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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Der dritte Panamerikanische Kongreß und die Dragodoktrin

am genehmsten ist. Trotzdem hat sich die Devise "Südamerika den Süd¬
amerikanern" ausgebildet, und die schiedsrichterliche Idee wird nicht verworfen,
sondern nur abweichend präzisiert. Selbständige Nationen, wird unter anderm
geäußert, können sich nicht Mehrheitsbeschlüssen unterwerfen. Auf dem pan¬
amerikanischen Kongreß würden solche Mehrheitsbeschlüsse unverbindlich für
die Minderheit sein. Soll aus der Konferenz etwas Ersprießliches hervor¬
gehn, so dürfen nur Fragen zur Abstimmung kommen, über die man sich
vorher geeinigt hat. Indem man sich aber auf diese Weise gegen das obli¬
gatorische Schiedsgericht des Herrn Drago verwahrt, ist man zugleich bemüht,
mit andern südamerikanischen Nationen Separatvereinbarungen zu treffen, die
für irgendwelche zukünftigen Zwistigkeiten den Grundsatz der Anrufung von
Schiedsgerichten enthalten, das ist durch Vertrag obligatorisch machen. Ein
solcher Vertrag besteht zum Beispiel zwischen Brasilien und Chile, und die
andern Republiken beginnen das Beispiel nachzuahmen. So sieht man die süd¬
amerikanischen Nationen sich mehr und mehr zu einer Gruppe vereinigen, für deren
Händel untereinander fremde Intervention überflüssig gemacht werden soll.

Wir stehn vor einer scheinbaren Inkonsequenz. Die Dragoidee wird von
zweien der Hauptmächte (Brasilien und Chile) offiziell verworfen, während
man zugleich bemüht ist, sich ihr für alle zukünftigen Einzelfälle anzupassen.
Die brasilianische Diplomatie begründet ihre Stellung sehr geschickt. Der pan¬
amerikanische Kongreß, sagt sie, muß für die Schiedsgerichtsidee eine Fassung
finden, die Aussicht hat, später auch vom Haager Kongreß adoptiert zu werden.
Und da ist denn klar, daß nur das fakultative, nicht das obligatorische Schieds¬
gericht in Frage kommen kann. Der Standpunkt der Großmächte nach dieser
Richtung hin ist bekannt. Unsre Zeit scheint für das obligatorische Schieds¬
gericht noch nicht reif zu sein. Für diese Auffassung hat Brasilien den Rück¬
halt der Vereinigten Staaten gewonnen.

Es ist leicht begreiflich, daß die Dragodoktrin, ähnlich wie einst die
Monroedoktrin, nicht sogleich zur Geltung und Anerkennung kommen kann.
Denn es genügt nicht, eine Norm aufzustellen, sondern man muß auch die
Macht haben, ihr Beachtung zu verschaffen. Soll der Grundsatz von der
Gleichberechtigung aller selbständigen Staatswesen zum internationalen Gesetz
erhoben werden, so werden Leute da sein müssen, die seine Durchführung zu
garantieren in der Lage sind. Die Unverletzlichkeit der Gebiete, wenn nicht
aller latino-amerikanischen, so doch der südamerikanischen Republiken wird sich
also zu einer Machtfrage ausgestalten müssen. Vor dieser Tatsache verschließen
sich weder Brasilien noch Argentinien noch Chile. Alle drei haben fast zu¬
gleich das Bedürfnis gefühlt, ihre Kriegsflotte durch moderne Neuanschaffungen
zu verstärken. Die Durchführung des brasilianischen Flottenbauplans würde
etwa eine halbe Milliarde Mark in neun Jahren fordern. Argentinien und
Chile gehn langsamer vor. Sie sind miteinander in freundschaftliche Be¬
ratungen eingetreten, denen zufolge jedes der beiden Länder dieselbe Zahl
Panzerschiffe desselben Typs und derselben Stärke anschaffen soll. Das be¬
seitigt jedes gegenseitige Mißtrauen, das etwa aus den Zeiten früherer Riva¬
litäten und Zwistigkeiten übrig geblieben sein könnte.


Grenzboten II 1906 52
Der dritte Panamerikanische Kongreß und die Dragodoktrin

am genehmsten ist. Trotzdem hat sich die Devise „Südamerika den Süd¬
amerikanern" ausgebildet, und die schiedsrichterliche Idee wird nicht verworfen,
sondern nur abweichend präzisiert. Selbständige Nationen, wird unter anderm
geäußert, können sich nicht Mehrheitsbeschlüssen unterwerfen. Auf dem pan¬
amerikanischen Kongreß würden solche Mehrheitsbeschlüsse unverbindlich für
die Minderheit sein. Soll aus der Konferenz etwas Ersprießliches hervor¬
gehn, so dürfen nur Fragen zur Abstimmung kommen, über die man sich
vorher geeinigt hat. Indem man sich aber auf diese Weise gegen das obli¬
gatorische Schiedsgericht des Herrn Drago verwahrt, ist man zugleich bemüht,
mit andern südamerikanischen Nationen Separatvereinbarungen zu treffen, die
für irgendwelche zukünftigen Zwistigkeiten den Grundsatz der Anrufung von
Schiedsgerichten enthalten, das ist durch Vertrag obligatorisch machen. Ein
solcher Vertrag besteht zum Beispiel zwischen Brasilien und Chile, und die
andern Republiken beginnen das Beispiel nachzuahmen. So sieht man die süd¬
amerikanischen Nationen sich mehr und mehr zu einer Gruppe vereinigen, für deren
Händel untereinander fremde Intervention überflüssig gemacht werden soll.

Wir stehn vor einer scheinbaren Inkonsequenz. Die Dragoidee wird von
zweien der Hauptmächte (Brasilien und Chile) offiziell verworfen, während
man zugleich bemüht ist, sich ihr für alle zukünftigen Einzelfälle anzupassen.
Die brasilianische Diplomatie begründet ihre Stellung sehr geschickt. Der pan¬
amerikanische Kongreß, sagt sie, muß für die Schiedsgerichtsidee eine Fassung
finden, die Aussicht hat, später auch vom Haager Kongreß adoptiert zu werden.
Und da ist denn klar, daß nur das fakultative, nicht das obligatorische Schieds¬
gericht in Frage kommen kann. Der Standpunkt der Großmächte nach dieser
Richtung hin ist bekannt. Unsre Zeit scheint für das obligatorische Schieds¬
gericht noch nicht reif zu sein. Für diese Auffassung hat Brasilien den Rück¬
halt der Vereinigten Staaten gewonnen.

Es ist leicht begreiflich, daß die Dragodoktrin, ähnlich wie einst die
Monroedoktrin, nicht sogleich zur Geltung und Anerkennung kommen kann.
Denn es genügt nicht, eine Norm aufzustellen, sondern man muß auch die
Macht haben, ihr Beachtung zu verschaffen. Soll der Grundsatz von der
Gleichberechtigung aller selbständigen Staatswesen zum internationalen Gesetz
erhoben werden, so werden Leute da sein müssen, die seine Durchführung zu
garantieren in der Lage sind. Die Unverletzlichkeit der Gebiete, wenn nicht
aller latino-amerikanischen, so doch der südamerikanischen Republiken wird sich
also zu einer Machtfrage ausgestalten müssen. Vor dieser Tatsache verschließen
sich weder Brasilien noch Argentinien noch Chile. Alle drei haben fast zu¬
gleich das Bedürfnis gefühlt, ihre Kriegsflotte durch moderne Neuanschaffungen
zu verstärken. Die Durchführung des brasilianischen Flottenbauplans würde
etwa eine halbe Milliarde Mark in neun Jahren fordern. Argentinien und
Chile gehn langsamer vor. Sie sind miteinander in freundschaftliche Be¬
ratungen eingetreten, denen zufolge jedes der beiden Länder dieselbe Zahl
Panzerschiffe desselben Typs und derselben Stärke anschaffen soll. Das be¬
seitigt jedes gegenseitige Mißtrauen, das etwa aus den Zeiten früherer Riva¬
litäten und Zwistigkeiten übrig geblieben sein könnte.


Grenzboten II 1906 52
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[0417] Der dritte Panamerikanische Kongreß und die Dragodoktrin am genehmsten ist. Trotzdem hat sich die Devise „Südamerika den Süd¬ amerikanern" ausgebildet, und die schiedsrichterliche Idee wird nicht verworfen, sondern nur abweichend präzisiert. Selbständige Nationen, wird unter anderm geäußert, können sich nicht Mehrheitsbeschlüssen unterwerfen. Auf dem pan¬ amerikanischen Kongreß würden solche Mehrheitsbeschlüsse unverbindlich für die Minderheit sein. Soll aus der Konferenz etwas Ersprießliches hervor¬ gehn, so dürfen nur Fragen zur Abstimmung kommen, über die man sich vorher geeinigt hat. Indem man sich aber auf diese Weise gegen das obli¬ gatorische Schiedsgericht des Herrn Drago verwahrt, ist man zugleich bemüht, mit andern südamerikanischen Nationen Separatvereinbarungen zu treffen, die für irgendwelche zukünftigen Zwistigkeiten den Grundsatz der Anrufung von Schiedsgerichten enthalten, das ist durch Vertrag obligatorisch machen. Ein solcher Vertrag besteht zum Beispiel zwischen Brasilien und Chile, und die andern Republiken beginnen das Beispiel nachzuahmen. So sieht man die süd¬ amerikanischen Nationen sich mehr und mehr zu einer Gruppe vereinigen, für deren Händel untereinander fremde Intervention überflüssig gemacht werden soll. Wir stehn vor einer scheinbaren Inkonsequenz. Die Dragoidee wird von zweien der Hauptmächte (Brasilien und Chile) offiziell verworfen, während man zugleich bemüht ist, sich ihr für alle zukünftigen Einzelfälle anzupassen. Die brasilianische Diplomatie begründet ihre Stellung sehr geschickt. Der pan¬ amerikanische Kongreß, sagt sie, muß für die Schiedsgerichtsidee eine Fassung finden, die Aussicht hat, später auch vom Haager Kongreß adoptiert zu werden. Und da ist denn klar, daß nur das fakultative, nicht das obligatorische Schieds¬ gericht in Frage kommen kann. Der Standpunkt der Großmächte nach dieser Richtung hin ist bekannt. Unsre Zeit scheint für das obligatorische Schieds¬ gericht noch nicht reif zu sein. Für diese Auffassung hat Brasilien den Rück¬ halt der Vereinigten Staaten gewonnen. Es ist leicht begreiflich, daß die Dragodoktrin, ähnlich wie einst die Monroedoktrin, nicht sogleich zur Geltung und Anerkennung kommen kann. Denn es genügt nicht, eine Norm aufzustellen, sondern man muß auch die Macht haben, ihr Beachtung zu verschaffen. Soll der Grundsatz von der Gleichberechtigung aller selbständigen Staatswesen zum internationalen Gesetz erhoben werden, so werden Leute da sein müssen, die seine Durchführung zu garantieren in der Lage sind. Die Unverletzlichkeit der Gebiete, wenn nicht aller latino-amerikanischen, so doch der südamerikanischen Republiken wird sich also zu einer Machtfrage ausgestalten müssen. Vor dieser Tatsache verschließen sich weder Brasilien noch Argentinien noch Chile. Alle drei haben fast zu¬ gleich das Bedürfnis gefühlt, ihre Kriegsflotte durch moderne Neuanschaffungen zu verstärken. Die Durchführung des brasilianischen Flottenbauplans würde etwa eine halbe Milliarde Mark in neun Jahren fordern. Argentinien und Chile gehn langsamer vor. Sie sind miteinander in freundschaftliche Be¬ ratungen eingetreten, denen zufolge jedes der beiden Länder dieselbe Zahl Panzerschiffe desselben Typs und derselben Stärke anschaffen soll. Das be¬ seitigt jedes gegenseitige Mißtrauen, das etwa aus den Zeiten früherer Riva¬ litäten und Zwistigkeiten übrig geblieben sein könnte. Grenzboten II 1906 52

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/417>, abgerufen am 30.06.2024.