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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Reichstag und Verfassung

rein formell gewordne Treiben der Berufsparlamcntarier beleben und vor allem
dazu beitragen, daß sachlich und dadurch auch kürzer verhandelt wird. Dann
erst könnte sich auch Zeit finden für die Erledigung manches Wunsches, der
jetzt auf Verlangen aus dem einen oder dem andern Wahlkreise vielleicht in
jeder Session mit einer Rede abgemacht wird, im übrigen aber unter den Tisch
fällt. Die braven Litauer im Wahlkreise Memel-Heydekrug, die vom ersten
konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes an jedesmal den Feld¬
marschall Moltke wählten, solange er lebte, obwohl er sich niemals bei ihnen
persönlich darum beworben hat, hatten in ihrer einfachen Natürlichkeit den
wahren Sinn der Reichsverfassung richtiger erfaßt als die Mehrzahl der
deutschen Wähler, unter denen viele von ihrer politischen Reife überzeugt sind,
während sie gar nicht merken, daß sie nicht schieben, sondern geschoben werden.
Moltkes sind ja nicht für jeden Wahlkreis zu haben, aber für jeden Wähler,
der verstehn will, hat gerade dieses Beispiel seinen Wert. Hier soll übrigens
gleich eingefügt werden, daß es ungerecht wäre, das gegen früher hervortretende
schreiende Mißverhältnis zwischen den übermäßig langen Tagungen und dem
kärglichen positiven Ergebnis dem Reichstag ausschließlich zur Last zu lege".
Die viel kürzere Dauer der Sessionen der ersten Zeit erklärt sich zum Teil
auch daraus, daß sich der Geschäftskreis der Verwaltung und der Gesetzgebung
des Reichs inzwischen bedeutend erweitert hat, namentlich infolge der Sozial¬
reform. Eine der wichtigsten Aufgaben des Reichstags besteht selbstverständlich
in der Kontrolle der Verwaltung, und daraus wird es begreiflich, daß bei¬
spielsweise die Etntsberatung nicht mehr in so wenig Sitzungen abgemacht
werden kann wie in frühern Zeiten. Trotzdem bleibt die Tatsache bestehn, daß
in der Gegenwart ungeheuer viel Zeit nutzlos vergeudet wird, und um so ver¬
fehlter ist das Verhalten der Wähler, wenn sie ihren Abgeordneten zu unnützen
Reden veranlassen, die keine Folge haben können.

Gegenwärtig liegen die Verhältnisse doch schon so, daß durch die geradezu
sträfliche aber nicht strafbare Gleichgiltigkeit der Mehrheit verschuldet wird, daß
sich in der gesetzgebenden Versammlung des hochgebildeten und innerlich tief
monarchisch angelegten deutschen Volks eine Partei vordrängen kann, die sich
selbst als eine republikanische rühmt und alle Grundlagen des Staats und der
bürgerlichen Ordnung umwandeln will. Diese Partei bekundet ihren Republi-
kanismus im Reichstage, indem sie sich entfernt, wenn ein Hoch ans den Kaiser
ausgebracht wird. Die Verfassung enthält keine Bestimmung, die aus diesem
Protest gegen die Grundform des Reichs eine Wirkung für den sich solcher¬
gestalt Ausschließenden zur Folge hätte, das "hohe Haus" läßt ihn bei jeder
Gelegenheit in Szene setzen, ohne von seiner Seite diese Verhöhnung der Ver¬
fassung irgendwie zurückzuweisen. Der Kaiser, jeder Beamte hat die Verfassung
beschworen, der Reichstagsabgeorduete nicht; wenn er nicht will, braucht er sie
nicht zu beachten, wie das Verfahre" der Sozialdemokraten zeigt, die doch nur
auf Grund dieser Verfassung, die sie freilich nicht beschworen haben, im Hause
sitzen. Hier liegt eine tatsächliche Nichtachtung der Verfassung vor, die seit
Jahren geübt, anfangs nicht beachtet und nur belächelt wurde, heute aber den:
hohen Hause eine Lehre ist, daß es in grundlegenden Dingen von jeher als


Reichstag und Verfassung

rein formell gewordne Treiben der Berufsparlamcntarier beleben und vor allem
dazu beitragen, daß sachlich und dadurch auch kürzer verhandelt wird. Dann
erst könnte sich auch Zeit finden für die Erledigung manches Wunsches, der
jetzt auf Verlangen aus dem einen oder dem andern Wahlkreise vielleicht in
jeder Session mit einer Rede abgemacht wird, im übrigen aber unter den Tisch
fällt. Die braven Litauer im Wahlkreise Memel-Heydekrug, die vom ersten
konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes an jedesmal den Feld¬
marschall Moltke wählten, solange er lebte, obwohl er sich niemals bei ihnen
persönlich darum beworben hat, hatten in ihrer einfachen Natürlichkeit den
wahren Sinn der Reichsverfassung richtiger erfaßt als die Mehrzahl der
deutschen Wähler, unter denen viele von ihrer politischen Reife überzeugt sind,
während sie gar nicht merken, daß sie nicht schieben, sondern geschoben werden.
Moltkes sind ja nicht für jeden Wahlkreis zu haben, aber für jeden Wähler,
der verstehn will, hat gerade dieses Beispiel seinen Wert. Hier soll übrigens
gleich eingefügt werden, daß es ungerecht wäre, das gegen früher hervortretende
schreiende Mißverhältnis zwischen den übermäßig langen Tagungen und dem
kärglichen positiven Ergebnis dem Reichstag ausschließlich zur Last zu lege».
Die viel kürzere Dauer der Sessionen der ersten Zeit erklärt sich zum Teil
auch daraus, daß sich der Geschäftskreis der Verwaltung und der Gesetzgebung
des Reichs inzwischen bedeutend erweitert hat, namentlich infolge der Sozial¬
reform. Eine der wichtigsten Aufgaben des Reichstags besteht selbstverständlich
in der Kontrolle der Verwaltung, und daraus wird es begreiflich, daß bei¬
spielsweise die Etntsberatung nicht mehr in so wenig Sitzungen abgemacht
werden kann wie in frühern Zeiten. Trotzdem bleibt die Tatsache bestehn, daß
in der Gegenwart ungeheuer viel Zeit nutzlos vergeudet wird, und um so ver¬
fehlter ist das Verhalten der Wähler, wenn sie ihren Abgeordneten zu unnützen
Reden veranlassen, die keine Folge haben können.

Gegenwärtig liegen die Verhältnisse doch schon so, daß durch die geradezu
sträfliche aber nicht strafbare Gleichgiltigkeit der Mehrheit verschuldet wird, daß
sich in der gesetzgebenden Versammlung des hochgebildeten und innerlich tief
monarchisch angelegten deutschen Volks eine Partei vordrängen kann, die sich
selbst als eine republikanische rühmt und alle Grundlagen des Staats und der
bürgerlichen Ordnung umwandeln will. Diese Partei bekundet ihren Republi-
kanismus im Reichstage, indem sie sich entfernt, wenn ein Hoch ans den Kaiser
ausgebracht wird. Die Verfassung enthält keine Bestimmung, die aus diesem
Protest gegen die Grundform des Reichs eine Wirkung für den sich solcher¬
gestalt Ausschließenden zur Folge hätte, das „hohe Haus" läßt ihn bei jeder
Gelegenheit in Szene setzen, ohne von seiner Seite diese Verhöhnung der Ver¬
fassung irgendwie zurückzuweisen. Der Kaiser, jeder Beamte hat die Verfassung
beschworen, der Reichstagsabgeorduete nicht; wenn er nicht will, braucht er sie
nicht zu beachten, wie das Verfahre» der Sozialdemokraten zeigt, die doch nur
auf Grund dieser Verfassung, die sie freilich nicht beschworen haben, im Hause
sitzen. Hier liegt eine tatsächliche Nichtachtung der Verfassung vor, die seit
Jahren geübt, anfangs nicht beachtet und nur belächelt wurde, heute aber den:
hohen Hause eine Lehre ist, daß es in grundlegenden Dingen von jeher als


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[0706] Reichstag und Verfassung rein formell gewordne Treiben der Berufsparlamcntarier beleben und vor allem dazu beitragen, daß sachlich und dadurch auch kürzer verhandelt wird. Dann erst könnte sich auch Zeit finden für die Erledigung manches Wunsches, der jetzt auf Verlangen aus dem einen oder dem andern Wahlkreise vielleicht in jeder Session mit einer Rede abgemacht wird, im übrigen aber unter den Tisch fällt. Die braven Litauer im Wahlkreise Memel-Heydekrug, die vom ersten konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes an jedesmal den Feld¬ marschall Moltke wählten, solange er lebte, obwohl er sich niemals bei ihnen persönlich darum beworben hat, hatten in ihrer einfachen Natürlichkeit den wahren Sinn der Reichsverfassung richtiger erfaßt als die Mehrzahl der deutschen Wähler, unter denen viele von ihrer politischen Reife überzeugt sind, während sie gar nicht merken, daß sie nicht schieben, sondern geschoben werden. Moltkes sind ja nicht für jeden Wahlkreis zu haben, aber für jeden Wähler, der verstehn will, hat gerade dieses Beispiel seinen Wert. Hier soll übrigens gleich eingefügt werden, daß es ungerecht wäre, das gegen früher hervortretende schreiende Mißverhältnis zwischen den übermäßig langen Tagungen und dem kärglichen positiven Ergebnis dem Reichstag ausschließlich zur Last zu lege». Die viel kürzere Dauer der Sessionen der ersten Zeit erklärt sich zum Teil auch daraus, daß sich der Geschäftskreis der Verwaltung und der Gesetzgebung des Reichs inzwischen bedeutend erweitert hat, namentlich infolge der Sozial¬ reform. Eine der wichtigsten Aufgaben des Reichstags besteht selbstverständlich in der Kontrolle der Verwaltung, und daraus wird es begreiflich, daß bei¬ spielsweise die Etntsberatung nicht mehr in so wenig Sitzungen abgemacht werden kann wie in frühern Zeiten. Trotzdem bleibt die Tatsache bestehn, daß in der Gegenwart ungeheuer viel Zeit nutzlos vergeudet wird, und um so ver¬ fehlter ist das Verhalten der Wähler, wenn sie ihren Abgeordneten zu unnützen Reden veranlassen, die keine Folge haben können. Gegenwärtig liegen die Verhältnisse doch schon so, daß durch die geradezu sträfliche aber nicht strafbare Gleichgiltigkeit der Mehrheit verschuldet wird, daß sich in der gesetzgebenden Versammlung des hochgebildeten und innerlich tief monarchisch angelegten deutschen Volks eine Partei vordrängen kann, die sich selbst als eine republikanische rühmt und alle Grundlagen des Staats und der bürgerlichen Ordnung umwandeln will. Diese Partei bekundet ihren Republi- kanismus im Reichstage, indem sie sich entfernt, wenn ein Hoch ans den Kaiser ausgebracht wird. Die Verfassung enthält keine Bestimmung, die aus diesem Protest gegen die Grundform des Reichs eine Wirkung für den sich solcher¬ gestalt Ausschließenden zur Folge hätte, das „hohe Haus" läßt ihn bei jeder Gelegenheit in Szene setzen, ohne von seiner Seite diese Verhöhnung der Ver¬ fassung irgendwie zurückzuweisen. Der Kaiser, jeder Beamte hat die Verfassung beschworen, der Reichstagsabgeorduete nicht; wenn er nicht will, braucht er sie nicht zu beachten, wie das Verfahre» der Sozialdemokraten zeigt, die doch nur auf Grund dieser Verfassung, die sie freilich nicht beschworen haben, im Hause sitzen. Hier liegt eine tatsächliche Nichtachtung der Verfassung vor, die seit Jahren geübt, anfangs nicht beachtet und nur belächelt wurde, heute aber den: hohen Hause eine Lehre ist, daß es in grundlegenden Dingen von jeher als

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/706>, abgerufen am 23.07.2024.