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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Innere Kolonisation

1. zunächst darauf, die Ansiedler gut, d. h. nicht zu teuer, soudern so an¬
zusetzen, daß sie nicht nur die Reute bequem bezahlen können, sondern noch ihr
gutes Auskommen haben. Was die Ansiedler für ein Grundstück mit oder
ohne Gebäude zahle", und was sie an Rente aufbringen können, wird durch
eine sehr sorgfältige Taxe der einzelnen Nentengüter durch den Spezialkommissar
unter Zuziehung von zwei vereidigten erfahrnen landwirtschaftlichen Sachoer-
stündigen und nötigenfalls eines Bausachverständigen genau festgestellt. Die
Taxe wird von der königlichen Generalkommission nochmals genau geprüft.
Während es also bei den Parzellierungen durch Privatparzellanten an jeder
Kontrolle darüber fehlt, ob die geforderten Preise auch angemessen sind, darf sich
der Kolonist, der unter Vermittlung der Generalkommission angesetzt wird, der
beruhigenden Gewißheit hingeben, daß er angemessen kauft, und wenn er spar¬
sam, fleißig, tüchtig und nüchtern ist, zweifellos sein gutes Fortkommen findet;

2. darauf, daß die politische Gemeinde, Kirche und Schule gut dotiert
werden und dadurch ein lebensfähiges Gemeinwesen entsteht; ferner daß Wege,
Gräben und Drainagen angelegt oder instant gesetzt, Obstbäume gepflanzt, die
Wiesen und Moore melioriert, Ödlandsflüchen aufgeforstet werden usw.; endlich

3. darauf, daß die einmal gegründete Kolonie auch eine lebensfähige Ge¬
meinde bleibt, d. h. sich auch weiterhin gedeihlich entwickelt. Zu diesem Zwecke
werden mit Staatsbeihilfen alle möglichen gemeinnützigen Einrichtungen ins
Leben gerufen und gefördert. Es werden Bullen- und Eberhaltereien, Spar-
und Darlehnskassen, Viehversicherungs- und Molkereigenossenschaften, Ent- und
Bewässerungsgenossenschaften usw. gegründet, Volksbibliotheken, Musterobstgärteu,
Musterdüngestätten eingerichtet, die Fisch-, Geflügel- und Bienenzucht gefördert,
fortgesetzt Versuche mit künstlichem Dünger und besserm Saatgut angestellt usw.
Kurz, die neuen Kolonien, die durch einen Ministerialerlaß unter die dauernde
Aufsicht der General- und Spezialkommissionen gestellt sind, erfreuen sich un¬
ausgesetzter großer staatlicher Pflege und Fürsorge. Alle diese staatliche Für¬
sorge, worauf neugegründete Ansiedlungen unbedingt angewiesen sind, fällt bei
den Privatansiedlungen natürlich weg.

Die unbedingt nötige reichliche Dotation der Gemeinden, der Kirchen und
der Schulen verursacht natürlich große Kosten. Hierzu gewährte zwar bisher schon
der Staat namhafte Beihilfen. Diese verteilten sich jedoch bei der wachsenden
Zahl der neuen Kolonien aus immer mehr Köpfe und wurden deshalb immer
kleiner. Den Hauptanteil an diesen Kosten mußten die Kolonisten selbst auf¬
bringen. Dem Namen nach geben zwar fast immer die Rentengutsausgeber
diese Dotationen für Gemeinde, Kirche und Schule her, aber es liegt auf der
Hand, daß sie die Kosten auf die Kaufpreise schlagen mußten, sodaß die Kosten
tatsächlich doch fast immer von den Ansiedlern aufgebracht werden. Hierin liegt
aber eine große Härte. Warum soll die erste Generation der Ansiedler eine
für alle Zukunft, also auch die folgenden Generationen bestimmte Dotation
allein aufbringen? Pflicht des Staates, der das größte Interesse an der
Schaffung leistungsfähiger, also reich dotierter Landgemeinden hat, an denen
im Osten so großer Mangel herrscht, war es, hier helfend einzugreifen. Die
aufgewandten Kosten machen sich im Laufe der Zeit für ihn bezahlt.


Innere Kolonisation

1. zunächst darauf, die Ansiedler gut, d. h. nicht zu teuer, soudern so an¬
zusetzen, daß sie nicht nur die Reute bequem bezahlen können, sondern noch ihr
gutes Auskommen haben. Was die Ansiedler für ein Grundstück mit oder
ohne Gebäude zahle», und was sie an Rente aufbringen können, wird durch
eine sehr sorgfältige Taxe der einzelnen Nentengüter durch den Spezialkommissar
unter Zuziehung von zwei vereidigten erfahrnen landwirtschaftlichen Sachoer-
stündigen und nötigenfalls eines Bausachverständigen genau festgestellt. Die
Taxe wird von der königlichen Generalkommission nochmals genau geprüft.
Während es also bei den Parzellierungen durch Privatparzellanten an jeder
Kontrolle darüber fehlt, ob die geforderten Preise auch angemessen sind, darf sich
der Kolonist, der unter Vermittlung der Generalkommission angesetzt wird, der
beruhigenden Gewißheit hingeben, daß er angemessen kauft, und wenn er spar¬
sam, fleißig, tüchtig und nüchtern ist, zweifellos sein gutes Fortkommen findet;

2. darauf, daß die politische Gemeinde, Kirche und Schule gut dotiert
werden und dadurch ein lebensfähiges Gemeinwesen entsteht; ferner daß Wege,
Gräben und Drainagen angelegt oder instant gesetzt, Obstbäume gepflanzt, die
Wiesen und Moore melioriert, Ödlandsflüchen aufgeforstet werden usw.; endlich

3. darauf, daß die einmal gegründete Kolonie auch eine lebensfähige Ge¬
meinde bleibt, d. h. sich auch weiterhin gedeihlich entwickelt. Zu diesem Zwecke
werden mit Staatsbeihilfen alle möglichen gemeinnützigen Einrichtungen ins
Leben gerufen und gefördert. Es werden Bullen- und Eberhaltereien, Spar-
und Darlehnskassen, Viehversicherungs- und Molkereigenossenschaften, Ent- und
Bewässerungsgenossenschaften usw. gegründet, Volksbibliotheken, Musterobstgärteu,
Musterdüngestätten eingerichtet, die Fisch-, Geflügel- und Bienenzucht gefördert,
fortgesetzt Versuche mit künstlichem Dünger und besserm Saatgut angestellt usw.
Kurz, die neuen Kolonien, die durch einen Ministerialerlaß unter die dauernde
Aufsicht der General- und Spezialkommissionen gestellt sind, erfreuen sich un¬
ausgesetzter großer staatlicher Pflege und Fürsorge. Alle diese staatliche Für¬
sorge, worauf neugegründete Ansiedlungen unbedingt angewiesen sind, fällt bei
den Privatansiedlungen natürlich weg.

Die unbedingt nötige reichliche Dotation der Gemeinden, der Kirchen und
der Schulen verursacht natürlich große Kosten. Hierzu gewährte zwar bisher schon
der Staat namhafte Beihilfen. Diese verteilten sich jedoch bei der wachsenden
Zahl der neuen Kolonien aus immer mehr Köpfe und wurden deshalb immer
kleiner. Den Hauptanteil an diesen Kosten mußten die Kolonisten selbst auf¬
bringen. Dem Namen nach geben zwar fast immer die Rentengutsausgeber
diese Dotationen für Gemeinde, Kirche und Schule her, aber es liegt auf der
Hand, daß sie die Kosten auf die Kaufpreise schlagen mußten, sodaß die Kosten
tatsächlich doch fast immer von den Ansiedlern aufgebracht werden. Hierin liegt
aber eine große Härte. Warum soll die erste Generation der Ansiedler eine
für alle Zukunft, also auch die folgenden Generationen bestimmte Dotation
allein aufbringen? Pflicht des Staates, der das größte Interesse an der
Schaffung leistungsfähiger, also reich dotierter Landgemeinden hat, an denen
im Osten so großer Mangel herrscht, war es, hier helfend einzugreifen. Die
aufgewandten Kosten machen sich im Laufe der Zeit für ihn bezahlt.


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[0702] Innere Kolonisation 1. zunächst darauf, die Ansiedler gut, d. h. nicht zu teuer, soudern so an¬ zusetzen, daß sie nicht nur die Reute bequem bezahlen können, sondern noch ihr gutes Auskommen haben. Was die Ansiedler für ein Grundstück mit oder ohne Gebäude zahle», und was sie an Rente aufbringen können, wird durch eine sehr sorgfältige Taxe der einzelnen Nentengüter durch den Spezialkommissar unter Zuziehung von zwei vereidigten erfahrnen landwirtschaftlichen Sachoer- stündigen und nötigenfalls eines Bausachverständigen genau festgestellt. Die Taxe wird von der königlichen Generalkommission nochmals genau geprüft. Während es also bei den Parzellierungen durch Privatparzellanten an jeder Kontrolle darüber fehlt, ob die geforderten Preise auch angemessen sind, darf sich der Kolonist, der unter Vermittlung der Generalkommission angesetzt wird, der beruhigenden Gewißheit hingeben, daß er angemessen kauft, und wenn er spar¬ sam, fleißig, tüchtig und nüchtern ist, zweifellos sein gutes Fortkommen findet; 2. darauf, daß die politische Gemeinde, Kirche und Schule gut dotiert werden und dadurch ein lebensfähiges Gemeinwesen entsteht; ferner daß Wege, Gräben und Drainagen angelegt oder instant gesetzt, Obstbäume gepflanzt, die Wiesen und Moore melioriert, Ödlandsflüchen aufgeforstet werden usw.; endlich 3. darauf, daß die einmal gegründete Kolonie auch eine lebensfähige Ge¬ meinde bleibt, d. h. sich auch weiterhin gedeihlich entwickelt. Zu diesem Zwecke werden mit Staatsbeihilfen alle möglichen gemeinnützigen Einrichtungen ins Leben gerufen und gefördert. Es werden Bullen- und Eberhaltereien, Spar- und Darlehnskassen, Viehversicherungs- und Molkereigenossenschaften, Ent- und Bewässerungsgenossenschaften usw. gegründet, Volksbibliotheken, Musterobstgärteu, Musterdüngestätten eingerichtet, die Fisch-, Geflügel- und Bienenzucht gefördert, fortgesetzt Versuche mit künstlichem Dünger und besserm Saatgut angestellt usw. Kurz, die neuen Kolonien, die durch einen Ministerialerlaß unter die dauernde Aufsicht der General- und Spezialkommissionen gestellt sind, erfreuen sich un¬ ausgesetzter großer staatlicher Pflege und Fürsorge. Alle diese staatliche Für¬ sorge, worauf neugegründete Ansiedlungen unbedingt angewiesen sind, fällt bei den Privatansiedlungen natürlich weg. Die unbedingt nötige reichliche Dotation der Gemeinden, der Kirchen und der Schulen verursacht natürlich große Kosten. Hierzu gewährte zwar bisher schon der Staat namhafte Beihilfen. Diese verteilten sich jedoch bei der wachsenden Zahl der neuen Kolonien aus immer mehr Köpfe und wurden deshalb immer kleiner. Den Hauptanteil an diesen Kosten mußten die Kolonisten selbst auf¬ bringen. Dem Namen nach geben zwar fast immer die Rentengutsausgeber diese Dotationen für Gemeinde, Kirche und Schule her, aber es liegt auf der Hand, daß sie die Kosten auf die Kaufpreise schlagen mußten, sodaß die Kosten tatsächlich doch fast immer von den Ansiedlern aufgebracht werden. Hierin liegt aber eine große Härte. Warum soll die erste Generation der Ansiedler eine für alle Zukunft, also auch die folgenden Generationen bestimmte Dotation allein aufbringen? Pflicht des Staates, der das größte Interesse an der Schaffung leistungsfähiger, also reich dotierter Landgemeinden hat, an denen im Osten so großer Mangel herrscht, war es, hier helfend einzugreifen. Die aufgewandten Kosten machen sich im Laufe der Zeit für ihn bezahlt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/702>, abgerufen am 23.07.2024.