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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Die Deutschen in "Österreich und die ZVahlrechtsfrage

kvrporiert werden, womit zugleich eine Neuaufteilung der städtischen und der
ländlichen Wahlbezirke erfolgen soll.

Die städtische und die ländliche Wählerschaft hatte bisher 247 Mandate
zu vergeben, und man hatte ursprünglich geglaubt, daß die Regierung nur die
72 Mandate der allgemeinen Kurie diesen bürgerlichen und bäuerliche" Mandaten
hinzufügen werde, sodaß die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung in Zukunft
in 319 Wahlbezirke eingeteilt sein würde. Aber die Regierung kassierte die
106 Mandate des Großgrundbesitzes und der Handelskammern nicht. Sie
brauchte eine Lockspeise für die bürgerlichen Parteien aus Stadt und Land und
erklärte deshalb nicht nur die 72 Mandate der fünften Wühlerklasse, sondern
auch die 106 des Großgrundbesitzes und der Handelskammern und überdies
noch 30 neuzuschaffende Mandate, zusammen also 208 Mandate, auf die bis¬
herigen städtischen und ländlichen Wahlbezirke neu aufteilen zu wollen.

Bei der Grundsatzlosigkeit der meisten politischen Parteien kann man sich
leicht vorstellen, welches Laufen und Drängen um die Gunst einer Regierung
entstand, die mehr als 200 Mandate zu verschenken hatte. Da es aber der
Negierung vorerst nur darum zu tun war, die Aufhebung des Klassenwahl¬
rechts durchzusetzen und das allgemeine, gleiche Wahlrecht grundsätzlich einzu¬
führen, seine konsequente Anwendung aber der Zukunft zu überlassen, nahm sie
keinen Anstand, die Wahlbezirke nach den persönlichen und den parteipolitischer
Bedürfnissen der Abgeordneten und der Parteien einzuteilen, deren Gewissen sie
betäuben wollte.

Unter diesen Umständen mußte sich ihre Wahlreform zu einem Machwerk
sondergleichen, zu einer Monstrosität politischer Leichtfertigkeit aufwachsen, von
Anfang bis zu Ende ein blutiger Hohn auf die Versicherung der Regierung,
daß Steuerleistung und Intelligenz die entsprechende Berücksichtigung erfahren,
und daß die nationalen Machtverhältnisse im Parlament nicht alteriert werden
sollten.

Den Slawen im allgemeinen wurde zugestanden, daß auch Analphabeten
des allgemeinen Wahlrechts teilhaftig sein sollen, den Jungtschechen, die in den
ländlichen Bezirken vollständig abgewirtschaftet haben, wurde eine bedeutende
Vermehrung der städtischen tschechischen Bezirke und den Südslawen eine Ver¬
mehrung ihrer Mandate überhaupt gewährt, während einigen einflußreichen
deutschen Parteiführern ihre Wahlbezirke zum allerpersönlichsten Gebrauche
hergerichtet wurden. Neben Wahlbezirken mit 13000 Einwohnern finden sich
solche mit 130000 Insassen; daß aber diese Ungleichheit nicht so sehr in
der Berücksichtigung der Intelligenz und der Steuerleistung ihren Grund hatte,
geht daraus hervor, daß in Wien, das beinahe ein Drittel sämtlicher direkten
Staatssteuern zahlt, auf 55000 Einwohner ein Abgeordnetenmandat entfällt,
während der Reichsdurchschnitt 57000 beträgt. Prag dagegen hat sich weit
größerer Gunst zu erfreuen. In Prag fällt schon auf 28000 Einwohner ein
Mandat, obgleich in Wien auf den Kopf 58,2 Kronen, in Prag aber nur
37,7 Kronen direkte Steuerleistung fällt.

In Niederösterreich, wo es sehr viele Steuerzahler und wenig Analpha¬
beten gibt, füllt durchschnittlich auf 56000 Einwohner ein Abgeordneter, in


Die Deutschen in «Österreich und die ZVahlrechtsfrage

kvrporiert werden, womit zugleich eine Neuaufteilung der städtischen und der
ländlichen Wahlbezirke erfolgen soll.

Die städtische und die ländliche Wählerschaft hatte bisher 247 Mandate
zu vergeben, und man hatte ursprünglich geglaubt, daß die Regierung nur die
72 Mandate der allgemeinen Kurie diesen bürgerlichen und bäuerliche» Mandaten
hinzufügen werde, sodaß die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung in Zukunft
in 319 Wahlbezirke eingeteilt sein würde. Aber die Regierung kassierte die
106 Mandate des Großgrundbesitzes und der Handelskammern nicht. Sie
brauchte eine Lockspeise für die bürgerlichen Parteien aus Stadt und Land und
erklärte deshalb nicht nur die 72 Mandate der fünften Wühlerklasse, sondern
auch die 106 des Großgrundbesitzes und der Handelskammern und überdies
noch 30 neuzuschaffende Mandate, zusammen also 208 Mandate, auf die bis¬
herigen städtischen und ländlichen Wahlbezirke neu aufteilen zu wollen.

Bei der Grundsatzlosigkeit der meisten politischen Parteien kann man sich
leicht vorstellen, welches Laufen und Drängen um die Gunst einer Regierung
entstand, die mehr als 200 Mandate zu verschenken hatte. Da es aber der
Negierung vorerst nur darum zu tun war, die Aufhebung des Klassenwahl¬
rechts durchzusetzen und das allgemeine, gleiche Wahlrecht grundsätzlich einzu¬
führen, seine konsequente Anwendung aber der Zukunft zu überlassen, nahm sie
keinen Anstand, die Wahlbezirke nach den persönlichen und den parteipolitischer
Bedürfnissen der Abgeordneten und der Parteien einzuteilen, deren Gewissen sie
betäuben wollte.

Unter diesen Umständen mußte sich ihre Wahlreform zu einem Machwerk
sondergleichen, zu einer Monstrosität politischer Leichtfertigkeit aufwachsen, von
Anfang bis zu Ende ein blutiger Hohn auf die Versicherung der Regierung,
daß Steuerleistung und Intelligenz die entsprechende Berücksichtigung erfahren,
und daß die nationalen Machtverhältnisse im Parlament nicht alteriert werden
sollten.

Den Slawen im allgemeinen wurde zugestanden, daß auch Analphabeten
des allgemeinen Wahlrechts teilhaftig sein sollen, den Jungtschechen, die in den
ländlichen Bezirken vollständig abgewirtschaftet haben, wurde eine bedeutende
Vermehrung der städtischen tschechischen Bezirke und den Südslawen eine Ver¬
mehrung ihrer Mandate überhaupt gewährt, während einigen einflußreichen
deutschen Parteiführern ihre Wahlbezirke zum allerpersönlichsten Gebrauche
hergerichtet wurden. Neben Wahlbezirken mit 13000 Einwohnern finden sich
solche mit 130000 Insassen; daß aber diese Ungleichheit nicht so sehr in
der Berücksichtigung der Intelligenz und der Steuerleistung ihren Grund hatte,
geht daraus hervor, daß in Wien, das beinahe ein Drittel sämtlicher direkten
Staatssteuern zahlt, auf 55000 Einwohner ein Abgeordnetenmandat entfällt,
während der Reichsdurchschnitt 57000 beträgt. Prag dagegen hat sich weit
größerer Gunst zu erfreuen. In Prag fällt schon auf 28000 Einwohner ein
Mandat, obgleich in Wien auf den Kopf 58,2 Kronen, in Prag aber nur
37,7 Kronen direkte Steuerleistung fällt.

In Niederösterreich, wo es sehr viele Steuerzahler und wenig Analpha¬
beten gibt, füllt durchschnittlich auf 56000 Einwohner ein Abgeordneter, in


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[0419] Die Deutschen in «Österreich und die ZVahlrechtsfrage kvrporiert werden, womit zugleich eine Neuaufteilung der städtischen und der ländlichen Wahlbezirke erfolgen soll. Die städtische und die ländliche Wählerschaft hatte bisher 247 Mandate zu vergeben, und man hatte ursprünglich geglaubt, daß die Regierung nur die 72 Mandate der allgemeinen Kurie diesen bürgerlichen und bäuerliche» Mandaten hinzufügen werde, sodaß die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung in Zukunft in 319 Wahlbezirke eingeteilt sein würde. Aber die Regierung kassierte die 106 Mandate des Großgrundbesitzes und der Handelskammern nicht. Sie brauchte eine Lockspeise für die bürgerlichen Parteien aus Stadt und Land und erklärte deshalb nicht nur die 72 Mandate der fünften Wühlerklasse, sondern auch die 106 des Großgrundbesitzes und der Handelskammern und überdies noch 30 neuzuschaffende Mandate, zusammen also 208 Mandate, auf die bis¬ herigen städtischen und ländlichen Wahlbezirke neu aufteilen zu wollen. Bei der Grundsatzlosigkeit der meisten politischen Parteien kann man sich leicht vorstellen, welches Laufen und Drängen um die Gunst einer Regierung entstand, die mehr als 200 Mandate zu verschenken hatte. Da es aber der Negierung vorerst nur darum zu tun war, die Aufhebung des Klassenwahl¬ rechts durchzusetzen und das allgemeine, gleiche Wahlrecht grundsätzlich einzu¬ führen, seine konsequente Anwendung aber der Zukunft zu überlassen, nahm sie keinen Anstand, die Wahlbezirke nach den persönlichen und den parteipolitischer Bedürfnissen der Abgeordneten und der Parteien einzuteilen, deren Gewissen sie betäuben wollte. Unter diesen Umständen mußte sich ihre Wahlreform zu einem Machwerk sondergleichen, zu einer Monstrosität politischer Leichtfertigkeit aufwachsen, von Anfang bis zu Ende ein blutiger Hohn auf die Versicherung der Regierung, daß Steuerleistung und Intelligenz die entsprechende Berücksichtigung erfahren, und daß die nationalen Machtverhältnisse im Parlament nicht alteriert werden sollten. Den Slawen im allgemeinen wurde zugestanden, daß auch Analphabeten des allgemeinen Wahlrechts teilhaftig sein sollen, den Jungtschechen, die in den ländlichen Bezirken vollständig abgewirtschaftet haben, wurde eine bedeutende Vermehrung der städtischen tschechischen Bezirke und den Südslawen eine Ver¬ mehrung ihrer Mandate überhaupt gewährt, während einigen einflußreichen deutschen Parteiführern ihre Wahlbezirke zum allerpersönlichsten Gebrauche hergerichtet wurden. Neben Wahlbezirken mit 13000 Einwohnern finden sich solche mit 130000 Insassen; daß aber diese Ungleichheit nicht so sehr in der Berücksichtigung der Intelligenz und der Steuerleistung ihren Grund hatte, geht daraus hervor, daß in Wien, das beinahe ein Drittel sämtlicher direkten Staatssteuern zahlt, auf 55000 Einwohner ein Abgeordnetenmandat entfällt, während der Reichsdurchschnitt 57000 beträgt. Prag dagegen hat sich weit größerer Gunst zu erfreuen. In Prag fällt schon auf 28000 Einwohner ein Mandat, obgleich in Wien auf den Kopf 58,2 Kronen, in Prag aber nur 37,7 Kronen direkte Steuerleistung fällt. In Niederösterreich, wo es sehr viele Steuerzahler und wenig Analpha¬ beten gibt, füllt durchschnittlich auf 56000 Einwohner ein Abgeordneter, in

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/419>, abgerufen am 30.06.2024.