Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.Wie liest man die Bilanz einer Lebensversicherungsanstalt? mögensbestandes nichts; wenn man den Wert ermitteln will, muß man die Erst wenn man die einzelnen Posten der Passivseite in der Bilanz in Eine besondre Erwähnung müssen wir noch über die Bewertung des Wie liest man die Bilanz einer Lebensversicherungsanstalt? mögensbestandes nichts; wenn man den Wert ermitteln will, muß man die Erst wenn man die einzelnen Posten der Passivseite in der Bilanz in Eine besondre Erwähnung müssen wir noch über die Bewertung des <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0376" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/87854"/> <fw type="header" place="top"> Wie liest man die Bilanz einer Lebensversicherungsanstalt?</fw><lb/> <p xml:id="ID_1598" prev="#ID_1597"> mögensbestandes nichts; wenn man den Wert ermitteln will, muß man die<lb/> beiden Seiten der Bilanz vergleichen, ob die Aktiva die Passiva übertreffen,<lb/> und in welchem Verhältnis dies der Fall ist. Bleiben wir zunächst hierbei.<lb/> Das „Vermögen" einer Lebensversicherungsanstalt, wie es in den Schlußzahlen<lb/> der Bilanz ausgedrückt ist, ist nicht etwa ihr freies Eigentum. Der größte<lb/> Teil dieses Vermögens besteht vielmehr ans Fonds, die einen rein „depositären<lb/> Charakter" tragen; es sind die aus den Prämienzahlungen der Versicherten<lb/> angelegten Sparfonds, aus denen die künftigen Zahlungen geleistet werdeu<lb/> sollen, und tragen die technische Bezeichnung: Prämienreserve. Zu ihnen ge¬<lb/> hören die Prämienüberträge, die zumeist gesondert aufgeführt werden, manchmal<lb/> auch schon in den Betrag der Prümienreserve eingerechnet sind. Auch die Re¬<lb/> serven für unerledigte Versicherungsfälle stellen ein volles Passionen dar. Als<lb/> Passiva ohne weiteres gelten natürlich Depositen, verzinslich angelegte Divi¬<lb/> denden, Kautionen von Beamten, Guthaben dritter Personen, Agenten und<lb/> dergleichen. Viele Gesellschaften verwalten auch den Pensionsfvnds ihrer An¬<lb/> gestellten und führen ihn in der Bilanz auf. Die Bestimmungen darüber, ob<lb/> er im Notfall angegriffen werden darf, sind verschieden; im allgemeinen wird<lb/> man ihn nicht zum eigentlichen Vermögen einer Anstalt rechnen dürfen. Als<lb/> eignes oder freies Vermögen der Lebensversicherungsgesellschaften kann man<lb/> nur die folgenden Reserven ansehen: Aktienkapital und gesetzliche Barreserve,<lb/> Dividendenfonds und alle sonstigen Reserven, denen keine spezielle Verbindlich¬<lb/> keit gegenübersteht. Die Reserven führen verschiedne Bezeichnungen: Extra¬<lb/> reserve, allgemeine Reserve, Fonds für unvorhergesehene Eventualitüteu usw.<lb/> Auch die Spezicilreserven für Kurs- oder für Kriegsverluste und Amortisations¬<lb/> fonds für Gebäude gehören hierher.</p><lb/> <p xml:id="ID_1599"> Erst wenn man die einzelnen Posten der Passivseite in der Bilanz in<lb/> dieser Weise herausgezogen hat, ist man imstande, sich ein Bild über die<lb/> finanzielle Stärke einer Anstalt zu machen, indem man die zuletzt genannten<lb/> freien Reserven addiere und sie deu übrigen, eigentlichen Passiver, die rechnungs¬<lb/> mäßig vorhanden sein müssen, gegenüberstellt. Bei guten Gesellschaften wird<lb/> der Betrag der freien Reserven immer ein Zehntel des Gcsamtvermögens und<lb/> mehr ausmachen. Um aber wirklich genaue Vergleiche ziehn zu können, muß<lb/> man sich freilich eingehend auch mit den Statuten und den Bedingungen der<lb/> Gesellschaften beschäftigen. Da findet man zum Beispiel manchmal, daß die<lb/> Dividendenfonds, die wir unter die freien Reserven gerechnet haben, bei Ver¬<lb/> lusten nicht angegriffen werden dürfen, daß sie also als Garantiemittel aus¬<lb/> scheiden; oder man erfährt, daß die Gesellschaft neben der Lebensversicherung<lb/> auch noch andre Versichernngszweige betreibt (Unfall-, Feuer-, Transport- usw.<lb/> Versicherung), daß mithin die freien Reserven, im besondern das Aktienkapital<lb/> zur Deckung eines weit umfangreichern und gefährlichem Risikos dienen als<lb/> bei andern, nur die Lebensversicherung betreibenden Instituten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1600" next="#ID_1601"> Eine besondre Erwähnung müssen wir noch über die Bewertung des<lb/> Aktienkapitals überhaupt hinzufügen. Bekanntlich wird von dem nomineller<lb/> Betrage gewöhnlich nnr ein Bruchteil (20 bis 25 Prozent) bar eingezahlt und<lb/> der Rest in Wechseln hinterlegt. Der in Wechseln hinterlegte Teil des Aktien-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0376]
Wie liest man die Bilanz einer Lebensversicherungsanstalt?
mögensbestandes nichts; wenn man den Wert ermitteln will, muß man die
beiden Seiten der Bilanz vergleichen, ob die Aktiva die Passiva übertreffen,
und in welchem Verhältnis dies der Fall ist. Bleiben wir zunächst hierbei.
Das „Vermögen" einer Lebensversicherungsanstalt, wie es in den Schlußzahlen
der Bilanz ausgedrückt ist, ist nicht etwa ihr freies Eigentum. Der größte
Teil dieses Vermögens besteht vielmehr ans Fonds, die einen rein „depositären
Charakter" tragen; es sind die aus den Prämienzahlungen der Versicherten
angelegten Sparfonds, aus denen die künftigen Zahlungen geleistet werdeu
sollen, und tragen die technische Bezeichnung: Prämienreserve. Zu ihnen ge¬
hören die Prämienüberträge, die zumeist gesondert aufgeführt werden, manchmal
auch schon in den Betrag der Prümienreserve eingerechnet sind. Auch die Re¬
serven für unerledigte Versicherungsfälle stellen ein volles Passionen dar. Als
Passiva ohne weiteres gelten natürlich Depositen, verzinslich angelegte Divi¬
denden, Kautionen von Beamten, Guthaben dritter Personen, Agenten und
dergleichen. Viele Gesellschaften verwalten auch den Pensionsfvnds ihrer An¬
gestellten und führen ihn in der Bilanz auf. Die Bestimmungen darüber, ob
er im Notfall angegriffen werden darf, sind verschieden; im allgemeinen wird
man ihn nicht zum eigentlichen Vermögen einer Anstalt rechnen dürfen. Als
eignes oder freies Vermögen der Lebensversicherungsgesellschaften kann man
nur die folgenden Reserven ansehen: Aktienkapital und gesetzliche Barreserve,
Dividendenfonds und alle sonstigen Reserven, denen keine spezielle Verbindlich¬
keit gegenübersteht. Die Reserven führen verschiedne Bezeichnungen: Extra¬
reserve, allgemeine Reserve, Fonds für unvorhergesehene Eventualitüteu usw.
Auch die Spezicilreserven für Kurs- oder für Kriegsverluste und Amortisations¬
fonds für Gebäude gehören hierher.
Erst wenn man die einzelnen Posten der Passivseite in der Bilanz in
dieser Weise herausgezogen hat, ist man imstande, sich ein Bild über die
finanzielle Stärke einer Anstalt zu machen, indem man die zuletzt genannten
freien Reserven addiere und sie deu übrigen, eigentlichen Passiver, die rechnungs¬
mäßig vorhanden sein müssen, gegenüberstellt. Bei guten Gesellschaften wird
der Betrag der freien Reserven immer ein Zehntel des Gcsamtvermögens und
mehr ausmachen. Um aber wirklich genaue Vergleiche ziehn zu können, muß
man sich freilich eingehend auch mit den Statuten und den Bedingungen der
Gesellschaften beschäftigen. Da findet man zum Beispiel manchmal, daß die
Dividendenfonds, die wir unter die freien Reserven gerechnet haben, bei Ver¬
lusten nicht angegriffen werden dürfen, daß sie also als Garantiemittel aus¬
scheiden; oder man erfährt, daß die Gesellschaft neben der Lebensversicherung
auch noch andre Versichernngszweige betreibt (Unfall-, Feuer-, Transport- usw.
Versicherung), daß mithin die freien Reserven, im besondern das Aktienkapital
zur Deckung eines weit umfangreichern und gefährlichem Risikos dienen als
bei andern, nur die Lebensversicherung betreibenden Instituten.
Eine besondre Erwähnung müssen wir noch über die Bewertung des
Aktienkapitals überhaupt hinzufügen. Bekanntlich wird von dem nomineller
Betrage gewöhnlich nnr ein Bruchteil (20 bis 25 Prozent) bar eingezahlt und
der Rest in Wechseln hinterlegt. Der in Wechseln hinterlegte Teil des Aktien-
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