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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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San Francisco und die deutschen Feuerversicherer

beweist, bestimmten Regeln fügt. Was unberechenbar ist für den Einzelnen,
kann auf Grund der Erfahrungen mit ziemlicher Genauigkeit bestimmt werden
für eine größere Gesamtheit. Ob der dreißigjährige A. heute noch oder in acht
Tagen oder erst nach siebzig Jahren sterben wird, ist vollständig unsicher; aber
daß von tausend Menschen, die heute dreißig Jahre alt sind, 9,5 im Laufe des
nächsten Jahres sterben, ist auf Grund eingehender Beobachtungen so wahr¬
scheinlich, daß wir die Lebensversicherung der Dreißigjährigen darauf basieren
können. Jede Versicherung muß, sofern sie eine Versicherung und nicht etwa
ein verwerfliches Hasardspiel sein will, eine Reihe von beobachtungsfähigen und
beobachteten Erfahrungstatsachen zur Grundlage haben, aus denen wir die
Regelmäßigkeit des Zufalls durch die sogenannte Wahrscheinlichkeitsrechnung
berechnen können. Dies ist, was die Erdbeben anlangt, noch nicht der Fall.
Trotz allen Fortschritten der Wissenschaft stehn wir den Vulkan- und den Erd¬
bebenerscheinungen völlig unsicher gegenüber und können keine Regelmäßigkeit
in ihrem Auftreten entdecken. So lange dies nicht der Fall ist, können wir
sie auch nicht in die Versicherung einbeziehn, und auch wenn es gelingen sollte,
auch bei ihnen eine gewisse Periodizität nachzuweisen, so fragt es sich doch noch,
ob diese Perioden nicht viel zu groß sein werden, als daß man sie für ein
Versicherungsunternehmen nutzbar machen könnte. Denn die Interessen der
Menschen sind zeitlich eng begrenzt; für den Schutz unsrer Enkel und Urenkel
gegen die Verluste durch Naturereignisse können wir uns wohl noch interessieren
und dafür Opfer bringen; wenn aber jemand den Einwohnern bestimmter Gegenden
zumuten wollte, vier oder sechs Jahrhunderte lang Prämien für eine Ver¬
sicherung gegen Erdbebenverluste zu zahlen, weil dort in einer etwa fünfhnndert-
jührigen Periode einmal ein Erdbeben von vernichtender Stärke zu erwarten
ist, so würde er mit diesem Gedanken wohl wenig Anklang finden. So un¬
möglich es also ist, eine Versicherung gegen die Folgen solcher Erdbebenkata¬
strophen im allgemeinen einzurichten, so untulich ist es, die durch sie ver¬
ursachte" Brandschäden in die gewöhnliche Feuerversicherung mit einzuschließen.
Wollte man dies tun, so müßte man die Versicherung auf eine ganz andre
Basis stellen, also auch ganz andre, viel höhere Prämien berechnen, und für
diese anderweitige Prämienberechnung fehlt es eben an jeder statistischen Grund¬
lage. Es ist also sehr begründet und als dem Willen beider Vertragsparteien,
Verhinderer und Versicherungsnehmer, entsprechend anzusehen, daß die Policen,
wie oben erwähnt worden ist, alle Brandschäden von der Entschädigung aus¬
schließen, bei denen das Erdbeben im Kausalzusammenhang ein für die Ent¬
stehung des Brandes ausschlaggebendes Bindeglied ist, denn von allen diesen
Brandschäden gilt das schon über die Unberechenbarkeit gesagte.

Nun scheint es aber eine Anzahl von Leuten zu gebe", die der Ansicht
sind, daß sich die Gesellschaften nicht an ihren Vertrag halten dürfen, sondern
"moralisch" verpflichtet wären, doch zu zahlen. Eine solche Handlungsweise
wäre jedoch im Gegenteil durchaus unmoralisch. Man muß sich nur klar
machen, was eine solche Zahlung bedeuten würde! Die Feuerversicherungs¬
prämien sind bekanntlich infolge der scharfen Konkurrenz so knapp bemessen,
daß sie nur gerade eben das Risiko decken und einen minimalen Gewinn er¬
möglichen, der bei den deutschen Gesellschaften durchschnittlich (wohlverstanden


San Francisco und die deutschen Feuerversicherer

beweist, bestimmten Regeln fügt. Was unberechenbar ist für den Einzelnen,
kann auf Grund der Erfahrungen mit ziemlicher Genauigkeit bestimmt werden
für eine größere Gesamtheit. Ob der dreißigjährige A. heute noch oder in acht
Tagen oder erst nach siebzig Jahren sterben wird, ist vollständig unsicher; aber
daß von tausend Menschen, die heute dreißig Jahre alt sind, 9,5 im Laufe des
nächsten Jahres sterben, ist auf Grund eingehender Beobachtungen so wahr¬
scheinlich, daß wir die Lebensversicherung der Dreißigjährigen darauf basieren
können. Jede Versicherung muß, sofern sie eine Versicherung und nicht etwa
ein verwerfliches Hasardspiel sein will, eine Reihe von beobachtungsfähigen und
beobachteten Erfahrungstatsachen zur Grundlage haben, aus denen wir die
Regelmäßigkeit des Zufalls durch die sogenannte Wahrscheinlichkeitsrechnung
berechnen können. Dies ist, was die Erdbeben anlangt, noch nicht der Fall.
Trotz allen Fortschritten der Wissenschaft stehn wir den Vulkan- und den Erd¬
bebenerscheinungen völlig unsicher gegenüber und können keine Regelmäßigkeit
in ihrem Auftreten entdecken. So lange dies nicht der Fall ist, können wir
sie auch nicht in die Versicherung einbeziehn, und auch wenn es gelingen sollte,
auch bei ihnen eine gewisse Periodizität nachzuweisen, so fragt es sich doch noch,
ob diese Perioden nicht viel zu groß sein werden, als daß man sie für ein
Versicherungsunternehmen nutzbar machen könnte. Denn die Interessen der
Menschen sind zeitlich eng begrenzt; für den Schutz unsrer Enkel und Urenkel
gegen die Verluste durch Naturereignisse können wir uns wohl noch interessieren
und dafür Opfer bringen; wenn aber jemand den Einwohnern bestimmter Gegenden
zumuten wollte, vier oder sechs Jahrhunderte lang Prämien für eine Ver¬
sicherung gegen Erdbebenverluste zu zahlen, weil dort in einer etwa fünfhnndert-
jührigen Periode einmal ein Erdbeben von vernichtender Stärke zu erwarten
ist, so würde er mit diesem Gedanken wohl wenig Anklang finden. So un¬
möglich es also ist, eine Versicherung gegen die Folgen solcher Erdbebenkata¬
strophen im allgemeinen einzurichten, so untulich ist es, die durch sie ver¬
ursachte» Brandschäden in die gewöhnliche Feuerversicherung mit einzuschließen.
Wollte man dies tun, so müßte man die Versicherung auf eine ganz andre
Basis stellen, also auch ganz andre, viel höhere Prämien berechnen, und für
diese anderweitige Prämienberechnung fehlt es eben an jeder statistischen Grund¬
lage. Es ist also sehr begründet und als dem Willen beider Vertragsparteien,
Verhinderer und Versicherungsnehmer, entsprechend anzusehen, daß die Policen,
wie oben erwähnt worden ist, alle Brandschäden von der Entschädigung aus¬
schließen, bei denen das Erdbeben im Kausalzusammenhang ein für die Ent¬
stehung des Brandes ausschlaggebendes Bindeglied ist, denn von allen diesen
Brandschäden gilt das schon über die Unberechenbarkeit gesagte.

Nun scheint es aber eine Anzahl von Leuten zu gebe», die der Ansicht
sind, daß sich die Gesellschaften nicht an ihren Vertrag halten dürfen, sondern
«moralisch" verpflichtet wären, doch zu zahlen. Eine solche Handlungsweise
wäre jedoch im Gegenteil durchaus unmoralisch. Man muß sich nur klar
machen, was eine solche Zahlung bedeuten würde! Die Feuerversicherungs¬
prämien sind bekanntlich infolge der scharfen Konkurrenz so knapp bemessen,
daß sie nur gerade eben das Risiko decken und einen minimalen Gewinn er¬
möglichen, der bei den deutschen Gesellschaften durchschnittlich (wohlverstanden


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/637>, abgerufen am 24.07.2024.