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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Die oberste Heeresleitung in Frankreich

da er mit ziemlicher Sicherheit damit rechnen kann, daß, wenn ihm die Erfolge
versagt bleiben, er nach bekannten Mustern als "Verräter" gilt, während ihm.
wenn er als siegreicher Feldherr heimkehrt, das "Diktator"-Gespenst vor Augen
steht, das das republikanische Regime mit Vorliebe in den grellsten Farben an
die Wand zu malen weiß. Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß aus allen
diesen Gründen der General Brugere. der zurzeit noch als Generalissimus der
französischen Nordostarmee für den Fall eines Krieges ausersehen ist. sich zur
Übernahme des Kommandos nur dann bereit erklärt hatte, wenn ihm völlige
Unabhängigkeit von dem "Kriegsrat" und seinen politischen Anhängseln in Paris
zugesichert werden würde. Es ist aber sehr fraglich, ob sich ein solches Ver¬
sprechen, auch wenn es gegeben worden wäre, nach den republikanischen Auf¬
fassungen vom "obersten Kriegsherrn" hätte erfüllen lassen. Diese Anschauungen
sind es aber auch, die noch nach einer dritten Richtung einen höchst nachteiligen
Einfluß ausüben und gerade in diesen Tagen Gegenstand der lebhaftesten Dis¬
kussion in der französischen Presse gewesen sind. Im Kelair hatte nämlich der be¬
kannte Journalist M. Inlet bei der Erörterung der Frage über den obersten Kriegs¬
herrn in Frankreich ausgeführt, daß nach dem Artikel 21 Abschnitt 3 über die Or¬
ganisation der Armee der Kriegsminister wohl berechtigt sei, unter Umständen die
Mobilmachung der Armee anzuordnen, mit andern Worten: aus eigner Macht¬
befugnis auch den Krieg zu erklären. Gegen diese Ansicht wandte sich einer
der höchsten und angesehensten französischen Offiziere, der General Langlois,
und erklärte, daß durch diese Auslegung des Gesetzes die öffentliche Meinung
nur irregeführt werde, da dem Kriegsminister ausdrücklich nur das Recht zu¬
stehe, die Mobilmachungsorder an die Armeekorps und die Behörden weiterzu¬
gehen (trg,Q8M6dei-ö), während das Parlament einzig und allein über Krieg und
Frieden zu entscheiden habe. Es sei nicht zu leugnen, so fährt Langlois fort,
daß aus diesem fundamentalen Unterschiede zwischen den Einrichtungen der
Monarchie und der Republik hier insofern ein nicht unbedeutender Nachteil ent-
stehn könne, als die deutsche Armee den Mobilmachungsbefehl um vierundzwanzig
Stunden früher erhalten werde als die französische. Dieser Vorsprung genüge,
die ersten deutschen Truppen über die Grenze zu führen und durch sie Störungen
in der Versammlung der Reserven und in der Pferdeaushebung zu veranlassen.
General Langlois fordert dann dringend, daß, da nun einmal diese hierarchische
Ordnung in unabänderlicher Form festliege, wenn auch vielleicht zum Schaden
des Heeres in ernster Stunde, unter allen Umständen die oberste Heeresleitung
für den Krieg schon im Frieden in festen Händen sein und samt Generalstab
und Adjutantur so organisiert sein müsse, daß der Übergang in das mobile Ver¬
hältnis ohne jede Verzögerung vor sich gehn könne.

Ob sich aber alle diese Wünsche und Vorschläge hoher Generale und an¬
gesehener Republikaner auf einmal werden in das Praktische übersetzen lassen,
das steht freilich dahin und kann bei den vielfach wechselnden politischen Partei¬
bestrebungen jedenfalls nicht mit Bestimmtheit erwartet werden. Immerhin hat
doch aber die Republik auf diesem wichtigen militärischen Gebiete insofern einen
großen Fortschritt gemacht, als sie durch den jüngst geschaffnen obersten Rat
der Nationalverteidigung den Beweis erbracht hat, daß ihr Auge und ihre Auf-


Die oberste Heeresleitung in Frankreich

da er mit ziemlicher Sicherheit damit rechnen kann, daß, wenn ihm die Erfolge
versagt bleiben, er nach bekannten Mustern als „Verräter" gilt, während ihm.
wenn er als siegreicher Feldherr heimkehrt, das „Diktator"-Gespenst vor Augen
steht, das das republikanische Regime mit Vorliebe in den grellsten Farben an
die Wand zu malen weiß. Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß aus allen
diesen Gründen der General Brugere. der zurzeit noch als Generalissimus der
französischen Nordostarmee für den Fall eines Krieges ausersehen ist. sich zur
Übernahme des Kommandos nur dann bereit erklärt hatte, wenn ihm völlige
Unabhängigkeit von dem „Kriegsrat" und seinen politischen Anhängseln in Paris
zugesichert werden würde. Es ist aber sehr fraglich, ob sich ein solches Ver¬
sprechen, auch wenn es gegeben worden wäre, nach den republikanischen Auf¬
fassungen vom „obersten Kriegsherrn" hätte erfüllen lassen. Diese Anschauungen
sind es aber auch, die noch nach einer dritten Richtung einen höchst nachteiligen
Einfluß ausüben und gerade in diesen Tagen Gegenstand der lebhaftesten Dis¬
kussion in der französischen Presse gewesen sind. Im Kelair hatte nämlich der be¬
kannte Journalist M. Inlet bei der Erörterung der Frage über den obersten Kriegs¬
herrn in Frankreich ausgeführt, daß nach dem Artikel 21 Abschnitt 3 über die Or¬
ganisation der Armee der Kriegsminister wohl berechtigt sei, unter Umständen die
Mobilmachung der Armee anzuordnen, mit andern Worten: aus eigner Macht¬
befugnis auch den Krieg zu erklären. Gegen diese Ansicht wandte sich einer
der höchsten und angesehensten französischen Offiziere, der General Langlois,
und erklärte, daß durch diese Auslegung des Gesetzes die öffentliche Meinung
nur irregeführt werde, da dem Kriegsminister ausdrücklich nur das Recht zu¬
stehe, die Mobilmachungsorder an die Armeekorps und die Behörden weiterzu¬
gehen (trg,Q8M6dei-ö), während das Parlament einzig und allein über Krieg und
Frieden zu entscheiden habe. Es sei nicht zu leugnen, so fährt Langlois fort,
daß aus diesem fundamentalen Unterschiede zwischen den Einrichtungen der
Monarchie und der Republik hier insofern ein nicht unbedeutender Nachteil ent-
stehn könne, als die deutsche Armee den Mobilmachungsbefehl um vierundzwanzig
Stunden früher erhalten werde als die französische. Dieser Vorsprung genüge,
die ersten deutschen Truppen über die Grenze zu führen und durch sie Störungen
in der Versammlung der Reserven und in der Pferdeaushebung zu veranlassen.
General Langlois fordert dann dringend, daß, da nun einmal diese hierarchische
Ordnung in unabänderlicher Form festliege, wenn auch vielleicht zum Schaden
des Heeres in ernster Stunde, unter allen Umständen die oberste Heeresleitung
für den Krieg schon im Frieden in festen Händen sein und samt Generalstab
und Adjutantur so organisiert sein müsse, daß der Übergang in das mobile Ver¬
hältnis ohne jede Verzögerung vor sich gehn könne.

Ob sich aber alle diese Wünsche und Vorschläge hoher Generale und an¬
gesehener Republikaner auf einmal werden in das Praktische übersetzen lassen,
das steht freilich dahin und kann bei den vielfach wechselnden politischen Partei¬
bestrebungen jedenfalls nicht mit Bestimmtheit erwartet werden. Immerhin hat
doch aber die Republik auf diesem wichtigen militärischen Gebiete insofern einen
großen Fortschritt gemacht, als sie durch den jüngst geschaffnen obersten Rat
der Nationalverteidigung den Beweis erbracht hat, daß ihr Auge und ihre Auf-


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[0575] Die oberste Heeresleitung in Frankreich da er mit ziemlicher Sicherheit damit rechnen kann, daß, wenn ihm die Erfolge versagt bleiben, er nach bekannten Mustern als „Verräter" gilt, während ihm. wenn er als siegreicher Feldherr heimkehrt, das „Diktator"-Gespenst vor Augen steht, das das republikanische Regime mit Vorliebe in den grellsten Farben an die Wand zu malen weiß. Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß aus allen diesen Gründen der General Brugere. der zurzeit noch als Generalissimus der französischen Nordostarmee für den Fall eines Krieges ausersehen ist. sich zur Übernahme des Kommandos nur dann bereit erklärt hatte, wenn ihm völlige Unabhängigkeit von dem „Kriegsrat" und seinen politischen Anhängseln in Paris zugesichert werden würde. Es ist aber sehr fraglich, ob sich ein solches Ver¬ sprechen, auch wenn es gegeben worden wäre, nach den republikanischen Auf¬ fassungen vom „obersten Kriegsherrn" hätte erfüllen lassen. Diese Anschauungen sind es aber auch, die noch nach einer dritten Richtung einen höchst nachteiligen Einfluß ausüben und gerade in diesen Tagen Gegenstand der lebhaftesten Dis¬ kussion in der französischen Presse gewesen sind. Im Kelair hatte nämlich der be¬ kannte Journalist M. Inlet bei der Erörterung der Frage über den obersten Kriegs¬ herrn in Frankreich ausgeführt, daß nach dem Artikel 21 Abschnitt 3 über die Or¬ ganisation der Armee der Kriegsminister wohl berechtigt sei, unter Umständen die Mobilmachung der Armee anzuordnen, mit andern Worten: aus eigner Macht¬ befugnis auch den Krieg zu erklären. Gegen diese Ansicht wandte sich einer der höchsten und angesehensten französischen Offiziere, der General Langlois, und erklärte, daß durch diese Auslegung des Gesetzes die öffentliche Meinung nur irregeführt werde, da dem Kriegsminister ausdrücklich nur das Recht zu¬ stehe, die Mobilmachungsorder an die Armeekorps und die Behörden weiterzu¬ gehen (trg,Q8M6dei-ö), während das Parlament einzig und allein über Krieg und Frieden zu entscheiden habe. Es sei nicht zu leugnen, so fährt Langlois fort, daß aus diesem fundamentalen Unterschiede zwischen den Einrichtungen der Monarchie und der Republik hier insofern ein nicht unbedeutender Nachteil ent- stehn könne, als die deutsche Armee den Mobilmachungsbefehl um vierundzwanzig Stunden früher erhalten werde als die französische. Dieser Vorsprung genüge, die ersten deutschen Truppen über die Grenze zu führen und durch sie Störungen in der Versammlung der Reserven und in der Pferdeaushebung zu veranlassen. General Langlois fordert dann dringend, daß, da nun einmal diese hierarchische Ordnung in unabänderlicher Form festliege, wenn auch vielleicht zum Schaden des Heeres in ernster Stunde, unter allen Umständen die oberste Heeresleitung für den Krieg schon im Frieden in festen Händen sein und samt Generalstab und Adjutantur so organisiert sein müsse, daß der Übergang in das mobile Ver¬ hältnis ohne jede Verzögerung vor sich gehn könne. Ob sich aber alle diese Wünsche und Vorschläge hoher Generale und an¬ gesehener Republikaner auf einmal werden in das Praktische übersetzen lassen, das steht freilich dahin und kann bei den vielfach wechselnden politischen Partei¬ bestrebungen jedenfalls nicht mit Bestimmtheit erwartet werden. Immerhin hat doch aber die Republik auf diesem wichtigen militärischen Gebiete insofern einen großen Fortschritt gemacht, als sie durch den jüngst geschaffnen obersten Rat der Nationalverteidigung den Beweis erbracht hat, daß ihr Auge und ihre Auf-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/575>, abgerufen am 24.07.2024.