Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.Der gerichtliche Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses doch nicht die vollen zwölf Arbeitsstunden des Tages in Anspruch nimmt, so Der gerichtliche Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses doch nicht die vollen zwölf Arbeitsstunden des Tages in Anspruch nimmt, so <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0699" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/299740"/> <fw type="header" place="top"> Der gerichtliche Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses</fw><lb/> <p xml:id="ID_3095" prev="#ID_3094" next="#ID_3096"> doch nicht die vollen zwölf Arbeitsstunden des Tages in Anspruch nimmt, so<lb/> bleibt ihm auch noch Zeit genug, zu rauchen, zu plaudern, Zeitungen zu lesen,<lb/> zu politisieren, Gasthäuser und Vergnügungen zu besuchen. Und das alles<lb/> glaubt er seinem Stande schuldig zu sein, denn er ist ja weit mehr als ein<lb/> Handwerker, er ist „Kaufmann". Zwar ist seine Berufsvorbildung, die nur<lb/> in der Kenntnis gewisser Warenarten besteht, noch nicht einmal gleichwertig<lb/> der eines tüchtigen Handwerkers, der doch schon technische Kenntnisse haben<lb/> muß; aber der Zwischenhändler von einem kleinen oder einem mittlern Gewerbe¬<lb/> betrieb glaubt als „Kaufmann" ganz andre Ansprüche an das Leben machen<lb/> zu können wie etwa ein Handwerker, ein Volksschullehrer, ein Unterbeamter<lb/> oder auch ein Subalternbeamter; ohne Dienstmädchen, ohne Hausknecht und<lb/> ohne Anschluß an das Telephon glaubt er nicht bestehn zu können. Und das<lb/> alles soll das „Lütke" bringen, also das Betriebskapital von etwa zehntausend<lb/> Mark in Verbindung mit der geschilderten „Arbeit". Aber solcher, die so klug<lb/> denken, die also ein möglichst bequemes, jeder körperlichen und geistigen Arbeit<lb/> möglichst abholdes Leben wünschen, sind leider sehr viele; darum — im Gegen¬<lb/> satz zu dem Mangel an Lohnarbeitern, Handwerkern, Volksschullehrern, Unter-'<lb/> offizieren und Unterbeamten — die Überfüllung mit Zwischenhändlern. Und<lb/> da sie einen Anspruch auf dieses bequeme Dasein als Zwischenhändler zu<lb/> haben glauben, so verlangen sie, daß auch die Gesetzgebung zu ihren Gunsten<lb/> einschreite; sie nehmen es als eine unabänderliche Tatsache hin, daß das<lb/> Kapital mit seinen Maschinen und Fabriken unsern werktätigen Handwerker¬<lb/> stand herabgedrückt hat; wenn aber das Kapital in Warmhäusern und Gro߬<lb/> basaren sowie die Konsumvereine dem bequemen Zwischenhandel zu Leibe gehn<lb/> und diesen so allmählich erdrücken, dann ruft man nach Erdrosselungssteuern<lb/> gegen die Kapitalisten und die Konsumvereine und verlangt Schutz für den<lb/> „Mittelstand". Zum Mittelstande zählt man nämlich die Kaufleute, die mit<lb/> einem verhältnismäßig geringen Vermögen als Zwischenhändler ein Dasein<lb/> ohne körperliche und ohne geistige Arbeit führen möchten. „Der deutsche Kauf¬<lb/> mann, der Pionier der Kultur, droht vom Kapitalismus erstickt zu werden",<lb/> so rufen die Ladenjünglinge des Handlungsgehilfenverbandes und ihre Wander¬<lb/> redner. Aber die Kaufleute, die im Auslande dem deutschen Handel neue<lb/> Absatzgebiete eröffnet und dort deutsche Kultur verbreitet haben, waren doch<lb/> nicht Zwischenhändler von mäßigem Geschäftsbetrieb, nicht Heringsbändiger,<lb/> Ellenreiter, Tabaksfritzen, Ansichtspostkartenhündler; sondern es waren die<lb/> reichen Kaufherren der Großstädte, die den kaufmännischen Beruf durch kühne<lb/> Unternehmungen betätigten, nicht durch den der geistigen und körperlichen<lb/> Arbeit abholden Zwischenhandel. So wenig der Handwerker mit dem Fabrik¬<lb/> betrieb konkurrieren kann, ebenso wenig kann natürlich der Zwischenhändler<lb/> von einem geringen oder einem mäßigen Betriebskapital mit dem Großkapitalisten<lb/> konkurrieren; dieser kann eben seine Waren viel billiger, in viel größerer Aus¬<lb/> wahl und zu derselben Zeit Waren der allerverschiedensten Geschäftszweige<lb/> dem Konsumenten bieten. Mag man jedoch über die Vorzüge der Waren¬<lb/> häuser und der Konsumvereine ganz andrer Meinung sein, so hat doch die<lb/> Gesetzgebung keinen Anlaß, gegen diese Verwertung des Kapitals deshalb ein-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0699]
Der gerichtliche Zwangsvergleich außerhalb des Konkurses
doch nicht die vollen zwölf Arbeitsstunden des Tages in Anspruch nimmt, so
bleibt ihm auch noch Zeit genug, zu rauchen, zu plaudern, Zeitungen zu lesen,
zu politisieren, Gasthäuser und Vergnügungen zu besuchen. Und das alles
glaubt er seinem Stande schuldig zu sein, denn er ist ja weit mehr als ein
Handwerker, er ist „Kaufmann". Zwar ist seine Berufsvorbildung, die nur
in der Kenntnis gewisser Warenarten besteht, noch nicht einmal gleichwertig
der eines tüchtigen Handwerkers, der doch schon technische Kenntnisse haben
muß; aber der Zwischenhändler von einem kleinen oder einem mittlern Gewerbe¬
betrieb glaubt als „Kaufmann" ganz andre Ansprüche an das Leben machen
zu können wie etwa ein Handwerker, ein Volksschullehrer, ein Unterbeamter
oder auch ein Subalternbeamter; ohne Dienstmädchen, ohne Hausknecht und
ohne Anschluß an das Telephon glaubt er nicht bestehn zu können. Und das
alles soll das „Lütke" bringen, also das Betriebskapital von etwa zehntausend
Mark in Verbindung mit der geschilderten „Arbeit". Aber solcher, die so klug
denken, die also ein möglichst bequemes, jeder körperlichen und geistigen Arbeit
möglichst abholdes Leben wünschen, sind leider sehr viele; darum — im Gegen¬
satz zu dem Mangel an Lohnarbeitern, Handwerkern, Volksschullehrern, Unter-'
offizieren und Unterbeamten — die Überfüllung mit Zwischenhändlern. Und
da sie einen Anspruch auf dieses bequeme Dasein als Zwischenhändler zu
haben glauben, so verlangen sie, daß auch die Gesetzgebung zu ihren Gunsten
einschreite; sie nehmen es als eine unabänderliche Tatsache hin, daß das
Kapital mit seinen Maschinen und Fabriken unsern werktätigen Handwerker¬
stand herabgedrückt hat; wenn aber das Kapital in Warmhäusern und Gro߬
basaren sowie die Konsumvereine dem bequemen Zwischenhandel zu Leibe gehn
und diesen so allmählich erdrücken, dann ruft man nach Erdrosselungssteuern
gegen die Kapitalisten und die Konsumvereine und verlangt Schutz für den
„Mittelstand". Zum Mittelstande zählt man nämlich die Kaufleute, die mit
einem verhältnismäßig geringen Vermögen als Zwischenhändler ein Dasein
ohne körperliche und ohne geistige Arbeit führen möchten. „Der deutsche Kauf¬
mann, der Pionier der Kultur, droht vom Kapitalismus erstickt zu werden",
so rufen die Ladenjünglinge des Handlungsgehilfenverbandes und ihre Wander¬
redner. Aber die Kaufleute, die im Auslande dem deutschen Handel neue
Absatzgebiete eröffnet und dort deutsche Kultur verbreitet haben, waren doch
nicht Zwischenhändler von mäßigem Geschäftsbetrieb, nicht Heringsbändiger,
Ellenreiter, Tabaksfritzen, Ansichtspostkartenhündler; sondern es waren die
reichen Kaufherren der Großstädte, die den kaufmännischen Beruf durch kühne
Unternehmungen betätigten, nicht durch den der geistigen und körperlichen
Arbeit abholden Zwischenhandel. So wenig der Handwerker mit dem Fabrik¬
betrieb konkurrieren kann, ebenso wenig kann natürlich der Zwischenhändler
von einem geringen oder einem mäßigen Betriebskapital mit dem Großkapitalisten
konkurrieren; dieser kann eben seine Waren viel billiger, in viel größerer Aus¬
wahl und zu derselben Zeit Waren der allerverschiedensten Geschäftszweige
dem Konsumenten bieten. Mag man jedoch über die Vorzüge der Waren¬
häuser und der Konsumvereine ganz andrer Meinung sein, so hat doch die
Gesetzgebung keinen Anlaß, gegen diese Verwertung des Kapitals deshalb ein-
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