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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Der dritte panamerikanische Kongreß und die Dragodoktrin

es da unter anderm -- ist die, daß gegen ihn (den Staat) kein Exekutions¬
vorgehen eingeleitet werden darf, weil diese Art der Schuldeneintreibung ihre
(der Souveränität) Existenz als solche in Frage stellen sowie die Unabhängig¬
keit und die Aktionsfreiheit der betreffenden Regierung zum Verschwinden
bringen würde."

An einer andern Stelle heißt es: "Alle Staaten, ohne Rücksicht auf ihre
Stärke, sind unter sich vollkommen gleiche Wesenseinheiten und haben wechsel¬
seitig Rechtsanspruch auf dieselben Rücksichtnahmen und dieselbe Achtung."
Ferner: "Das internationale Schiedsgericht ist die dauernde Aspiration nach der
Gerechtigkeit, die die politischen Beziehungen zwischen den Völkern festlegt."
Und endlich: "Die ing.nu inMari geschehende Eintreibung von Anleiheschulden
ist gleichbedeutend mit territorialer Okkupation, einer Okkupation, die die Unter¬
drückung oder die Unterwerfung der Regierungen zur Voraussetzung nimmt."
Diese angeführten Stellen sind die Ausgangspunkte für einen Notenwechsel
gewesen, der heute noch nicht sein Ende erreicht hat, und worin die leitenden
Gedanken, die das Vorgehen der argentinischen Regierung bestimmen, klar er¬
kennbar werden. Vertiefen wir uns in Sinn und Bedeutung des Borgangs,
indem wir uns zugleich die historische Entwicklung der politischen Lage im
amerikanischen Kontinent vergegenwärtigen, so werden wir vielleicht zu der
überraschenden Erkenntnis kommen, daß die Dragodoktrin in der Gestalt, wie
sie sich schließlich aus dem Notenwechsel herauszuschälen beginnt, die Beachtung
und die Wertschätzung der ganzen Welt, insbesondre Europas verdient.

Argentinien strebt die möglichste Verhinderung der Entscheidung inter¬
nationaler Fragen durch Waffengewalt an. Und zwar sollen auch etwaige
Streitigkeiten amerikanischer Länder untereinander durch Schiedsgerichte ent¬
schieden werden. Die Anrufung dieser soll überhaupt für obligatorisch erklärt
werden. Darum handelt es sich, und das paßt begreiflicherweise den Ver¬
einigten Staaten ganz und gar nicht, da sie sich in ihren häufigen Differenzen
mit Columbia, Kuba, San Domingo, mittelamerikanischen und vielleicht
noch andern Republiken ihre Bewegungsfreiheit nicht einengen lassen werden.
Präsident Roosevelt steht, wie seine monroistische Neulehre beweist, auf dem
ganz entgegengesetzten Standpunkt wie Herr Drago und gesteht auch den
europäischen Mächten ein bewaffnetes, "nicht auf Landerwerb gerichtetes" Ein¬
schreiten in bestimmten Fällen zu. Wir werden schon aus dem gesagten ohne
weiteres folgern dürfen, daß es keineswegs die Absicht Dragos und der
argentinischen Negierung war, faulen Schuldnern unter Anrufung der Inter¬
vention der Vereinigten Staaten Sicherheit vor Exekutionen zu verschaffen.
Die Sicherstellung der Souveränität der amerikanischen Länder soll auf ganz
anderm Wege erstrebt werden.

Die Notwendigkeit einer solchen Sicherstellung läßt sich aus der Ent¬
wicklung, die die Verhältnisse im Kontinent erfahren haben, leicht ableiten.
Zunächst sei daran erinnert, daß rein wirtschaftliche Gründe die Losreißung
der Vereinigten Staaten von England bewirkten. Und wirtschaftliche Gründe
haben auch später bis heute die Politik der Vereinigten Staaten bestimmt.
Diese wollten nicht länger ein Gegenstand kolonialer Ausbeutung sein, darum


Der dritte panamerikanische Kongreß und die Dragodoktrin

es da unter anderm — ist die, daß gegen ihn (den Staat) kein Exekutions¬
vorgehen eingeleitet werden darf, weil diese Art der Schuldeneintreibung ihre
(der Souveränität) Existenz als solche in Frage stellen sowie die Unabhängig¬
keit und die Aktionsfreiheit der betreffenden Regierung zum Verschwinden
bringen würde."

An einer andern Stelle heißt es: „Alle Staaten, ohne Rücksicht auf ihre
Stärke, sind unter sich vollkommen gleiche Wesenseinheiten und haben wechsel¬
seitig Rechtsanspruch auf dieselben Rücksichtnahmen und dieselbe Achtung."
Ferner: „Das internationale Schiedsgericht ist die dauernde Aspiration nach der
Gerechtigkeit, die die politischen Beziehungen zwischen den Völkern festlegt."
Und endlich: „Die ing.nu inMari geschehende Eintreibung von Anleiheschulden
ist gleichbedeutend mit territorialer Okkupation, einer Okkupation, die die Unter¬
drückung oder die Unterwerfung der Regierungen zur Voraussetzung nimmt."
Diese angeführten Stellen sind die Ausgangspunkte für einen Notenwechsel
gewesen, der heute noch nicht sein Ende erreicht hat, und worin die leitenden
Gedanken, die das Vorgehen der argentinischen Regierung bestimmen, klar er¬
kennbar werden. Vertiefen wir uns in Sinn und Bedeutung des Borgangs,
indem wir uns zugleich die historische Entwicklung der politischen Lage im
amerikanischen Kontinent vergegenwärtigen, so werden wir vielleicht zu der
überraschenden Erkenntnis kommen, daß die Dragodoktrin in der Gestalt, wie
sie sich schließlich aus dem Notenwechsel herauszuschälen beginnt, die Beachtung
und die Wertschätzung der ganzen Welt, insbesondre Europas verdient.

Argentinien strebt die möglichste Verhinderung der Entscheidung inter¬
nationaler Fragen durch Waffengewalt an. Und zwar sollen auch etwaige
Streitigkeiten amerikanischer Länder untereinander durch Schiedsgerichte ent¬
schieden werden. Die Anrufung dieser soll überhaupt für obligatorisch erklärt
werden. Darum handelt es sich, und das paßt begreiflicherweise den Ver¬
einigten Staaten ganz und gar nicht, da sie sich in ihren häufigen Differenzen
mit Columbia, Kuba, San Domingo, mittelamerikanischen und vielleicht
noch andern Republiken ihre Bewegungsfreiheit nicht einengen lassen werden.
Präsident Roosevelt steht, wie seine monroistische Neulehre beweist, auf dem
ganz entgegengesetzten Standpunkt wie Herr Drago und gesteht auch den
europäischen Mächten ein bewaffnetes, „nicht auf Landerwerb gerichtetes" Ein¬
schreiten in bestimmten Fällen zu. Wir werden schon aus dem gesagten ohne
weiteres folgern dürfen, daß es keineswegs die Absicht Dragos und der
argentinischen Negierung war, faulen Schuldnern unter Anrufung der Inter¬
vention der Vereinigten Staaten Sicherheit vor Exekutionen zu verschaffen.
Die Sicherstellung der Souveränität der amerikanischen Länder soll auf ganz
anderm Wege erstrebt werden.

Die Notwendigkeit einer solchen Sicherstellung läßt sich aus der Ent¬
wicklung, die die Verhältnisse im Kontinent erfahren haben, leicht ableiten.
Zunächst sei daran erinnert, daß rein wirtschaftliche Gründe die Losreißung
der Vereinigten Staaten von England bewirkten. Und wirtschaftliche Gründe
haben auch später bis heute die Politik der Vereinigten Staaten bestimmt.
Diese wollten nicht länger ein Gegenstand kolonialer Ausbeutung sein, darum


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[0410] Der dritte panamerikanische Kongreß und die Dragodoktrin es da unter anderm — ist die, daß gegen ihn (den Staat) kein Exekutions¬ vorgehen eingeleitet werden darf, weil diese Art der Schuldeneintreibung ihre (der Souveränität) Existenz als solche in Frage stellen sowie die Unabhängig¬ keit und die Aktionsfreiheit der betreffenden Regierung zum Verschwinden bringen würde." An einer andern Stelle heißt es: „Alle Staaten, ohne Rücksicht auf ihre Stärke, sind unter sich vollkommen gleiche Wesenseinheiten und haben wechsel¬ seitig Rechtsanspruch auf dieselben Rücksichtnahmen und dieselbe Achtung." Ferner: „Das internationale Schiedsgericht ist die dauernde Aspiration nach der Gerechtigkeit, die die politischen Beziehungen zwischen den Völkern festlegt." Und endlich: „Die ing.nu inMari geschehende Eintreibung von Anleiheschulden ist gleichbedeutend mit territorialer Okkupation, einer Okkupation, die die Unter¬ drückung oder die Unterwerfung der Regierungen zur Voraussetzung nimmt." Diese angeführten Stellen sind die Ausgangspunkte für einen Notenwechsel gewesen, der heute noch nicht sein Ende erreicht hat, und worin die leitenden Gedanken, die das Vorgehen der argentinischen Regierung bestimmen, klar er¬ kennbar werden. Vertiefen wir uns in Sinn und Bedeutung des Borgangs, indem wir uns zugleich die historische Entwicklung der politischen Lage im amerikanischen Kontinent vergegenwärtigen, so werden wir vielleicht zu der überraschenden Erkenntnis kommen, daß die Dragodoktrin in der Gestalt, wie sie sich schließlich aus dem Notenwechsel herauszuschälen beginnt, die Beachtung und die Wertschätzung der ganzen Welt, insbesondre Europas verdient. Argentinien strebt die möglichste Verhinderung der Entscheidung inter¬ nationaler Fragen durch Waffengewalt an. Und zwar sollen auch etwaige Streitigkeiten amerikanischer Länder untereinander durch Schiedsgerichte ent¬ schieden werden. Die Anrufung dieser soll überhaupt für obligatorisch erklärt werden. Darum handelt es sich, und das paßt begreiflicherweise den Ver¬ einigten Staaten ganz und gar nicht, da sie sich in ihren häufigen Differenzen mit Columbia, Kuba, San Domingo, mittelamerikanischen und vielleicht noch andern Republiken ihre Bewegungsfreiheit nicht einengen lassen werden. Präsident Roosevelt steht, wie seine monroistische Neulehre beweist, auf dem ganz entgegengesetzten Standpunkt wie Herr Drago und gesteht auch den europäischen Mächten ein bewaffnetes, „nicht auf Landerwerb gerichtetes" Ein¬ schreiten in bestimmten Fällen zu. Wir werden schon aus dem gesagten ohne weiteres folgern dürfen, daß es keineswegs die Absicht Dragos und der argentinischen Negierung war, faulen Schuldnern unter Anrufung der Inter¬ vention der Vereinigten Staaten Sicherheit vor Exekutionen zu verschaffen. Die Sicherstellung der Souveränität der amerikanischen Länder soll auf ganz anderm Wege erstrebt werden. Die Notwendigkeit einer solchen Sicherstellung läßt sich aus der Ent¬ wicklung, die die Verhältnisse im Kontinent erfahren haben, leicht ableiten. Zunächst sei daran erinnert, daß rein wirtschaftliche Gründe die Losreißung der Vereinigten Staaten von England bewirkten. Und wirtschaftliche Gründe haben auch später bis heute die Politik der Vereinigten Staaten bestimmt. Diese wollten nicht länger ein Gegenstand kolonialer Ausbeutung sein, darum

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/410>, abgerufen am 04.07.2024.