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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Gefäiignisdualismns

auch kurzzellige Gefangne aufnahmen, deren Überführung in die größern Ge¬
fängnisse bei der damaligen schlechten Verbindung unbequem gewesen wäre.

Damit war die Nessortfrage für Preußen abgeschlossen. Sie taucht erst
wieder auf, als der Justizminister Leonhardt die Gefängnisorganisation seines
heimatlichen Kleinstaates Hannover auf den Großstaat Preußen übertragen
wollte und mit dem Bau größerer Justizgefängnisse begann; damit stellten sich
dann auch schwere Mißstände aus der Doppelverwaltung ein.

Auch im Abgeordnetenhause wurde um dieser Mißstände willen die Ressort¬
frage aufgeworfen, und wenn die Meinungen zwischen dem einen und dem andern
Ressort schwankten, so stand im Vordergrunde doch die Forderung der einheit¬
lichen Organisation, sodaß selbst wiederholt der damalige hannoversche Justiz¬
minister erklärte: "Ich bin des Glaubens, daß wir die Sache in eine Hand
legen, und daß wir notwendig dem Justizminister einen bestimmenden Einfluß
dabei geben müssen."

Die Leute, die die Gefängnisverwaltung für die Justiz fordern, schweigen
sich darüber aus, wie sie sich die Organisation des Gefängniswesens im einzelnen
denken. Auch Herr Hamm redet "von den Gerichtsbehörden, von dem Richter,
die die Bedeutung und Wirkung der Strafe selbst vor Augen sehen, daß er dort
Einblick in Denkungsart und Charakter erhält für die zum Verbrechen führenden
Motive und Lebensverhältnisse". Danach sollte man annehmen, daß die Richter
die Gefängnisse leiten und verwalten, in ununterbrochner persönlicher Ver¬
bindung mit dem Bestraften bleiben, ihn studieren, auf ihn einwirken, wie es
ein zweckmäßiger Strafvollzug von dem Vorsteher eines Gefängnisses verlangt;
daß die Landgerichtspräsidenten und Oberlandesgerichtspräsidenten auch diese
Tätigkeit des Richters beaufsichtigen und ihn zurechtweisen.

Hat die Justiz in ihrer Gefüngnisverwaltung nach der Richtung über¬
haupt einen Versuch gemacht? Allerdings ist der Amtsrichter Vorsteher des
kleinen Amtsgerichtsgefängnisses, wo neben einigen Untcrsuchungsgefangnen
eine Anzahl Bettler und Vagabunden, kleine Diebe und ähnliche Leute ihre
Paar Wochen Haft oder Gefängnis verbüßen. Ist das eine Gelegenheit, den
Verbrecher und die Ursachen des Verbrechens kennen zu lernen? Man frage
doch einmal die Amtsrichter, was für einen Gewinn sie ans dieser Tätigkeit
für ihr kriminalistisches Wissen ziehn. Die größern Landgerichtsgcfängnisse
mit ihren Untersuchungs- und Strafgefangnen werden von dem ersten Staats¬
anwalt oder dessen Vertreter als Vorsteher geleitet. Wieviel Zeit bleibt denn
diesen Beamten neben ihren sonstigen Arbeiten übrig, um sich mit den Ge¬
fangnen, und zwar nicht nur mit dem einen oder dem andern, der ein besondres
Interesse bietet, sondern mit allen zu beschäftigen? Auch hier wird die krimi¬
nalistische Ausbeute nur gering sein. In beiden Fällen aber wird die Ver¬
waltung und der Strafvollzug in den Händen der subaltern- und Unterbeamten
belassen. Die Aufsicht über die sämtlichen Gefängnisse eines Oberlandesgerichts¬
bezirks führt der Oberstaatsanwalt. Ist das die geplante Organisation der Zu¬
kunft? Also der Untersuchungsgefangne sowohl wie der Strafgefangne soll in
die Gewalt der Staatsanwaltschaft gegeben werden, die im Strafprozesse Partei
ist- Der Oberstaatsanwalt soll Vorgesetzter des unabhängigen Richters werden?


Gefäiignisdualismns

auch kurzzellige Gefangne aufnahmen, deren Überführung in die größern Ge¬
fängnisse bei der damaligen schlechten Verbindung unbequem gewesen wäre.

Damit war die Nessortfrage für Preußen abgeschlossen. Sie taucht erst
wieder auf, als der Justizminister Leonhardt die Gefängnisorganisation seines
heimatlichen Kleinstaates Hannover auf den Großstaat Preußen übertragen
wollte und mit dem Bau größerer Justizgefängnisse begann; damit stellten sich
dann auch schwere Mißstände aus der Doppelverwaltung ein.

Auch im Abgeordnetenhause wurde um dieser Mißstände willen die Ressort¬
frage aufgeworfen, und wenn die Meinungen zwischen dem einen und dem andern
Ressort schwankten, so stand im Vordergrunde doch die Forderung der einheit¬
lichen Organisation, sodaß selbst wiederholt der damalige hannoversche Justiz¬
minister erklärte: „Ich bin des Glaubens, daß wir die Sache in eine Hand
legen, und daß wir notwendig dem Justizminister einen bestimmenden Einfluß
dabei geben müssen."

Die Leute, die die Gefängnisverwaltung für die Justiz fordern, schweigen
sich darüber aus, wie sie sich die Organisation des Gefängniswesens im einzelnen
denken. Auch Herr Hamm redet „von den Gerichtsbehörden, von dem Richter,
die die Bedeutung und Wirkung der Strafe selbst vor Augen sehen, daß er dort
Einblick in Denkungsart und Charakter erhält für die zum Verbrechen führenden
Motive und Lebensverhältnisse". Danach sollte man annehmen, daß die Richter
die Gefängnisse leiten und verwalten, in ununterbrochner persönlicher Ver¬
bindung mit dem Bestraften bleiben, ihn studieren, auf ihn einwirken, wie es
ein zweckmäßiger Strafvollzug von dem Vorsteher eines Gefängnisses verlangt;
daß die Landgerichtspräsidenten und Oberlandesgerichtspräsidenten auch diese
Tätigkeit des Richters beaufsichtigen und ihn zurechtweisen.

Hat die Justiz in ihrer Gefüngnisverwaltung nach der Richtung über¬
haupt einen Versuch gemacht? Allerdings ist der Amtsrichter Vorsteher des
kleinen Amtsgerichtsgefängnisses, wo neben einigen Untcrsuchungsgefangnen
eine Anzahl Bettler und Vagabunden, kleine Diebe und ähnliche Leute ihre
Paar Wochen Haft oder Gefängnis verbüßen. Ist das eine Gelegenheit, den
Verbrecher und die Ursachen des Verbrechens kennen zu lernen? Man frage
doch einmal die Amtsrichter, was für einen Gewinn sie ans dieser Tätigkeit
für ihr kriminalistisches Wissen ziehn. Die größern Landgerichtsgcfängnisse
mit ihren Untersuchungs- und Strafgefangnen werden von dem ersten Staats¬
anwalt oder dessen Vertreter als Vorsteher geleitet. Wieviel Zeit bleibt denn
diesen Beamten neben ihren sonstigen Arbeiten übrig, um sich mit den Ge¬
fangnen, und zwar nicht nur mit dem einen oder dem andern, der ein besondres
Interesse bietet, sondern mit allen zu beschäftigen? Auch hier wird die krimi¬
nalistische Ausbeute nur gering sein. In beiden Fällen aber wird die Ver¬
waltung und der Strafvollzug in den Händen der subaltern- und Unterbeamten
belassen. Die Aufsicht über die sämtlichen Gefängnisse eines Oberlandesgerichts¬
bezirks führt der Oberstaatsanwalt. Ist das die geplante Organisation der Zu¬
kunft? Also der Untersuchungsgefangne sowohl wie der Strafgefangne soll in
die Gewalt der Staatsanwaltschaft gegeben werden, die im Strafprozesse Partei
ist- Der Oberstaatsanwalt soll Vorgesetzter des unabhängigen Richters werden?


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/475>, abgerufen am 04.07.2024.