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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Staiidesamtregister und Familienforschung

Register wachsen in demselben Maße die Verzeichnisse und sind deshalb für
die Forschung nur eine unwesentliche Erleichterung. Im übrigen gibt es auch
für die frühern Kirchenbücher vielfach besondre Namenlisten, in denen auf die
Seiten und Jahrgänge der Register hingewiesen wird.

Für die heutige Forschung haben allerdings alle diese Bedenken gegen
die Standesregister noch keine Bedeutung, da in den nächsten zwei bis drei
Menschenaltern in der Hauptsache noch die alten Kirchenbücher gebraucht
werden; die Mängel werden sich erst geltend machen, wenn die neuen Register
zu vielen tausend Bänden angeschwollen sind. Es handelt sich mithin um
Sorgen späterer Geschlechter, und dementsprechend können etwaige Mittel zu
einer Änderung und Verbesserung nur angedeutet werden. Es ist ja nicht zu
verkennen, daß ein zuverlässiger Nachweis des Personenstands für den Staat
von großer Wichtigkeit ist, namentlich in einer Zeit, wo die Bevölkerung in
einer ununterbrochnem regen Bewegung ist, wo ganze Berufsklassen jahraus
jahrein auf der Wanderschaft sind, wie die Sachsengänger, deren Personalien
dem Gericht und der Polizei unendlich viel Schwierigkeiten machen, wo ferner
so viele junge Leute unter den Waffen stehn und noch lange Zeit nachher
kontrolliert werden, wo internationale Beziehungen mit allen Ländern auch
jenseits der Meere angeknüpft worden sind, und wo sich überall Deutsche
finden. Es soll auch nicht in Abrede gestellt werden, daß in erbrechtlicher
Hinsicht die standesamtlichen Register sicherere Grundlagen bieten als in frühern
Jahrhunderten die Kirchenbücher, wiewohl die Erbschaftsprozesse, die nur aus
ungenauer Führung der Register entstanden sind, nicht sehr häufig zu sein
pflegen; ebensowenig liegt ein Grund vor, die Negisterführung wieder in die
Hände der Kirche zu legen, die drei Jahrhunderte lang ihre Pflicht erfüllt
und die Kirchenbücher zu einer noch lange nicht genügend erkannten Fund¬
grube für geschichtliche, genealogische und statistische Untersuchungen gemacht
hat. Für diese Ziele gibt es in Zukunft genug andre Mittel und Wege; den
Standesregistern bleibt ausschließlich die Beurkundung des Personenstandes, der
doch in der Regel bald nach dem Tode des Menschen für den Staat seinen
Wert verliert, sobald der Standesbeamte die Todesanzeige dem Erbschafts-
steueramtc zugeschickt und der Steuersiskus zum letztenmal dem Entschlafnen
mit dem Steuerzettel einen Scheidegruß zugewinkt hat, den die Hinterbliebnen
zu schützen wissen. Sobald diese dann noch vollends die Nachlaßverhültnisfe
geregelt haben, werden in den meisten Fällen die Standesamturkunden nicht
wieder gebraucht.

Es ist im vorgehenden mehrfach betont worden, daß die einzelnen Ein¬
tragungen zu unübersichtlich sind, daß sie je eine oder zwei Seiten ausfüllen
und dadurch den Überblick erschweren. Hier könnten Verbesserungen eintreten
durch Vereinfachung. Vor allen Dingen dürfte es sich empfehlen, daß die
Formulare so vorgedruckt würden, daß der Name, auf den es ankommt, auf
den ersten Blick in die Augen fiele. Das ließe sich dadurch erreichen, daß für
ihn eine besondre Zeile bestünde, die von den darüber und darunter stehenden
weiter entfernt wäre als die übrigen unter sich, daß der Name etwa unter¬
strichen oder dnrch andre Schrift (Rundschrift usw.) kenntlich gemacht, daß er


Staiidesamtregister und Familienforschung

Register wachsen in demselben Maße die Verzeichnisse und sind deshalb für
die Forschung nur eine unwesentliche Erleichterung. Im übrigen gibt es auch
für die frühern Kirchenbücher vielfach besondre Namenlisten, in denen auf die
Seiten und Jahrgänge der Register hingewiesen wird.

Für die heutige Forschung haben allerdings alle diese Bedenken gegen
die Standesregister noch keine Bedeutung, da in den nächsten zwei bis drei
Menschenaltern in der Hauptsache noch die alten Kirchenbücher gebraucht
werden; die Mängel werden sich erst geltend machen, wenn die neuen Register
zu vielen tausend Bänden angeschwollen sind. Es handelt sich mithin um
Sorgen späterer Geschlechter, und dementsprechend können etwaige Mittel zu
einer Änderung und Verbesserung nur angedeutet werden. Es ist ja nicht zu
verkennen, daß ein zuverlässiger Nachweis des Personenstands für den Staat
von großer Wichtigkeit ist, namentlich in einer Zeit, wo die Bevölkerung in
einer ununterbrochnem regen Bewegung ist, wo ganze Berufsklassen jahraus
jahrein auf der Wanderschaft sind, wie die Sachsengänger, deren Personalien
dem Gericht und der Polizei unendlich viel Schwierigkeiten machen, wo ferner
so viele junge Leute unter den Waffen stehn und noch lange Zeit nachher
kontrolliert werden, wo internationale Beziehungen mit allen Ländern auch
jenseits der Meere angeknüpft worden sind, und wo sich überall Deutsche
finden. Es soll auch nicht in Abrede gestellt werden, daß in erbrechtlicher
Hinsicht die standesamtlichen Register sicherere Grundlagen bieten als in frühern
Jahrhunderten die Kirchenbücher, wiewohl die Erbschaftsprozesse, die nur aus
ungenauer Führung der Register entstanden sind, nicht sehr häufig zu sein
pflegen; ebensowenig liegt ein Grund vor, die Negisterführung wieder in die
Hände der Kirche zu legen, die drei Jahrhunderte lang ihre Pflicht erfüllt
und die Kirchenbücher zu einer noch lange nicht genügend erkannten Fund¬
grube für geschichtliche, genealogische und statistische Untersuchungen gemacht
hat. Für diese Ziele gibt es in Zukunft genug andre Mittel und Wege; den
Standesregistern bleibt ausschließlich die Beurkundung des Personenstandes, der
doch in der Regel bald nach dem Tode des Menschen für den Staat seinen
Wert verliert, sobald der Standesbeamte die Todesanzeige dem Erbschafts-
steueramtc zugeschickt und der Steuersiskus zum letztenmal dem Entschlafnen
mit dem Steuerzettel einen Scheidegruß zugewinkt hat, den die Hinterbliebnen
zu schützen wissen. Sobald diese dann noch vollends die Nachlaßverhültnisfe
geregelt haben, werden in den meisten Fällen die Standesamturkunden nicht
wieder gebraucht.

Es ist im vorgehenden mehrfach betont worden, daß die einzelnen Ein¬
tragungen zu unübersichtlich sind, daß sie je eine oder zwei Seiten ausfüllen
und dadurch den Überblick erschweren. Hier könnten Verbesserungen eintreten
durch Vereinfachung. Vor allen Dingen dürfte es sich empfehlen, daß die
Formulare so vorgedruckt würden, daß der Name, auf den es ankommt, auf
den ersten Blick in die Augen fiele. Das ließe sich dadurch erreichen, daß für
ihn eine besondre Zeile bestünde, die von den darüber und darunter stehenden
weiter entfernt wäre als die übrigen unter sich, daß der Name etwa unter¬
strichen oder dnrch andre Schrift (Rundschrift usw.) kenntlich gemacht, daß er


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[0490] Staiidesamtregister und Familienforschung Register wachsen in demselben Maße die Verzeichnisse und sind deshalb für die Forschung nur eine unwesentliche Erleichterung. Im übrigen gibt es auch für die frühern Kirchenbücher vielfach besondre Namenlisten, in denen auf die Seiten und Jahrgänge der Register hingewiesen wird. Für die heutige Forschung haben allerdings alle diese Bedenken gegen die Standesregister noch keine Bedeutung, da in den nächsten zwei bis drei Menschenaltern in der Hauptsache noch die alten Kirchenbücher gebraucht werden; die Mängel werden sich erst geltend machen, wenn die neuen Register zu vielen tausend Bänden angeschwollen sind. Es handelt sich mithin um Sorgen späterer Geschlechter, und dementsprechend können etwaige Mittel zu einer Änderung und Verbesserung nur angedeutet werden. Es ist ja nicht zu verkennen, daß ein zuverlässiger Nachweis des Personenstands für den Staat von großer Wichtigkeit ist, namentlich in einer Zeit, wo die Bevölkerung in einer ununterbrochnem regen Bewegung ist, wo ganze Berufsklassen jahraus jahrein auf der Wanderschaft sind, wie die Sachsengänger, deren Personalien dem Gericht und der Polizei unendlich viel Schwierigkeiten machen, wo ferner so viele junge Leute unter den Waffen stehn und noch lange Zeit nachher kontrolliert werden, wo internationale Beziehungen mit allen Ländern auch jenseits der Meere angeknüpft worden sind, und wo sich überall Deutsche finden. Es soll auch nicht in Abrede gestellt werden, daß in erbrechtlicher Hinsicht die standesamtlichen Register sicherere Grundlagen bieten als in frühern Jahrhunderten die Kirchenbücher, wiewohl die Erbschaftsprozesse, die nur aus ungenauer Führung der Register entstanden sind, nicht sehr häufig zu sein pflegen; ebensowenig liegt ein Grund vor, die Negisterführung wieder in die Hände der Kirche zu legen, die drei Jahrhunderte lang ihre Pflicht erfüllt und die Kirchenbücher zu einer noch lange nicht genügend erkannten Fund¬ grube für geschichtliche, genealogische und statistische Untersuchungen gemacht hat. Für diese Ziele gibt es in Zukunft genug andre Mittel und Wege; den Standesregistern bleibt ausschließlich die Beurkundung des Personenstandes, der doch in der Regel bald nach dem Tode des Menschen für den Staat seinen Wert verliert, sobald der Standesbeamte die Todesanzeige dem Erbschafts- steueramtc zugeschickt und der Steuersiskus zum letztenmal dem Entschlafnen mit dem Steuerzettel einen Scheidegruß zugewinkt hat, den die Hinterbliebnen zu schützen wissen. Sobald diese dann noch vollends die Nachlaßverhültnisfe geregelt haben, werden in den meisten Fällen die Standesamturkunden nicht wieder gebraucht. Es ist im vorgehenden mehrfach betont worden, daß die einzelnen Ein¬ tragungen zu unübersichtlich sind, daß sie je eine oder zwei Seiten ausfüllen und dadurch den Überblick erschweren. Hier könnten Verbesserungen eintreten durch Vereinfachung. Vor allen Dingen dürfte es sich empfehlen, daß die Formulare so vorgedruckt würden, daß der Name, auf den es ankommt, auf den ersten Blick in die Augen fiele. Das ließe sich dadurch erreichen, daß für ihn eine besondre Zeile bestünde, die von den darüber und darunter stehenden weiter entfernt wäre als die übrigen unter sich, daß der Name etwa unter¬ strichen oder dnrch andre Schrift (Rundschrift usw.) kenntlich gemacht, daß er

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/490>, abgerufen am 22.12.2024.