,
daß bei der Bildung der Ersten Kammer König Friedrich Wilhelm der Vierte die
Berufung der Prinzen seines Hauses vorbehalten habe, daß sie aber nicht erfolgt
sei, um Unstimmigkeiten zu vermeiden, die das Auftreten der Prinzen in der Ersten
Kammer hätte zur Folge haben können. Die Nationalzeitung findet diese Bemerkung
sonderbar, es ist aber doch zur Genüge bekannt, daß des Königs ältester Bruder,
der Prinz von Preußen, der nachmalige erste deutsche Kaiser, zu der Regierung seines
Bruders seit 1850 oft in recht scharfer Opposition stand und in der Kammer dieser
Ansicht sicherlich einen offnen und weithin hallenden Ausdruck gegeben haben würde.
Die Memoiren des Generals von Gerlach sowie die Veröffentlichungen aus dem
Nachlasse des Ministerpräsidenten von Manteuffel haben darüber hinlänglich Licht
verbreitet. König Wilhelm der Erste hat in dieser Frage keinen andern Stand-
Punkt eingenommen als sein Bruder. Auch unter seiner Regierung ist keine Be¬
rufung von Prinzen in das Herrenhaus erfolgt, vielleicht ist er es auch gewesen, der
Friedrich Wilhelm den Vierten bestimmt hat, von der vorbehaltnen Berufung ab-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Lager darüber belehren lassen, daß die Organisation der Kolonialverwaltung keine
politische, sondern eine administrative Frage sei, und daß, nachdem wir die Kolonien
einmal haben, sie auch so gut und zweckmäßig als möglich verwaltet werden müssen.
Sodann ist man sich auch wohl allseitig darüber klar, daß eine Militärverwaltung
nicht ein Zweig einer Zivilbehörde sein kann. Das ging wohl allenfalls, so lange
in Südwestafrika fünfhundert Reiter standen und zum Offizierkorps nicht wie in
den letzten Jahren durchweg erstklassige Persönlichkeiten gefordert wurden. Der
von. vornherein zu lose und deshalb falsche Begriff der „Schutztruppe", der eine
Mischung von Polizei und Militär war, anstatt ein festgcgliedertes und festgefußtes
Regiment zu bedeuten, trägt an manchen bedauerlichen Vorgängen der frühern Jahre
ebenso einen Teil der Schuld wie an der ganzen schiefen Entwicklung, die diese Verhält¬
nisse später genommen haben. Truppen gehören — auch bei Errichtung eines
Kolonialamts — unter das Kriegsministerium und sind in ihrer Bestimmung,
Zusammensetzung usw. von vornherein von der Polizei zu scheiden. Der „Schutz¬
truppe" fehlte drüben „das Offizierkorps", das seinen Mitgliedern den festen Halt
zu geben vermochte. Prüft man die ganze Entwicklung rückwärts bis zu ihrem Aus¬
gangspunkt, so kommt man unwillkürlich zu dem Schluß, daß die Organisation der
Kolonialverwaltung schon in ihrem ersten Zuschnitt verdorben war. Sie fing mit einem
vortragenden Rat an. Der war der Geheime Legationsrat Kayser, der damals
im Auswärtigen Amt die Rolle des politischen Mädchens für alles hatte, wie er
es selbst bezeichnete, als er sich klagend über diese neue Funktion äußerte. Später
wurde unter Caprivi der Kolonialdirektor daraus, der aber auch bei direktem Vor¬
trag nach wie vor dem Auswärtigen Amt dienstlich unterstellt blieb. Als Fürst
Hohenlohe Reichskanzler wurde, bezeichnete er bereits eine selbständige oberste
Kolonialbehörde als notwendig, es blieb aber dabei. Überbürdet und überärgert
zog sich Ministerialdirektor Kayser schließlich in den ersehnten Ruhehafen des Reichs¬
gerichts zurück; wie schwer er zu ersetzen war, ist bekannt. Kayser hat in seiner
kolonialamtlichen Tätigkeit mit großem Fleiß, vieler Hingebung und noch größerer
Resignation gearbeitet, aber die geeignete Persönlichkeit ist er ungeachtet unleugbarer
Verdienste wohl nicht gewesen. Er selbst hat daraus kein Hehl gemacht. Jetzt ist
darüber, wie über seinem Grabe, das manche bittere Erfahrung einschließt, längst
Gras gewachsen.

Das Auftreten des Prinzen Georg von Bayern in der bayrischen Reichsrats¬
kammer hatte der Nationalzeitung Veranlassung zu einer Äußerung darüber gegeben,
daß die preußischen Prinzen nicht als Mitglieder des Herrenhauses an dem parla¬
mentarischen Leben ihres Landes teilnahmen. Die Kreuzzeitung hat darauf erwidert,
daß bei der Bildung der Ersten Kammer König Friedrich Wilhelm der Vierte die
Berufung der Prinzen seines Hauses vorbehalten habe, daß sie aber nicht erfolgt
sei, um Unstimmigkeiten zu vermeiden, die das Auftreten der Prinzen in der Ersten
Kammer hätte zur Folge haben können. Die Nationalzeitung findet diese Bemerkung
sonderbar, es ist aber doch zur Genüge bekannt, daß des Königs ältester Bruder,
der Prinz von Preußen, der nachmalige erste deutsche Kaiser, zu der Regierung seines
Bruders seit 1850 oft in recht scharfer Opposition stand und in der Kammer dieser
Ansicht sicherlich einen offnen und weithin hallenden Ausdruck gegeben haben würde.
Die Memoiren des Generals von Gerlach sowie die Veröffentlichungen aus dem
Nachlasse des Ministerpräsidenten von Manteuffel haben darüber hinlänglich Licht
verbreitet. König Wilhelm der Erste hat in dieser Frage keinen andern Stand-
Punkt eingenommen als sein Bruder. Auch unter seiner Regierung ist keine Be¬
rufung von Prinzen in das Herrenhaus erfolgt, vielleicht ist er es auch gewesen, der
Friedrich Wilhelm den Vierten bestimmt hat, von der vorbehaltnen Berufung ab-


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[0338] Maßgebliches und Unmaßgebliches Lager darüber belehren lassen, daß die Organisation der Kolonialverwaltung keine politische, sondern eine administrative Frage sei, und daß, nachdem wir die Kolonien einmal haben, sie auch so gut und zweckmäßig als möglich verwaltet werden müssen. Sodann ist man sich auch wohl allseitig darüber klar, daß eine Militärverwaltung nicht ein Zweig einer Zivilbehörde sein kann. Das ging wohl allenfalls, so lange in Südwestafrika fünfhundert Reiter standen und zum Offizierkorps nicht wie in den letzten Jahren durchweg erstklassige Persönlichkeiten gefordert wurden. Der von. vornherein zu lose und deshalb falsche Begriff der „Schutztruppe", der eine Mischung von Polizei und Militär war, anstatt ein festgcgliedertes und festgefußtes Regiment zu bedeuten, trägt an manchen bedauerlichen Vorgängen der frühern Jahre ebenso einen Teil der Schuld wie an der ganzen schiefen Entwicklung, die diese Verhält¬ nisse später genommen haben. Truppen gehören — auch bei Errichtung eines Kolonialamts — unter das Kriegsministerium und sind in ihrer Bestimmung, Zusammensetzung usw. von vornherein von der Polizei zu scheiden. Der „Schutz¬ truppe" fehlte drüben „das Offizierkorps", das seinen Mitgliedern den festen Halt zu geben vermochte. Prüft man die ganze Entwicklung rückwärts bis zu ihrem Aus¬ gangspunkt, so kommt man unwillkürlich zu dem Schluß, daß die Organisation der Kolonialverwaltung schon in ihrem ersten Zuschnitt verdorben war. Sie fing mit einem vortragenden Rat an. Der war der Geheime Legationsrat Kayser, der damals im Auswärtigen Amt die Rolle des politischen Mädchens für alles hatte, wie er es selbst bezeichnete, als er sich klagend über diese neue Funktion äußerte. Später wurde unter Caprivi der Kolonialdirektor daraus, der aber auch bei direktem Vor¬ trag nach wie vor dem Auswärtigen Amt dienstlich unterstellt blieb. Als Fürst Hohenlohe Reichskanzler wurde, bezeichnete er bereits eine selbständige oberste Kolonialbehörde als notwendig, es blieb aber dabei. Überbürdet und überärgert zog sich Ministerialdirektor Kayser schließlich in den ersehnten Ruhehafen des Reichs¬ gerichts zurück; wie schwer er zu ersetzen war, ist bekannt. Kayser hat in seiner kolonialamtlichen Tätigkeit mit großem Fleiß, vieler Hingebung und noch größerer Resignation gearbeitet, aber die geeignete Persönlichkeit ist er ungeachtet unleugbarer Verdienste wohl nicht gewesen. Er selbst hat daraus kein Hehl gemacht. Jetzt ist darüber, wie über seinem Grabe, das manche bittere Erfahrung einschließt, längst Gras gewachsen. Das Auftreten des Prinzen Georg von Bayern in der bayrischen Reichsrats¬ kammer hatte der Nationalzeitung Veranlassung zu einer Äußerung darüber gegeben, daß die preußischen Prinzen nicht als Mitglieder des Herrenhauses an dem parla¬ mentarischen Leben ihres Landes teilnahmen. Die Kreuzzeitung hat darauf erwidert, daß bei der Bildung der Ersten Kammer König Friedrich Wilhelm der Vierte die Berufung der Prinzen seines Hauses vorbehalten habe, daß sie aber nicht erfolgt sei, um Unstimmigkeiten zu vermeiden, die das Auftreten der Prinzen in der Ersten Kammer hätte zur Folge haben können. Die Nationalzeitung findet diese Bemerkung sonderbar, es ist aber doch zur Genüge bekannt, daß des Königs ältester Bruder, der Prinz von Preußen, der nachmalige erste deutsche Kaiser, zu der Regierung seines Bruders seit 1850 oft in recht scharfer Opposition stand und in der Kammer dieser Ansicht sicherlich einen offnen und weithin hallenden Ausdruck gegeben haben würde. Die Memoiren des Generals von Gerlach sowie die Veröffentlichungen aus dem Nachlasse des Ministerpräsidenten von Manteuffel haben darüber hinlänglich Licht verbreitet. König Wilhelm der Erste hat in dieser Frage keinen andern Stand- Punkt eingenommen als sein Bruder. Auch unter seiner Regierung ist keine Be¬ rufung von Prinzen in das Herrenhaus erfolgt, vielleicht ist er es auch gewesen, der Friedrich Wilhelm den Vierten bestimmt hat, von der vorbehaltnen Berufung ab-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/338>, abgerufen am 27.12.2024.