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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Die oberste Heeresleitung in Frankreich

Fragen sie vor das Forum des obersten Rats der Nationalverteidigung bringen
wollen. Pflichtgemäß (odliZ^oiremsut) müssen die drei Ministerien dagegen
alle die Angelegenheiten zur Durchberatung dem obersten Rat übergeben, die
in der Gesamtheit oder nur in einzelnen Punkten in eins der Ressorts ihrer
Kollegen hinübergreifen, und die gemeinschaftlich geklärt werden müssen, wenn
anders nicht Konflikte und darüber hinaus Gefahren für die Landesinteresscn
entsteh" sollen. Zu solchen gemeinsamen Angelegenheiten sind unter anderm
der Küstenschutz, die Verteidigung der Kolonien oder auch die Verwendung der
Kolonialtruppen in einem europäischen Kriege zu zählen. Endlich hat sich der
oberste Rat auch noch mit allen den Fragen von Wichtigkeit zu befassen, die
ihm vom obersten Kriegsrat, vom obersten Marinerat und vom Ausschu߬
komitee für die Verteidigung der Kolonien vorgelegt werden, wobei er unter
Umständen auch als Schiedsgericht fungieren kann durch Erteilung allgemeiner
Direktiven, die die strittigen Punkte aus der Welt schaffen sollen. Diesen
großen und vielseitigen Aufgaben entsprechend ist die Zusammensetzung des
obersten Rats der Nationalverteidigung natürlich sehr zahlreich und ausgesucht.
Hervorzuheben ist dazu, daß außer dem schon erwähnten Staatsoberhaupt, dem
Ministerpräsidenten und den drei Ressortministern, den Vizepräsidenten des
obersten Kriegs- und Marinerats, den Chefs des Generalstabs der Armee und
der Marine, als ständigen Mitgliedern des Rats, die für den Kriegsfall als
Armeeführer oder Geschwaderchefs designierten Generale und Admiräle allen
wichtigen Beratungen der neuen Körperschaft beiwohnen dürfen.

Nun ist vielfach, auch in der französischen Presse, die Behauptung auf¬
gestellt worden, der "oberste Rat" werde bei seiner umfassenden Tätigkeit auch
die Stellung des Generalissimus der Armee, der ja vielen Republikanern schon
längst ein Dorn im Auge ist, wenigstens in Friedenszeiten, unnötig machen
oder sie zum mindesten wesentlich einschränken. Das ist aber ganz und gar
nicht der Fall. Im Gegenteil verlautet, daß dieser Posten nicht nur mit allen
Funktionen beibehalten, sondern noch dazu schon im Frieden mit Generalstab
und Adjutcintur so organisiert werden wird, daß der Übergang in das mobile
Verhältnis ohne jede Verzögerung vor sich gehn kann.

Ob der augenblickliche Generalissimus, General Brugere, für den Fall der
Annahme einer darauf zielenden besondern Gesetzesvorlage über die Altersgrenze
hinaus, die er im Juni d. I. erreicht, in seinem Amte beibehalten werden wird,
darüber gehn die Ansichten noch immer auseinander. Trotz allen Verdiensten, die
sich Brugere ganz unstreitig, besonders um die höhere Truppenführung in Frank¬
reich, erworben hat, stehn ihm viele Neider gegenüber, und auch sein Verhalten bei
dem bekannten Rencontre mit dem General Percin hat ihm in republikanischen
Kreisen manchen Gegner geschaffen. Anfänglich wurde General Hagron, Mitglied
des obersten Kriegsrath, als alleiniger Kandidat für den Posten des zukünftigen
Generalissimus genannt. Neuerdings ist ihm aber ein sehr ernster Rivale in der
Person des Generals Michals entstanden, der sich als kommandierender General
des zwanzigsten Armeekorps besonders hervorgetan hat und als Armceführer
gerühmt wird. Dem Generalissimus dürfte General Brun, der jetzige Chef des
Generalstabs der Armee, als Stabschef zur Seite stehn, und fünf Armeeinspekteure


Die oberste Heeresleitung in Frankreich

Fragen sie vor das Forum des obersten Rats der Nationalverteidigung bringen
wollen. Pflichtgemäß (odliZ^oiremsut) müssen die drei Ministerien dagegen
alle die Angelegenheiten zur Durchberatung dem obersten Rat übergeben, die
in der Gesamtheit oder nur in einzelnen Punkten in eins der Ressorts ihrer
Kollegen hinübergreifen, und die gemeinschaftlich geklärt werden müssen, wenn
anders nicht Konflikte und darüber hinaus Gefahren für die Landesinteresscn
entsteh» sollen. Zu solchen gemeinsamen Angelegenheiten sind unter anderm
der Küstenschutz, die Verteidigung der Kolonien oder auch die Verwendung der
Kolonialtruppen in einem europäischen Kriege zu zählen. Endlich hat sich der
oberste Rat auch noch mit allen den Fragen von Wichtigkeit zu befassen, die
ihm vom obersten Kriegsrat, vom obersten Marinerat und vom Ausschu߬
komitee für die Verteidigung der Kolonien vorgelegt werden, wobei er unter
Umständen auch als Schiedsgericht fungieren kann durch Erteilung allgemeiner
Direktiven, die die strittigen Punkte aus der Welt schaffen sollen. Diesen
großen und vielseitigen Aufgaben entsprechend ist die Zusammensetzung des
obersten Rats der Nationalverteidigung natürlich sehr zahlreich und ausgesucht.
Hervorzuheben ist dazu, daß außer dem schon erwähnten Staatsoberhaupt, dem
Ministerpräsidenten und den drei Ressortministern, den Vizepräsidenten des
obersten Kriegs- und Marinerats, den Chefs des Generalstabs der Armee und
der Marine, als ständigen Mitgliedern des Rats, die für den Kriegsfall als
Armeeführer oder Geschwaderchefs designierten Generale und Admiräle allen
wichtigen Beratungen der neuen Körperschaft beiwohnen dürfen.

Nun ist vielfach, auch in der französischen Presse, die Behauptung auf¬
gestellt worden, der „oberste Rat" werde bei seiner umfassenden Tätigkeit auch
die Stellung des Generalissimus der Armee, der ja vielen Republikanern schon
längst ein Dorn im Auge ist, wenigstens in Friedenszeiten, unnötig machen
oder sie zum mindesten wesentlich einschränken. Das ist aber ganz und gar
nicht der Fall. Im Gegenteil verlautet, daß dieser Posten nicht nur mit allen
Funktionen beibehalten, sondern noch dazu schon im Frieden mit Generalstab
und Adjutcintur so organisiert werden wird, daß der Übergang in das mobile
Verhältnis ohne jede Verzögerung vor sich gehn kann.

Ob der augenblickliche Generalissimus, General Brugere, für den Fall der
Annahme einer darauf zielenden besondern Gesetzesvorlage über die Altersgrenze
hinaus, die er im Juni d. I. erreicht, in seinem Amte beibehalten werden wird,
darüber gehn die Ansichten noch immer auseinander. Trotz allen Verdiensten, die
sich Brugere ganz unstreitig, besonders um die höhere Truppenführung in Frank¬
reich, erworben hat, stehn ihm viele Neider gegenüber, und auch sein Verhalten bei
dem bekannten Rencontre mit dem General Percin hat ihm in republikanischen
Kreisen manchen Gegner geschaffen. Anfänglich wurde General Hagron, Mitglied
des obersten Kriegsrath, als alleiniger Kandidat für den Posten des zukünftigen
Generalissimus genannt. Neuerdings ist ihm aber ein sehr ernster Rivale in der
Person des Generals Michals entstanden, der sich als kommandierender General
des zwanzigsten Armeekorps besonders hervorgetan hat und als Armceführer
gerühmt wird. Dem Generalissimus dürfte General Brun, der jetzige Chef des
Generalstabs der Armee, als Stabschef zur Seite stehn, und fünf Armeeinspekteure


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[0577] Die oberste Heeresleitung in Frankreich Fragen sie vor das Forum des obersten Rats der Nationalverteidigung bringen wollen. Pflichtgemäß (odliZ^oiremsut) müssen die drei Ministerien dagegen alle die Angelegenheiten zur Durchberatung dem obersten Rat übergeben, die in der Gesamtheit oder nur in einzelnen Punkten in eins der Ressorts ihrer Kollegen hinübergreifen, und die gemeinschaftlich geklärt werden müssen, wenn anders nicht Konflikte und darüber hinaus Gefahren für die Landesinteresscn entsteh» sollen. Zu solchen gemeinsamen Angelegenheiten sind unter anderm der Küstenschutz, die Verteidigung der Kolonien oder auch die Verwendung der Kolonialtruppen in einem europäischen Kriege zu zählen. Endlich hat sich der oberste Rat auch noch mit allen den Fragen von Wichtigkeit zu befassen, die ihm vom obersten Kriegsrat, vom obersten Marinerat und vom Ausschu߬ komitee für die Verteidigung der Kolonien vorgelegt werden, wobei er unter Umständen auch als Schiedsgericht fungieren kann durch Erteilung allgemeiner Direktiven, die die strittigen Punkte aus der Welt schaffen sollen. Diesen großen und vielseitigen Aufgaben entsprechend ist die Zusammensetzung des obersten Rats der Nationalverteidigung natürlich sehr zahlreich und ausgesucht. Hervorzuheben ist dazu, daß außer dem schon erwähnten Staatsoberhaupt, dem Ministerpräsidenten und den drei Ressortministern, den Vizepräsidenten des obersten Kriegs- und Marinerats, den Chefs des Generalstabs der Armee und der Marine, als ständigen Mitgliedern des Rats, die für den Kriegsfall als Armeeführer oder Geschwaderchefs designierten Generale und Admiräle allen wichtigen Beratungen der neuen Körperschaft beiwohnen dürfen. Nun ist vielfach, auch in der französischen Presse, die Behauptung auf¬ gestellt worden, der „oberste Rat" werde bei seiner umfassenden Tätigkeit auch die Stellung des Generalissimus der Armee, der ja vielen Republikanern schon längst ein Dorn im Auge ist, wenigstens in Friedenszeiten, unnötig machen oder sie zum mindesten wesentlich einschränken. Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Im Gegenteil verlautet, daß dieser Posten nicht nur mit allen Funktionen beibehalten, sondern noch dazu schon im Frieden mit Generalstab und Adjutcintur so organisiert werden wird, daß der Übergang in das mobile Verhältnis ohne jede Verzögerung vor sich gehn kann. Ob der augenblickliche Generalissimus, General Brugere, für den Fall der Annahme einer darauf zielenden besondern Gesetzesvorlage über die Altersgrenze hinaus, die er im Juni d. I. erreicht, in seinem Amte beibehalten werden wird, darüber gehn die Ansichten noch immer auseinander. Trotz allen Verdiensten, die sich Brugere ganz unstreitig, besonders um die höhere Truppenführung in Frank¬ reich, erworben hat, stehn ihm viele Neider gegenüber, und auch sein Verhalten bei dem bekannten Rencontre mit dem General Percin hat ihm in republikanischen Kreisen manchen Gegner geschaffen. Anfänglich wurde General Hagron, Mitglied des obersten Kriegsrath, als alleiniger Kandidat für den Posten des zukünftigen Generalissimus genannt. Neuerdings ist ihm aber ein sehr ernster Rivale in der Person des Generals Michals entstanden, der sich als kommandierender General des zwanzigsten Armeekorps besonders hervorgetan hat und als Armceführer gerühmt wird. Dem Generalissimus dürfte General Brun, der jetzige Chef des Generalstabs der Armee, als Stabschef zur Seite stehn, und fünf Armeeinspekteure

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/577>, abgerufen am 04.07.2024.