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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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vom bankrotten Strafvollzug

nachreden, die in der Erscheinungen Flucht angeblich das Wesen der Gerechtigkeit
verkörpern, das Rechtsgefühl läutern, verfeinern und stärken will? Wir müssen
dem Vorwurf Glauben schenken, da er nicht im Überschwang einer wilden
Agitation erhoben worden ist, sondern einst von einem Lehrer der Rechts¬
wissenschaft, von Professor Frank, in einem Wort zur Verständigung, also in
ruhiger maßvoller Kritik ausgesprochen worden ist. Bewahrheitet er sich aber,
dann muß die Schuld an dem unerwünschten Ausgang des seitherigen Kampfes
gegen das Verbrechen zum großen Teil auf das Konto des Strafgesetzes über¬
schrieben werden.

Und wie steht es mit dem Richterspruch? Ich für meine Person zweifle
nicht daran, daß Recht und Gerechtigkeit heute wie jemals treu, redlich und mit
aller möglichen Unbefangenheit verwaltet werden, aber ich bezweifle es natürlich
auch nicht, daß der Richter, dem Menschliches ebensowenig fremd ist wie uns
andern, in seinem Urteil, in dessen Voraussetzungen und Absichten irren könne,
und nicht selten wirklich irre, und daß er auch auf der ssUg. ouraliL inmitten
der menschlichen Beschränktheit sitzen bleibe. Die Grenzboten haben, um nur
eins zu erwähnen, vor einiger Zeit einen beachtenswerten Aufsatz über das
Strafmaß gebracht, worin unter anderm gezeigt wurde, von welchen zufälligen
Erwägungen die Feststellung des Strafmaßes abhängt, wie dabei Unwissenheit,
Unklarheit und allerlei subjektive Ansichten ihre Rolle spielen, und also das
richterliche Urteil wohl in den allermeisten Fällen als der Niederschlag einer
ernsten und gewissenhaften Überlegung angesehen werden dürfe, noch lange aber
nicht als die Enthüllung der fehllosen göttlichen Gerechtigkeit. Auch die Irr¬
tümer in der Rechtsprechung mit ihren oft verhängnisvollen, zuweilen die Richtung
der ganzen Zukunft eines Menschen, ja der einer ganzen Familie bestimmenden
Folgen müssen also berücksichtigt werden.

Und nun der Strafvollzug. Seine Fehler sollen nicht vertuscht, und wo
er sündigt, soll es nicht verheimlicht werden. Indem der Staat Menschen auf
Monate und Jahre in seine Verwahrung nimmt, legt er sich in der Tat eine
Verantwortung auf, wie sie schwerer nicht gedacht werden kann, und es muß
ihm also nur willkommen sein, wenn die ernste Angelegenheit immerfort mit
ernster Aufmerksamkeit geprüft wird. Eine rege und fleißige Literatur hat sich
denn auch unausgesetzt mit dem Studium des Gcfängniswesens, der Auf¬
deckung von Fehlern und mit Vorschlägen zur Besserung des Strafvollzugs be¬
schäftigt. Wer die jetzt in überraschender Fülle emporschießenden Betrachtungen
des Strafvollzugs überschaut, der kann nach dem Aufsehen, das diese Publikationen
wachen, oder das sie gern machen wollen, auf den Gedanken geraten, es würden
hier ganz neue Wahrheiten verkündigt, und über ein bisher in Dunkelheit ge-
haltnes Gebiet ergösse sich ein Strom von neuem Licht. Aber neue Wahrheiten
werden nur selten gefunden, und auch auf dieser neuentdeckten Wiese blüht ihrer
Wohl kaum eine, die nicht schon früher gefunden und beschrieben worden wäre.
^>ehr viel von dem, was jetzt mit Emphase und zuweilen mit sehr wichtiger Miene
vorgetragen wird, gehört zu den elementarsten Wahrheiten der Gefängniskunde.

Es soll hiermit keineswegs gegen eine gewisse Literatur geeifert werden,
ehr Material aus den Mitteilungen der ehemaligen Gefangnen entnimmt.


vom bankrotten Strafvollzug

nachreden, die in der Erscheinungen Flucht angeblich das Wesen der Gerechtigkeit
verkörpern, das Rechtsgefühl läutern, verfeinern und stärken will? Wir müssen
dem Vorwurf Glauben schenken, da er nicht im Überschwang einer wilden
Agitation erhoben worden ist, sondern einst von einem Lehrer der Rechts¬
wissenschaft, von Professor Frank, in einem Wort zur Verständigung, also in
ruhiger maßvoller Kritik ausgesprochen worden ist. Bewahrheitet er sich aber,
dann muß die Schuld an dem unerwünschten Ausgang des seitherigen Kampfes
gegen das Verbrechen zum großen Teil auf das Konto des Strafgesetzes über¬
schrieben werden.

Und wie steht es mit dem Richterspruch? Ich für meine Person zweifle
nicht daran, daß Recht und Gerechtigkeit heute wie jemals treu, redlich und mit
aller möglichen Unbefangenheit verwaltet werden, aber ich bezweifle es natürlich
auch nicht, daß der Richter, dem Menschliches ebensowenig fremd ist wie uns
andern, in seinem Urteil, in dessen Voraussetzungen und Absichten irren könne,
und nicht selten wirklich irre, und daß er auch auf der ssUg. ouraliL inmitten
der menschlichen Beschränktheit sitzen bleibe. Die Grenzboten haben, um nur
eins zu erwähnen, vor einiger Zeit einen beachtenswerten Aufsatz über das
Strafmaß gebracht, worin unter anderm gezeigt wurde, von welchen zufälligen
Erwägungen die Feststellung des Strafmaßes abhängt, wie dabei Unwissenheit,
Unklarheit und allerlei subjektive Ansichten ihre Rolle spielen, und also das
richterliche Urteil wohl in den allermeisten Fällen als der Niederschlag einer
ernsten und gewissenhaften Überlegung angesehen werden dürfe, noch lange aber
nicht als die Enthüllung der fehllosen göttlichen Gerechtigkeit. Auch die Irr¬
tümer in der Rechtsprechung mit ihren oft verhängnisvollen, zuweilen die Richtung
der ganzen Zukunft eines Menschen, ja der einer ganzen Familie bestimmenden
Folgen müssen also berücksichtigt werden.

Und nun der Strafvollzug. Seine Fehler sollen nicht vertuscht, und wo
er sündigt, soll es nicht verheimlicht werden. Indem der Staat Menschen auf
Monate und Jahre in seine Verwahrung nimmt, legt er sich in der Tat eine
Verantwortung auf, wie sie schwerer nicht gedacht werden kann, und es muß
ihm also nur willkommen sein, wenn die ernste Angelegenheit immerfort mit
ernster Aufmerksamkeit geprüft wird. Eine rege und fleißige Literatur hat sich
denn auch unausgesetzt mit dem Studium des Gcfängniswesens, der Auf¬
deckung von Fehlern und mit Vorschlägen zur Besserung des Strafvollzugs be¬
schäftigt. Wer die jetzt in überraschender Fülle emporschießenden Betrachtungen
des Strafvollzugs überschaut, der kann nach dem Aufsehen, das diese Publikationen
wachen, oder das sie gern machen wollen, auf den Gedanken geraten, es würden
hier ganz neue Wahrheiten verkündigt, und über ein bisher in Dunkelheit ge-
haltnes Gebiet ergösse sich ein Strom von neuem Licht. Aber neue Wahrheiten
werden nur selten gefunden, und auch auf dieser neuentdeckten Wiese blüht ihrer
Wohl kaum eine, die nicht schon früher gefunden und beschrieben worden wäre.
^>ehr viel von dem, was jetzt mit Emphase und zuweilen mit sehr wichtiger Miene
vorgetragen wird, gehört zu den elementarsten Wahrheiten der Gefängniskunde.

Es soll hiermit keineswegs gegen eine gewisse Literatur geeifert werden,
ehr Material aus den Mitteilungen der ehemaligen Gefangnen entnimmt.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/423>, abgerufen am 23.07.2024.